Kurvenlicht im 500er
Kann mir Jenand helfen? Ich bzw meine Frau hat nen Fiat 500s Bj 12.2013 mit nws und ich bzw wir hätten gern Kurvenlicht per Nebelscheinwerfer, ist das machbar??? Wenn ja wie?
Gruß habli
Beste Antwort im Thema
Lieber Habli: überlege mal, ob du solch einen Gimmick wirklich brauchst. Hast du mal an die anderen Verkehrsteilnehmer gedacht? Wenn du sie mit einem Nebelstrahler anleuchtest? Ich finde das peinlich - tue das deiner Umwelt nicht an.
20 Antworten
Zitat:
@offroad40 schrieb am 7. März 2016 um 12:51:56 Uhr:
Es war ja die Rede mit Nebelscheinwerfern, echtes Kurvenlicht ist das natürlich nicht
Das ist weder echtes, noch unechtes Kurvenlicht. Mit den Nebelscheinwerfern kann man höchstens ein Abbiegelicht realisieren. Aber viel Sinn macht es auch nicht, da es nicht weit genug zu den Seiten scheint.
Zitat:
@offroad40 schrieb am 7. März 2016 um 12:51:56 Uhr:
Frage wo sitzt denn der "Lenkwinkelsensor"??
Auf der Lenksäule, meist im unteren Teil, also vom Lenkrad aus gesehen hinter dem Kardan.
Mein frühere bravo 198 hatte abbiegelicht. Da war der reflektor so geformt, dass ein wenig licht zur seite gestrahlt wurde. Bei den kleinen funzeln vom 500 bringst das doch nichts, man merkt ja kaum, dass die an sind. Wenn der te das unbedingt haben will, soll er doch einfach die nsw eingeschaltet lassen.
Die Benutzung des Nebelscheinwerfers ist innerorts generell untersagt, außerhalb nur bei Nebel gestattet.
Mich hat vor längerem ein Besserwisser Polizist angehalten und Strafe angedroht. Hatte vergessen die Dinger zu löschen.
Und jetzt soll das auf einmal als Abbiegelicht erlaubt sein?
Ist hier ein Experte der für Klarheit sorgen kann?
In diesem Fall haben die Lichter eine zusätzliche Freigabe für diese Funktion. Das ist auch durch entsprechende Markierung, meist im Glas, dokumentiert.
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Zitat:
@exducati schrieb am 23. März 2016 um 21:44:29 Uhr:
Die Benutzung des Nebelscheinwerfers ist innerorts generell untersagt, außerhalb nur bei Nebel gestattet.
Mich hat vor längerem ein Besserwisser Polizist angehalten und Strafe angedroht. Hatte vergessen die Dinger zu löschen.
Und jetzt soll das auf einmal als Abbiegelicht erlaubt sein?
Ist hier ein Experte der für Klarheit sorgen kann?
Die Aussage über ist nicht richtig Frontnebelscheinwerfer kannst bei jeder behindernde Wetterlage einschalten, auch bei Regen und egal wo. Nebelrücklicht darf nur außerhalb der Ortschaft bei einer Sichweite unter 50 m angeschaltet werden.
Aber man darf reine Nebelscheinwerfer natürlich nicht einseitig einschalten, so wie es beim Abbiegelicht passiert. Dafür braucht das System eine extra Zulassung, wie ich oben schrub. 😉