Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen

BMW

Hallo,

habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.
(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.
Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?

Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?

189 Antworten

Man darf halt eins nicht vergessen: wir sind in einer Phase, in der immer mehr Menschen sich von Lademöglichkeiten abhängig machen. Während man bei Hybriden immernoch den Verbrenner hat, ist man beim BEV davon abhängig, dass man am Zielort eine Lademöglichkeit findet. Daher finde ich es wichtig, dass man diese Lademöglichkeiten auch denen vorbehält, die davon "über den Spaß hinaus" sinnvoll profitieren. Ob das nun ein Plugin-Hybrid mit 50km Reichweite ist oder ein Elektroauto, sei mal dahingestellt. In meinen Augen hat aber auch ein Plugin-Hybrid nichts an einer 50kW-Säule verloren, weil er da halt nunmal nur mit 3,6kW lädt.

Und schon wieder wird pauschaliert.
Unser PHEV läd mit bis zu 32Kw....welche Säule darf ich damit nutzen?

PS: ohne E Kennzeichen, da ich dieses am PHEV SUV anmaßend finde
;-)

Nachtrag...mit bis zu 32kw an DC läd jeder LandRover PHEV
An AC bis zu 7,2Kw

Cool, geile Sache! Hätte ich auch gerne 🙂 Welcher PHEV lädt mit 32kW? Land Rover? Daimler laden auch mit mehr als 3,6kW, was ich auch cool finde. Die meisten PHEVs, die momentan rumfahren, können aber eben nur 3,6kW 😉

Der Land Rover kann auch an Gleichstrom laden. Dort eben mit hoher Ladeleistung.

Die Diskussion hier richtet sich aber nach meinem Verständnis maßgeblich auf öffentliche AC-Ladestationen.

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Wenn die Ladesäule mit dem "Auto mit Stecker" Schild gekennzeichnet ist, darf er dort nicht laden - egal ob AC oder DC.

Offensichtlich gesteht man den Ordnungsbeamten auch keinen Ermessensspielraum zu. 😁

Grüße!

Zitat:

@Staubfuss schrieb am 15. Juni 2022 um 15:09:14 Uhr:


Wenn die Ladesäule mit dem "Auto mit Stecker" Schild gekennzeichnet ist, darf er dort nicht laden - egal ob AC oder DC.

Offensichtlich gesteht man den Ordnungsbeamten auch keinen Ermessensspielraum zu. 😁

Grüße!

Das heißt, dass man überall wo kein Stecker zu sehen ist laden darf? Keine Behörde gibt eine Auskunft.

Hatte doch @Mopedcruiser schon in seinem Beitrag gepostet:
https://www.motor-talk.de/.../...-ohne-e-kennzeichen-t7177337.html?...

Im Anhang sind die Schilder mit der Bedeutung aufgeführt 🙂

Oder falls du mehr Zeit hast, dich in deutschen Schilderwahn und deutschen Behördenirrsinn einzulesen, dann zitiere ich mich mal selbst - bitteschön:

"Ich empfehle die - auch sehr sehr lustige (manche sagen traurige) - Lektüre hier:

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm "

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2022 um 11:26:29 Uhr:



Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 10:28:55 Uhr:


Ich kann nichts Sinnvolles darin erkennen, einem offensichtlichen Elektroauto das Laden zu verweigern, weil man eine für alle geeignete Erkennung nicht definiert hat.

Aber genau die ist doch definiert, du hältst dich nur nicht dran?...Ansonsten sollte ein Ummelden ja jederzeit für ein paar Gebühren und ein neues Kennzeichen möglich sein.

Ich für meinen Teil halte mich dran, hab ein E Kennzeichen. Aber wenn du ein wenig hochscrollst, dann kannst nachlesen, dass es für frühe BEV noch gar kein E Kennzeichen gab, und dass dir im Nachhinein kein E Kennzeichen erteilt wird.

Deine Begründung ikt den Plugins finde ich persönlich daneben.

Auf der einen Seite wird ihnen vorgeworfen, die Plugin Funktion nur zum Alibi zu haben, um Steuern zu sparen, auf der anderen Seite will mancher ihnen das Laden verwehren, auf das sie mindestens genau so angewiesen sind (wenn nicht mehr dank geringer Reichweite), wie auch BEV.

Ich freue mich, wenn ich einen Plugin beim Laden sehe, selbst dann, wenn ein Outlander mit seinem ChaDeMo dann den CCS am Kaufland/Lidl/aldi blockiert.

Warum nur scheinen manche die öffentlichen Säulen für ihr Eigentum zu halten?

