Kupplungsschaden - Garantie

Volvo XC60 D

Hallo,

ich habe letztes Jahr im September einen XC60 D5 mit Heico Tuning gekauft und habe jetzt einen Kupplungsschaden.
Nach einem 3/4 Jahr und 52000km sagt Volvo, das es sich hierbei um keinen Garantiefall handelt.
Ich habe entweder den Fuß nicht von der Kupplung genommen oder einen zu schweren Anhänger gezogen. Beides habe ich nicht gemacht, mein vorheriges Fahrzeug (VW Touran) hat bis zum Verkauf ohne Kupplungsschaden 365000km in 4 Jahren geschafft.
Ich glaube, die Kupplung kann die erhöhten Nm nicht vertragen.
Ich finde es außerdem sehr unschön, das man mir einfach die Schuld in die Schuhe schiebt und keine Garantie zuläßt.
Hat einer von Euch auch schon mal Probleme mit der Kupplung gehabt oder auch Probleme mit Garantieleistungen?
Über Antworten wäre ich dankbar, denn das will ich mir nicht gefallen lassen.

Jochen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gseum



Ich bin sicher, es liegt am Händler, nicht an VCG.

Schönen Gruß
Jürgen

Und das möchte ich hier noch einmal ganz dick unterstreichen .

Bei solchen Dingen ( die man hier viel zu oft hört ) schimpfen alle immer auf Volvo/ VCG, weil die Händler es geschickt so formulieren, aber bei einem guten engagierten Händler, der seinen Teil für den Kunden beiträgt, hat man solche Probleme nicht. Ich Krieg hier immer Pickel, wenn ich sowas lese und wenn man dann mal per PN aufgeklärt wird, was so wie abläuft ( danke Kai ) dann sieht man immer ganz schnell, wer hier versagt und das ist nur ganz selten VCG.

Gruß

KUM

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Gibt Heico nicht eine seperate Garantie bei Tuning? Ansonste wie alt ist das Fahrzeug?

Hier gibt es einige die Probleme mit der Kupplung hatten. Es müsste auch einen eigenen Thread dazu geben.
Meinen V70III D5 erwischte es mit 9000 km. Mit der Garantie gab es keine Probleme.

Hallo Jochen,

leider geht aus deinem Beitrag nicht hervor ob du den Wagen neu oder gebraucht gekauft hat.
Wenn er neu war also jetzt ein 3/4 Jahr jung ist dann ist es definitiv Garantie.

Wenn dein Wagen außerhalb der 2 Jahre Garantie liegt wird es schwierig. Hast du den Wagen bei einem Händler oder privat gekauft?

Gruß der Fuchs

Der Wagen war neu, er ist also erst ein 3/4 Jahr alt und beim Händler gekauft (Volvo-Pfohe - Kiel).
Heico sagt, mit der Kupplung haben die nichts zu tun.
Volvo sagt, das ist ein Bedienfehler, kein Garantiefall.
Ich find die Vorgehensweise von Volvo echt scheiße!!!!

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Bei dem S60 D5 (Polestar) meines Vaters wurde nach rund 26 Monaten und 50tkm eine neue Kupplung mit allem Drum und Dran komplett auf Kulanz verbaut, NW-Anschlußgarantie wurde abgeschlossen, allerdings bezahlt diese keine Kupplung.

Für so eine Kulanzregelnung muss sich allerdings dein 🙂 auch etwas für dich einsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von king_jochen



Volvo sagt, das ist ein Bedienfehler, kein Garantiefall.
Ich find die Vorgehensweise von Volvo echt scheiße!!!!

Sagt das Volvo-Deutschland oder sagt das Dein Händler? Ich würde da mal bei Volvo-Deutschland bei der Kundenbetreuung anrufen und in dem Fall freundlich nachhaken. Es ist schwer vorstellbar, dass Volvo oft noch nach der Garantie in solchen Fällen Kulanz teilweise bis zu 100% gewährt und in Deinem Fall sogar innerhalb der Garantie nein sagt. Ich vermute da einen wenig engagierten Händler.

Na ja, die 100% Kulanz gibt es nie allein von Volvo (speziell VCG). Hier trägt immer der Händler seinen Teil dazu bei und dazu muss er eben auch bereit sein.
Gruß
KUM

Richtig, bei Kulanzfragen hat schon der Händler eine gewisse Entscheidungsfreiheit, aber im Falle des TE geht´s ja noch um Neuwagengarantie. Da sollte es gar keine Diskussion geben. Wenn der Händler das nicht mit Nachdruck durchsetzt, kommt sowas wie hier zur Rede stehend bei raus. Ich hatte sowas mal bei ungewöhnlichem Bremsenverschleiß bei einem 8 Monate alten Wagen. Der 1. Händler machte sich keine Mühe, das als ungewöhnlich anzuerkennen und wollte gleich `ne Rechnung schreiben, der 2. dann hat das sofort als Garantie dokumentiert und bei VW durchgesetzt.

Hi,

der 🙂 verdient an einer normalen Reparatur halt auch mehr, als an einer Garantiereparatur... 😉

Schönen Gruß
Jürgen

Zuerst mal Beileid...

Hat sich das denn irgendwie angekuendigt?
Bspw. durch Vibrationen oder eine recht spaet kommende Kupplung?

Verstehe ehrlich gesagt nicht, wie in der Garantie diskutiert wird...

Viel Erfolg noch!!!

Bei wem liegt innerhalb der Werksgarantie eigentlich die Beweispflicht? Hat jemand hier Kenntnisse?

Hi,

bei der Kupplung als Verschleißteil (die sind aus der Garantie eh ausgenommen), wird dir eine Beweispflicht nicht viel nützen.

Zudem gilt auch (wie selbst erfahren): Eine Kupplung kannst du mit EINER falschen Handhabung (z.B. mit schwerem Anhänger Anfahren am Berg, Hängenbleiben beim Geländeeinsatz) komplett zerhauen.

Ich habe genau diese Erfahrung machen müssen - wenn mir auch die VolvoPro-Wartung+Verschleißteile-Pauschale da dann doch noch geholfen hat.

Schönen Gruß
Jürgen

Wenn die Kupplung hinüber ist muss sie getausacht werden, egal ob auf Garantie oder nicht. Wenn die Kupplung ausgebaut ist sieht man doch ob die Reibscheiben verschlissen sind. Nach dem Ausbau kann wieder diskutiert werden ob ein Verschleiß oder Defekt vorliegt. Bei den hier im Forum beschriebenen vorzeitigen Kupplungsdefekten, waren jedoch nie verschliessene Reibscheiben der Grund, bei mir übrigens auch nicht. Bei mir waren die Beläge in Ordnung, die Kupplung rutschte jedoch beim Beschleunigen ab dem vierten Gang durch.
Falls die Kupplung rutschen sollte, würde ich sie möglichst bald tauschen lassen, nicht das doch noch übermäßiger Verschleiß auftritt.

Moin,
ich würde, vorausgesetzt es liegt nur normaler Fzg Gebrauch vor, nochmal versuchen mit dem Händler zu reden. Wenn das nix bringt, würde ich zum Anwalt gehen und ein Schreiben aufsetzen lassen. Kostet ca 50 EUR und wirkt manchmal Wunder. Hat aber den Nachteil, das man auf Entgegenkommen für die Zukunft nicht mehr hoffen braucht....

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