Landwirt verschmutzt parkende Autos mit Güllespritzern. Deckt das Kfz-Haftpflicht des Traktors ab?
Mein unfreundlicher Nachbar, der Bauer ist nach seiner Fahrerflucht mal wieder einen Thread wert.
Regelmäßig (2-3x pro Jahr) verschmutzt der Landwirt nun unsere parkenden Fahrzeuge erheblich mit Güllespritzern, weil er auf seiner angrenzenden Wiese keinen ausreichenden Abstand zum Grundstücksrand einhält. Er wurde bereits darauf angesprochen, reagiert aber nur frech und hat sein Verhalten nicht geändert - er handelt also ganz charaktertypisch mit Vorsatz.
Die Autos stehen teils auf der öffentlichen Straße (Ende einer Sackgasse), teils auf unserem Grundstück. Jedesmal entsteht uns finanzieller und zeitlicher Aufwand, um die Autos in die Waschanlage zu fahren. Wenn die Spritzer nicht am selben Tag entfernt werden und antrocknen, bekommt man sie mit einem Waschanlagenlauf nicht mehr weg und muss zusätzlich händisch nacharbeiten.
Ein Dialog mit dem Bauern ist nicht möglich, die Reinigungskosten wird er weder freiwillig übernehmen, noch seiner Versicherung melden (siehe oben verlinkte Fahrerflucht). Da ich aus den Erfahrungen mit dieser Sippe gelernt habe, nimmt eine IP Kamera automatisch auf was vor unserem Haus so getrieben wird, inkl. lesbarem Kennzeichen des Traktors.
Ich habe mir jetzt überlegt, die Sache zukünfitg über den Zentralruf der Kfz-Versicherer an die Haftpflichtversicherung des Traktors als Schaden zu melden. Beweisvideo mit Kennzeichen und "Unfallhergang" liegt vor. Der Schaden geht zwar vom Grundstück des Bauern aus, aber unsere Autos befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum. Somit gehe ich davon aus, dass die Beschädigung der Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflicht des Traktors abgedeckt ist.
Wie seht ihr das? Ist die Sache erfolgversprechend?
152 Antworten
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 18. November 2022 um 16:40:17 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 16:31:42 Uhr:
...... Die Polizei kann bei zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts durchsetzen. Sie ist lediglich ein Ermittlungsorgan bei Strafsachen und
arbeitet der Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen, keine zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zu.
[/quoteEine Sachbeschädigung ist durchaus eine Strafsache.
Vor allem bei Verleugnung ist die Polizei erster Ansprechpartner.
Das macht der Judikative den Weg.
... nur die Sachbeschädigung muß zur Anzeige sprich Strafanzeige gebracht werden. Auch wenn dieses geschieht oder geschehen ist, verfolgt die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden nur die Strafsache
als Sachbeschädigung, indem der Schuldige mit einer etwaigen Geldstrafe bzw. Geldbuße belegt wird.
Aber der Geschädigte hat immer noch nicht seinen persönlichen Schaden (zivilrechtlich) erhalten. Und das
dieser persönliche Schaden reguliert wird, dafür ist die Polizei keineswegs zuständig.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 16:31:42 Uhr:
Den Schuldtitel würde der Rechtsanwalt schon baldigst realisieren (Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid), damit die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Polizei kann bei zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts durchsetzen. Sie ist lediglich ein Ermittlungsorgan bei Strafsachen und
arbeitet der Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen, keine zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zu.
Erstaunlich, beides falsch...
Der Rechtsanwalt realisiert gar nix, das macht noch immer ein Gericht. Und ein Rechstanwalt wird bei Ansprüchen im niedrigen zweistelligen Bereich sicher mit Feuereifer an die Sache gehen, um vor Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken.
Zur Rolle der Polizei wurde hier ja schon geschrieben.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. November 2022 um 17:07:31 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 16:31:42 Uhr:
Den Schuldtitel würde der Rechtsanwalt schon baldigst realisieren (Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid), damit die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Polizei kann bei zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts durchsetzen. Sie ist lediglich ein Ermittlungsorgan bei Strafsachen und
arbeitet der Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen, keine zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zu.Erstaunlich, beides falsch...
Der Rechtsanwalt realisiert gar nix, das macht noch immer ein Gericht. Und ein Rechstanwalt wird bei Ansprüchen im niedrigen zweistelligen Bereich sicher mit Feuereifer an die Sache gehen, um vor Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken.
