Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen

BMW

Hallo,

habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.
(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.
Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?

Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?

189 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 08:49:59 Uhr:



Zitat:

@AndreasSch schrieb am 14. Juni 2022 um 17:12:32 Uhr:


Dann dürfte ich ja nirgends öffentlich laden!?

Wer schön sein will (Wunschkennzeichen) muss leiden...

Sehr lustig....wir wollen bzw. sollen alle was für die Umwelt machen und dann ein Knöllchen. Ich habe leider kein Haus mit Wallbox....also bin ich zumindest im Urlaub auf Öffentliche angewiesen.
Halllloooo....es war ein Kabel im Auto und der Säule. Mehr Elektro geht doch nicht.

Zitat:

@AndreasSch schrieb am 15. Juni 2022 um 09:11:09 Uhr:


...]

Halllloooo....es war ein Kabel im Auto und der Säule. Mehr Elektro geht doch nicht.

Inhaltlich bin ich ganz bei dir, aber du kennst ja die Haltung im Beamtenapparat. Ein E Auto ist eben nur dann eins, wenn es ein E Kennzeichen hat (also auch alle in Essen zugelassen Autos, das E steht aus Versehen nur auf der falschen Seite 😉 ) . Ob es ei Kabel hat, das dann auch noch benutzt wird, ist nicht wichtig.

Schau dir doch die Genderei an, es ist unwichtig, wie ein Mensch in der Körpermitte ausschaut, was sein Chromosomensatz sagt ... es zählt nur, was im Ausweis steht.

Und fürs Autofahren reicht demnächst auch, dass man fahren kann. Einen Führerschein lässt man sich der Einfachheit halber nicht mehr ausstellen. Wieso sollte man auch seine offensichtliche Befähigung/Fahrerlaubnis nachweisen müssen?

Es gibt halt gesetzliche Vorgaben zur Regelung der Parkraumbewirtschaftung und Nutzung öffentlicher Ladestationen.

Bei entsprechender Beschilderung muss man sich mit dem E-Kennzeichen als dort zulässig parkendes/ladendes Fahrzeug ausweisen.

That's it.

Aus diesem Grund hat mein Kennzeichen auch nur 7 Stellen + E am Ende bekommen, was bei der Auswahl des Wunschkennzeichens verdammt schwierig war, da die ersten drei Zeichen schon von der Landkreiskennung belegt waren.

Zitat:

@Xentres schrieb am 15. Juni 2022 um 09:49:22 Uhr:


Und fürs Autofahren reicht demnächst auch, dass man fahren kann. Einen Führerschein lässt man sich der Einfachheit halber nicht mehr ausstellen. Wieso sollte man auch seine offensichtliche Befähigung/Fahrerlaubnis nachweisen müssen?

Es gibt halt gesetzliche Vorgaben zur Regelung der Parkraumbewirtschaftung und Nutzung öffentlicher Ladestationen.

...

Dass das so gilt, steht außer Frage. Allerdings ist es eine schlechte Regelung, denn sie verfehlt ihren Sinn und Zweck.

Ich kann nichts Sinnvolles darin erkennen, einem offensichtlichen Elektroauto das Laden zu verweigern, weil man eine für alle geeignete Erkennung nicht definiert hat.

Dein Beispiel Fahrerlaubnis läuft da fehl. Da der Schein nicht nur dein Können nachweist, sondern auch deine Berechtigung.

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Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 15. Juni 2022 um 10:28:55 Uhr:


Ich kann nichts Sinnvolles darin erkennen, einem offensichtlichen Elektroauto das Laden zu verweigern, weil man eine für alle geeignete Erkennung nicht definiert hat.

Aber genau die ist doch definiert, du hältst dich nur nicht dran? Es gibt das E-Kennzeichen, das eindeutig ein Fahrzeug identifiziert, das berechtigt ist, die Vorteile für E-Autos zu nutzen. Das E-Kennzeichen ist sozusagen dein Förderungsnachweis im öffentlichen Raum, dein Freiticket für Parkzonen, etc.

Ich geh da mal anders herum ran: denkst du jeder Behördenbeamte kennt jedes Fahrzeug und weiß, ob es ein Vollhybrid, Pluginhybrid, Elektro oder sogar Wasserstoffauto ist? Ob die Reichweite nun 20km, 40km oder 100km sind? Nein. Also gibt es die Regelung mit dem E-Kennzeichen.

