KUNIFER Bremsleitungen, rostfrei

Opel Omega B

Hallo zusammen,
 
muss nen Teil meiner Bremsleitungen erneuern. Wollte jetzt komplett neue KUNIFER Bremsleitungen bördeln und verlegen. KUNIFER steht für Kupfer (KU), Nickel (NI) und Eisen (FER) Legierung und ist absolut rostfrei. Hat allerdings keine deutsche ABE. Zulassung gilt EU- und weltweit.

Kupfer-Nickel-Leitungen werden vom „TÜV“ i.d.R. akzeptiert, da Einzelabnahme möglich wäre, und einige Hersteller diese auch bereits ab Werk verwenden. Allerdings ist TÜV Ländersache und ab und an soll einer meinen, das Zeug muss wieder raus.
 
Hat die von euch schon einer bei sich verbaut?
 
 
Gruß Axcell
 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zenobia_V6 schrieb am 1. Oktober 2016 um 07:53:18 Uhr:


Eigentlich reicht es den Text mal genau durchzulesen.
Der Stand ist immer noch der selbe und wird sich wohl auch nicht ändern.

KLICK

Nimm es mir nicht übel, aber deine Meinung kann ich nicht teilen. Für mich ist nicht der selbstgebastelte Text irgend einer Firma maßgebend, sondern Normen und Gesetze. Hinzu kommt das mir die Firma von der der Text stammt bekannt ist und ich von dort sicher keine Beratung möchte. Entfernst Du dich 30 km von dort nach Hof und läßt dir von dem dort ansässigen Opel Vertragshändler eine Bremsleitung anfertigen, bekommst Du eine aus Kunifer. Was das Thema Kontaktkorrosion angeht ist wohl klar das zu der neuen Leitung auch entsprechend neue Nippel verwendet werden müssen. Diese sind für Kunifer Leitungen aus Messing.

DIN 74234 besagt zur Einbaufähigkeit von Kunifer - Bremsleitungen:

Gemäß DIN 74234 "Hydraulische Bremsrohre Bördel" Abschnitt 3 sind Bremsrohre mit Werkstoffkurzeichen CuNi10Fe1Mn (2.0872) (ehemals DIN 17664), als Bremsrohre zugelassen. Diese DIN ist für Kraftfahrzeuge allgemein gültig und gibt somit die KUNIFER Leitung als Bremsleitung frei.

Eine ABE bzw. ein Teilegutachten ist für den Einbau dieser Leitungen nicht nötig.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kunifer Bremsleitungen - was sagt der TÜV-Mensch heute?' überführt.]

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Dass es funktioniert, das ist doch garnicht der Punkt. Und in der Praxis wird es wohl auch nicht auffallen. Ohne BE unterwegs zu sein, das ist halt nicht so richtig. Bei einem Kaskoschaden kann das - wenn es auffällt - zur Leistungsfreiheit der Kasko führen. Finde ich nicht so optimal. 😉

Grüße

So Sie erlischt....

https://www.autoteile-plauen.de/.../

kurz und knapp !

Das macht sie leider. In der BE des Autos ist diese Bremsrohrleitung so nicht enthalten und ein E-Zeichen dafür liegt nicht vor. Damit weicht der IST-Zustand vom SOLL-Zustand ab und schon ist die BE erloschen. Das heißt nicht, dass damit ein verkehrsunsicherer Zustand vorliegt. Es ist nur eine rechtliche Wirkung. Sonst nix.

Grüße

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Nur das die verschiedenen Links und Deutungen alles sind, nur nicht kurz und knapp.
Der Thread ist wahrscheinlich in 3Jahren immernoch aktuell.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2018 um 02:26:59 Uhr:


Da kannst Du punkten ... in Flensburg. ...

Ich diskutiere doch hier nicht über (Rechts-)Verbindlichkeit von Normen (=Regel der Technik).

Ich hab die Norm.
Jetzt zeig Du mir die BE, in der drinnen steht "Bremsleitungen müssen aus Stahl sein.."

Ich behaupte jetzt einfach, da steht (wenn überhaupt) "Bremsleitungen nach DIN ....."

