Kulanzantrag abgelehnt - wo jetzt hinschreiben ?
Hallo Leute - mein Kulanzantrag (Zahnriehmen defekt nach 60t km, obwohl er erst bei 90t km fällig ist) ist abgelehnt worden - wo muß ich zur nächsten Instanz hinschreiben.
so schon mal vielen Dank
16 Antworten
ist der wagen scheckheft gepflegt worden in vw werkstätten? wann hast du den wagen erworben?
Wenn dein Autohaus sich da quer stellt, würde ich mich direkt an VW wenden.
Vom Freund der Vater hatte auch mal Trouble mit seinem A6. Sein Händler hat gesagt ist nicht (weiß leider nicht mehr genau was das war) und sie da, nachdem er sich direkt mit Audi in Verbindung gesetzt hat, ging es auf einmal doch! Komisch wie das so ist!
Kann dir leider keine Ganrantie geben, dass das bei dir auch so klappt, aber das mit dem Zahnriemen nach 60tkm ist schon nen starkes Stück, wo der ja erst bei 90tkm fällig wäre, wie du sagst.
Versuchs einfach mal!
ich denke wenn alles noch im original zustand its, kein chip usw solltest du für ein 4,5 jahre altes auto kulanz bekommen.
kann ja nicht sein das intervalle angegeben werden die das fahrzug nicht erreicht. sieht mir nach fehlerhaftem material aus
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Ich würde einen Brief nach Volkswagen schicken. Habe ich auch schon mal gemacht. Mit erfolg.
Hier ist die adresse:
VW Kundendienst
Beliner Ring 2
38440 Wolfsburg
Viel Erfolg! Gruß Dom
Einfach direkt an Volkswagen wenden da kannst du mehr erreichen als wenn du die direkt ans Autohaus wendest.
Gruß Basti
Re: Kulanzantrag abgelehnt - wo jetzt hinschreiben ?
Zitat:
Original geschrieben von Ballerinooooooo
...mein Kulanzantrag (Zahnriehmen defekt nach 60t km, obwohl er erst bei 90t km fällig ist) ist abgelehnt worden...
Mit welcher Begründung wurde der Kulanzantrag abgelehnt?
moin,
0800 volkswagen direkt anrufen
und am besten noch den VW-Händler wechseln, sowas von inkompetet ich denke VW wird 80% + x zahlen....
wird deinem 😁 nur zuviel arbeit sein...servicewüste halt
mfg
Hier wird ja unheimlich viel von VW-Servicepartnern gehalten !
Aber weiß eigentlich einer von euch, wie eine Kulanzanfrage abläuft ?
Eine Kulanzanfrage beim Hersteller ist heute eine reine Systemanfrage, d.h. da hat kein Sachbearbeiter die Finger drin !
Der Servicepartner kann nur diese Anfrage anhand des eingetretenen Schadens durchführen, wenn das System dann keine Kulanzansprüche anerkennt, kann der Servicepartner keine Abrechnung auf Kulanzbasis durchführen !
Richtig ist, daß man als Kunde sich dann an die VW-Kundenbetreuung wenden kann, erst dann ist ein Sachbearbeiter mit diesem Fall befasst !
Erst wenn dieser eine Kulanzfreigabe gegenüber dem Servicepartner erteilt, kann und darf der Servicepartner eine Abrechnung auf Kulanzbasis gegenüber dem Hersteller einreichen und bekommt diese auch erstattet !
Es liegt meißt NICHT am Servicepartner, sondern am System des Herstellers !
Man sollte auch mal darüber nachdenken :
Eine sicherere Abrechnung als Gewährleistung / Garantie / Kulanz hat ein Servicepartner nicht mehr, denn das Geld bekommt er vom Hersteller; darum ist auch einem Servicepartner heute viel daran gelegen, Garantien / Gewähleistung / Kulanzen als Arbeitsauftrag abrechnen zu können !!
Denn die Zahlungsmoral einiger Kunden ist heutzutage sehr schlecht !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
...wenn das System dann keine Kulanzansprüche anerkennt, kann der Servicepartner keine Abrechnung auf Kulanzbasis durchführen !
Eine Ablehnungsbegründung sollte man trotzdem erwarten können.
Zitat:
Original geschrieben von Doms golf
Ich würde einen Brief nach Volkswagen schicken. Habe ich auch schon mal gemacht. Mit erfolg.
Berichte mal über den Ablauf und den Erfolg. Ich habe heute nun nach 1,5 Wochen eine Antwort bekommen. Meine Sache wird noch mit meinem zuständigen Vertragspartner - oder bei mir besser: der ausführenden Werkstatt - bearbeitet. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, was dabei heraus kommt.
Geht bei mir um diese Sache hier: http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Aus der von VW gesetzten Kulanzregelung ist der o. g. Fall von Ballerinooooooo aber leider auch raus, denn die läuft beim vorzeitigen Zahnriemenriß nur bis 4 Jahre nach Erstzulassung.
Re: Re: Kulanzantrag abgelehnt - wo jetzt hinschreiben ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit welcher Begründung wurde der Kulanzantrag abgelehnt?
Zahnriemen ist angeblich eine Kostenfaktor innerhalb der durchgeführten Inspektion -> normales Verschleißteil
Re: Re: Re: Kulanzantrag abgelehnt - wo jetzt hinschreiben ?
Zitat:
Original geschrieben von Ballerinooooooo
Zahnriemen ist angeblich eine Kostenfaktor innerhalb der durchgeführten Inspektion -> normales Verschleißteil
Unglaubliche Begründung...🙁 Das rechtfertigt doch nicht einen vorzeitigen Ausfall...😠 Da sehe ich mich mal wieder in meinem Entschluß bestätigt, nie mehr ein Fahrzeug mit Zahnriemen zu kaufen.
Re: Re: Re: Re: Kulanzantrag abgelehnt - wo jetzt hinschreiben ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Unglaubliche Begründung...🙁 Das rechtfertigt doch nicht einen vorzeitigen Ausfall...😠
Tja, das ist VW. Denen ist keine Begründung zu doof.
Zitat:
Da sehe ich mich mal wieder in meinem Entschluß bestätigt, nie mehr ein Fahrzeug mit Zahnriemen zu kaufen.
Ist so ähnlich wie die neue Erfindung beim Ver. Ich mußte lauthals lachen als man uns bei unserer ersten Probefahrt mit einem Golf V auf das liegende Gaspedal aufmerksam machte 😁. Das hat Benz bereits seit 30 Jahren.