Die Parkplätze sind für Autos, die ein E-Kennzeichen habe, weil dieses "garantiert", dass sich das Laden für diese Autos auch "lohnt". Bei immer mehr BEV und entsprechend fehlenden Ladesäulen ist es für den BEV-Fahrer eben mehr als ärgerlich, wenn an der öffentlichen Ladesäule seit 3 Stunden ein i8 oder so ein neuer AMG, der seinen Akku nur für den Boost hat, steht. Beide haben kaum elektrische Reichweite und sind definitiv nicht aufs Laden angewiesen, gerade der AMG (oder auch ein Ferrari-Plugin mit Boost). Der BEV-Fahrer hingegen kommt ohne den Strom womöglich nicht mehr heim.

Nun hast du kein E-Kennzeichen, also geht der Beamte korrekterweise davon aus, dass dein Fahrzeug nicht zu den Fahrzeugen gehört, für die das Laden an öffentlichen Säulen vorgesehen ist. Schlussendlich sind die Parkplätze ja eine "Förderung", weil sie eben häufig gut liegen. Von daher weiß ich nicht, was du jetzt erwartest. Du wirst wohl - außer durch Gutmütigkeit - auch nicht um das Ticket drum herum kommen.

Evtl. gibt es ja die Möglichkeit, sich die weiter oben erwähnte E-Plakette für 11€ zu beantragen, es steht nirgends dabei, dass es nur um Auslandsfahrzeuge geht 😉 Es steht nur, dass du von deinem Herkunftsland kein E-Kennzeichen bekommen hast, was ja der Fall ist. Ansonsten sollte ein Ummelden ja jederzeit für ein paar Gebühren und ein neues Kennzeichen möglich sein.

@phchecker17

Ich zitiere für dich mal:

"(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist."

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html

Ich denke, ein mit einem Kabel mit einer Ladesäule verbundenes Auto ist hinreichend, um nicht zu sagen eineindeutig, als Elektroauto gekennzeichnet.
Als Politesserich würde ich nicht auf die Idee kommen, ein derart dastehendes Auto auf ein E-Kennzeichen zu überprüfen. Da muss man schon eine sehr ausgeprägte Korinthenkackermentalität haben.

Wenn es wirklich so ist, dass bei diesem Schild E-Autos ohne E-Kennzeichen nicht laden dürfen, dann ist das Schild halt einfach Mist. Noch ein Grund mehr, mit denen zu reden. Ist ja durchaus möglich, dass die Schilderaufhänger gar nicht wissen, dass es E-Autos ohne E-Kennzeichen gibt. Idealerweise gehört an eine Ladesäule das Schild 1050-32.

Grüße!

Danke @Xentres, dann bleibt wohl nur ein neues Kennzeichen, wie für Elektroautos vorgesehen 🙂

Zitat:

@AndreasSch schrieb am 15. Juni 2022 um 09:11:09 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 08:49:59 Uhr:


Wer schön sein will (Wunschkennzeichen) muss leiden...

Sehr lustig....wir wollen bzw. sollen alle was für die Umwelt machen und dann ein Knöllchen. Ich habe leider kein Haus mit Wallbox....also bin ich zumindest im Urlaub auf Öffentliche angewiesen.
Halllloooo....es war ein Kabel im Auto und der Säule. Mehr Elektro geht doch nicht.

Die Vorschriften waren Dir bekannt bzw. hätten Dir bekannt sein können, trotzdem hast Du Dich gegen ein E-Kennzeichen entschieden. Jetzt musst Du halt mir den Konsequenzen leben.

Über den Sinngehalt mancher Vorschrift kann man streiten. Die Einstellung "für mich gelten nur die Vorgaben die mir passen" finde ich aber sehr bedenklich.

Ich habe mich bisher nicht wirklich damit beschäftigt.
Dachte immer mit dem E-Kennzeichen erhält man zusätzliche goodies wie Nutzung von Busspuren (z.B. in Essen) oder kostenloses Parken in manchen Städten.
Wenn Jemand aber aktiv sein Auto lädt und bekommt ein Knöllchen, ist das echt arm.

