Lackkratzer beim GW-Kauf übersehen
Ich habe mein vor 2 Monaten gekauften Golf V tornadorot heute mal eine Wäsche unterzogen. Es kam an der Hintertür ein Schaden zu Sicht, der mit Lackstift überlackiert ist. Wahrscheinlich war das so gut gewachst dass ich es beim Kauf nicht sehen konnte. Was meint ihr hab ich bei meinen Händler Chancen, dass die mir die Lackierung bezahlen. Weil die haben das nicht erwähnt und sichtbar war es beim Kauf auch nicht. Ich habe direkt bei VW gekauft. Das sieht man jetzt richtig – sieht scheiße aus. 8 Kratzer untereinander, ca. je 1 cm lang. Kann mir jemand weiterhelfen.
49 Antworten
also beim händler anzufragen ist doch völlig ok
er kann nix verlieren. man weiß nie, vielleicht legt der man wert auf kundenpflege und machts auf kulanz
... und wenn das nicht vielleicht zum hauspreis
schon merkwürdig, dass gerry und ich uns einig, die anderen aber anderer meinung sind...
woran liegt das wohl? ich finds nur beängstigend, dass einige selbst dem BGH kein glauben schenken... über sinn und unsinn einiger BGH-entscheidungen kann man sich ja streiten (siehe reichweite des § 476... gerry weiss was ich meine... BGH: verbraucher muss grundmangel bzw. ursache eines mangels beweisen... Lit.: verbraucher muss nur zeigen, dass die sache mangelhaft ist... aber das ist eine andere sache), aber diese bgh-entscheidung ist doch wohl mehr als eindeutig...
aber selbst über den ganz klaren wortlaut der §§ 434 und 476 streiten sich ja hier einige... der wortlaut ist eindeutig... ob gebraucht oder neu spielt zunächst keine rolle... einschränkungen der anwendbarkeit sind in den vorschriften enthalten (siehe ausführungen gerry und meine)
aber @hapabla: was mich bei dir extrem stört, dass du vorgibst von der materie ahnung zu haben, wobei du in einigen beiträgen eindeutig rüberbringst, nicht mal von basics ahnung zu haben... ganz nach dem motto der BWler, die sich auf für DIE juristen halten, weil sie im ersten semester das zustandekommen von verträgen und was eine willenserklärung ist, gelernt haben *G*
p.s. um das ganze mal zu beenden:
unterstellt gerry und ich haben recht (was auch so ist 😁), sind wir uns einig, dass der händler ohne rechtsweg hier keinerlei nachbesserung vornehmen wird... unterstellt, man hat keinen nerv auf einen solchen rechtsweg: vielleicht kann man sich wirklich mit dem händler mal zusammensetzen und eine lösung finden...
das ganze ist lediglich eine alternative zum juristischen weg
Das es nicht mein Hauptberuf ist mich mit Paragraphen rumzuschlagen, sagte ich bereits.
Aber noch einmal, auch für dich....
Recht Haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Sachen.
Das kann ich dir aus erster Hand sagen, da ein ähnlicher Fall anders entschieden wurde.
Wie gesagt, was geschrieben steht und wie die Richter entscheiden, darin besteht ein sehr großer Unterschied.
@Bugatti
Hast du mehr Ahnung ? Vielleicht...setzt dieses aber nicht ein um dein Gegenüber zu überzeugen, falls du Jurist wärst, eine schlecht Voraussetzung.
Du würdest - fast - jeden Fall verlieren.
@hapabla:
Zitat:
Recht Haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Sachen.
Das kann ich dir aus erster Hand sagen, da ein ähnlicher Fall anders entschieden wurde.
und nochmal zum mitschreiben: hier geht es um eine BGH entscheidung... wie bgh entscheidungen zu bewerten sind, hat doch der gerry schon geschrieben...
Zitat:
@Bugatti
Hast du mehr Ahnung ? Vielleicht...setzt dieses aber nicht ein um dein Gegenüber zu überzeugen, falls du Jurist wärst, eine schlecht Voraussetzung.
Du würdest - fast - jeden Fall verlieren.
weisst du was das problem ist... man kann DICH nicht überzeugen, weil du einfach von deinem hohen ross nicht runterkommst...
im übrigen: schön dass du der ansicht bist, dass ich jeden fall verliere würde... sehr schwache bemerkung von dir, nur weil etwas nicht in dein kopf will ;-)
Ähnliche Themen
Ok, noch mal.
Warum sollte der Händler dafür haftbar gemacht werden, wernn der Käufer zu blöd ist die überlackierten Macken zu erkennen ?
Ich spreche nicht davon das ein Unfall oder ähnliches vertuscht werden sollte, sondern diese Lackstellen ?!
Der Gebrauchtwagenvetrrag sagt normalerweise aus im Kleingedruckten, das Lackfehler ausgeschlossen sind, gekauft wie gesehen.
Zumindest steht das im Vertrag meiner Schwester die sich einen Polo vor ca. 4 Monaten als Gebrauchtwagen zugelegt hat.
Hier hat der Händler nichts machen müßen, trotz Anwalt. *Rolleyes: