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Landwirt verschmutzt parkende Autos mit Güllespritzern. Deckt das Kfz-Haftpflicht des Traktors ab?

Themenstarteram 18. November 2022 um 10:47

Mein unfreundlicher Nachbar, der Bauer ist nach seiner Fahrerflucht mal wieder einen Thread wert.

Regelmäßig (2-3x pro Jahr) verschmutzt der Landwirt nun unsere parkenden Fahrzeuge erheblich mit Güllespritzern, weil er auf seiner angrenzenden Wiese keinen ausreichenden Abstand zum Grundstücksrand einhält. Er wurde bereits darauf angesprochen, reagiert aber nur frech und hat sein Verhalten nicht geändert - er handelt also ganz charaktertypisch mit Vorsatz.

Die Autos stehen teils auf der öffentlichen Straße (Ende einer Sackgasse), teils auf unserem Grundstück. Jedesmal entsteht uns finanzieller und zeitlicher Aufwand, um die Autos in die Waschanlage zu fahren. Wenn die Spritzer nicht am selben Tag entfernt werden und antrocknen, bekommt man sie mit einem Waschanlagenlauf nicht mehr weg und muss zusätzlich händisch nacharbeiten.

Ein Dialog mit dem Bauern ist nicht möglich, die Reinigungskosten wird er weder freiwillig übernehmen, noch seiner Versicherung melden (siehe oben verlinkte Fahrerflucht). Da ich aus den Erfahrungen mit dieser Sippe gelernt habe, nimmt eine IP Kamera automatisch auf was vor unserem Haus so getrieben wird, inkl. lesbarem Kennzeichen des Traktors.

Ich habe mir jetzt überlegt, die Sache zukünfitg über den Zentralruf der Kfz-Versicherer an die Haftpflichtversicherung des Traktors als Schaden zu melden. Beweisvideo mit Kennzeichen und "Unfallhergang" liegt vor. Der Schaden geht zwar vom Grundstück des Bauern aus, aber unsere Autos befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum. Somit gehe ich davon aus, dass die Beschädigung der Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflicht des Traktors abgedeckt ist.

Wie seht ihr das? Ist die Sache erfolgversprechend?

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152 Antworten

Hier sehe ich folgendes Sachverhalte.

Sachbeschädigung durch Verschmutzung und u. U. durch Lacfraß, Gülle ist durchaus agressiv. Daher Schaden/Kosten feststellen und einfordern.

Wenn das öfter passiert aus dem Grunde dann eine Anzeige in Betracht ziehen.

Wenn der Bauer so reagiert würde ich irgendwann auch alle Register ziehen wenn man mit vernünftigen Ansprachen nicht weiter kommt.

Mit allen Betroffenen zusammentun könnte durchaus den Druck erhöhen.

Themenstarteram 18. November 2022 um 14:11

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 12:27:01 Uhr:

 

Wenn diese Frist fruchtlos, also ohne Geldeingang, verläuft, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

Der zahlt garantiert nicht. Ich habe im OP unter "Fahrerflucht" verlinkt, wie mich selbiger Nachbar um KVA 800€ geprellt hat, nachdem er meinen Zauch touchiert hatte. Hier geht es pro Vorgang um 30-50€, da braucht man noch weniger kriminelle Energie, um einfach nicht zu zahlen.

Zitat:

@summercap schrieb am 18. November 2022 um 12:34:52 Uhr:

Hallo fraek25 ,

da es sich um einen unfreundlichen Nachbarn mit Anhang handelt, versuche die anderen Betroffenen

mit ins Boot zu nehmen.

Von der Güllespritzerei sind "leider" keine anderen Nachbarn betroffen. Das betrifft räumlich (und auch vom Vorsatz des Verursachers her) nur uns.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. November 2022 um 12:45:54 Uhr:

Für mich würde es auch darauf ankommen, ob die Verschmutzungen durch ein vorsichtigeres Verhalten vermeidbar wären, oder ob die Grundstückssituation so eng ist, dass er das gar nicht vermeiden kann.

Er hat an der Stelle mehrere Hektar auf denen er ausweichen könnte. Das sind keine "Unfälle", sondern vorsätzliche Belästigung aus Dominanzgehabe.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. November 2022 um 13:34:48 Uhr:

 

Kann man machen, wenn man einen nicht enden wollenden Streit mit gegenseitigen Belästigungen provozieren will.....

Der nicht enden wollende Streit liegt bereits vor. Nur dass die Belästigungen einseitig sind und von der Gegenseite kein Interesse einem Dialog besteht bzw. es dort am dafür nötigen Zivilisationsgrad fehlt.

@freak25

Bist Du Zugezogener? Und wie ist die räumliche Situation, dass nur Dein Auto betroffen ist und sonst nix? Die Vorgaben zum Ausbringen von Gülle sind mittlerweile recht streng. Wenn Dein Auto verschmutzt wird, müsste ja auch die Straße vor und hinter Deinem Auto, Zäune, Mauern etc. betroffen sein.

