Kulanz abgelehnt wegen Fremdinspektion

VW Touran 1 (1T)

Hallo, habe einen Touran TSI 140 PS. Denn hatte ich als EU- Neuwagen im Aug.07 gekauft. Die Auslieferung des neuen Fahrzeug bzw. Brief war der Eintrag Mai 07. Dadurch verkürzte sich meine Garantie statt von 24 Monate auf 21 Monate. Man sagte mir, es gelte nicht der Tag der ersten Zulassung sondern das Auslieferungdatum an den Händler der EU. Hatte schon reichlich Probleme in der Garantie mit dem Touri. Rücklichter, neuer Turbo bei 26 Tsd. und andere Kleinigkeiten die wirklich nerven. Jetzt versagt die Zentralverriegelung 1 Woche vor Ablauf der ersten Zulassung bzw der Regulären 24 Mon. Garantie. Da ich den Touri jedoch zur ersten Inspektion bei 30tsd. km in eine andere namhafte Werkstatt brachte, sagte man mir, VW hätte nach der 2jährigen Garantie noch 1 Jahr bei Materialkostenübernahme von 70% drangehängt ( ein Jahr Kulanz nach der Garantie), aber da ich die Insp. wo anders habe machen lassen, müsse ich mir die Gesamtkosten der Reparatur der ZV wohl selber ans Bein binden.
Kennt einer das Problem und kann man da überhaupt noch was auf Kulanz beantragen?
Wäre froh mal was davon zu hören
Danke
Wolfgang

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfsko


Hallo, habe einen Touran TSI 140 PS. Denn hatte ich als EU- Neuwagen im Aug.07 gekauft. Die Auslieferung des neuen Fahrzeug bzw. Brief war der Eintrag Mai 07. Dadurch verkürzte sich meine Garantie statt von 24 Monate auf 21 Monate. Man sagte mir, es gelte nicht der Tag der ersten Zulassung sondern das Auslieferungdatum an den Händler der EU. Hatte schon reichlich Probleme in der Garantie mit dem Touri. Rücklichter, neuer Turbo bei 26 Tsd. und andere Kleinigkeiten die wirklich nerven. Jetzt versagt die Zentralverriegelung 1 Woche vor Ablauf der ersten Zulassung bzw der Regulären 24 Mon. Garantie. Da ich den Touri jedoch zur ersten Inspektion bei 30tsd. km in eine andere namhafte Werkstatt brachte, sagte man mir, VW hätte nach der 2jährigen Garantie noch 1 Jahr bei Materialkostenübernahme von 70% drangehängt ( ein Jahr Kulanz nach der Garantie), aber da ich die Insp. wo anders habe machen lassen, müsse ich mir die Gesamtkosten der Reparatur der ZV wohl selber ans Bein binden.
Kennt einer das Problem und kann man da überhaupt noch was auf Kulanz beantragen?
Wäre froh mal was davon zu hören
Danke
Wolfgang

Du hast KEINE REGULÄRE HERSTELLERGARANTIE von 24 MONATEN !

Bei Reimporten ist Garantiebeginn der Tag, an dem das Fahrzeug vom bestellenden Vertragshändler an den Wiederverkäufer ausgeliefert wird. Dabei ist irrelevant, ob der Wiederverkäufer ein Vertragspartner des gleichen Herstellers ist.

Mit einem Fahrzeug während der 24 monatigen Herstellergarantie in eine andere Werkstätte als eine Vertragswerkstatt des Herstellers zu gehen ist vermeintliches Sparen am falschen Ende (siehe auch Garantiebedingungen des Herstellers).

Kulanz ist darüber hinaus eine freiwillige Leistung des Herstellers, die ebenfalls an gewisse Regeln gebunden ist.
Und warum sollte ein Hersteller freiwillig Dir etwas geben, wenn Du doch kein Vertrauen in dessen Servicenetz hast ???

