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Lackierung T3

VW T3 Campingbus
Themenstarteram 15. Februar 2021 um 21:15

Guten Tag,

Ich habe einen T3 VW Bus mit H-Zeichen. Die Farbe des Busses ist rot gerollt und das H-Zeichen ist von 2010. Beim letzten TÜV wurde die Farbe beanstandet.Diese sei nicht original. Da gerollt!Obwohl seit der Begutachtung zum H-Zeichen nichts verändert wurde.Ich habe eine zweite Meinung geholt und gehört, dass nach irgend einem Paragraph, die Autos, die ein H-Zeichen vor 2011 bekommen haben, die Farbe, die sie zu diesem Zeitpunkt hatte, weiterhin behalten können!Ist das wahr? Und falls ja welcher Paragraph ist das?Oder wo finde ich dazu offizielle Stellungnahmen

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13 Antworten

Ich denke das hier ist eher eine allgemeine Oldtimer und keine spezielle T3 Frage.

Also evtl. nicht das optimale Forum.

Zum Thema selbst.

Zitat:

....B eim letzten TÜV wurde die Farbe beanstandet.Diese sei nicht original. Da gerollt!Obwohl seit der Begutachtung zum H-Zeichen nichts verändert wurde....

Wenn sich die Vorgaben ändern oder der aktuelle Prüfer es anders sieht, dann kann er schon das Anrecht auf ein H-Kennzeichen entziehen.

Ich habe mich damit aber noch nicht befasst.

Was interessant wäre ist auf welchem Dokument hier was steht. Evtl. eine Kopie machen, einige Punkte wie Adresse usw. schwärzen und dann hier einstellen.

Wer sich auskennt oder es zumindest glaubt, der kann dann dieses Schriftstück bewerten.

Zitat:

.... dass nach irgend einem Paragraph, die Autos, die ein H-Zeichen vor 2011 bekommen haben, die Farbe, die sie zu diesem Zeitpunkt hatte, weiterhin behalten können!Ist das wahr? ....

Wenn da ein Paragraph sein sollte, welcher?

Hi, es geht um einen erhaltungswürdigen Zustand. Die Farbe ist für Oldtimer nicht mehr so maßgebend, kann also auch eine Farbe sein, die es für das Fahrzeug nie gab. Es muss dann aber in UNI sein. In seltenen Fällen sind auch zweifarbige Lackierungen erlaubt. Jeder TÜV handhabt das strenger oder lockerer, aber Autos mit gerollten Lacken werden meiner Einschätzung nach, nur in ganz seltenen Ausnahmen mit einem H-Kennzeichen versehen. Die Wahrscheinlichkeit, das H irgendwann beim TÜV abgenommen zu bekommen, ist hier relativ hoch. Insbesondere, wenn da noch andere Faktoren dazu kommen. Klar gibt es auch viele Rostlauben mit H, aber gerade durch die strenge Regelung in Umweltzonen, wird der TÜV in den nächsten Jahren sicher nicht lockerer werden. Einen Schutz für schon länger vergebene H-Kennzeichen gibt es nicht. Das muss theoretisch bei jedem TÜV neu beurteilt werden, was aber selten passiert.

Das Blöde am gerollten Lack ist, dass das oft Kunstharzlack ist, den man nur schwer vom Auto herunterbekommt und eine Neulackierung dadurch sehr aufwändig wird.

Mein Tipp wäre, bei einem TÜV-Termin, wo der Prüfer mit dem Aberkennen des H-Kennzeichen droht, einfach abbrechen und zu einem anderen gehen.

In diesem Sinne

Ralph

Themenstarteram 16. Februar 2021 um 8:54

Vielen Dank Ralph!

für solche Zwecke sind die Werkstatt-TÜVs, wo der Prüfer in die Werkstatt kommt, besser. Da weiß der Prüfer, dass er dem Werkstattinhaber nicht seine Kunden abspenstig machen sollte. Verkehrssicher ist das Auto ja und wegen des falschen Lacks muss sich der Prüfingenieur nicht so anstellen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2021 um 11:05:14 Uhr:

für solche Zwecke sind die Werkstatt-TÜVs, wo der Prüfer in die Werkstatt kommt, besser. Da weiß der Prüfer, dass er dem Werkstattinhaber nicht seine Kunden abspenstig machen sollte. Verkehrssicher ist das Auto ja und wegen des falschen Lacks muss sich der Prüfingenieur nicht so anstellen.

