Leasing berechnet bei Rückgabe eine ganze Felge, da glanzgedreht
Moin zusammen,
ich habe meinen A4 wieder zurückgegeben und nun das Gutachten bekommen.
Ich hatte zwei Macken im Felgenhorn, vorne rechts und hinten rechts.
Berechnet werden mir jetzt 640 Euro pro Felge.
Einfache Frage, seht Ihr das als gerechtfertigt? Für mich sind das Schrammen in der Felge die sich eigentlich reparieren lassen sollten.
242 Antworten
Zitat:
@Nautenqo schrieb am 12. Juli 2021 um 20:36:52 Uhr:
So sehe ich das auch. Natürlich komme ich für den Schaden auf, ich habe ihn ja auch verursacht aber das ganze muss ja verhältnismäßig bleiben. Die Felgen sind ja technisch funktionsfähig, sind aber eben Beschädigt. Ich bin gerne bereit einen Minderwert von (keine Ahnung) 200 Euro pro Felge zu bezahlen aber ich zahle doch keine neue Felge wegen Beschädigungen.Ich habe der Leasing jetzt geschrieben und warte mal was kommt 🙂
Völlig realistische Einschätzung, drücke Dir die Daumen!
Ja, die drücke ich Dir auch. Die sind doch nicht ganz sauber, hier für 2 neue Felgen knapp € 1.300 aufzurufen.
Womöglich hat der Motor über die Jahre auch Verschleiß erfahren. Gleich mal ne neue Maschine in Rechnung stellen...
Manchmal glauben die kleinen Leasingbanken, sie könnten dem Leasingkunden noch gut was aus den Rippen leiern.
Zitat:
@Nautenqo schrieb am 12. Juli 2021 um 20:36:52 Uhr:
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 12. Juli 2021 um 18:04:07 Uhr:
Die Reparaturkosten (hier wohl eher neue Felgen) sind nicht zwangsläufig der maßgebliche Faktor. Vielmehr entscheidend ist die angenommene Wertminderung. Die beschädigten Felgen haben ja nicht den Wert „null“, sondern sind lediglich weniger Wert als völlig unbeschädigte Räder. Für diese Differenz solltest Du aufkommen und nicht für zwei neue Felgen, damit der Händler den Wagen besser verkaufen kann. Sehe da höchsten einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Rad als gerechtfertigt.
So sehe ich das auch. Natürlich komme ich für den Schaden auf, ich habe ihn ja auch verursacht aber das ganze muss ja verhältnismäßig bleiben. Die Felgen sind ja technisch funktionsfähig, sind aber eben Beschädigt. Ich bin gerne bereit einen Minderwert von (keine Ahnung) 200 Euro pro Felge zu bezahlen aber ich zahle doch keine neue Felge wegen Beschädigungen.
Ich habe der Leasing jetzt geschrieben und warte mal was kommt 🙂
Und wenn es dann so kommen sollte, würde ich mir die bezahlten Felgen aushändigen lassen. Die lassen die nämlich sonst stumpf reparieren. Hat mir eine Felgendoktor erzählt, der unter anderem für BMW arbeitet. O-Ton: Die schmeißen keine normal beschädigte Felge weg.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 13. Juli 2021 um 10:13:56 Uhr:
Zitat:
@Nautenqo schrieb am 12. Juli 2021 um 20:36:52 Uhr:
So sehe ich das auch. Natürlich komme ich für den Schaden auf, ich habe ihn ja auch verursacht aber das ganze muss ja verhältnismäßig bleiben. Die Felgen sind ja technisch funktionsfähig, sind aber eben Beschädigt. Ich bin gerne bereit einen Minderwert von (keine Ahnung) 200 Euro pro Felge zu bezahlen aber ich zahle doch keine neue Felge wegen Beschädigungen.
Ich habe der Leasing jetzt geschrieben und warte mal was kommt 🙂
Und wenn es dann so kommen sollte, würde ich mir die bezahlten Felgen aushändigen lassen. Die lassen die nämlich sonst stumpf reparieren. Hat mir eine Felgendoktor erzählt, der unter anderem für BMW arbeitet. O-Ton: Die schmeißen keine normal beschädigte Felge weg.
Ja so ist der Plan. Ich habe denen gestern nach telefonischer Rücksprache eine Mail geschrieben, wo ich eine Lösung erbitte, die im Verhältnis zum Schaden steht. Die Felgen fordere ich selbstverständlich ansonsten ein.
Lest ihr euch den Schadenskatalog nicht durch? Der ist maßgebend. Ob die Leasingbank danach abrechnet oder zu euren Gunsten entscheidet obliegt allein derer Entscheidung.
Fakt ist, im Katalog steht eine 100% Entschädigung wenn der Schaden über dem angegebenen Maß liegt.
Dazu kommt aber auch die Leasingdauer und die Kilometer und ob der Schaden als "dem Alter und Laufleistung entsprechend" akzeptiert werden sollte.
Aber ich gebe schon recht, ich würde mir die beschädigten Felgen auch aushändigen lassen und selber schauen ob ich irgendwo welche mit paar Prozente herbekomme.
Hat man eigentlich nach dem Gutachten noch das Recht auf Nachbesserung?
Ein Schadenkatalog muss aber genauso wenig korrekt sein wie AGBs. Wenn man es drauf ankommen lässt, entscheidet am Ende der Richter was normale Gebrauchsspuren sind. Zu einem Urteil wird es da keine Leasingbank kommen lassen.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Jetzt sagst du das es "normale Gebrauchsspuren" sind, jedoch wenn du dich als Kunde für solch einen Wagen entscheiden würdest wäre es ein nicht hinnehmbarer Schaden der entweder beseitigt werden oder sich am Preis bemerkbar machen muss.