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Zitat:

Original geschrieben von wolfsko


Hallo, habe einen Touran TSI 140 PS. Denn hatte ich als EU- Neuwagen im Aug.07 gekauft. Die Auslieferung des neuen Fahrzeug bzw. Brief war der Eintrag Mai 07. Dadurch verkürzte sich meine Garantie statt von 24 Monate auf 21 Monate. Man sagte mir, es gelte nicht der Tag der ersten Zulassung sondern das Auslieferungdatum an den Händler der EU. Hatte schon reichlich Probleme in der Garantie mit dem Touri. Rücklichter, neuer Turbo bei 26 Tsd. und andere Kleinigkeiten die wirklich nerven. Jetzt versagt die Zentralverriegelung 1 Woche vor Ablauf der ersten Zulassung bzw der Regulären 24 Mon. Garantie. Da ich den Touri jedoch zur ersten Inspektion bei 30tsd. km in eine andere namhafte Werkstatt brachte, sagte man mir, VW hätte nach der 2jährigen Garantie noch 1 Jahr bei Materialkostenübernahme von 70% drangehängt ( ein Jahr Kulanz nach der Garantie), aber da ich die Insp. wo anders habe machen lassen, müsse ich mir die Gesamtkosten der Reparatur der ZV wohl selber ans Bein binden.
Kennt einer das Problem und kann man da überhaupt noch was auf Kulanz beantragen?
Wäre froh mal was davon zu hören
Danke
Wolfgang

Du hast KEINE REGULÄRE HERSTELLERGARANTIE von 24 MONATEN !

Bei Reimporten ist Garantiebeginn der Tag, an dem das Fahrzeug vom bestellenden Vertragshändler an den Wiederverkäufer ausgeliefert wird. Dabei ist irrelevant, ob der Wiederverkäufer ein Vertragspartner des gleichen Herstellers ist.

Mit einem Fahrzeug während der 24 monatigen Herstellergarantie in eine andere Werkstätte als eine Vertragswerkstatt des Herstellers zu gehen ist vermeintliches Sparen am falschen Ende (siehe auch Garantiebedingungen des Herstellers).

Kulanz ist darüber hinaus eine freiwillige Leistung des Herstellers, die ebenfalls an gewisse Regeln gebunden ist.
Und warum sollte ein Hersteller freiwillig Dir etwas geben, wenn Du doch kein Vertrauen in dessen Servicenetz hast ???

Hallole

Würde sagen , " Hurz " hat alles kurz , knapp sachlich auf den Punkt gebracht .

An der falschen Stelle gespart beim Service !

Und  eine  2 bzw. 3 jährige Garantieverlängerung auch eingespart , das rächt sich jetzt eben ...

Gruß
Hermy

Nur mal ein kleiner Auszug. Man darf wohl in der Garantiezeit woanders den Service durchführen lassen. Ohne das einem daraus gleich ein Strick gedreht wird.

Die EU- Komission hat bestätigt.....Wartung
und Inspektion in freien Mehrmarken-Werkstätten
führt nicht zum Verlust der Hertstellergarantie.
Sie können auch schon während der Herstellergarantie die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen
Seit dem 1.10.2003 regelt die neue GVO (Gruppenfreistellungsverordung) europaweit, dass diesen Mehrmarken-Werkstätten alle Daten zur Wartung und Reparatur- selbst für die neueste Fahrzeuggeneration zur Verfügung stehen. D.h. die Mehrmarken-Werkstätten erhalten von dem Autohertseller die gleichen Informationen wie die eigenen Autohäuser. sowie Ausbildungsangebote und Testgeräte, um auch Neufahrzeuge warten und reparieren zu können.
Damit haben Sie als Autofahrer nun die freie Wahl, ob Sie eine ortsnahe Mehrmarken-Werkstatt oder eine weit entfernte Einmarken- Werkstatt für Ihr Fahrzeug aufsuchen wollen. Selbst die Thematik "Herstellergarantie" wurde geregelt: Nach einer Jahresinspektion an einem neuen Pkw geht die Garantie nicht verloren, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Für die Mehrmarken-Werkstätten ist es selbstverständlich, dass Original-Ersatzteile verbaut werden, eine europaweit lebenslange Mobilitätsgarantie gewährt und ein Bring-/Holservice bzw. ein Leihwagen während der Reparatur angeboten wird.
Textauszug aus Mr. A.T.Z Kundenmagazin 02.2003

 

Zitat:

Original geschrieben von playzone23


Nur mal ein kleiner Auszug. Man darf wohl in der Garantiezeit woanders den Service durchführen lassen. Ohne das einem daraus gleich ein Strick gedreht wird.