Darf jeder TÜV Prüfer die H-Kennzeichen-Prüfung vornehmen?

Ich denke das darf nicht jeder.

Konkret habe ich die Information, dass der TÜV hier im Ort (Stadt) nicht alles darf.

Da muss man auch mal zu einer kleineren Stadt fahren, wo der TÜV aber mehr darf.

Das gilt z.B. für die Eintragung eines stärkeren Motors.

Aber ich denke auch Änderungen am Rahmen und H-Abnahmen gehören hierzu.

Wenn Du mal das H-Kennzeichen hast kannst Du in jeder Werke, die das anbietet, ganz normal TÜV machen lassen. Wegen der Farbe wird es da eher keine Probleme geben. Geht es allerdings um die erstmalige Oldtimer-Zulassung oder auch um Eintragungen von z.B. anderer Motorisierung usw, das "darf" dann nicht jeder Prüfingenieur. Da sollte man dann vorher nachfragen.

Gruß Jan

inzwischen dürfen aber alle Prüforganisationen auch die H-Abnahme machen.

In der Werke, in die ich immer wegen der TÜV-Abnahme gehe, durfte zumindest im Sommer 2020 der Prüfer, der dorthin kommt (KÜS), den geänderten Motor (CS zu JX) nicht eintragen. Es hieß, ich müsse dazu zur regulären TÜV-Station fahren. Ich gehe davon aus, dass zumindest in dieser Werke dann entsprechend auch keine H-Abnahme möglich ist.

Gruß Jan

@Jan: doch, KÜS kann die H-Abnahme machen. Was nicht geht, ist zum Beispiel eine Vollabnahme nach Erstzulassung in Deutschland (wenn EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) nicht da ist [fehlt immer bei Oldtimern]). Was auch nicht geht ist Dein Beispiel Umtragen Motor oder neue Leistung eintragen lassen. Dazu braucht es immernoch den blauen TÜV.

Waere mal interessant, ob das Deutschlandweit so ist oder nur regional wie bei mir und Jan...

motor usw eintragen.

tüv im westen.

dekra im osten.

so war oder ist es immer noch.

h kennzeichen jede prüforganisation aber nicht jeder prüfer.

also meiner ist jetzt auch kein museumsstück sag mal so 2---- vieleicht auch ne 3+.;)

gerollt usw sollte meiner meinung kein H bekommen.

ist wasser auf die mühlen für alle, die es abschaffen wollen.

olli

und natürlich kann oder will auch bei tüv und dekra nicht jeder plakettenkleber nen motor eintragen.

gibt auch da spezis.

und die sind leider dünn gesät. :(

olli

@ Ips: hab mal nachgeschaut, Du hast bezgl. H-Abnahme recht, aber die dürfen auch noch mehr. 2019 hat es wohl eine Gleichstellung der Prüforganisationen gegeben. Auch der KÜS oder GTÜ u.a. dürfen seither wohl Vollgutachten nach §21 machen, wie ich hier oder hier lese.

Ich hatte den Meister meiner Werke so verstanden, dass der Prüfer, der immer zu ihm kommt, diese Motorumtragung nicht machen darf (Vielleicht mangels Zusatzqualifiikation - vielleicht weil er dazu im "Außendienst" nicht ausgestattet ist, keine Ahnung) und ich deshalb in eine Prüfstelle (der hat "TÜV" gesagt) fahren muss. Eigentlich wäre das ja auch ein extra Thema...

 

Wegen des Farbproblems und zurück zum Ausgangsthema: Ich würde es nochmal per Werkstatt probieren.

Gruß Jan

@ papajan

okay, gut zu wissen.

danke!

olli

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