Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Nachdem ich nun zweimal alles Seiten hier durchgelesen habe herrscht noch immer eine gewisse Unklarheit bei mir was ich denn nun laden darf und was nicht.
Laut Ford sind ja lediglich zwei Räder,aber User Cannonball darf ja mehr.Hinter vorgehaltener Hand hat er wohl eine zusage seitens Ford das er das darf.
Nun hat mein Kuga Bj.2013 die Bosal Kupplung Werksseitig verbaut auf der man nicht mehr als 2 Räder Transportieren darf.
Stützlast sind bei mir 85kg eingetragen.
Transportieren möchte ich gerne mein E-Bike welches ohne Akku rund 19kg hat.
Ein Treckingbike meiner Frau mit rund 15KG.
Ein Mountainbike meiner Tochter mit ebenfalls rund 15 KG und ein kleines Kinderrad mit rund 12KG.
Damit komme ich auf rund 61 KG zusammen.
Evtl kann ich noch Lenker und Kleinigkeiten weglassen um unter die 60KG zu kommen.

Als Träger würde ich gerne den Atera Strada Sport M3 mit Erweiterung nutzen.
Beide zusammen liegen bei rund 18,5 KG.
Macht eine Stützlast von 79,5 KG.
Würde ja gerade noch so passen.
Um mich etwas zu beruhigen dachte ich das man den Träger ja noch an der Dachreling mit Spanngurten befestigt um dem Nickmoment entgegen zu wirken.

Darum bitte ich um eure Einschätzung.
Kann man sowas vertreten oder meint ihr das wäre absolut nicht vertretbar?
Ich bin jetzt jemand der eher der Meinung ist das alles was nicht verboten ist als erlaubt gelten sollte.

Oder gibt es Träger für 4 Räder die auch eine Befestigungsmöglichkeit auf der AHK und zusätzlich noch an der Dachreling bieten?

Moin,

Du vergisst etwas bei deiner Berechnung, das Drehmoment.
80kg Stützlast sind 80kg über eine bewegliche Kupplung auf der Kugel.
Jetzt kommt aber noch die Hebelkraft besonders bei einem 4er Träger hinzu.
Halte mal eine Kiste Bier hängend am Arm ( das Kinderrad) , kein Problem.
Jetzt halte sie am ausgestreckten Arm und springe noch damit.
Ich hätte damit ein Problem, obwohl es das gleiche Gewicht ist.
Fakt ist, zu schwer ist zu schwer, da hilft auch der Gurt zur Dachreling nichts.
Eine dynamische Stützlast und eine hängende Last sind nicht kalkulierbar und sowieso unzulässig.
Sicher ist nur eine Lösung, zwei Räder ans Heck, zwei auf einen sep. Träger aufs Dach und fertig.
Alles andere ist fahrlässig und schönrechnen = absolut nicht vertretbar!!!

Ja aber jeder der einen 4er Fahrradträger hat hat das gleiche Drehmoment.
Und ob ich den nun am Kuga oder am Smax,welcher für 4 Räder das ok von Ford hat,nutze ändert daran aber nichts.
Und durch die Gurte zum Dach verhindere ich doch gerade das von dir gefürchtete Federn des Trägers.
Aufs Dach kommen mir keine Räder mehr,das ist einfach zu hoch.

Natürlich hat jeder 4er Träger das gleiche Drehmoment, aber es ist nicht das gleiche Auto.
Wie die Bodengruppe gebaut ist, dass kann dir nur der Hersteller sagen.
Fakt ist, dass schon drei Räder nicht zugelassen sind, über vier müssen wir garnicht reden.
Solange nichts passiert, alles gut, aber ich möchte nicht in der Situation stecken, dass ein Träger mit 4 Rädern bei einem Schlagloch abreißt und dahinter jemand verunglückt.
Da gibt es auch kein aber, da war noch ein Ratschgurt.
Im Ernstfall ist da nichts zu Disskutieren,
Solange Dir der Hersteller die Last nicht schriftlich bestätigt, fährst du illegal.
Nebenbei, es gibt auch Dachträger mit Lifter.