Ich bin mal gespannt 😁

Immer dieses "Totschlagargument" Betriebserlaubnis. 99,9 % haben noch nie eine gesehen ... 🙄

Zum Rest enthalte ich mich.
Nur der Hinweis:
gefährliches Halbwissen, ergoogelt, Wikipedia ... 😁

Ich bin raus - macht watt'er wollt 😉

Dieser niveaulose Tonfall von Dir zeigt nur auf, dass Du keine Argumente für Deine Behauptung vorzeigen kannst. Es gehört zum "automobilen" Allgemeinwissen, dass zum Inverkehrbringen eines Kfz in D eine BE durch den Hersteller selbst eingeholt wird und die Fahrzeuge nur dann zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden, wenn sie mit eben dieser BE übereinstimmen oder ausdrücklich zugelassene Ausnahmen davon vorliegen. Anderenfalls erlischt die BE von Gesetzes wegen! So herum läuft das Regel-Ausnahme-Verhältnis ab. Und ab Werk sind beim Omega B eben keine Cunifernleitungen verbaut worden (m.E. bei keinem Kfz). So ist das und nicht anders!

Was Du behauptest, das mag Dich interessieren. Für die Rechtslage ist es nicht von Bedeutung, ob sie Dir gefällt. Kannst Du mal beim Googeln checken, falls Du das auf die Reihe bekommst. 😛

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Februar 2018 um 19:58:22 Uhr:


Dieser niveaulose Tonfall von Dir zeigt nur auf, dass Du keine Argumente für Deine Behauptung vorzeigen kannst. ...

Mein lieber Icke,
der Einzige, der ausser unbewiesenen Behauptungen keine Argumente hat, bist Du. 🙄
Und weil Dir die nachprüfbaren Fakten nicht gefallen, erklärst Du die gleich mal für niveaulos. BILLIG!

Auch wenn Du noch tausendmal wiederholst, der genaue Typ / das Material steht in der BE bzw. "

Kunifer kommt in der BE nicht vor ...

" wird es dadurch nicht wahrer. Da müsstest Du schon mehr liefern - was Du nicht kannst, weil Du noch nie eine BE gesehen hast.

Im Gegensatz zu Dir hat eine anderes Forenmitglied (eine Seite zurück) aus der Norm zitiert, was exakt so stimmt und für Jeden nachprüfbar ist.

Und übrigens - eine DIN ist

keine

Vorschrift, wie Du als Antwort schreibst

Zitat:

Die Existenz einer DIN - Vorschrift reicht nicht. .... Ohne Konformitätsbescheinigung geht es nicht.

Aber was interessiert Dich die rechtliche Stellung einer Norm - Du hast ja "DEINE BE" 😁

Und noch etwas: mit "

Konformitätsbescheinigung

" (auch Hersteller- oder Übereinstimmungserklärung genannt) "geht" nicht

zwangsläufig

etwas in Sachen Fahrzeug. Die wird übrigens von den meisten Herstellern der KuNiFer-Leitungen mitgeliefert 😁

Merkst Du nicht, wie Du Dir selbst widersprichst? Mit Deinem "automobilen Allgemeinwissen" sollte Dir doch auch bekannt sein, dass Du bei den meisten nicht serienmässigen Fahrzeugteile eine A

BE

brauchst oder ein Gutachten zur Einzelabnahme 🙄

Achnee - das ist ja (für Dich) alles das Gleiche 😁

Und bevor Du anderen empfiehlst, "Google" zu nutzen, solltest Du es erst selbst einmal versuchen, bevor Du behauptest, es gäbe keine Fahrzeuge, bei denen ab Werk KuNiFer verbaut wurde:

Zitat:

@Radialengine schrieb am 31. Januar 2018 um 10:07:04 Uhr:


Wie kommt es dann, dass Autos wie mein Volvo 940 oder der Porsche 928 von Werk aus komplett mit Kunifer Leitungen versehen sind?

Steht eine Seite vorher, direkt vor meinem Beitrag.