Zur Rolle der Polizei wurde hier ja schon geschrieben.
Man kann all dieses auch ohne Rechtsanwalt machen, wenn man denn weiß, wie man es macht.
Man braucht hierzu, nachdem man den Schadenverursacher am Besten schriftlich in Verzug gesetzt hat, ein
Formular - Mahnbescheid (früher Zahlungsbefehl) -, das beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu erhalten ist, welches auszufüllen ist und über das Gericht mit Gerichtskosten belegt,dem Schadenverursacher zustellen läßt. Dieser erhält nach Zustellung eine Frist, wo er gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen kann. Tut er dieses - kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht (Amtsgericht) und es wir ein
etwaiges Urteil gegen den Verursacher gesprochen, daß einem Schuldtitel gleicht und die allgemeine Zwangsvollstreckung kann in beweglichen und unbeweglichen Eigentum des Verursachers mit Hilfe vom Gericht (in der Regel Gerichtsvollzieher) betrieben werden. Legt der Schadensverursacher Kein Widerspruch
binnen einer Rechtsbehelfsfrist ein, kann der Geschädigte auch mit einem Formular - Vollstreckungsbescheid
(früher Vollstreckungsbefehl) -, daß auch bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht zu erhalten, als zweiten
Schritt nach der Zustellung des Mahnbescheides, auf dem gleichen Weg wie beim Mahnbescheid, dem Verursacher gerichtlich zustellen lassen. Hierbei erhält der Verursacher wieder eine gerichtliche Frist nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides eingeräumt, wo er Einspruch einlegen kann. Legt er diesen ein,
kommt es auch hier zur Gerichtsverhandlung mit Urteil oder Vergleich. Tut er es nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Geschädigte hat einen Schuldtitel, mit dem er nun in allen Wegen der Zwangsvollstreckung einsteigen kann ( Pfändung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers im beweglichen
und unbeweglichen Vermögen, Lohnpfändung, Kontopfändung pp.) Sämtliche Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten hat dann der Schuldner zu tragen, solange Eigentumsmasse vorhanden ist.
Das kann dann auch dazu führen, daß bei fruchtloser Pfändung unter Beigabe des vorliegenden Schuldtitels
die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) vom Schuldner gerichtlich abverlangt werden kann.
Für einen Rechtsanwalt ist diese Einleitung des Verfahrens "Alltagsarbeit" und wir häufig von seinen Mitarbeitern ohne große Mühe praktiziert. Auch die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung läßt den
Anwalt nicht gerade arm werden, wenn der Streitwert gering ausfällt.
Eine Sachbeschädigung bedingt Vorsatz. Da wäre natürlich der erste Schritt, meinen freundlichen Hinweis nochmal schriftlich per Einschreiben zuzustellen. Denn im Zweifel ist der längst erfolgte, ignorierte und dämlich kommentierte mündliche Hinweis wertlos.
Wenn er aber nachweislich Kenntnis davon hatte, dass sein Vorgehen Schäden verursacht und er weiterhin mit zu geringen Abstand Gülle ausbringt, könnte das schon Vorsatz demonstrieren.
Ähnliche Themen
Wenn du dir das Leben schwer machen willst, dann verfolge deine Idee weiter. Geh aber davon aus, dass der Anwalt eine Stundenhonorarvereinbarung mit dir abschließen möchte und bei Weigerung exakt garnichts macht. Das dann allein vor dem Amtsgericht durchzusetzen hat manche Tücken. Trotzdem viel Erfolg.
Vorsatz oder nicht spielt nur strafrechtlich eine Rolle. Also wenn Du bisher mit Deinen Schaden keine weitere Aktionen
betreiben willst, dann würde ich Dir empfehlen, den Bauern mit Einschreiben und Zustellungskarte in der Weise
anzuschreiben, daß Du sein Verhalten künftig mehr hinnehmen wirst und künftig bei gleichen Fehlverhalten gegen
ihn strafrechtlich vorgehen wirst und gleichwohl gegen ihn zivilrechtliche Schritte betreffend des Dir zugefügten Schadens einleitest.
