Lange nicht vnmir hören lassen & nun Totalschaden
Hi alle zusammen,
habe mich lange nicht mehr hier Blicken lassen & nun so ein Beitrag von mir.
In der Nacht vom 25.03.2006 ist mein Albtraum wahrgeworden. Als ich die Nacht von Freitag auf Samstag auf dem nach Hause weg noch bei Burger King vorbei schauen wollte ist mir eine ältere Dame ungebremst ( ca. 70 km/h ) in meine Fahrerseite reingerauscht.
War an der Ampelkreuzung über Grün & Sie kam von links und ist über Rot gebrettert mit Ihrem Golf 3. Nach dem schock & dem raus krabbeln aus meinem 3er musste ich mich auch noch von der Dame beschimpfen lassen ob ich noch alle tassen im schrank hätte & wieso ich einfach so über Rot fahren würde? man man man
Also leider hab ich zur Zeit keine Digicam um hier mal Fotos von meinem nun kaputten E46 reinzustellen. Muss nun das Gutachten abwarten & bin aber jetzt schon auf der suche nach einem ersatz. Habe vor mir nun ein Facelift zu gönnen. Mal schauen was daraus wird!
Grüsse vom Niederrhein an alle Motor-Talk User
Mustafa
75 Antworten
jungs die paragrafen schleuerei wollte ich jetzt net herzaubern, es sind feiertage, arbeiten kann man am dienstag wieder!!!
Es ging mir einfach ums prinzip....!!!
Zitat:
Original geschrieben von E46Sedan
Stimmt. Aber da zieh doch noch lieber einen Zähler ab. Dann ham wir einen schönen aggressiven Notstand gemäß 228 😉; natürlich nur sofern Mooogie das Auto von der Frau mit einer Bazooka weggefegt hätte.
Bezüglich der Sig. bin ich Rehabilitiert, denn ich hatte früher in der Schule nie Lateinunterricht. Ich dachte, dass kann man so oder so schreiben. 😁 Außerdem bin ich ein Sturkopf und lass es so stehen.
Mal noch ne Frage: was hat 228 BGB mit 229 StGB zu tun ??
Gruß
Christof
lol...
was seit ihr?
Freizeitjusristen?
Zitat:
Original geschrieben von lecw
Mal noch ne Frage: was hat 228 BGB mit 229 StGB zu tun ??
Gruß
Christof
Garnichts! Es sei denn es würde nach Ablehnung der Notwehr ein rechtfertigender Notstand vorliegen wie in meinem Sinnfreien Beitrag erwähnt. Es sollte vielmehr so ein, anscheinend nicht angekommener, Gag sein. Aber vielendank für die Nachfrage. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
lol...
was seit ihr?
Freizeitjusristen?
Freizeit wäre schön. 😉
Zitat:
Original geschrieben von E46Sedan
Garnichts! Es sei denn es würde nach Ablehnung der Notwehr ein rechtfertigender Notstand vorliegen wie in meinem Sinnfreien Beitrag erwähnt. Es sollte vielmehr so ein, anscheinend nicht angekommener, Gag sein. Aber vielendank für die Nachfrage. 😉
Gut,
dachte schon, mir hätte sich da etwas nicht erschlossen :-)
Gruß
Christof
Zitat:
Original geschrieben von E46Sedan
Stimmt. Aber da zieh doch noch lieber einen Zähler ab. Dann ham wir einen schönen aggressiven Notstand gemäß 228 😉; natürlich nur sofern Mooogie das Auto von der Frau mit einer Bazooka weggefegt hätte.
Hey, ich treibs auf die Spitze: Der aggressive Notstand steht in 904 BGB 😉 228 BGB is der defensive Notstand...
Bazooka wär doch auch bisschen arg unverhältnismäßig... 🙂
P.S.: Hut ab vor deiner Sturheit *g*
Zitat:
Original geschrieben von Werwolf-s
Hey, ich treibs auf die Spitze: Der aggressive Notstand steht in 904 BGB 😉 228 BGB is der defensive Notstand...
Da muss ich dir allerdings absolut Recht geben. Hab mich verschrieben. Jedoch würde mein Bsp. auf den agressiven Notstand zutreffen, da mithin unbeteiligte Dritte in Mitleidenschaft gezogen würden.
Zitat:
Original geschrieben von Werwolf-s
P.S.: Hut ab vor deiner Sturheit *g*
Klär mich auf. Ich dachte so ist es richtig!?!
Zitat:
Original geschrieben von E46Sedan
Klär mich auf. Ich dachte so ist es richtig!?!
Es sollte wohl wirklich "suaviter" heißen. Die Google-Treffer für "suariter" sind glaub ich einfach "Vertipp-Leidensgenossen" 😉
@ rieper
Versteh ich nicht ganz. Du schreibst Wiederbeschaffungswert - Restwert aber mein Anwalt hat doch direkt 8.100 € geltend gemacht bei der gegnerischen Versicherung??? Wie gesagt ich habe das Gutachten nicht in der Hand & kann nochmals nur sagen was in dem Schreiben von meinem Anwalt steht:
Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert gem. Gutachten:
8.100 €
Also werde ich 8.100 € von der gegnerischen Versicherung bekommen & kann meinen Unfall E46 noch weiter verscherbeln?
Das mit den Nutzungsausfall weis ich auch schon durch meinen Anwalt. Er meinte ich bekomme max. 12 Tage á 29,00 €. Das hat er aber bereits gesagt bevor er das Gutachten hatte. Kann sich daran etwas ändern??
@ Lanzelott, E46Sedan & Werwolf-s
Ich habe sowieso nicht vor die dame irgendwie vor Gericht zu zerren & was weis ich zu verlangen also ist eure Duskussion umsonst. he he he
Kriege doch Schmerzensgeld von der Versicherung ist Trost genug!!
Gruss
Mustafa
Preis ???
Hi nochmals,
was meint Ihr ist der Preis in Ordnung??
http://ecom.bmwgroup.com/.../index.jsp?process=uvse
Bin mir nicht sicher aber so in der art sollte mein neuer schon aussehen. Nicht gerade meine Wunschfarbe aber für BMW muss man halt Opfer bringen ;-)
man sieht kein auto
Re: @ neuroticfish
Zitat:
Original geschrieben von Mooogie
Guck mal jetzt bitte. Müsste eigentlich nun klappen
Nix 🙁