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Leasing Auto mit Totalschaden. Erfahrungen

Themenstarteram 7. März 2009 um 14:18

Hallo zusammen,

Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Leasingwagen nach Totalschaden?

Ich hatte mit meinem 120d einen Unfall an dem ich nicht Schuld war. Der Schaden beträgt 25000€ bei einem Neupreis von 31000€.

Mein Händler sagt ich bekomme einen Neuen Wagen weil meiner erst 6 Monate alt war.

Meine Frage ist muss ich genau den gleichen nehmen? oder darf ich ein anderes Modell z.B. 3er oder 123d nehmen?

die Preisdifferenz wird logischerweise von mir getragen. Oder ist die auf Grund des Leasingsvertrags nicht möglich?

Gruß

Markus.

BMW 120d Alpinweiß mit Sportpaket. Leider schrott :-(

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der TE redet hier aber nicht von einem Kaskoschaden, sondern von einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden...

Ja, und da sollte man wohl nicht schlechter gestellt werden, oder meinst du nicht? Ich kaufe ein Auto, mir fährt nach 3 Monaten einer rein und ich soll auch noch den Wertverlust tragen? Wär ja noch schöner!

Meinem Vater ist ein Bus in seinen 7er gefahren das Auto war 7 Monate alt und hatte 12000 km, Neupreis 156000 Schätzwert vor dem Unfall 112000 Reperaturkosten 75000 unterm sitrich hat der Unfall meine Eletern 22500 gekostet. Der Witz an der Sache war in der Fahretür lagen 2 teure Brillen jede so um die 1000 Euro die wurden pauschal mit 250 Euro abgerechnet. Glaubt blos nicht das selbst wenn ihr absolut keine Schuld habt ihr nicht drauflegt.

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Zitat:

Original geschrieben von Markus120d

Hallo zusammen,

 

Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Leasingwagen nach Totalschaden?

Ich hatte mit meinem 120d einen Unfall an dem ich nicht Schuld war. Der Schaden beträgt 25000€ bei einem Neupreis von 31000€.

Mein Händler sagt ich bekomme einen Neuen Wagen weil meiner erst 6 Monate alt war.

Meine Frage ist muss ich genau den gleichen nehmen? oder darf ich ein anderes Modell z.B. 3er oder 123d nehmen?

die Preisdifferenz wird logischerweise von mir getragen. Oder ist die auf Grund des Leasingsvertrags nicht möglich?

 

Gruß

Markus.

 

BMW 120d Alpinweiß mit Sportpaket. Leider schrott :-(

Hallo,

 

was mit dem Auto passiert ist der Leasinggesellschaft ihre Sache. Wenn die sagen richten hast Du bis zum Leasingende das Auto. Ob Du einen neuen bekommst nach 6 Monate bezweifle ich stark ich habe mal wo gelesen das es max 4 Wochen sind. aber da will ich mich nicht festlegen.

 

Was aber sicher ist wenn Du ein neus Auto bekommst, wird es auch ein neuer Leasingvertrag mit neuen Konditionen. Das weiß ich genau weil ich erst vor ein paar Tagen mit meinem Verkäufer darüber gesprochen habe. Das heißt hast Du letztes Jahr ein super Angebot gehabt und dieses gibt es heute nicht mehr hast Du die A... Karte gezogen. Wertausgleich von der Versicherung des Gegners gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Wertausgleich von der Versicherung des Gegners gibt es nicht.

Den sollte es schon geben, allerdings steht der dann natürlich dem Besitzer des Fahrzeugs zu, und nicht dem Leasingnehmer. Das ist ja auch richtig, da der Leasinggeber am Ende das Auto verkaufen muss und dann den durch den Unfall geringeren Wert zu verkraften hat. Aber du hast völlig recht - durch die Anpassung der Restwerte etc. ist das Thema mit dem neuen Vertrag extrem ärgerlich!

am 7. März 2009 um 16:04

Das natürlich extrem bitter für dich. Aber du hast wohl die A...karte, da die Leasingkonditionen momentan nicht die besten sind um es mal dezent zu sagen...

Aber hauptsache bist du noch ganz;)

Jegliche Anzahlung wäre doch in einem solchen Fall auch weg oder?

Naja, ich gehe mal schwer davon aus, dass die Leasingsonderzahlung den auszulösenden Wert beim Leasinggeber direkt um eben diese Summe senkt und daraus dann die niedrigerer Leasingrate berechnet wird.

Viel interessanter finde ich die Aussage des BMW Verkäufers, dass man ein neues Auto bekommt obwohl der Wagen 6 Monate alt war. Bezahlt der Verkäufer diese Differenz oder ist man da bei BMW Leasing irgendwie gegen versichert?

Wie ist das mit einer GAP Deckung? Gilt die GAP Deckung nur bei Kaskoschäden sondern auch bei Haftpflichtschäden??? Man wird von der gegnerischen HV mit Sicherheit einen geringeren WBW bekommen als der Wert mit dem der Wagen zzgl. Sonderzahlung in den Büchern des Leasinggebers steht...

Zitat:

Original geschrieben von Basti34

Jegliche Anzahlung wäre doch in einem solchen Fall auch weg oder?

