Kurze Frage zum Umprogrammieren des TFL
Hallo !
Unser Freundlicher wäre nicht abgeneigt uns das Tagfahrlicht auf die Nebler zu Programmieren.
Einzige Bedingung:
Er braucht dazu die Daten der Bits und Bytes ???!!!??? wo geändert werden sollen.
Leuchten sollten NUR die Nebler (Nordamerikavariante ?), Heckleuchten etc - AUS
Fahrzeugdaten:
Golf 2,0 TDI, MJ 2007, Xenon, Nebelscheinwerfer, kein Licht und Sicht Paket.
Ist das zu bewerkstelligen ?
Glaube das schon mal irgendwo gelesen zu haben, finde ich aber nicht mehr.
Dankeschön
Ann
38 Antworten
Ich habe mich auch beim TÜV erkundigt, und die sagen das es erlaubt ist!, aber wohl erst seit einigen Monaten, und wie gesagt, es darf nicht mit der vollen leuchtkraft leuchten, dann gilt es als TFL!!!! und es muß fest programiert sein und nicht umstellbar sein!
Wenn einer mal wieder nicht glaubt der soll mal selber nachfragen!
nur wichtig ist das es von einer Fachwerkstat Programiert werden muß. Und der KFZ hersteller muß auch sein OK geben, das dies dann ein TFL ist, was VW auch macht!
und wenn ein freundlicher meint "ne machen wir nicht", dann hat er wohl noch nix von Wolfburg gehört!
leider ist diese Funktion aber nicht bei allen modellen möglich.
Es ist wirklich erlaubt, ich war erst auch überrascht als ich das hörte, weil ich mich ja auch hier vorher informiert habe, und dann sowas gehört hab.
Tja Technik und Gesetzte ändern sich nunmal!
So...habe mich soeben mit zwei verschiedenenen TÜV Stellen unterhalten.
Beides sagten selbiges:
Sie haben noch nie was davon gehört, und könnten es Sich auch nicht vorstellen das dies Erlaubt sein kann (weil zu hell).
Ich erwähnte die Dimmung, und auch die evtl Freiganbe von VW (wie patricknrw oben schon erwähnte) - trotzdem....die gaben kein OK, da nix offiziell bekannt.
Wohin kann man da sich bei VW wenden ?
Gruß
Ann
kundenbetreuung@volkswagen.deZitat:
Original geschrieben von annkathrin
Wohin kann man da sich bei VW wenden ?
Gruß
Ann
oder
oder an beide....
Und wenn nicht erlaubt ist, dann frage mal, was damit ist:
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/montage_golf_5.pdf
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Anfrage wurde gesendet.....
Was die Hella angeht, die haben halt ne Freigabenummer. (TFL)..die Nebler eben nicht.... das meinte der TÜV-Mensch
Gruß
Ann
So..Hallo nochmal !
Mein Mann war heute nochmals beim Freundlichen, da sich der Meister nochmals telefonisch meldete, und sich bereit erklärte die Arbeit durchzuführen.
War ein Aufwand von ca. 15min.
Nebler leuchten "abgedimmt" bei gelöster Handbremse (Schalterstellung Licht - aus)
Sobald die Xenons zünden (Schalterstellung Licht - ein), und die Nebler hinzugeschaltet werden, leuchten diese mit voller Leuchtkraft.....(hätte ich nicht erwartet).
Standlichter funktionieren nur bei angezogener Handbremse.
Mal sehen was der TÜV dazu sagen wird.
Gruß
Ann
Ist das ein Kuddelmuddel 🙂
Es ist so:
Die NSW sind nur (!) als NSW zugelassen. Dies ist zu erkennen an der irgendwo auf dem SW aufgebrachten E-Nummer. Diese Nummer sagt aus, wo der SW zugelassen wurde und was er für eine Art von SW ist (bspw. NSW oder normaler SW oder Blinker oder sonstwas).
Wenn ich nun eine Nachrüstlösung von Hella einbaue, ist dieser SW auch als TFL zugelassen. Dies kann man dann an der entsprechend aufgebrachten Nummer erkennen.
Wenn ich nun meine NSW als TFL betreiben möchte, selbst wenn sie gedimmt werden, ist dies nicht erlaubt. Und zwar, weil sie keine Zulassung für den Betrieb außerhalb von Nebel haben.
Grundlage ist EU-Recht. Auf dieser Ebene sind die sog. ECE-Richtlinien entworfen worden. Wie man der Übersicht im Link entnehmen kann, sind diese auch in deutsches Recht umgesetzt worden. Die einzelnen Vorschriften zu z. B. NSW findet man hier.
In diesen einzelnen Vorschriften gibt es klare Anweisungen, wie z. B. ein NSW zu prüfen ist und welche Anforderungen er erfüllen muss. Aus diesem Grund kann man nicht einfach die Leuchtkraft reduzieren und dann sagen, dies sei jetzt ein TFL. Auch wenn das nach dem gesunden Menschenverstand möglich sein müsste.
Nebenbei bemerkt, gibt es ab 01.03.2007 eine Zulassungsverordnung, die die bisherige StVZO ersetzt. Hier ist dann auch etwas deutlicher zu ersehen, was in D Gültigkeit hat und was nicht. Die StVZO beschränkte sich bisweilen meist auf Verweise in Richtung der europäischen Richtlinien...
Die einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, ist folgende: Eine technische Prüfstelle finden, die eine Einzelabnahme der gedimmten und umprogrammierten NSW als TFL durchführt. Dies dürfte sich jedoch schwierig erweisen, da noch nicht mal ein Teilegutachten geschweigedenn eine BE vom Hersteller vorliegt.
Dennoch allen Pionieren viel Erfolg! :-)
Zitat:
Original geschrieben von digifant
Die einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, ist folgende: Eine technische Prüfstelle finden, die eine Einzelabnahme der gedimmten und umprogrammierten NSW als TFL durchführt. Dies dürfte sich jedoch schwierig erweisen, da noch nicht mal ein Teilegutachten geschweigedenn eine BE vom Hersteller vorliegt.
das geht...wird von 2 instituten in der brd durchgeführt, nennt sich lichttechnisches gutachten und kostet rd. 10.000€.....
Bingo - genau so ne Institution meinte ich 😁