Und was für einen Unterschied würde es für uns machen, wenn es zu wenig Ladepunkte an einem Ort hat, um der Nachfrage gerecht zu werden, ob da nun ein Plugin, oder ein anderes BEV "unseren Ladeplan" vereitelt?

Was kommt als nächstes? Soll ich dann mit meinen "nur" 48 kW Ladeleistung gefälligst die Schnelladesäulen frei halten für die, die wenigstens 100 kW können?

Es wäre sicher sinnvoller gewesen, man hätte bei der Festlegung der Regeln einfach mal schlicht zwischen "Laden" und "Parken" zu unterscheiden.

An einer Ladesäule sollte jeder, der laden kann und woüill, auch laden können. Auf einem privilegierten Parkplatz kann man auf so exotische Dinge wie spezielles Kennzeichen abstellen.

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 16:48:41 Uhr:


Es wäre sicher sinnvoller gewesen, man hätte bei der Festlegung der Regeln einfach mal schlicht zwischen "Laden" und "Parken" zu unterscheiden.

An einer Ladesäule sollte jeder, der laden kann und woüill, auch laden können. Auf einem privilegierten Parkplatz kann man auf so exotische Dinge wie spezielles Kennzeichen abstellen.

Hat man doch. Es gibt Parkplätze mit Lademöglichkeit, gekennzeichnet mit dem beschriebenen Schild, an dem Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken dürfen und laden können, aber nicht müssen. Und es gibt Ladeplätze, gekennzeichnet mit einem Halteverbotzeichen mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei", auf denen solche mit und ohne E-Kennzeichen zum Laden stehen dürfen. Ob diese Unterscheidung sinnvoll ist, mag ich nicht beurteilen.

Eigentlich ganz einfach. Sich nun hinzustellen und zu sagen "ich will kein E-Kennzeichen, aber trotzdem auf den entsprechenden Parkplätzen parken" ist etwa so schlau, wie wenn einem Gehbehinderten die Kennzeichnung zu hässlich ist, er aber trotzdem auf dem Behindertenparkplatz parken will. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass...

Ach ja, wo steht denn geschrieben, dass man nachträglich kein E-Kennzeichen mehr bekommt?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 17:19:23 Uhr:


...Ach ja, wo steht denn geschrieben, dass man nachträglich kein E-Kennzeichen mehr bekommt?

Ähm hier:

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 15. Juni 2022 um 08:52:47 Uhr:


Und was ist mit den alten E-Autos vor 2015, ich dachte das Nummernschild auf E darf man nicht nachträglich beantragen.

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 18:11:13 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 17:19:23 Uhr:


...Ach ja, wo steht denn geschrieben, dass man nachträglich kein E-Kennzeichen mehr bekommt?

Ähm hier:

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 18:11:13 Uhr:



Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 15. Juni 2022 um 08:52:47 Uhr:


Und was ist mit den alten E-Autos vor 2015, ich dachte das Nummernschild auf E darf man nicht nachträglich beantragen.

Hm. Eine "amtliche" Quelle wäre mir lieber.

Ich habs Gefühl, du hast mich an einigen Stellen bewusst falsch verstanden oder mit deiner Interpretation übertrieben. Aber im Detail:

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 16:40:25 Uhr:


Ich für meinen Teil halte mich dran, hab ein E Kennzeichen. Aber wenn du ein wenig hochscrollst, dann kannst nachlesen, dass es für frühe BEV noch gar kein E Kennzeichen gab, und dass dir im Nachhinein kein E Kennzeichen erteilt wird.

Warum sollte man ein E-Kennzeichen nicht nachträglich holen können? Natürlich nicht umsonst, aber gehen tut das auf jeden Fall. Ich habe gerade mal 2 Minuten gegoogelt und dabei die Webseiten von mindestens 10 Stadtverwaltungen mit How-Tos gefunden. Auch für ältere reinelektrische Fahrzeuge ist das probemlos über einen Herstellernachweis möglich.

Zitat:

Deine Begründung ikt den Plugins finde ich persönlich daneben.
Auf der einen Seite wird ihnen vorgeworfen, die Plugin Funktion nur zum Alibi zu haben, um Steuern zu sparen, auf der anderen Seite will mancher ihnen das Laden verwehren, auf das sie mindestens genau so angewiesen sind (wenn nicht mehr dank geringer Reichweite), wie auch BEV.
Ich freue mich, wenn ich einen Plugin beim Laden sehe, selbst dann, wenn ein Outlander mit seinem ChaDeMo dann den CCS am Kaufland/Lidl/aldi blockiert.