Erklär mir nichts zur "Rechtslage", die Du ganz offensichtlich nur aus dem WWW kennst.
Das Problem ist nämlich, dass genug Zeitgenossen Deines "Kalibers" gibt, die Ihr Halbwissen überall im Internet verbreiten, was dann ungeprüft weiterverbreitet wird. Und dann anschliessend argumentieren:
"Google das doch mal ....steht doch im Internet" 😁

Schönen Tag noch

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 9. Februar 2018 um 07:37:21 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Februar 2018 um 19:58:22 Uhr:


Dieser niveaulose Tonfall von Dir zeigt nur auf, dass Du keine Argumente für Deine Behauptung vorzeigen kannst. ...

Mein lieber Icke,
der Einzige, der ausser unbewiesenen Behauptungen keine Argumente hat, bist Du. 🙄
Und weil Dir die nachprüfbaren Fakten nicht gefallen, erklärst Du die gleich mal für niveaulos. BILLIG!

Auch wenn Du noch tausendmal wiederholst, der genaue Typ / das Material steht in der BE bzw. "Kunifer kommt in der BE nicht vor ..." wird es dadurch nicht wahrer. Da müsstest Du schon mehr liefern - was Du nicht kannst, weil Du noch nie eine BE gesehen hast.
Im Gegensatz zu Dir hat eine anderes Forenmitglied (eine Seite zurück) aus der Norm zitiert, was exakt so stimmt und für Jeden nachprüfbar ist.
Und übrigens - eine DIN ist keine Vorschrift, wie Du als Antwort schreibst

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 9. Februar 2018 um 07:37:21 Uhr:



Zitat:

Die Existenz einer DIN - Vorschrift reicht nicht. .... Ohne Konformitätsbescheinigung geht es nicht.


Aber was interessiert Dich die rechtliche Stellung einer Norm - Du hast ja "DEINE BE" 😁
Und noch etwas: mit "Konformitätsbescheinigung " (auch Hersteller- oder Übereinstimmungserklärung genannt) "geht" nicht zwangsläufig etwas in Sachen Fahrzeug. Die wird übrigens von den meisten Herstellern der KuNiFer-Leitungen mitgeliefert 😁
Merkst Du nicht, wie Du Dir selbst widersprichst? Mit Deinem "automobilen Allgemeinwissen" sollte Dir doch auch bekannt sein, dass Du bei den meisten nicht serienmässigen Fahrzeugteile eine ABE brauchst oder ein Gutachten zur Einzelabnahme 🙄
Achnee - das ist ja (für Dich) alles das Gleiche 😁

Und bevor Du anderen empfiehlst, "Google" zu nutzen, solltest Du es erst selbst einmal versuchen, bevor Du behauptest, es gäbe keine Fahrzeuge, bei denen ab Werk KuNiFer verbaut wurde:

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 9. Februar 2018 um 07:37:21 Uhr:



Zitat:

@Radialengine schrieb am 31. Januar 2018 um 10:07:04 Uhr:


Wie kommt es dann, dass Autos wie mein Volvo 940 oder der Porsche 928 von Werk aus komplett mit Kunifer Leitungen versehen sind?

Steht eine Seite vorher, direkt vor meinem Beitrag.

Erklär mir nichts zur "Rechtslage", die Du ganz offensichtlich nur aus dem WWW kennst.
Das Problem ist nämlich, dass genug Zeitgenossen Deines "Kalibers" gibt, die Ihr Halbwissen überall im Internet verbreiten, was dann ungeprüft weiterverbreitet wird. Und dann anschliessend argumentieren:
"Google das doch mal ....steht doch im Internet" 😁

Schönen Tag noch

Eines weiteren Nachweises, dass Dir das Recht der Fahrzeugzulassung weitgehend unbekannt ist, hätte es wirklich nicht bedurft. Im Übrigen nimmst Du bitte zur Kenntnis, dass man im "Omega&Senator Forum" eine gewisse Nettiquette einhält. Die schätzen wir hier sehr.

