Künstliches Fahrgeräusch/AVAS
Im Zusammenhang mit einer anderen Diskussion ergab sich folgende Fragestellung, die ich wegen OT im anderen Thread gerne hier weiterführen möchte.
Zitat:
@Glyzard schrieb am 17. April 2019 um 08:05:14 Uhr:
Zitat:
@MartinBru schrieb am 17. April 2019 um 01:06:56 Uhr:
Hat der Audi eigentlich auch ein künstliches Fahrgeräusch? Im Video hört man immer sowas ähnliches wie Warp Antrieb beim Beschleunigen. Ich hoffe das kann man abschalten.
Hat auch so ein Geräusch und wir aufgrund Fußgängerschutz sicher nicht abschaltbar sein.
Hier ist besagtes Video
https://youtu.be/NE2HSfC0f8k
Das Geräusch hört man immer wieder, am deutlichsten aber gegen Ende, wenn der e-tron langsam fährt. Ich glaube nicht, dass das die Fußgängerwarnung ist, da man die ja vor allem außen hören soll und der Audi sehr gut gedämmt ist. Außerdem muss die laut EU Vorschrift abschaltbar sein. Weiters wäre das das erste Mal, dass Audi Gesetze erfüllt, bevor sie gültig sind. 😉
Für mich klingt es eher wie ein beschallter Innenraum wie beim Jaguar I-Pace, was ich persönlich kindisch finde. Ich fahre doch nicht Elektroauto, um mich dann erst wieder in Lärm einzuhüllen.
Kann jemand mit Hintergrundwissen oder Zugriff auf einen e-tron Licht auf die Sache werfen? Was ist das für ein Geräusch? Ist das innen und/oder außen? Kann man es abschalten?
Beste Antwort im Thema
Ich konnte bei unserer Probefahrt (habe das Auto auch bei langsamer Fahrt von außen "beobachtet"😉 ebenfalls kein künstlich erzeugtes Fußgängerwarngeräusch feststellen, da war Stille - auch innen wird da nichts beschallt. Auch in den Einstellungen gab es diesbezüglich nichts. Nur hat der E-tron ein auffallendes Geräusch vom Motor bei ca. 30-50km/h, ich denke das hört man auf dem Video.
Bzgl. Vorschrift der Warntöne zitiere ich mich mal selbst aus einem anderen Thread:
Zitat:
Ab Juli 2019 ist es Pflicht für neu angemeldete Fahrzeugtypen (eben gerade nicht(!) jedes neu zugelassene E-Fahrzeug), dieses Warngeräusch implementiert zu haben. Sprich nur ein z.B. neu bei den Behörden eingereichter elektrischer Citroen bzw. dessen technische Plattform muss dieses Geräusch dann unterstützen, wenn das Auto z.B. im Herbst 2019 auf den Markt kommt.
Ein neu zugelassener Renault Zoe, e-Golf, i3 oder Kia Niro muss auch nach dem Juli 2019 kein(!) Geräusch von sich geben, da deren Fahrzeugplattformen schon viel früher angemeldet wurden.
Eine Verpflichtung, dass jedes neuzugelassene(!) E-Fahrzeug unter 20km/h ein Geräusch von sich geben muss, tritt erst ab Juli 2021 ein. Ebenso ist laut der Verordnung das System per Knopf abschaltbar - es aktiviert sich nur wieder nach jedem Neustart.
Die Hersteller können natürlich auch auch schon vor 2021 bei bestehenden Fahrzeugen so ein System einführen, das läuft dann aber auf freiwilliger Basis, so wie es bei Zoe und Co. eben jetzt auch schon der Fall ist - aber auch dort sind die Geräusche abschaltbar (Quelle).
Da der E-tron seine Typenzulassung logischerweise schon hinter sich hat, ist Audi also erst ab Juli nächsten Jahres verpflichtet, diesen Fußgängerwarnton einzubauen. Und abschaltbar ist er dann auch...nur aktiviert sich wieder nach jedem Neustart (ähnlich der Start/Stop-Funktion bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor).
312 Antworten
Mein MY 2020 Erstzulassung November hat das auch nicht.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
..müsste diese Funktion nicht alle e Autos nach dem 1.juli 2019 haben. Gab doch hier diese gesetzliche Vorgabe (Acoustic Vehicle Alerting System)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
Es gab eine Übergangsfrist. außerdem kommt es auf das Datum der Typprüfung an.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
Erst ab Juni 2021 müssen sie es haben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
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Hmm ich hoffe mal das ich meinen vor Juni 2021 bekomme. Dann warten wir mal ab ob meiner sowas hat wenn ich den Ende des Jahres bekomme. Voraussichtlich soll der erst im Oktober kommen (Bestellt im Februar)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
Zitat:
@Stothea112 schrieb am 16. April 2020 um 18:33:59 Uhr:
Hmm ich hoffe mal das ich meinen vor Juni 2021 bekomme. Dann warten wir mal ab ob meiner sowas hat wenn ich den Ende des Jahres bekomme. Voraussichtlich soll der erst im Oktober kommen (Bestellt im Februar)
Guckst du hier oder nutze die Suchfunktion, da findest du alles.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Soundmodul e-tron' überführt.]