Nein das wird dagengerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Viel interessanter finde ich die Aussage des BMW Verkäufers, dass man ein neues Auto bekommt obwohl der Wagen 6 Monate alt war. Bezahlt der Verkäufer diese Differenz oder ist man da bei BMW Leasing irgendwie gegen versichert?

Gut möglich, dass das von der Rechtssprechung so gesehen wird. Sonst hätte man als Neuwagenkäufer ja die totale Arschkarte gezogen. Bei meiner Vollkasko war es z.B. so, dass ich ein halbes Jahr nach Erstzulassung bei einem Unfall noch den Neuwert erstattet bekommen hätte. Andere Versicherungen machen das auch bis zu 12 Monate.

Der TE redet hier aber nicht von einem Kaskoschaden, sondern von einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der TE redet hier aber nicht von einem Kaskoschaden, sondern von einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden...

Ja, und da sollte man wohl nicht schlechter gestellt werden, oder meinst du nicht? Ich kaufe ein Auto, mir fährt nach 3 Monaten einer rein und ich soll auch noch den Wertverlust tragen? Wär ja noch schöner!

Ne, davon redet ja auch keiner, sondern davon, dass dir ein BMW Verkäufer selbst noch nach 6 Monaten ein Neufahrzeug zugesteht und ich frage mich auf Grund welcher Grundlage...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der TE redet hier aber nicht von einem Kaskoschaden, sondern von einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden...

Ja, und da sollte man wohl nicht schlechter gestellt werden, oder meinst du nicht? Ich kaufe ein Auto, mir fährt nach 3 Monaten einer rein und ich soll auch noch den Wertverlust tragen? Wär ja noch schöner!

Meinem Vater ist ein Bus in seinen 7er gefahren das Auto war 7 Monate alt und hatte 12000 km, Neupreis 156000 Schätzwert vor dem Unfall 112000 Reperaturkosten 75000 unterm sitrich hat der Unfall meine Eletern 22500 gekostet. Der Witz an der Sache war in der Fahretür lagen 2 teure Brillen jede so um die 1000 Euro die wurden pauschal mit 250 Euro abgerechnet. Glaubt blos nicht das selbst wenn ihr absolut keine Schuld habt ihr nicht drauflegt.

Themenstarteram 7. März 2009 um 21:08

Was passiert dann mit meiner Leasingsonderzahlung die ich geleistet habe? Die ist dann aber nicht weg oder wenn mein Vertrag aufgelöst wird? Der Gutachter sagte das sich ein Wiederaufbau des Auto´s nicht mehr lohnt. Bin ja gespannt was rauskommt und wie lange es dauert bis ich ein anderes Fahrzeug bekomme da ich auch darauf angewiesen bin.

Hallo,

ich hatte im Sommer letzten Jahres einen unverschuldeten Totalschaden. Der 120d 3-Türer war gerade mal 4 1/2 Monate alt und hatte ca. 14000 km auf dem Tacho. Erste Schadensberechnung um die 41000 EUR, die bereinigte etwas über 30000 EUR. Berechneter Wiederbeschaffungswert 25000 EUR netto. Damaliger Anschaffungspreis um die 30000 EUR. Wiederbeschaffungszeit 14 Tage !!!

Der Leasingvertrag wurde beendet und abgerechnet, die BMW-Leasing gab sich mit der Versicherungsleistung des Wieberbeschaffungswertes zufrieden. Leasingsonderzahlung hatte ich keine geleistet. Ich konnte 14 Tage Leihwagen auf Kosten der Versicherung fahren, wies danach weitergeht hat Gutachter und Versicherung nicht interessiert, Begründung: Das Auto sei schon älter als 1 Monat und hätte mehr als 1000 km gelaufen, da hätte ich keinen Anspruch mehr auf einen Neuwagen. Meine neu gekauften Sommerreifen und die Tankfüllung habe ich nicht ersetzt bekommen. Die Kleinigkeiten im Auto wurden bei Vorlage von Anschaffungsrechnungen problemlos ersetzt, aber beim Schmerzensgeld und Verdienstausfall (selbständig) war's katastrophal. Ich habe mir dann ganz normal einen neuen zusammengestellt und einen neuen Leasingvertrag gemacht. Zur Überbrückung hat mir das Autohaus einen 118d zur Verfügung gestellt.

Das einzige positive: Ich habe jetzt ein Coupé!!

Gruß

Rainer

Na ja, die Schadenshoehe sieht ja sehr nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus. Somit wird der Leasingvertrag wohl abgewickelt. Du wirst aus der Sache einigermassen unbeschadet rauskommen, das macht die Leasinggesellschaft mit den Versicherungen (der gegnerischen und falls notwendig der GAP-Versicherung) aus. Sonderzahlung bekommst Du anteilig erstattet.

 

Die Neuanschaffung hat dann mit Deinem alten Leasingvertrag nichts mehr zu tun. Ich wuerde mich an Deiner Stelle nach einem Vorfuehrer/TZ/Dienstwagen umschauen. Da findest Du mit Sicherheit etwas passendes und Du bekommst im Moment Top-Konditionen. Du wirst Dich sicherlich nicht verschlechtern.

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