Die EU- Komission hat bestätigt.....Wartung
und Inspektion in freien Mehrmarken-Werkstätten
führt nicht zum Verlust der Hertstellergarantie.
Sie können auch schon während der Herstellergarantie die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen
Seit dem 1.10.2003 regelt die neue GVO (Gruppenfreistellungsverordung) europaweit, dass diesen Mehrmarken-Werkstätten alle Daten zur Wartung und Reparatur- selbst für die neueste Fahrzeuggeneration zur Verfügung stehen. D.h. die Mehrmarken-Werkstätten erhalten von dem Autohertseller die gleichen Informationen wie die eigenen Autohäuser. sowie Ausbildungsangebote und Testgeräte, um auch Neufahrzeuge warten und reparieren zu können.
Damit haben Sie als Autofahrer nun die freie Wahl, ob Sie eine ortsnahe Mehrmarken-Werkstatt oder eine weit entfernte Einmarken- Werkstatt für Ihr Fahrzeug aufsuchen wollen. Selbst die Thematik "Herstellergarantie" wurde geregelt: Nach einer Jahresinspektion an einem neuen Pkw geht die Garantie nicht verloren, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Für die Mehrmarken-Werkstätten ist es selbstverständlich, dass Original-Ersatzteile verbaut werden, eine europaweit lebenslange Mobilitätsgarantie gewährt und ein Bring-/Holservice bzw. ein Leihwagen während der Reparatur angeboten wird.
Textauszug aus Mr. A.T.Z Kundenmagazin 02.2003

 

Das besagt aber noch nicht, daß die Wartung entsprechend Herstellervorgabe durchgeführt wurde.

Das zu belegen wäre in dem Fall Sache des Garantienehmers anhand der Unterlagen, nicht des Garantiegebers.

Ist aber in diesem Fall irrelevant, da keine Herstellergarantie mehr besteht.

Und bei Kulanzregelungen sieht das dann etwas anders aus.

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Hallole

Dies würde wohl zutreffen wenn der Schaden innerhalb der 2 Jahre Hersteller / Neuwagen Garantie eintrifft  !

( Manche bekannte Werkstatt - Ketten werben ja groß damit , daß dies keinen Einfluß auf die Hersteller Garantie hat 😉 ... hat sie ja auch nicht , aber  - hinterher ist man immer klüger  )

Und danach , in der freiwilligen Kulanzzeit des Herstellers ( 2 bis 3 Jahrt meistens ) sieht's eben anders aus !
Und diese Spielregeln bestimmt der Hersteller nun eben selber ... 
Es gibt kein Recht auf Kulanz !

Und aus dieser Hersteller / Neuwagen - Garantie von 2 Jahren ist der TE seit geraumer Zeit draußen ...

Folglich sollte man eben die ersten 2 Jahre + Anschlußgarantie Zeit den Service immer schön beim 🙂 machen lassen !

( Natürlich kann ich auch Arbeiten bei Fremdwerkstätten ausführen lassen , aber welche sich Service / Kundendienst nennen wohl lieber nicht =  mit Stempel im Serviceheft . Manche Hersteller habe eine richtige Allgergie gegen eine große Werkstattkette mit den 3 roten  Buchstaben  und sehn dann eben auch Rot 😉)

Gruß
Hermy

Ich bringe meine Autos grundsätzlich nur zur Vertragswerkstatt, wenn es um Inspektion/Ölwechsel etc. geht und bin damit bisher sehr gut gefahren. Die Kosten liegen in meinem Fall nicht wesentlich über dem freier werkstätten, dazu kommt die lebenslange VW-Mobilitäts-Garantie, die in der Inspektion inbegriffen ist. Entsprechend habe ich auch schon von der großzügigen Kulanzregelung von VW Gebrauch machen können.

Wenn der Kunde aber beim Hersteller-service spart, spart der hersteller eben bei diesen Kunden auch bei der Kulanz. Weshalb sollte ein Hersteller auch einem Kunden Kulanz gewähren, der sich dem Hersteller gegenüber illoyal verhält.