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Ok ich habe nun umdisponiert.
Aufgrund der Tatsache das mein Ebike zusammen mit den drei anderen Fahrrädern wohl ans Limit gegangen wäre habe ich eine andere Lösung für mich gefunden.
Auf die AHK kommt ein zweier Träger den ich von meinem Vater "ausgeliehen" habe.Der braucht ihn eh nicht allzu oft.
Die beiden anderen Räder kommen aufs Dach und zwar liegend.Mit dem Dachlifter geht das dann sogar recht bequem.
Naja,schaun mer mal.
Spontane Ausfahrten müssen dann halt einen Tag vorher angekündigt werden um den Dachträger Montieren zu können.
Aber so ist wohl besser.

gruss Christian

Klingt super, gute Fahrt,

Christian

Einmal unabhängig davon, ob es sinnvoll ist, auf der AHK drei oder gar vier Fahrräder zu transportieren: Entscheidend dafür, was darf ist einzig die max. zulässige Stützlast des PKW (aktueller Kuga = 100 kg) das Eigengewicht des Fahrradträgers und seine max. zulässige Trägerlust und natürlich das Gewicht aller Fahrräder, die transportiert werden sollen.
Ausnahme: Der PKW-Hersteller (in diesem Fall Ford) schreibt, aus welchen Gründen auch immer, vor, dass beim Kuga nur maximal zwei Räder transportiert werden dürfen. Dann ist zwingend erforderlich, dass diese Einschränkung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, selbst wenn ab Werk keine AHK verbaut wurde (es könnte ja zu einem späteren Zeitpunkt eine angebaut werden).
Einschränkungen, die in der Preisliste für Sonderzubehör vermerkt sind oder in einer Bedienungsanleitung der AHK sind nicht relevant und allenfalls als Empfehlung zu sehen. Eine Preisliste muss ich als Kuga-Fahrer, der das Auto evtl. gebraucht erworben habe, nicht gelesen haben, ebenso nicht die Gebrauchsanweisung einer AHK. Wer bewahrt die überhaupt auf?

Bei einer Nachfrage bei der hiesigen DEKRA bestätigte mir der Prüfer diese Angaben. Wenn ihm dort ein Kuga mit vier Rädern auf der AHK vorgestellt würde mit der Frage, ob dies zulässig sei würde ihn einzig die max. zulässige Stützlast interessieren und das Gewicht des Fahrradträgers mit den zu tranportierenden Fahrrädern. Dabei interessieren ihn nur die Daten im KFZ-Schein und evtl. vorhandene zusätzliche Eintragungen bzw. Einschränkungen.

Hier übrigens ein Auszug aus der aktuellen Bedienungsanleitung der abnehmbaren Bosal AHK, Tyk AK41, wie sie auch von Ford ab Werk verbaut wird:

https://data.motor-talk.de/.../bosal-ahk-8162919024687648254.jpg

Wer all dies nicht glaubt fährt am besten zum TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder was es sonst noch für Prüfstellen gibt und fragt da nach.

Und was nützt dir das wenn Ford nur 2 erlaubt?
Bei einem Unfall heißt es dann das mehr als zwei nicht zulässig sind vom Hersteller und er ist damit raus.
Es wurden ja auch alle Werkstätten Informiert das diese die Halter anschreiben sollen.
Die von dir genannte Bosal AK 41 ist bei meinem Kuga ,BJ 2013 Werkseitig nicht verbaut.Ich habe eine andere Bosal.
Aber das ganze wurde ja schon auf den ersten 20 Seiten hier durchgekaut.Ich für mich Persönlich habe die Entscheidung getroffen nicht mehr als 2 Räder hinten drauf zu machen.
Das muss jeder selbst wissen was er tut.
Zumindest bin ich so auch der sicheren seite.

gruss Christian

Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Wenn werksseitig tatsächlich nur maximal zwei Fahrräder auf der AHK zugelassen sind muss dies zwingend! im KFZ-Schein (jetzt „Zulassungsbescheinigung I“) eingetragen sein.
Die Aufforderung des Werks an alle Werkstätten bzw. Händler die Halter eines Kuga anzuschreiben kann nicht stimmen. Ich habe gerade in Ford Etis nachgeschaut. Da ist nichts vermerkt. Zudem wäre es mit einem Anschreiben in der Form, doch bitte nicht mehr als zwei Fahrräder auf der AHK zu transportieren, nicht getan. Mein Ford Vertragshändler vor Ort weiß auch nichts davon.

Abgesehen davon hast du aber m.E. richtig gehandelt. Mit vier Fahrrädern wird der PKW auf der Antriebsachse (bei Vorderradantrieb) zu leicht. Bei Steigungen und evtl. noch Rollsplitt kann das dann kriminell werden.

