Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen

BMW

Hallo,

habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.
(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.
Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?

Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?

189 Antworten

Zitat:

@AndreasSch schrieb am 14. Juni 2022 um 17:12:32 Uhr:


Heute geladen und trotzdem Knöllchen.

Ich kenne bei mir eine öffentliche Ladestation, wo ein Zeitlimit von 4 oder 5 Stunden für das ladende Parken gilt, und man daher eine Parkscheibe verwenden muss. "Keine Parkscheibe" wird geahndet. Könnte es bei dir auch daran gelegen haben und nicht am fehlenden E?

Die Beschilderung einer Ladesäule mit dem Zusatzschild Z 1010-66 oder Z 1024-20 ist schlichtweg ein Krampf! Da gehört das Zusatzschild Z 1050-32 ran und fertig ist die Laube.

So, gehoert das!.jpg

Zumindest hat mir gestern der Fachbereich Bürgerdienste meiner Stadt geantwortet. Man teilte mir mit, dass in unserer Stadt das Kabel reichen würde. Dies habe ich schriftlich und wenn die Stadt Essen sich an das Recht hält....dann zahle ich halt die 55 Euro. Wie mehrfach gesagt...ich wollte gegen Bezahlung laden und nicht nur frei parken.

Hallo,

?? Wenn die Stadt in dem Fall sagt, laden reicht, warum willst dann zahlen? Oder hab ich was übersehen?

Mfg
Hermann

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@hermann.a

Ich denke nicht, dass man in Essen mit E vorne dran + 6 freien Zeichen + E hinten dran ein Problem beim Wunschkennzeichen bekommen kann.

Ich schließe daraus, dass "meine Stadt" nicht Essen ist, @AndreasSch aber in Essen ein Knöllchen ohne E-Kennzeichen erhalten hat.

Zitat:

@hermann.a schrieb am 19. Juni 2022 um 00:27:42 Uhr:


Hallo,

?? Wenn die Stadt in dem Fall sagt, laden reicht, warum willst dann zahlen? Oder hab ich was übersehen?

Mfg
Hermann

Da haben Sie was überlesen. Meine Stadt ist der Kreis Mettmann und ich habe in Essen ein Knöllchen bekommen. Näheres steht 2 Seiten zurück

Zitat:

@Xentres schrieb am 19. Juni 2022 um 08:42:56 Uhr:


@hermann.a

Ich denke nicht, dass man in Essen mit E vorne dran + 6 freien Zeichen + E hinten dran ein Problem beim Wunschkennzeichen bekommen kann.

Ich schließe daraus, dass "meine Stadt" nicht Essen ist, @AndreasSch aber in Essen ein Knöllchen ohne E-Kennzeichen erhalten hat.

"Meine Stadt" ist nicht Essen. Daher habe ich seit gefühlt 25 Jahren ein Kennzeichen mit 8 Zeichen.....ohne E.

Hallo,

aso, durcheinanergebracht.

Mfg
Hermann

Hallo zusammen,

heute habe ich an meinem Auto eine Verwarnung wegen unberechtigtem Parken auf einem LAde-Parkplatz bekommen.

Ich habe wie folgt geantwortet:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung habe ich heute die Verwarnung XXXXXX an meinem mit einem Ladekabel mit der Ladesäule während des Ladevorgangs verbundenen PlugIn-Hybrids mit dem Kennzeichen XX-XX XX vorgefunden.
Ich betrachte die Verwarnung als gegenstandslos.
Grundsätzlich finde ich es sehr gut und überfällig, dass in Bonn endlich gegen Nicht-Ladefähige-Fahrzeuge auf Ladeparkplätzen vorgegangen wird, da wir deswegen schon oft weiter fahren mussten und nicht laden konnten.
Allerdings sollten Sie Ihren Mitarbeitern beibringen, um das Auto herumzugehen, um nach einem angeschlossenen Ladekabel zu suchen. Falls der Aufwand zu hoch sein sollte, könnte man alternativ auch eine Anfrage bei der Zulassungsbehörde tätigen. Ein E-Kennzeichen ist nämlich keine Pflicht.
Sollten Sie anderer Meinung sein, können wir das gerne klären (u.a. durch das Vorlegen der Abrechnung des Ladevorgangs an der Ladesäule).

Hat jemand auch schon so etwas bekommen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

Hast du wohl kein E-Kennzeichen?

Wurde hier ja schon häufig diskutiert.

Vielleicht lieber mal den Überweisungsträger ausfüllen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

Guckst Du Besser hier

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

@OP:

https://presse.adac.de/.../...warr-an-oeffentlichen-ladestationen.html

Zitat:

Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden.

notting

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

Die Beschilderung an der Ladesäule zeigt das zzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (nicht rein elektrisch betrieben) und währen des Ladevorgangs und max 3h.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

Zitat:

@notting schrieb am 11. Juli 2022 um 22:09:46 Uhr:


@OP: https://presse.adac.de/.../...warr-an-oeffentlichen-ladestationen.html

Zitat:

@notting schrieb am 11. Juli 2022 um 22:09:46 Uhr:



Zitat:

Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden.

notting

damit würde das aber für einen plugin ad absurdum sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

Verkehrszeichen 1010-66?

Dann gilt E-Kennzeichen-Pflicht.

"Auch die Fahrer von Elektrofahrzeugen müssen seit 9. November 2021 mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen, wenn sie an einer Ladesäule stehen, die mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-66 "elektrisch betriebene Fahrzeuge" beschildert ist. Denn dort dürfen tatsächlich nur Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen parken."

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Krönung der Dummheit beim Bonner Ordnungsmat' überführt.]

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