Wer sparen will, kann das gerne tun, muss dann aber eben auch die Konsequenzen selber tragen.

Unterm Strich ist der vordergründig etwas teurere Markenservice auf dauer billiger.

Leute, Leute. Es geht um eine defekte Zentralverriegelung. Die ist doch bestimmt nicht Bestandteil des Arbeitsumfangs der 30.000er Inspektion, oder? Wenn nun etwas am Motor oder an anderen Inspektionsrelevanten Bauteilen wäre, ok, dann würde ich VW verstehen. Aber bei der Zentralverriegelung ...

Allerdings sehe ich es ansonsten ähnlich wie schon oben beschrieben: Während der Garantiezeit gehe ich zu VW mit unserem Touran, und in unserem Falle auch noch während der Laufzeit der Garantieverlängerung. Die paar Euro die man da sparen könnte, sind den Aufwand im Schadensfalle einfach nicht wert ...

Hallo,
hier geht es um Kulanz.

Eine gute Geschäftsverbindung besteht immer aus Geben und Nehmen. Man nimmt der Markenwerkstatt die Einnahmen aus dem Kundendienst und hält dann noch die Hand auf - das kann nicht gut gehen.

Wie bereits geschrieben, auch ich lasse alle Kundendienste bei VW machen, habe meine Mobilitätsgarantie und wenn der Händler nicht richtig spurt, gibts was mit der groben Kelle von VW.

Kulanzfälle hatte ich bisher vier und alle wurden für beide Seite gleichgut gelöst.

Also ich kann mich über Volkswagen und den Kundenservice nicht beschweren.

Gruß
Jürgen

So wie es in den Wald schreit, kommt es auch zurück.

Wer meint er müsse seinen Kundendienst bei einer Kette mit z. B. 3 Buchstaben machen lassen, darf es gerne tun.

Er muß sich aber nicht wundern, wenn VW die Kulanz ablehnt.

Grundlage für die Ablehnung ist ein Gerichtsurteil, welches sich mit dieser Thematik befasste.

Dort wollte sich per Gericht ein Fahrzeugbesitzer bei der Marke mit Stern die wegen Kundendienste in einer Fremdwerkstatt abgelehnte Kulanz per Gericht erstreiten. Der gute Mann fiel halt auf die Nase, weil das Gericht dem Autohersteller Recht gab. Dieses Urteil machen sich jetzt natürlich alle Autohersteller zunutze.

Unser Wagen kommt für die Inspektionen auch nur in die Vertragswerkstatt. Außerdem kommt mir das Autohaus bei entsprechenden Ersatzteilen etwas entgegen, so daß ich unterm Strich auch nicht mehr als in einer freien Werkstatt bezahle.

LG

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Leute, Leute. Es geht um eine defekte Zentralverriegelung. Die ist doch bestimmt nicht Bestandteil des Arbeitsumfangs der 30.000er Inspektion, oder? Wenn nun etwas am Motor oder an anderen Inspektionsrelevanten Bauteilen wäre, ok, dann würde ich VW verstehen. Aber bei der Zentralverriegelung ...

Wieso? Es geht ja nicht darum, dass durch die Inspektion bei der Vertragswerkstatt vermieden oder der fehler gar durch eine Fremdwerkstatt erst hervorgerufen worden wäre.

Es geht darum, dass ein produkt eine 2-jährige Herstellergarantie hat (bzw. auch nur eine 2-jährige Gewährleistung). Treten danach fehler auf, was natürlich immer passieren kann, kann man nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen.

Was bedeutet Kulanz?

Zitat:

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

(Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

)

Das trifft es sehr gut und lässt leicht erkennen, warum VW eher keine Kulanz gewährt, wenn der Kunde von sich aus auf die Kundenbindung verzichtet hat.

Nimmt ein Kunde die Dienstleistung einer freien Werkstatt in Anspruch anstatt die einer VW-Vertragswerkstatt, so hat der Kunde ja ausreichend deutlich gemacht, dass er an einer guten Kunden-Hersteller-Bindung kein Interesse hat. Wieso sollte man also einem solchen Kunden auch noch Geld hinterwerfen?

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