Statt der privatrechtlichen Nummer, würde ich der Einfachheit halber die Eingangs angedachte Abrechnung über die Kfz-Haftpflicht des Traktors vorziehen. Wenn das wieder ansteht, wird mir die gegnerische Versicherung schon sagen, ob sie sich zuständig fühlt.
Mir würde es schon reichen, wenn ich meine Unkosten gedeckt habe und den Bauern seine Versicherung anschreibt, ob er den Schaden selbst zahlen oder seine SF sinken sehen will. Dann hat das gespritze möglicherweise sowieso ein Ende.
Klar, der Vorsatz ist nur fürs Strafrechtliche relevant. Da muss ich aktuell noch nicht einmal hin. Trotzdem stellt so ein schriftlicher Hinweis per Einschreiben sicher, dass sich im Fall der Fälle keiner als "unwissend" herauswinden kann. Dann sind die Karten auf dem Tisch und das 'Grenzen ausloten' hat ein Ende - Grenze erreicht.
... nur wie soll das praktisch gehen, wenn der Bauer seine Versicherung nichts gemeldet hat und Dir die Haftpflichtversicherung mit Scheinnummer nicht genannt hat und zudem keine Polizei den Schaden aufgenommen hat.
Vielleicht streitet der Bauer alles ab, auch wenn Du Zeugen hast. Ohne gewisse Zeugen Deinerseits könnte im schlimmsten Fall der Bauer gegen Dich wegen übler Nachrede strafrechtlich vorgehen.
Wenn Dir ein nicht erträglicher Schaden zugefügt wurde, würde ich den Weg in der Weise angehen, indem Du, wie ich vorher beschrieben habe , einen Anwalt aufzusuchen. Auf eine Regulierung Deines Schadens in Hinblick auf den
"Allgemeinen Haftpflichtversicherung" wirst Du vergebens warten.
Zitat:
@freak25 schrieb am 18. November 2022 um 17:52:40 Uhr:
Eine Sachbeschädigung bedingt Vorsatz. ................
Seit wann ist das so?
Für mich neu.
Schon mal vom Zentralruf der Autoversicherer gehört.
Es bedarf bei einem Anruf dort lediglich das amtliche Kennzeichen.
Schon immer, es gibt strafrechtlich keine fahrlässige Sachbeschädigung
Ja, steht im Ausgangsposting ;D
Ein glaubwürdiger Nachweis über den Hergang wäre noch gut. Kennzeichen und Hergang wird seit einiger Zeit automatisch als Video der Hofkamera abgelegt.
PS: Achso, war nicht an mich gerichtet.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. November 2022 um 18:23:01 Uhr:
@gordonairdailSchon mal vom Zentralruf der Autoversicherer gehört.
Er soll da mal anrufen und schildern, warum. Die möchten sich auch mal totlachen.
Ist Videoüberwachiung außerhalb des eigenen Bereichs nicht GSD strafbar?
PS: Nicht der Traktor hat seine Karre gerammt, sondern die Gülle gefällt dem TE nicht.
Wenn mir vom Anhänger wegen schlampiger Ladungssicherung ein Holzbalken auf die Autobahn fällt, hat auch mein Auto niemanden gerammt. Trotzdem wird es mitunter 6- bis 7-Stellig und meine Kft-Haftpflicht wird davon hören.
Ich habe jetzt extra nochmal nachgesehen und außer unbegründeter Laienmeinung und Sticheleien, hast du noch nichts zu diesem Thema beigetragen. Wenn du dich jetzt in Richtung Getrolle steigern möchtest, lade ich dich herzlich ein, nicht mehr zu posten.
Zitat:
@situ schrieb am 18. November 2022 um 18:28:54 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. November 2022 um 18:23:01 Uhr:
@gordonairdailSchon mal vom Zentralruf der Autoversicherer gehört.
Er soll da mal anrufen und schildern, warum. Die möchten sich auch mal totlachen.Ist Videoüberwachiung außerhalb des eigenen Bereichs nicht GSD strafbar?
PS: Nicht der Traktor hat seine Karre gerammt, sondern die Gülle gefällt dem TE nicht.
Es gibt einen Verbund der Haftpflichtversicherer für Autos, wo alle Versicherer angesiedelt sind.
Nur der wird sicherlich keine Regulierung vornehmen können und wollen. Um diesen "anzuzapfen" müßten
erstmal einige Voraussetzungen vorliegen, die im hier geschilderten Fall nicht vorliegen.