Zitat:

@Karelia schrieb am 3. September 2016 um 15:00:05 Uhr:



Abgesehen davon hast du aber m.E. richtig gehandelt. Mit vier Fahrrädern wird der PKW auf der Antriebsachse (bei Vorderradantrieb) zu leicht. Bei Steigungen und evtl. noch Rollsplitt kann das dann kriminell werden.

Jetzt aber. Und was ist beim Anhänger oder bei vollgeladenem Kofferraum ? So leicht wird der auf der Vorderachse nicht, dass es deswegen grossartig problematisch werden könnte.

Ich gehe mal vom ungünstigsten aber nicht unwarscheinlichen Fall aus: Eine vierköpfige Familie fährt in Urlaub. Das Auto ist bis unters Dach vollgestopft. Dazu dann noch die vier Räder auf der AHK. Das Auto wird auf der Strasse, insbesondere bei Geschwindigkeiten über 100 KM/h zum Unsicherheitsfaktor für die Insassen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer. Bei manchen Wohnwagengespannen kriege ich auch eine Gänsehaut. Wir fahren öfter nach Korsika. Da bleiben immer wieder Gespanne irgendwo stecken, weil sie nicht mehr von der Stelle kommen, obwohl sie die max. zulässige Anhängerlast und Stützlast noch nicht einmal voll ausgenutzt haben.
Aber fahre du ruhig mit vier Rädern auf der AHK. Du fährst nicht der erste, der damit verunglückt. Warscheinlich passiert ja nichts. Das Risiko, dass etwas passiert, erhöht sich.

Zitat:

@Karelia schrieb am 3. September 2016 um 15:00:05 Uhr:


Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Wenn werksseitig tatsächlich nur maximal zwei Fahrräder auf der AHK zugelassen sind muss dies zwingend! im KFZ-Schein (jetzt „Zulassungsbescheinigung I“) eingetragen sein.
Die Aufforderung des Werks an alle Werkstätten bzw. Händler die Halter eines Kuga anzuschreiben kann nicht stimmen. Ich habe gerade in Ford Etis nachgeschaut. Da ist nichts vermerkt. Zudem wäre es mit einem Anschreiben in der Form, doch bitte nicht mehr als zwei Fahrräder auf der AHK zu transportieren, nicht getan. Mein Ford Vertragshändler vor Ort weiß auch nichts davon.

Abgesehen davon hast du aber m.E. richtig gehandelt. Mit vier Fahrrädern wird der PKW auf der Antriebsachse (bei Vorderradantrieb) zu leicht. Bei Steigungen und evtl. noch Rollsplitt kann das dann kriminell werden.

Die Antwort ist mir zu einfach, warum zerbrechen sich 20 Seiten die Leute den Kopf, warum gibt es seitens Ford keine klare Aussage?
Irgendwoher kommt der Hinweis, den schreibt keiner ohne Grund. Nebenbei,
In den Papieren gibt es keinen Hinweis auf die erlaubte Dachlast, trotzdem gibt es Stress wenn das Dach überladen ist. Es gibt auch eine Verantwortung/Pflicht seitens des Fahrers, es gibt auch eine Pflicht begleitende Papiere mitzugeben. Ich halte die Lösung von Christian für verantwortungsbewusst, zudem er eh an der Grenze war. So fährt er 100% sicher.

Zitat:

Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Wenn werksseitig tatsächlich nur maximal zwei Fahrräder auf der AHK zugelassen sind muss dies zwingend! im KFZ-Schein (jetzt „Zulassungsbescheinigung I“) eingetragen sein.

nachdem ich mal einen GTÜ-Techniker auf die Problematik angesprochen habe, kam von ihm die Aussage, steht es als Begrenzung in den Kfz-Papieren ist es Vorschrift und einzuhalten. Wenn nichts drin steht und AHK-Hersteller keine Begrenzung angibt, die Stützlast eingehalten wird kannste damit fahren.

Dachlast mit Panoramadach 60kg ohne 75kg laut Bedienungsanleitung...

Ich denke, es macht keinen Sinn, hier darüber zu diskutieren, wie viele Fahrräder auf der AHK eines Kuga transportiert werden dürfen. Hier wollen einige nicht begreifen. Da hilft dann nur noch ein Rat: Geht mit euren Fahrzeugpapieren zur Polizei oder zum TÜV, DEKRA und wie sie sonst noch heißen und fragt da nach. vielleicht glaubt ihr ja denen. Doralen hat die richtige Antwort eines GTÜ-Mannes ja bereits genannt.
Und wer es dann immer noch nicht glaubt, fährt eben mit zwei Rädern auf der AHK. Das ist auf alle Fälle sicherer.

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