Hier hast du mich definitiv verstanden. Ich fahre selbst PHEV und lade gerne überall wo ich kann. Allerdings vermeide ich jegliche Art von Schnelllader, da dieser bei meinen 3,6kW-Ladeleistung einfach Schwachsinn ist, zumal ich gar kein CCS am GTE habe. Mir geht es um Fahrzeuge, die nicht dafür gedacht sind, elektrisch zu fahren, wie eben die genannten Supersportmodelle, die ihren Elektromotor fast ausschließlich als Boost verwenden. Davon ab ist ein PHEV de facto nicht so abhängig von einer Ladesäule wie ein BEV, da er - im Gegensatz zum BEV - einen alternativen Antrieb hat.

Wenn ein Plugin kein E-Kennzeichen bekommt, dann hat er so wenig Reichweite, das im Normalfall nicht davon ausgegangen werden kann, dass der rein elektrische Betrieb sinnvoll ist, oder er stößt so viele Schadstoff trotz Hybrid aus, dass sein Betrieb ökologisch nicht sinnvoll ist. Das betrifft wie gesagt so Autos wie den i8 (aufgrund des Alters und der kleinen Batterie), bei dem Nachladen einfach keinen Sinn macht (für 30km?) und natürlich auch die Supersportler. Heißt für mich: Wer kein E-Kennzeichen hat, der hat eben genau die Förderung nicht verdient, weil er sich nicht dafür qualifiziert.

Zitat:

Warum nur scheinen manche die öffentlichen Säulen für ihr Eigentum zu halten?

Ich kenne niemanden, der das tut, scheinbar kennen wir andere Leute 🙂 Aber es gibt sowas wie Lade-Netiquette, d.h. sowas wie: man lädt am langsamsten für einen möglichen Lader, d.h. wer 50kW-Ladeleistung kann, der stellt sich an den 50kW-Lader, nicht an den mit 350kW. Wer nur 3,6kW-Laden kann, der stellt sich eben an die 7kW-Ladesäule, statt die mit 22kW. Natürlich nur, wenn man die entsprechende Wahl hat. Genauso gilt es natürlich, dass man sein Fahrzeug nach dem Ladevorgang umparkt, um den Ladeplatz - zumindest wenn die Nachfrage da ist - nicht unnötig lange zu belegen.

Zitat:

Und was für einen Unterschied würde es für uns machen, wenn es zu wenig Ladepunkte an einem Ort hat, um der Nachfrage gerecht zu werden, ob da nun ein Plugin, oder ein anderes BEV "unseren Ladeplan" vereitelt?

Wie schon gesagt: wenn ein i8 mit 7kWh-Akku die Ladesäule für 8 Stunden blockiert, wo ein BEV mit 11kW voll laden hätte können, dann ist das definitiv sehr ärgerlich und auch unnötig. Wenn dort aber nun ein EQS steht, der die ganze Zeit - also 8 Stunden - durchlädt, dann ist das doch in Ordnung. Kommt natürlich auch aufs Schild drauf, die Nachfrage und die Tageszeit - über Nacht sieht das ja auch immer anders aus.

Zitat:

Was kommt als nächstes? Soll ich dann mit meinen "nur" 48 kW Ladeleistung gefälligst die Schnelladesäulen frei halten für die, die wenigstens 100 kW können?

Wie oben schon ausgeführt: wenn es einen 50kW-Charger und einen 350kW-Charger gibt, dann ist es doch logisch, dass du dich mit deinen 48kW an den 50kW-Charger stellst, oder nicht? Das ist für mich selbstverständlich. Wenn es natürlich nur 350kW-Charger gibt, dann kannst du doch da tanken, ist doch kein Problem.

Du stellst vieles schlimmer dar, als es ist. Fast alle momentan verfügbaren BEVs und PHEVs bekommen ein E-Kennzeichen und dürfen entsprechend auch auf allen Elektroautoparkplätzen parken. Wer dennoch aufs E-Kennzeichen verzichtet, der schneidet sich eben ins eigene Fleisch und verzichtet im schlimmsten Fall auf die Möglichkeit oder kassiert eben ein Bußgeld. Weil er eben dann mit den Fahrzeugen gleichgestellt wird, die zwar (teil-)elektrisch sind, aber die Voraussetzungen für das E-Kennzeichen nicht erfüllen.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2022 um 19:11:30 Uhr:



Warum sollte man ein E-Kennzeichen nicht nachträglich holen können? Natürlich nicht umsonst, aber gehen tut das auf jeden Fall. Ich habe gerade mal 2 Minuten gegoogelt und dabei die Webseiten von mindestens 10 Stadtverwaltungen mit How-Tos gefunden. Auch für ältere reinelektrische Fahrzeuge ist das probemlos über einen Herstellernachweis möglich.

Danke. Womit das auch geklärt wäre.

Also: wer ein BEV ohne E-Kennzeichen fährt, darf über die Konsequenzen nicht jammern.

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