Lackkratzer beim GW-Kauf übersehen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ich habe mein vor 2 Monaten gekauften Golf V tornadorot heute mal eine Wäsche unterzogen. Es kam an der Hintertür ein Schaden zu Sicht, der mit Lackstift überlackiert ist. Wahrscheinlich war das so gut gewachst dass ich es beim Kauf nicht sehen konnte. Was meint ihr hab ich bei meinen Händler Chancen, dass die mir die Lackierung bezahlen. Weil die haben das nicht erwähnt und sichtbar war es beim Kauf auch nicht. Ich habe direkt bei VW gekauft. Das sieht man jetzt richtig – sieht scheiße aus. 8 Kratzer untereinander, ca. je 1 cm lang. Kann mir jemand weiterhelfen.

49 Antworten

naja denke das kannst du vergessen. und nach 2 monaten? da sagt der händler bestimmt er wusste nix von kratzern die hätte man in der zeit ja auch selber reinmachen können. ist halt ein gebrauchtwagen mit gebrauchsspuren ist eigentlich ganz normal solange kein 30cm kratzer auf der tür ist oder so.

Vergiss es, NULL Chancen. Das ist ein Gebrauchtwagen, mit dem Alter üblichen kleinen Kratzern muss man rechnen.

Verdammt. Heute in der ADAC-Zeitung stand aber, dass der Händler 1 Jahr haften muss. Es sind zwar keine 30cm, aber 10 cm gehen 1cm-Kratzer nach unten.

Problem ist du must nachweisen das der Schaden schon beim Kauf da war oder sogar das er verheimlicht wurde...

Das wird sehr sehr schwer !!!

Kontaktier doch den Vorbesitzer evtl. weiss der mehr !?

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Hä? Da war? Das ist ein Gebrauchtwagen. Da muss man mit solchen kleinen Schönheitsfehlern leben. Selbst schuld wenn man sich den Wagen VORHER nicht genau angesehen hat. Da es nicht aufgefallen ist kann der "Schaden" ja nicht soooooo gross sein...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Problem ist du must nachweisen das der Schaden schon beim Kauf da war oder sogar das er verheimlicht wurde...

Das wird sehr sehr schwer !!!

Kontaktier doch den Vorbesitzer evtl. weiss der mehr !?

das ist falsch... sorry, aber nicht sachen verbreiten von denen man keine ahnung hat...

innerhalb der ersten 6 monate greift die beweislastumkehr ein...

gerade zu dem fall gibt es ne aktuelle BGH entscheidung vom 14.09.2005...

§ 476 greift auch bei gebrauchten sachen ein

die beweislastumkehr greift auch dann ein, wenn es sich um einen mangel handelt, der sich bei einer eingehenden untersuchung hätte enddeckt werden können

auch ist die beweislastumkehr schon dann nicht unanwendbar, wenn der mangel typischerweise jederzeit hätte auftreten können... dies gilt auch für äußerliche beschädigungen, wie eine delle oder kratzer...

allerdings greift die vermutung dann nicht ein und ist mit der art des mangels unvereinbar, wenn die äußerliche beschädigung auch von einem fachlich nicht versierten käufer zu erkennen war... bei einem solchen kleinen und fast kaum zu erkennenden kratzer, kann man das wohl nicht erwarten... nur bei großen beschädigungen ist das der fall...

fazit: du hast sehr gute chancen... die frage ist nur, ob das ganze ein mangel ist... aus dem bauch heraus würde ich das ganze als mangel ansehen... die kratzer wurden nur total provisorisch "versteckt"
also: ab zum händler und nachbesserung verlangen... sollte er sich quer stellen, dann ab zum anwalt... die sache ist eindeutig zu deinen gunsten....

solltest du noch weitere fragen dazu haben: einfach PN... oder hier rein...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


das ist falsch... sorry, aber nicht sachen verbreiten von denen man keine ahnung hat...
innerhalb der ersten 6 monate greift die beweislastumkehr ein...
gerade zu dem fall gibt es ne aktuelle BGH entscheidung vom 14.09.2005...
§ 476 greift auch bei gebrauchten sachen ein
die beweislastumkehr greift auch dann ein, wenn es sich um einen mangel handelt, der sich bei einer eingehenden untersuchung hätte enddeckt werden können
auch ist die beweislastumkehr schon dann nicht unanwendbar, wenn der mangel typischerweise jederzeit hätte auftreten können... dies gilt auch für äußerliche beschädigungen, wie eine delle oder kratzer...
allerdings greift die vermutung dann nicht ein und ist mit der art des mangels unvereinbar, wenn die äußerliche beschädigung auch von einem fachlich nicht versierten käufer zu erkennen war... bei einem solchen kleinen und fast kaum zu erkennenden kratzer, kann man das wohl nicht erwarten... nur bei großen beschädigungen ist das der fall...

fazit: du hast sehr gute chancen... die frage ist nur, ob das ganze ein mangel ist... aus dem bauch heraus würde ich das ganze als mangel ansehen... die kratzer wurden nur total provisorisch "versteckt"
also: ab zum händler und nachbesserung verlangen... sollte er sich quer stellen, dann ab zum anwalt... die sache ist eindeutig zu deinen gunsten....

solltest du noch weitere fragen dazu haben: einfach PN... oder hier rein...

ja das mit der Beweislastumkehrung ist zwar wahr, gilt aber nicht auch offensichtliche Schäden wie Lackschäden. Da wird dir jedes Gericht sagen, nach 2 Monaten wollen Sie und erzählen haben sie das erst gesehen? wie bitte...

mfg

Gut ist es immer, bei Gebrauchtwagenkäufen einen Zeugen dabeizuhaben, der nicht mit einem verwandt ist, also sozusagen neutral.