Und ich dachte, diese Module kommen serienmäßig nur in Fahrzeuge, welche ab Mitte 2019 neu auf den Markt kamen, nicht also in den Audi e-tron.
Wen es interessiert: Das in diesem Thread verlinkte e-tron Self Service Programme #675 beschreibt auf Seite 117 die External-Sound-Teile, die in Modellen verbaut sind, welche in Länder gehen, wo der Soundgenerator heute schon Vorschrift ist.
Zitat:
@albu schrieb am 17. April 2020 um 13:47:11 Uhr:
Und ich dachte, diese Module kommen serienmäßig nur in Fahrzeuge, welche ab Mitte 2019 neu auf den Markt kamen, nicht also in den Audi e-tron.
- Seit Juli 2019 haben AVAS: Alle ab diesem Zeitpunkt neu in der EU typengenehmigte E-Fahrzeuge (also brandneue Fahrzeugtypen).
- Ab Juli 2021 haben AVAS: Alle ab diesem Zeitpunkt neu zugelassenen E-Fahrzeuge (also schlicht alle Neuzulassungen von BEV/PHEV).
(Quelle)
Alles was davor passiert, machen die Hersteller zum Teil schon "in vorauseilendem Gehorsam", z.B. hat der 5er PlugIn AVAS nun auch schon eine Weile, obwohl der vor Juli 2019 typengenehmigt wurde. Pflicht wird es aber wie gesagt für alle Neuzulassungen ab 2021.
Und bevor die Frage kommt: Nein, Bestandsfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werde.
Zitat:
@ballex schrieb am 18. April 2020 um 04:37:36 Uhr:
Zitat:
@albu schrieb am 17. April 2020 um 13:47:11 Uhr:
Und ich dachte, diese Module kommen serienmäßig nur in Fahrzeuge, welche ab Mitte 2019 neu auf den Markt kamen, nicht also in den Audi e-tron.
- Seit Juli 2019 haben AVAS: Alle ab diesem Zeitpunkt neu in der EU typengenehmigte E-Fahrzeuge (also brandneue Fahrzeugtypen).
- Ab Juli 2021 haben AVAS: Alle ab diesem Zeitpunkt neu zugelassenen E-Fahrzeuge (also schlicht alle Neuzulassungen von BEV/PHEV).(Quelle)
Alles was davor passiert, machen die Hersteller zum Teil schon "in vorauseilendem Gehorsam", z.B. hat der 5er PlugIn AVAS nun auch schon eine Weile, obwohl der vor Juli 2019 typengenehmigt wurde. Pflicht wird es aber wie gesagt für alle Neuzulassungen ab 2021.
Und bevor die Frage kommt: Nein, Bestandsfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werde.
....danke! Endlich einer der's begriffen hat und es auch entsprechend schreiben kann.
So ist es, deshalb ist es auch keine neue Erkenntnis, man sollte nur mal die Threads lesen oder die Suchfunktion nutzen. 😉
Noch ein kleiner Nachtrag, weil das weiter oben in diesem Thread immer wieder vorkommt und mittlerweile überholt ist: Die ursprüngliche Regel, dass AVAS abschaltbar sein muss wurde dahingehend geändert, dass AVAS nicht mehr abschaltbar sein darf.
Und (wenn das bis jetzt in allen Quellen richtig wiedergegeben wurde) muss das Geräusch auch im Stand ertönen, wenn ein Gang eingelegt* ist. Moderne BEV und PHEV machen an der roten Ampel also mehr Krach als ein herkömmlicher Verbrenner mit Start-Stop-Automatik.
*) jaja, BEV haben keinen Gang. Aber ihr wisst was gemeint ist. 😉
Zitat:
@MartinBru schrieb am 18. April 2020 um 14:15:32 Uhr:
Noch ein kleiner Nachtrag, weil das weiter oben in diesem Thread immer wieder vorkommt und mittlerweile überholt ist: Die ursprüngliche Regel, dass AVAS abschaltbar sein muss wurde dahingehend geändert, dass AVAS nicht mehr abschaltbar sein darf.Und (wenn das bis jetzt in allen Quellen richtig wiedergegeben wurde) muss das Geräusch auch im Stand ertönen, wenn ein Gang eingelegt* ist. Moderne BEV und PHEV machen an der roten Ampel also mehr Krach als ein herkömmlicher Verbrenner mit Start-Stop-Automatik.
*) jaja, BEV haben keinen Gang. Aber ihr wisst was gemeint ist. 😉
Das wird bei den "Sphärenklängen" der verschiedenen Modelle ein fürchterliches Geheul an den Ampeln ergeben. :-)