Wenn ihr auf einem Anwohnerparkplatz parkt, aber euren Anwohnerausweis nicht ins Auto legt, beschwert ihr euch dann auch über ein Knöllchen? Die Tatsache, dass ihr Anwohner seid, berechtigt euch nicht automatisch zum Parken, sondern der Anwohnerparkausweis. So ist das beim Elektroauto auch: Die Tatsache, dass es ein Elektroauto ist, berechtigt euch nicht automatisch zum Parken, sondern das E-Kennzeichen. Ohne E-Kennzeichen weiß bei einer Kontrolle niemand, ob du nun berechtigt bist, oder nicht.

Morgen...!
Die gesetzliche Definition des Schildes ist schon echt komisch und unterscheidet halt nicht zwischen zweierlei Konstellationen.

So sollte es meiner Meinung nach gehandhabt werden:

1. Es ist ein reiner Parkplatz ohne Lademöglichkeit. Dann muss das E-Kennzeichen vorhanden sein.
2. Es ist ein Parkplatz mit Lademöglichkeit und das betreffende Fahrzeug lädt. Dann wäre aus meiner Sicht kein E-Kennzeichen erforderlich.

Praktisch kann sich also auch ein Brennstoffzellen betriebenes Fahrzeug mit "E-Kennzeichen" auf den Parkplatz stellen und die Ladesäule versperren[1]. 😉

@phchecker17
Du hast ja Vergleiche drauf. 😉
Beim Anwohnerparkplatz könnte ich mir folgende hypothetische Situation vorstellen. Jeder Anwohnerparkplatz hat an der Stirnseite ein Schild auf dem das Kennzeichen steht. Das Kennzeichen des Fahrzeugs und des Anwohnerparkplatzes stimmen zu 100% überein. Leider hat der Fahrer vergessen den Anwohnerparkausweis in die Scheibe zu legen und bekommt deshalb ein Knöllchen... 😉

MfG André

[1] https://www.giga.de/.../

Irgendwie haben ja alle Recht, auch wenn einige....wie mit dem Führerschein....übers Ziel hinaus schießen. Ich war echt der Auffassung, dass ich ohne das E nicht irgendwelche Spuren befahren darf, oder wie in unserer Stadt 2 Stunden mit Parkscheibe PARKEN darf. Das alles war mir klar. Das ich aber dann nirgends in der Öffentlichkeit LADEN darf war mir nicht bewusst.
Wo darf ich in Essen oder sonst wo in der Öffentlichkeit laden????

Noch etwas für phchecker17....es war das Kabel angeschlossen. Dann sollte jeder Ahnungslose erkennen können, dass man lädt und nicht an der Leine seine Wäsche aufhängen will.

@pcAndre Auch in deinem Beispiel wäre ein Knöllchen wohl rechtlich denkbar, wenn auch unwahrscheinlich. Zumal bei Kennzeichen am Parkplatz normalerweise kein Anwohnerparken nötig ist oder die Parkplätze direkt auf Privatgrundstück sind.

@AndreasSch Wie gesagt: auch ein AMG Performance Hybrid (https://www.mercedes-amg.com/.../...des-amg-gt-63-s-e-performance.html) wird zum Laden eingesteckt, der hat allerdings kein E-Kennzeichen und auch nur eine Reichweite von 12km. Und der SF90 Stradale (https://www.ferrari.com/de-DE/auto/sf90-stradale) schafft ganze 25km, bekommt aber auch kein E-Kennzeichen.
Beide können ein Ladekabel einstecken, aber beide blockieren an der Stelle den Ladeplatz für ein Fahrzeug, das auf den Strom angewiesen ist und diesen nicht nur "zum Spaß" verwendet. Beide sind nicht Förderberechtigt, weil es beides Spaßmobile sind. Insofern dient das E-Kennzeichen unter anderem dazu, die Förderungsberechtigung (bevorzugtes Parken, kostenlose Lademöglichkeit,e tc.) nachzuweisen.

Oder würdest du bei diesen beiden auch argumentieren: die laden ja, also dürfen sie dort den Platz blockieren? Ich würd blöd gucken, wenn ich wegen so einem Ferrari nicht laden kann, weil der seine extra 200PS haben möchte.

Ich kenne die beiden genannten Exoten nicht, aber wenn die per Ladekabel laden würde ich mir keine Gedanken machen.

Viele handeln nach dem Motto " steht er, lädt er" und das Fahrzeug müsste auch nicht unbedingt zum weiterkommen geladen werden.

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