Wenn der bezeugen kann, daß der Kratzer beim Kauf "verdeckt", also nicht sichtbar, war und der Verkäufer nichts davon gesagt hat, hat man wohl gute Chancen.

Ein guter Gutachter müßte wohl auch festestellen können, ob die Ausbesserungen schon älter sind und ob eine fachmännische Reparatur vorliegt.

Ich denke auch das du keine Chancen haben wirst hier etwas zu bekommen, egal mit oder ohne Rechtsbeistand.

Fakt ist doch einfach, das es sich hierbei um keinen verstecken Mangel an der Sache handelt, daher ist auch der Verkäufer nicht in Regress zu nehmen.
Wenn jedoch der Vorbesitzer den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt hat was die Kratzer angeht, so gibt es da mit Sicherheit eine Regelung die zu deinen Gunsten getroffen werden kann.
Beweißlastumkehr usw. greift aber nicht bei "offensichtlichen" Lackschäden.
Da spreche ich aus Erfahrung.....🙁
Du musst erstmal beweisen das der Händler nichts davon wusste, das wird mehr als schwer, auch mit einem Anwalt.

Theorie & Praxis sind 2 paar Schuhe.

PS: hast du keine Lampe mitgenommen und den Wagen nach Lackschaden abgesucht ?
Das mache ich immer, da du im Licht dieser jede noch so kleine Unebenheit feststellen kannst.
Wenn nicht, persönliches Pech und Lehrgeld bezahlt.

Hi,
Ein ausgebesserter Lackschaden ist bei einem Gebrauchtwagen üblich und fällt nicht unter die Gewährleistung. Gebraucht ist eben gebraucht und Gebrauchsspuren sind ganz natürlich. Jeder Gbrauchwagenverkäufer, ob privat oder gewerblich, wird sein Auto so gut und billig es geht für den Verkauf herrichten.

Viele Grüße aus Wien

Guten Morgen

Leider muß ich dir ebenfalls sagen, das du ganz sicher gar keine Chance hast, dies ein zu fordern.
Bugatti1712 hat sich zwar in seiner Mail viel Mühe gegeben, hat mit dem Text auch recht, aber: Du hast keinen Mangel.
Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft, der einen Lackkratzer hat, von der Optik zwar schade, aber dein Problem.
Sorry.

und ich bleib bei meiner version...
hier geht es doch nur einfach darum, dass ein kratzer versteckt wurde... und ich zauber mir hier nicht irgendwas aus den ärmeln... das was ich geschrieben habe ist aktuelle rspr. des bgh... im ergebnis macht es keinen unterschied, ob eine kleine delle (so war es in der originalentscheidung) oder aber ein versteckter kratzer...
eure meinung in ehren, aber ich seh das ganze als mangel... gehst du zu nem 08/15 anwalt, wird der auch eurer meinung sein... wer lust und laune hat, kann sich einfach mal die bgh entscheidung vom 14.09.2005 durchlesen... diese ist eindeutig... das ganze mag für nen laien unverständlich sein... aber auch solche beschädigungen sind von der beweislastumkehr erfasst... für mich ist dieser "versteckte" kratzer noch eindeutiger als die delle über die der bgh entscheiden musste...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


eure meinung in ehren, aber ich seh das ganze als mangel... gehst du zu nem 08/15 anwalt, wird der auch eurer meinung sein... wer lust und laune hat, kann sich einfach mal die bgh entscheidung vom 14.09.2005 durchlesen... diese ist eindeutig... das ganze mag für nen laien unverständlich sein... aber auch solche beschädigungen sind von der beweislastumkehr erfasst... für mich ist dieser "versteckte" kratzer noch eindeutiger als die delle über die der bgh entscheiden musste...

Also das BGB sagt eindeutig aus, das ein Mangel an der Sache vorhanden sein muss, du differenzierst hier mal wieder.

Das es natürlich in deinen / unseren Augen in 1. Linie ein Mangel darstellt, ist verständlich, aber nicht nachvollziehbar im Rechtwesen.

Das der 08/15 Anwalt wie du dich so schön ausgedrückt hast dir erst mal Hoffnung macht, ist doch logisch, der will wie jeder andere von uns auch Geld verdienen.

Um auf die Kratzer zurück zukommen....

Wie soll der Verkäufer denn diese "versteckt" haben ?
Soweit ich lesen konnte wurden die vom Käufer übersehen und der Wagen wurde lediglich aufbereitet.

Da komm ich auch wieder auf die Lampe zu sprechen, wo ich alles sehe was mit dem Lack geschah, zumindest äusserlich.

"Versteckter Kratzer", LOL. Sorry wenn ich lachen muss aber kleine Reparaturen mit dem Lackstift sind wohl total üblich, die wenigsten rennen gleich zum Lacker wenns ne Kleinigkeit auszubessern gibt. Das kann man wohl kaum als "verstecken" bezeichnen oder soll ich die Kratzer einfach so lassen damit der nächste Käufer sie auch ja sieht?

Sorry, das ist BS. Gebrauchtwagen ist kein Neuwagen, mit üblichen Gebrauchsspuren ist zu rechnen. Und wenn er das erst nach 2 Monaten (!!!) überhaupt bemerkt hat können die Kratzer und die Ausbesserung wohl kaum besonders doll sein. Da jetzt nen Aufstand zu machen ist ja wohl total daneben. Wenn man einen GEBRAUCHTWAGEN kauft muss man eben vorher genau schauen. Wer das nicht macht ist selbst schuld. Ist ja kein technischer Mangel den ein Laie nicht selbst bemerken kann, Kratzer und Beulen kann JEDER sehen wenn er sich nur die Mühe macht. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen oder der Kratzer ist so minimal dass er kaum auffällt. In beiden Fällen Pech gehabt.

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