Leasing berechnet bei Rückgabe eine ganze Felge, da glanzgedreht
Moin zusammen,
ich habe meinen A4 wieder zurückgegeben und nun das Gutachten bekommen.
Ich hatte zwei Macken im Felgenhorn, vorne rechts und hinten rechts.
Berechnet werden mir jetzt 640 Euro pro Felge.
Einfache Frage, seht Ihr das als gerechtfertigt? Für mich sind das Schrammen in der Felge die sich eigentlich reparieren lassen sollten.
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Mit einer "zerkratzten" Felge gebe ich Dir in allen Punkten recht. Nur redet der Leasinggeber da gerne von Swirls vom Putzen oder der Waschanlage. Jedoch wenn Materialabrieb vorhanden ist (und das ist bei fast jedem Bordsteinschaden der Fall) kann man nicht mehr von einem kosmetischen Schaden sprechen.
Zitat:
@Alexiususus schrieb am 13. Juli 2021 um 19:55:56 Uhr:
Mit einer "zerkratzten" Felge gebe ich Dir in allen Punkten recht. Nur redet der Leasinggeber da gerne von Swirls vom Putzen oder der Waschanlage. Jedoch wenn Materialabrieb vorhanden ist (und das ist bei fast jedem Bordsteinschaden der Fall) kann man nicht mehr von einem kosmetischen Schaden sprechen.
Nicht korrekt!
Bisher wurde jedes Leasingfahrzeug von uns mit kosmetischen Schäden.... Kratzer, Steinschlägen und Metallabrieb an Felgen, Rostansatz am Auspuff, Steinschläge in Scheiben und Abnutzung abgegeben!
Warum auch nicht?
Nach 3jahren und 60 -80.000km gibt's keinen Neuwagen zurück!
Immer diese Panikmache.......
Viel ist verhandelbar, manches hält nicht...dann wird sich geeinigt und gut.
Seit 25jahren hatten wir nie Probleme..... auch wenn manchmal ein echter Schaden dabei war.
Zitat:
@Alexiususus schrieb am 13. Juli 2021 um 16:41:39 Uhr:
Gehst du wegen 100-200€ überhaupt in ne Verhandlung? Da hab ich ja bei 1000€-Fahrzeugen mehr gehandelt...
Wenn Felgen für mich nicht schön sind dann ist das für mich ein Grund noch bissle weiter zu suchen und, je nach Fahrzeugpreis, mit mindestens 2000€ unter VK anzusetzen
Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen würde, würde ich mir nach 3 Jahren und 50-100tkm um solch kleine Kratzer keine Gedanken machen.
Ach Leute, lest ihr auch was geschrieben wurde? In meiner ursprünglichen Antwort sagte ich doch das es auch auf die Laufzeit/Kilometer ankommt. Aber nach 20000km/24 Monaten wird so eine Beschädigung wie verkratzte Felgen bestimmt nicht akzeptiert. Das so etwas nach 4-5 Jahren und knappen 100000km als Gebrauchsspuren gesehen wird ist mir auch klar.
Das hat auch nix mit Panikmache zu tun und hängt auch stark davon ab ob ein Folgevertrag abgeschlossen wird.
Und dann hast du wohl ne andere Auffassung was ein "guter Gebrauchter" ist. Also bei nem 3 Jahre alten Wagen würde ich
1. keine 100000km akzeptieren und 2. schon gar keine beschädigten Felgen akzeptieren.
Aber da gehen wohl die Meinungen auseinander und hat mit der ursprünglichen Frage nix mehr zu tun.
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Da bin ich froh, dass wir fast nur BMW/Mini fahren und man dort eine realistischere Einschätzung solcher Schäden hat…
Egal wie oder was, es geht hier um die Wertminderung und nicht um Neuwertersatz. Da kann die Leasing schreiben was sie will, das ist höchstrichterlich und laufend entschieden. Bei dem Schaden ist die lediglich die Frage, wie sich die Wertminderung ausdrückt.
