"Kaufvertrag" bedeutet doch NICHT automatisch "gesetzliche Gewährleistung"! 🙄
Wenn der Händler z.B. "im Kundenauftrag" verkauft, gibt es auch keine "Gewährleistung"!
Also genau lesen, was man unterschreibt und im Zweifelsfall vor der Unterschrift den Vertrag Jemand zeigen, der sich mit Verträgen auskennt!
Hier mal ein (Extrem-)Beispiel, was einem so passieren kann, wenn man zu "blauäugig" dem Händler alles abnimmt:
https://www.youtube.com/watch?v=FRk_pHkbadY