Natürlich wird der Landwirt zusehen, dass möglichst seine gesamte Nutzfläche gedüngt wird. Das Gülleausbringen ist ja nicht nur Abfallbeseitigung, sondern auch Düngung. Wird bei den aktuellen Kunstdüngerpreisen auch eher zu- als abnehmen. Wenn da mal ein Spritzer, evtl. vom Wind abgetrieben, am Auto bleibt, gehört das eben zum Landleben. Wenn es eine volle Dusche bekommt, natürlich nicht. Dann müsste er es aber schon sehr geschickt anstelllen, dass nur Dein Auto betroffen ist und sonst nichts.

An dieser Stelle wären Bilder des Verschmutzungsgrades sehr Hilfreich.

Es gibt da sicherlich Grenzen die man hinnehmen muss und deren deutliche Überschreitung.

Ein recht abgekühltes Verhältniss untereinander spricht nicht für ein schnelles Ende der Probleme.

Eine Inanspruchname der Gegnerischen Versicherung wird sicherlich zu weiterem Erfindungsreichtum führen.

The Race is on. Viel Spass. Wir lesen dann sicherlich noch mehr davon.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. November 2022 um 15:10:21 Uhr:

Hier sehe ich folgendes Sachverhalte.

Sachbeschädigung durch Verschmutzung und u. U. durch Lacfraß, Gülle ist durchaus agressiv. Daher Schaden/Kosten feststellen und einfordern.

Der TE ist ja ein kluger Mensch und beugt der "Beschädigung " vor, indem er die Karre wäscht (den Betrag und eine angemessene Vergütung seines Aufwandes möchte er ja dem hier nicht zuständigen Kfz-Versicherer des Traktors in Rechnung stellen).

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 18. November 2022 um 15:33:12 Uhr:

An dieser Stelle wären Bilder des Verschmutzungsgrades sehr Hilfreich.

Es gibt da sicherlich Grenzen die man hinnehmen muss und deren deutliche Überschreitung.

Ein recht abgekühltes Verhältniss untereinander spricht nicht für ein schnelles Ende der Probleme.

Eine Inanspruchname der Gegnerischen Versicherung wird sicherlich zu weiterem Erfindungsreichtum führen.

The Race is on. Viel Spass. Wir lesen dann sicherlich noch mehr davon.

das kann man sehr wohl so sehen.....

Themenstarteram 18. November 2022 um 14:43

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. November 2022 um 15:19:00 Uhr:

@freak25

Bist Du Zugezogener? Und wie ist die räumliche Situation, dass nur Dein Auto betroffen ist und sonst nix?

Ich bin kein Zugezogener, kenne also die Gepflogenheiten auf dem Land auch wenn ich zwischendurch eine Weile Städter war.

Warum das nur mich betrifft, ist ganz einfach: Ich wohne mit etwas Abstand am Ende einer Sackgasse. Auf der anderen Straßenseite liegt die Agrarfläche meines unfreundlichen Nachbarn.

Wir bewegen uns meistens etwa in der Mitte zwischen "ein Spritzer" und "volle Dusche", also im Bereich hunderte Spritzer mit 5 bis 30mm Durchmesser auf der betroffenen Fahrzeugseite. Wie gesagt, ohne sofortigen Waschstraßenbesuch bekommt man das Zeug nur durch Handarbeit wieder ab und natürlich sieht das Auto aus wie Sau. Bisher betraf es auch nur Alltagsfahrzeuge. Stünde da mal ein Cabrio mit Stoffdach oder ein hochpreisiges Fahrzeug (was auch gelegentlich vorkommt), reden wir von ganz andern Schadenssummen.

Zitat:

@situ schrieb am 18. November 2022 um 15:35:24 Uhr:

 

Der TE ist ja ein kluger Mensch und beugt der "Beschädigung " vor, indem er die Karre wäscht (den Betrag und eine angemessene Vergütung seines Aufwandes möchte er ja dem hier nicht zuständigen Kfz-Versicherer des Traktors in Rechnung stellen).

Ob der Kfz-Versicherer des Traktors hier zuständig ist, ist im Wesentlichen die Frage.

Nein nicht wirkklich. Substanzschäden wären was anderes. Waschen muss man Hobel ohnehin ab und zu. Vermeidbar ist es auch kaum. Gibt Halbgaragen. Vielleicht komsmt du damit besser zurecht.

Die Güllespritzen sind durchaus in der Lage ihre Fracht ausschliesslich auf der Vorgesehenen Fläche aufzutragen.

Drei Spritzer die daneben gegangen sind muss man wohl hinnehmen.