Grüße

Mein lieber Icke,
der erneute Beweis: Ausser Behauptungen, Vermutungen und versuchten Diffamierungen hast Du nichts drauf.
Vielen Dank dafür! Jeder blamiert sich so gut er kann - und Du kannst das sehr gut.
Nachfolgend harte, belastbare Fakten, die Du bisher an keiner Stelle liefern konntest.
Leider kann ich aus rechtlichen Gründen die mir vorliegenden Dokumente nicht vollständig einstellen, aber es dürfte klar sein, dass ich mir die aus dem Original zitierten Texte nicht "aus den Fingern gezogen" habe:

Zitat:

Der FKT Sonderausschluss Bremsanlage und der AKE haben sich mit dem Thema befasst und sind nunmehr zu einem positivem Ergebnis gekommen. Somit sind Zubehör-Austauschbremsleitungen aus Kupfer-Nickel (KuNiFer) laut Arbeitsanweisung GTÜ TL/00136 von 18.05.2016 und Arbeitsanweisung TÜV Hessen K2016/09 von 18.05.2016 für den Einbau an Fahrzeugen in Deutschland unter folgende Randbedingungen zulässig:
....
.... fügt jeder Leitung eine Hersteller-Bescheinigung mit folgendem Inhalt bei:

  • Konformität der Leitung mit der DIN 74 234
  • Verweis auf eine dauerhafte Kennzeichnung der Leitung
  • Verweis auf die zugehörige Montage-Anleitung

....
.... bestätigen darin die Erfüllung folgender Spezifikationen auf Basis der positiven Prüfergebnisse eines unabhängigen Prüflabors:
  • Eigenschwingverhalten gemäß DIN EN 6006826
  • Stabilität der Bördelstellen durch Zugversuch gemäß DIN 74 234
  • Steinschlag in Anlehnung an die Norm Lv124
  • Korrosionswiderstand in Anlehnung an ISO 9227
  • Berstdruck mindestens bis 600 bar
  • Druckpulsation in Anlehnung an SAE J 1047

....
.... Montageanleitung zur Verfügung stellen, damit die Erfüllung der korrekten Einbau-Voraussetzungen beim Teilersatz einer Bremsleitung überprüft werden kann. Diese muss mindestens folgende Aussagen beinhalten:
  • Verlegung analog Altteil
  • Minimal zulässige Biegeradien
  • Maximal zulässiger Stützstellen-Abstand
  • Die Identifikations-Kriterien der Leitung

Auch das Prüfprotokoll eines unabhängigen Prüflabors sowie die Montageanleitung liegen mir vor.
Hieraus zu zitieren erspare ich mir, lediglich der Hinweis, dass der Befestigungsabstand 500 mm nicht überschreiten darf, was i.d.R. (Vermutung, kann jeder selbst nachmessen) bei den vorhandenen Befestigungen auch nicht der Fall sein dürfte.
Es steht aber nichts drinnen von der immer wieder behaupteten "Kontaktkorossion" 😁

Und bevor jetzt wieder kommt: "ja, aber ...."
Natürlich darf ich nicht jede "Wald-und-Wiesen-Leitung" einbauen. Der Nachweis, dass die Regeln der Technik eingehalten wurden, ist natürlich zu führen, ebenso wie der Nachweis, dass es sich um die geprüfte Leitung (Kennzeichnung) handelt. Aber das ist (immer) selbstverständlich und stand nie zur Diskussion.
Man beachte auch das Datum der jeweiligen Arbeitsanweisungen. Das ist nicht neu und trotzdem wird seit Jahren unbelegt das Gegenteil behauptet 🙄

Jetzt darfst Du wieder .... 😁

ganz kurz !

ein DIN ist gar nichts ,damit kann man sich den Hintersten abwischen !

eine TGL in der DDR war Gesetzt und für jeden Gültig !

bei der Angabe eines Ersatzteiles was in OEM Qualität gefertigt wurde ,
ist die ehemalge Spezifikation des Fahrzeugherstellers von Interesse !

da ja Kunifer damlas noch nicht auf dem Markt war ,
gilt die Stahlleitung als OEM Referenz und dabei die Opel OE Nummer 5562202 als Vergleich !
Außerhalb des Vertriebsnetzes des Automobilherstellers bedeutet dieser Begriff OEM tatsächlich nicht viel mehr, als dass die Komponenten in Form ,Ausführung und Größe
dem im damaligen Neufahrzeug verwendeten Originalbauteil entsprechen müssen .

deswegen ist die DIN in dem Fall nicht von Bedeutung ,nur die OEM ist der Maßstab .

