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Lackschaden kotflügel kosten?

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 18. November 2010 um 15:37

Hallo,

ich bin total gefrustet! heute hat in meiner abwesenheit ein Kind beim aussteigen die türe in meinen kotflügel gerammt! sieht total hässlich aus und deren blauer türlack ist auch noch drauf. zum glück haben die eltern das gemerkt und mir einen zettel mit adresse unter den scheibenwischer gehäftet. der Lack ist so ca. 2 cm in mehreren kreisförmigen Macken ab, aber nicht bis aufs blech das sieht eher aus wie eine grundierung grau-grünlich, aber zum glück is keine delle drin. so jetzt wollte ich euch mal fragen ob ihr damit schon erfahrung habt was so etwas ca. kostet zu lackiern. ich hätte das gerne vorher schon gewusst bevor ich mit denen kontakt aufnehme. damit die das dann ihrer versicherung weiterleiten. Wer zahlt das eigentlich? Haftplicht des Kindes?

anbei 2 bilder.

danke und gruss

felix

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28 Antworten

Die Haftpflicht der Eltern (da ist das Kind bis zu einem gewissen Alter mit versichert) 

 

Der Kotflügel ist übrigens aus ALU ... 

 

 

Themenstarteram 18. November 2010 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

Die Haftpflicht der Eltern (da ist das Kind bis zu einem gewissen Alter mit versichert) 

Der Kotflügel ist übrigens aus ALU ... 

Ok das erklärt dann die Farbe

Wenn das Kind unter 6 Jahre ist, haftet keiner. Dann muss du schon Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was in der Praxis kaum möglich ist. Ab 6 Jahre ist es bei den Eltern mitversichert (Familienhaftpflicht). Zu den Lackierungskosten kann ich leider nichts sagen.

Themenstarteram 18. November 2010 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von a5jeck

Wenn das Kind unter 6 Jahre ist, haftet keiner. Dann muss du schon Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was in der Praxis kaum möglich ist. Ab 6 Jahre ist es bei den Eltern mitversichert (Familienhaftpflicht). Zu den Lackierungskosten kann ich leider nichts sagen.

ja toll das kind is 3 soll das jetzt heissen dass ich darauf hocken bleibe? das kann doch nich wahr sein?

Zitat:

Original geschrieben von felovesel

Zitat:

Original geschrieben von a5jeck

Wenn das Kind unter 6 Jahre ist, haftet keiner. Dann muss du schon Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was in der Praxis kaum möglich ist. Ab 6 Jahre ist es bei den Eltern mitversichert (Familienhaftpflicht). Zu den Lackierungskosten kann ich leider nichts sagen.

ja toll das kind is 3 soll das jetzt heissen dass ich darauf hocken bleibe? das kann doch nich wahr sein?

Nein, das heisst, dass du dich mal mit den Eltern unterhalten solltest und du hast vorab schonmal die Info, dass du evtl. keine rechtlichen Ansprueche hast, da gilt es dann zu beachten, der Ton macht die Musik, oder so ;)

Den Frust versteh ich zu gut - bei mir waren sie nicht mal so nett sich zu melden...

Aber ich würde denen kein Betrag nennen, der Dir hier zugerufen wird. Ordentlichen KVA erstellen lassen und deren Versicherung melden - soll die doch erstmal ablehnen

Themenstarteram 18. November 2010 um 16:38

Ja dann werd ich bei denen mal anrufen und deren versicherungsdaten erfragen.

aber mir schein als ob die schon wüssten dass sie nix zahlen müssen und wollen!

denn der text ist etwas merkwürdig:

"unser sohn (3) hat beim offnen der tür eine make in ihr auto gemacht. Entschuldigung!"

hinten steht dann die adresse und telefon nummer und da steht noch "(nur bei Nachfragen)"

naja ich werde da mal morgen sehr freundlich anrufen auch wenn es mir schwer fällt. und ihen sagen dass ich das schätzenlassen werde und ihenn den KVA zuschicken werde.

was man dadurch an Zeit und an Freiheit beraubt wird!!

wie pflegte Liebermann es zu sagen:

"Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

Bin kein Daddy - haben die Winzlinge mit 3 so eine Kraft die Tür so aufzumachen, dass diese Macke entstehen kann ?

Oder hat Mama die aufgemacht um Junior auszuladen...

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl

Bin kein Daddy - haben die Winzlinge mit 3 so eine Kraft die Tür so aufzumachen, dass diese Macke entstehen kann ?

Du glaubst garnicht, was 3-Jährige schon für Kräfte haben...

Tatsache ist, daß Kinder unter 7 nicht schuldfähig sind. Man kann - wie bereits erwähnt - die Eltern nur haftbar machen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Den Nachweis muß der Geschädigte erbringen, was schwierig ist.

Und um das mal klar zu formulieren: Aufsichtspflicht heißt hier nicht, daß Kinder an der Leine zu führen sind.

So ist die Rechtslage, daher gibt es für dich leider wenig Chancen, es sei denn die Eltern haben sich über ihre Pflichten freiwillig mit einer guten Haftpflicht auch für solche Fälle für andere abgesichert.

Zeit und Freiheit beraubt? Kotzen deswegen? Meine Güte...

Themenstarteram 18. November 2010 um 17:19

Das habe ich mir auch schon gedacht wie das möglich ist aber nicht von der kraft her sondern von der parkposition her

eigentlich müsste er falsch geparkt haben rein hypotetisch ;)

ich weiss das hat keinen einfluss aber naja egal

können 3 jährige kinder eigentlich schon alleine aussteigen?

anbei die skizze :-) lol

Skizze

Der 3jährige saß auf dem Beifahrersitz?

Themenstarteram 18. November 2010 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl

Der 3jährige saß auf dem Beifahrersitz?

Es steht wörlich drin "beim aufmachen der beifahrertür"

@Joker: was machen die 3jährigen da so?

Oder kommen die schon von draußen an den Türöffner in dem Alter?

Ich würde da nochmal nachhaken. Normalerweise sollten Kinder auf dem Rücksitz angeschnallt im Kindersitz sitzen. Ich bezweifle, das der sich dann alleine abschnallen und die Tür öffnen kann. Um solche Missgeschicke zu verhindern haben die Hersteller Kindersicherungen in die Türen eingebaut. War diese nicht aktiviert, käme unter Umständen Fährlässigkeit ins Spiel und die Eltern müssten dann doch zahlen. Dann wäre ein Anwalt hilfreich

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