Wenn der freundliche Nachbar allerdings aus aktuellem Anlass extra neben dem Auto einmal aufdreht sieht die Geschichte anders aus.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nur, nur wenn sein Versicherungsnehmer den Schaden, den er verursacht hat, auch bei dieser anzeigt, gegebenenfalls wenn durch behördliche bzw. polizeiliche Ermittlungen, die Schuldfrage

geklärt wurde. Auf die allgemeine Instanz oder Institution aller Haftpflichtversicherer zu setzen verläuft meines Erachtens ohne Erfolg. Dieses führt nur unter gegebenen Sachlagen zum positiven Verlauf, wenn z.B. ein Fahrzeug im

öffentlichen Verkehr schuldhaft einen Unfall verursacht bzw. Schaden angerichtet hat, wenn dem Besitzer des Fahrzeugs

vor dem Schadenereignis der Haftpflichtversicherungsschutz entzogen wurde. Zudem müßte der Geschädigte dieser Institution der Nachweis erbracht werden, daß bei dem Schadenverursacher "zivilrechtlich nichts zu holen ist". Das

kann z. B. eine Kopie der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid), die vom Schuldnergericht auf Antrag des Schadennehmer erstellt wird, sein. Ob letzteres wirksam wird, ohne daß die Polizei eingeschaltet wurde, ist doch fraglich.

erstellt wird.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 18. November 2022 um 16:05:52 Uhr:

Die Güllespritzen sind durchaus in der Lage ihre Fracht ausschliesslich auf der Vorgesehenen Fläche aufzutragen.

Drei Spritzer die daneben gegangen sind muss man wohl hinnehmen.

Wenn der freundliche Nachbar allerdings aus aktuellem Anlass extra neben dem Auto einmal aufdreht sieht die Geschichte anders aus.

Die modernen, mit bodennaher Ausbringung mit an Auslegern angebrachten Schläuchen, ja. Die alten, bei denen mittels Düse und Spritzteller ausgebracht wird, nicht. Dann kann dann auch eine Windböe zum Problem werden, für den Fahrer besonders bei Rückenwind. Ich weiß das, ich habe in meiner Jugend einige Kubikmeter Gülle ausgebracht...

Soweit ich weiß, ist das bodennahe Ausbringen mittlerweile Vorschrift, für die alten Güllefässer gibt es aber noch Bestandsschutz bzw. Übergangsfristen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 16:18:39 Uhr:

Eine Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nur, nur wenn sein Versicherungsnehmer den Schaden, den er verursacht hat, auch bei dieser anzeigt, gegebenenfalls wenn durch behördliche bzw. polizeiliche Ermittlungen, die Schuldfrage geklärt wurde.

Die Haftpflichtversicherung zahlt durchaus auch mal gegen den Willen des Versicherungsnehmers, allerdings muss der Anspruchsteller den Schaden und auch die Verursachung durch den Versicherungsnehmer nachweisen.

Und eine Verschmutzung über das übliche Maß hinaus kann durchaus als Schaden gewertet werden. Auf jeden Fall ist ein Schaden da, wenn die Gülle den Lack verätzt. Allerdings kann der Anspruchsteller Probleme kriege, wenn er die Verschmutzung, sofern er davon weiß, nicht umgehend beseitigt. Schließlich sind alle Parteien zur Schadenminimierung verpflichtet. Die Aussage sollte dann also nicht lauten "am Freitag habe ich die Verschmutzung bemerkt, am Montag bin ich dann mal zur Waschanlage gefahren".

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. November 2022 um 12:45:54 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 12:27:01 Uhr:

Ich würde den Bauern schriftlich per Einschreiben auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und meinen Schaden

in Euro beziffern. Zur Begleichung sollte eine Bankverbindung angegeben werden, worauf meine Schadensumme

binnen einer Frist von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Wenn diese Frist fruchtlos, also ohne Geldeingang, verläuft, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die

Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

Von einem Rechtsanwalt, der ohne Titel die Zwangsvollstreckung betreibt würde ich Abstand halten...

Ich würde tatsächlich auch über die Polizei gehen und dort mal um Hilfe ersuchen. Ich würde erwarten, dass die freundlichen Helfer beim Landwirt mal vorbeischauen und ihm ein wenig Recht und Ordnung näher bringen. Für mich würde es auch darauf ankommen, ob die Verschmutzungen durch ein vorsichtigeres Verhalten vermeidbar wären, oder ob die Grundstückssituation so eng ist, dass er das gar nicht vermeiden kann. Im Zweifel würde ich meinen Kärcher nehmen und mein Auto mal eben abspritzen. Kostet kein Geld und nur wenige Minuten Zeit. Mich jedes Mal über den Nachbarn ärgern und mit ihm zu streiten, kostete mehr Zeit und vor allem Nerven.

Den Schuldtitel würde der Rechtsanwalt schon baldigst realisieren (Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid), damit die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Polizei kann bei zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts durchsetzen. Sie ist lediglich ein Ermittlungsorgan bei Strafsachen und

arbeitet der Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen, keine zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zu.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 16:31:42 Uhr:

 

...... Die Polizei kann bei zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts durchsetzen. Sie ist lediglich ein Ermittlungsorgan bei Strafsachen und

arbeitet der Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen, keine zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zu.

Eine Sachbeschädigung ist durchaus eine Strafsache.

Vor allem bei Verleugnung ist die Polizei erster Ansprechpartner.

Das macht der Judikative den Weg.

Allein zur Beweissicherung würde ich die mit hinzu ziehen.

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