Stahlflexleitungen sind ein anderes Thema ,
weil die gab es schon im Omega vom Werk aus !

mfg

@Peter.Pan
Du begreifst es einfach nicht. Gerne darfst Du deine Oberfläche weiter vergrößern ...

Grüße

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:24:10 Uhr:


.... ein DIN ist gar nichts ,damit kann man sich den Hintersten abwischen !

Noch so ein "Schlauberger" 😁 .... mach das ... 😁

Deswegen gibt es ja auch Tausende Normen, sogar die eine oder andere europäische ... 😁

Und ich weiß nun auch warum. Es mangelte an Toilettenpapier - ich kann mich dunkel erinnern 😁

Zitat:

...in der DDR ...

... vermutlich der Kategorie "Besserossi" ...

Mein Ausdrücklicher Hinweis an alle Forenmitglieder aus den neuen Bundesländer:
Ich habe keine Vorurteile - GANZ IM GEGENTEIL, aber diese Zeitgenossen, die immer noch glauben, die BRD sei der DDR beigetreten, gehen mir fürchterlich auf den Zeiger ....

Zitat:

gilt die Stahlleitung als OEM Referenz .... dem im damaligen Neufahrzeug verwendeten Originalbauteil entsprechen müssen .

😁 Und FKE, AKE, TÜV, GTÜ und Hersteller haben keine Ahnung ... nur die rosi 🙄

Zitat:

.... ist die DIN in dem Fall nicht von Bedeutung ,nur die OEM ist der Maßstab

Ja nee, iss klar. Eine Bremsleitung muss nicht den (anerkannten) Regeln der Technik entsprechen. Muss sie tatsächlich nicht,

denn es ist ja für den Hersteller viel einfacher, einen Einzelnachweis zu führen (letzteres ist ironisch gemeint)

.

Darauf kann tatsächlich nur der kommen, der technische Regeln als Toilettenpapier verwendet und sich seine eigenen "Regeln" strickt ....

Ich geb's auf - manche sind eben "unbestechlich", nehmen nicht mal Vernunft an 😁
Oben stehen alle Rechtsgrundlagen / Fakten und trotzdem wird hartnäckig das Gegenteil behauptet.
Lesen diese Zeitgenossen nicht oder sind sie geistig nur nicht in der Lage, das Gelesene zu verstehen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Februar 2018 um 13:25:43 Uhr:


Du begreifst es einfach nicht.

ICH begreife es nicht?

Du Troll, wer nicht in der Lage ist, seinen alten Account zu reaktivieren, weil er sein Passwort verschlampt hat und einen neuen Account anlegen muss, ist natürlich auch mit den genannten Fakten überfordert.

😁

Unser "allwissender Experte für BE's" wird auch in Zukunft die Foren mit mehr als

10 Beiträgen!

täglich vor allem mit

unbewiesenen und falschen Tatsachenbehauptungen

zuspammen, weil

er glaubt

, jeder warte nur auf seine (inhaltsfreien) Kommentare.

Das wird man nicht verhindern können. Er hat eben nichts anderes ....

😁

Ich habe wichtigeres zu tun...

Liebe Moderatoren / Admins:

Die letzten drei Beiträge können von mir aus gerne gelöscht werden, damit die Fakten, die wirklich von Interesse sind, nicht in der Besserwisserei der "Experten" untergehen.

Gruß
Peter

Überteibs doch nicht...

@Peter.Pan
Wenn Du Fagen oder Anregungen zu einem Account hast, dann kannst Du dich vertrauensvoll an das CM von MT wenden oder auch versuchen, ein Profil verstehend zu lesen. Du musst dich dafür nicht öffentlich blamieren.

Grüße

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