Ich denke man muss da schon beide Seiten der Medaille sehen und nicht immer nur den im Geld schwimmenden Großkonzern der dem Endkunden die letzte Mark aus der Tasche ziehen will 😉
Bei meinem AMG sollte das auch nicht gehen. Kratzer/Schramme ca. 1mm tief und 10 cm lang.
Felge muss laut Hersteller neu, waren glaube ich 1.000 €.
War dann bei einem guten Felgenreparierer in Frankfurt oder Offenbach. Finde den nicht mehr. Ist ein Paar Jahre her.
Die haben dann gesagt ist gar kein Problem. Kosten um die 150 €.
Die Hersteller würden den Kunden sagen das geht und darf nicht, Kassieren vom Kunden und bringen die M, AMG, RS, Ferrari, Lamborghini etc. dann selber dahin um das günstig zu machen vor Weiterverkauf.
Und der Hof stand wirklich voll mit vielen Nobel-, High-Performance-Karren.
Und ich habe nach der Reparatur absolut gar nichts gesehen.
Und auch nichts zusätzlich berechnet bekommen.
Ich finde die nicht mehr. War ein cooler hipper Laden.
Autsch! Erster Schritt wäre, den Schadenkatalog zu prüfen und ob im Leasingvertrag auf diesen verwiesen wird. Das muss dadurch selbstverständlich nicht gerichtsfest sein, aber die Verträge und Kataloge sind auf vergangene Urteile der letzten Jahrzehnte angepasst und man kann davon ausgehen, dass die weitgehend Bestand haben.
Das Stichwort (auch im Gutachten) ist leider "beschädigt" und nicht "Kratzer". Sprich: Gutachter und Leasinggeber betrachten das eher als einen Defekt und nicht als eine optische Macke. Meistens ist hier ausschlaggebend, ob mehr als einen Millimeter Material abgetragen ist. Dann sind die Felgen (aus Sicht des Herstellers) "kaputt" und nicht nur optisch etwas unschön. Reparieren darf man sie dann nicht.
Zumindest vorne rechts sieht leider wirklich gar nicht gut aus.
Soweit ich weiß hat man auch leider keinen Anspruch darauf, die alten Felgen zu erhalten, wenn man neue bezahlt (Urteile googlen). Für den deftigen Kratzer (Nutzername ist Programm 😁) im Anhang habe ich (faire) 200€ Wertminderung gezahlt und das stand auch als "Kratzer" im Gutachten und das Auto wurde so unverändert vom LG weiterverkauft.
Tja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Da wäre es wohl besser gewesen, sich vor der Rückgabe am freien Markt zwei identische neue oder gute gebrauchte Felgen zu besorgen und die anderen beiden zu verkaufen.
Zitat:
@Alexiususus schrieb am 13. Juli 2021 um 12:50:21 Uhr:
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Jetzt sagst du das es "normale Gebrauchsspuren" sind, jedoch wenn du dich als Kunde für solch einen Wagen entscheiden würdest wäre es ein nicht hinnehmbarer Schaden der entweder beseitigt werden oder sich am Preis bemerkbar machen muss.
Ich denke man muss da schon beide Seiten der Medaille sehen und nicht immer nur den im Geld schwimmenden Großkonzern der dem Endkunden die letzte Mark aus der Tasche ziehen will 😉
Korrekt, am Preis bemerkbar machen, Stichwort Wertminderung. Aber sicher wird kein Kunde bei einem durchschnittlichen Gebrauchtwagen hierfür fast 1.400 Euro in Abzug bringen, sondern vielleicht 100 oder 200 Euro.
Ich hatte in den letzten beiden Jahren einen BMW und einen VW mit jeweils einer beschädigten Felge zurückgegeben. Bei BMW wurde ein angemessener kleiner Abzug vorgenommen und bei VW die komplette neue Felge in Rechnung gestellt. VWFS ist ziemlich konsequent. Sobald das Gutachten bei VWFS ist, sind Diskussionen ziemlich anstrengend. Die haben einGutachten von der DEKRA und AGB, in denen der Abzug eindeutig dargestellt. Da braucht man schon einen Händler, der einem entgegenkommt. Die kaputte Felge wird man wohl nie sehen. Nach dem Gutachten geht der Wagen auf einen Transporter und wird weiterverwertet.
Gehst du wegen 100-200€ überhaupt in ne Verhandlung? Da hab ich ja bei 1000€-Fahrzeugen mehr gehandelt...
Wenn Felgen für mich nicht schön sind dann ist das für mich ein Grund noch bissle weiter zu suchen und, je nach Fahrzeugpreis, mit mindestens 2000€ unter VK anzusetzen
Zitat:
@Alexiususus schrieb am 13. Juli 2021 um 11:05:31 Uhr:
Lest ihr euch den Schadenskatalog nicht durch? Der ist maßgebend. Ob die Leasingbank danach abrechnet oder zu euren Gunsten entscheidet obliegt allein derer Entscheidung.
Fakt ist, im Katalog steht eine 100% Entschädigung wenn der Schaden über dem angegebenen Maß liegt.
Die gängige Rechtsprechung sieht das etwas anders. Ein total defekter Scheinwerfer muss selbstredend vollumfänglich erneuert werden. Eine zerkratze Felge ist aber weder betriebsrelevant, noch beeinträchtigt sie die Verkehrssicherheit - Hier handelt es lediglich um einen kosmetischen „Schaden“. Daher ist hier nur eine Wertminderung anzusetzen. Fordern kann der Leasinggeber natürlich was er möchte, akzeptieren muss man das aber nicht. Gibt unzählige Urteile zu diesem Thema…