Kulanz ohne Prüfung zugesagt und dann nach Reparatur abgelehnt
Liebe Forenmitglieder,
ich erhoffe mir bei Euch eine kleine Einschätzung zu einem Problem, dass ich mit einem freundlichen Vertragsbetrieb habe.
Wir fahren einen Golf VI Variant mit 105 PS Common-Rail Diesel und 7-Gang-DSG Getriebe. Der Wagen ist EZ 7/2011 und wurde von uns im Januar diesen Jahres bei etwa 90.000 km gekauft.
Das Fahrzeug funktionierte bis vor einigen Wochen einwandfrei. Dann traten Geräusche und Änderungen im Fahrverhalten ausschließlich beim Beschleunigen auf.
Die Änderungen im Fahrverhalten umfassen hartes Rupfen der Gangschaltung bei Ausrollen und Wiederanfahren als auch Schaltvorgänge bei denen ich das Gefühl habe, als sei die Kupplung viel zu lange offen. Die Fahrgeräusche beinhalteten ein relativ lautes Klopfen.
Die Vorstellung in 2 Werkstätten erbrachte als klares Urteil, dass es sich um die inneren Antriebswellengelenke handeln müsse. Diese wurden in mehreren Etappen gewechselt, was aber zu keinem Erfolg geführt hat. Die VW-Vertragswerkstatt hat dann mitgeteilt, dass nun nur noch das Getriebe übrig bleibe.
Um mich aus dem Schocktief zu holen, wurde mir mitgeteilt, dass es dazu eine großzügige Basiskulanz von VW gäbe, die mir angeboten wurde. Da ich ordentlich Geld und Zeit in die versuchten Reparaturen der Antriebswellengelenke gesetzt hatte, bestellte der VW-Betrieb nun das Getriebe. Der Einbau fand statt, ich holte am nächsten Tag meine Schlüssel und das Auto ab, Fehler beseitigt und ich dachte der Fall ist dann bis auf meine Restzahlung erledigt.
Nun wurde ich wieder kontaktiert. Man habe festgestellt, dass die Serviceintervalle nicht korrekt eingehalten wurde und ein 60.000 km - Ölwechsel nicht stattgefunden hat beim DSG-Getriebe. Die Kulanz habe sich damit erledigt. Das Serviceheft lag zu den diversen Terminen immer vor und wurde offensichtlich vor der Reparatur überhaupt nicht eingesehen, sonst wäre sowas wie die Serviceintervalle doch aufgefallen.
Der 60.000-km Ölwechsel gilt nur für das 6 Gang DSG, hier hat sich der Händler getäuscht. Die Inspektionsintervalle: 33497, 64717, 99307, 131464
Handelt es sich hierbei tatsächlich um lückenhaften Service ? Besteht seitens des Vertragsbetriebes nicht eine Pflicht sich die Vorbedingungen einer Kulanz anzusehen, bevor das Angebot überhaupt gemacht wird ? Im Vorhinein war nur die Rede davon, dass das Getriebe im NACHHINEIN bei VW in WOB einer Prüfung unterzogen wird. Ich soll natürlich nun eine saftige Rechnung zahlen.
Kulanz sei eine freiwillige Leistung....., ja schon denke ich, aber dann muss ich doch vorher darauf hingewiesen werden, dass die Kulanz wahrscheinlich nicht greift, wenn der Service "lückenhaft" ist.
Gerade wegen des Irrtums wegen der 60tkm Ölwechsel-Geschichte, die es ja gar nicht gibt Zweifel ich an den Aussagen des Betriebes. Wie schätzt ihr das ein ? Der Händler ist hierzu nicht mehr kommunikationsbereit und wird die Rechnung nun verschicken.
Für Eure Rückmeldung danke ich im Voraus.
Ben
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Forengemeinde,
es ist etwas her, aber bis heute hat die finale Antwort seitens VW und des Händlers nun gedauert. Gern möchte ich aber das Ergebnis trotz der langen Zeit hier noch kundtun.
Kurzum, VW hat jegliche Kulanz auch nach erneuter Bitte um Überprüfung des Sachverhaltes abgelehnt. Begründet wurde das "Nein" leider nicht noch mal, ich erhielt lediglich die Information seitens der Vertragswerkstatt, dass sich VW nicht in der Lage sieht, irgendetwas für uns zu tun.
Damit muss ich nun leben, "Handschlagqualität" ist eben nur Handschlag und aus diesen Fehlern lernt man natürlich, wenn auch mit bitterem Beigeschmack. Wir werden da nichts weiter unternehmen, ist ja auch müßig nun, aber als Vielfahrer steht irgendwann wieder ein Autokauf an und dann muss man sehen, ob es wieder VW wird, wahrscheinlich (und ich hätte bisher nie gedacht, dass zu sagen) nicht.
Viele Grüße
Benjamin
47 Antworten
Nicht bös gemeint. Aber das geht denen komplett am Arsch vorbei. Man sollte sich nicht noch zum Löffel machen.Das kann man sich ersparen.Zitat:
@bbhb1980 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-reparatur-abgelehnt-t5081257.html?...]schrieb am 14. Januar 2015 um 13:45:47 .
Obwohl für mich selbst bisher immer nur ein VW-Fahrzeug in Frage kam, werden wir daher künftig aller Voraussicht nach kein Fahrzeug der Volkswagen-Gruppe mehr kaufen, der Vertrauensverlust ist mir einfach zu groß. Die Rechnung an die VW-Vertragswerkstatt haben wir nun selbstverständlich vollständig bezahlt.
Darum geht es gar nicht!
Es landet zusammen mit dem anderen Schriftverkehr digitalisiert im CRM-System von SAP (vermutet), darum geht es. Dass dort eine Erwiderung vorliegt, die ggf. auch ausgewertet wird, wenn man Kulanz- und Beschwerdefälle auswertet!
Es geht nicht darum, denen nun einen verbalen Stinkefinger zu zeigen (daher ja ein freundlicher und kein aggressiver, beleidigender Text!) und es geht auch nicht darum, mit "Schleimerei" oder Drohungen (wenn Sie nicht, dann werde ich...) jetzt ggf. doch noch was herauszuholen, final, sondern es geht darum, die negative Entscheidung nicht ohne Widerspruch oder zumindest ohne Rückmeldung so stehen zu lassen und damit als Kunde sozusagen das letzte Wort zu haben in dieser Sache.
Klein bei zu geben ist immer falsch, weil:
Falsche Duldsamkeit schafft falsche Vorstellungen über die Grenzen des erlaubten!
Nur wenn VW auch Rückmeldung darüber erhält, dass man solche Absagen nicht kleinlaut und ohne Erwiderung hinnimmt, KANN (nicht: WIRD) sich etwas ändern.
Die berechtigte Dauerkritik am fehlenden eFH-Schalter im up ist m.M.n. letztlich Anlass dafür gewesen, das doch noch zu ändern. Die Rückmeldungen von AH-Verkäufern und von Käufern/Haltern waren halt zu massiv.
Auffallend in diesem Zusammenhang, dass auch diesem Makel in den Lobhudelei-Tests des up! bei seinem Erscheinen kein einziges Wort gewidmet wurde: http://www.chromjuwelen.com/.../...-neuwagen-im-kleinstwagen-test.html