Ist der Wagen noch betriebssicher? Bekäme er ein frisches Siegel von der HU? Dann wird es ein kosmetischer Schaden sein. Wie kann ich den korrigieren? Abdrehen ja oder nein scheint ein wenig Glaubensfrage zu sein oder auch Außenwirkung. Geht es nicht zu reparieren gäbe es die Möglichkeiten:
1. Differenzberechnung: Wie viel weniger bekommt der Händler mit den Kratzern? Verhandlungssache!
2. Austausch gegen gebrauchte gleiche Felgen? EBay?
3. Wechsel auf neue Felgen und Verkauf der alten Felgen.
Der Fahrzeugeigentümer hat sich im Rahmen der Schadensminderungspflichten an der Aktion unterstützend zu beteiligen.
Das Spiel mit den glanzgedrehten Felgen machen alle Hersteller. Es wird immer argumentiert das man diese offiziell nicht reparieren darf. Porsche bietet sogar eine Option beim Leasing an das extra abzusichern.
Diese Erfindung mit dem Glanzdrehen ist ne echte Geldmaschine. Starke Idee. Oft kann man sich nicht mal wehren, denn sie sind bei einem neuen Auto drauf und nur gegen Aufpreis gibt es volllackierte.
Und kommt Streusalz, ist mit dem Glanzgedrehe sowieso Feierabend trotz Winterfreigabe. Da sind dann nach drei Jahren alle teilweise blind.
Meine letzten waren nach 4 Wintern und 130 Tkm noch brillant im Glanz, hatten nur leider ebenfalls Beschädigungen am Felgenhorn vom Bordstein. Aber Du hast recht - die waren serienmäßig montiert und es wurde nicht danach gefragt.
So, ich habe die Leasing aufgefordert, mir bei Aufrechterhaltung der Forderungen die alten Felgen auszuhändigen.
Im selben Zuge habe ich die Lastschrift der Leasingabrechnung zurückgehen lassen.
Heute erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrter...
das Fahrzeug wurde inzwischen inklusive der festgestellten Minderwerte vermarktet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Herausgabe der Felgen nicht möglich ist, da durch das Leasing kein Eigentumserwerb vorliegt. Der Leasing-Nehmer schuldet dem Leasing-Geber bei Beschädigungen den entstandenen Minderwert an der geliehenen Sache.
Wir bitten daher um zeitnahen Ausgleich Ihres Kundenkontos.
Meinen die das wirklich ernst???
Ärgerlich, war aber klar. Dagegen kannst du aber nichts machen, das ist das Geschäftsmodell beim Leasing.
Natürlich. Wichtig ist es auch wohl so das du keinen Anspruch auf Herausgabe hast. Allerdings musst du nur den Minderwert bezahlen und da kann man sich natürlich streiten wie hoch der ist. Ich würde nicht den vollen Betrag zahlen sondern vielleicht die Hälfte anbieten. Sollen sie doch klagen wenn du den Rest haben wollen.
Gleich der Forderung mit entsprechender Begründung widersprechen. Dann liegt der Ball wieder dort.
Und nicht vergessen, die für das Leasing erteilte Einzugsermächtigung zu entziehen, damit sie nicht nochmal versuchen abzubuchen.
Ich werden jetzt € 250 pro Felge überweisen und schauen was dann passiert. Ich habe die Felgen ja beschädigt, das bestreite ich ja gar nicht aber ich zahle ja keine zwei neue... Also wirklich.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 5. August 2021 um 09:37:11 Uhr:
Natürlich. Wichtig ist es auch wohl so das du keinen Anspruch auf Herausgabe hast. Allerdings musst du nur den Minderwert bezahlen und da kann man sich natürlich streiten wie hoch der ist. Ich würde nicht den vollen Betrag zahlen sondern vielleicht die Hälfte anbieten. Sollen sie doch klagen wenn du den Rest haben wollen.
Hier folgt sowieso erstmal die Drohung mit Inkasso, weil viele dann einknicken. Deshalb in jeder Antwort erstmal der Forderung widersprechen, dann können sie die Karte nicht spielen.