Kühlwasserverlust!?!?!
Habe Samstag, nach einer 20km Autobahnfahrt(200km/h) und nach 5 minütigem verlassen der Bahn auf die Landstraße eine Warnmeldung ins MFA bekommen"STOP-Kühlflüssigkeitsstand zu niedrig".
Sofort angehalten nachgesehen, Behälter leer.
Um den Behälter alles Nass/Feucht.
Behälter geöffnet, gluckern im Schlauchsystem und die Flüssigkeit steigt wieder bis zum Minimum-Strich.
2 km sachte gefahren gleiche Meldung, wieder Angehalten, Behälter leer, aufgeschraubt und kein erneutes steigen der Kühlflüssigkeit.
Habe natürlich wieder nachgefüllt und habe heute nach ähnlicher Strecke gleiches Problem. Die Schläuche und Schellen habe ich soweit geprüft und auch Risse im Behälter konnte ich nicht sehen. Was kann da los sein? Warum habe ich so einen Unterdruck in der Kühlung oder ist das bei Betriebstemperatur normal?
Gruß
11 Antworten
Benutz mal die Suchfunktion, gibts öfters beim TDI (Zylinderkopfdichtung, Zylinderkopf, Abgasrückführung).
Kann dir aus erfahrung sagen , wenn auch am rechten Radlauf nass ist. Kopfdichtung kaputt.
Hallo, ja genau der rechte Radlauf ist innen voll Nass. Tritt die Undichtigkeit denn nur bei längerer Volllast auf?
Habe sonst überhaupt keinen Verlust.
Gruß
Ich habe den 2,0 TDI Mod. 206 mit dem gleichen Symtomen. Bei mir war der Kühler defekt. Man konnte es nur erkennen wenn man mit einer Lampe hinter die Lüfter geschaut hat. An der unteren Kante des Kühlerskonnte man dann Feuchctigkeit feststellen.Kühler getauscht Problem erledigt.
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Bei mir wars auch der Kühler!
2,0TDI EZ2006
ubdate!!!!
so der passi is beim freundlichen und der hat mal eben den Ausgleichbehälter und einen schlauch getauscht. ergiebige autobahnfahrt und wasser wieder geschwunden, kopfdichtung oder haarriß irgend wo.
heute sein anruf, auswaschungen vom kühlwasser im zk und dadurch irgendwie verlust im inneren. jetzt soll ich trotz meiner gebruachtwagen garantie etwas über 2000,- also 60% der materiealkosten tragen.
habe den wagen am 15.01.09 mit 102600 tkm gekauft und grad 4000 km ,davon ca. 800km autobahn bei welcher der verlust stattfindet, gefahren und dann gleich so einen schaden. das ist doch wohl mehr als heftig.
Versuche jetzt mit anwalt den händler zu einer Kostenübernahme zu zwingen, aufgrund meines 6 monatigen gewährleistunganspruchs so der Anwalt.
hat jemand schon ähnlich fall erleben müssen?
gruß vom am boden zerstörten drehmomenfreak
Zitat:
Original geschrieben von Drehmomentfreak
Hallo, ja genau der rechte Radlauf ist innen voll Nass. Tritt die Undichtigkeit denn nur bei längerer Volllast auf?
Habe sonst überhaupt keinen Verlust.Gruß
Genau bei Kopfdichtung tritt der Wasserverlust nur bei hohen Drehzahlen und Vollast auf ( Innendruck des Motors) bei kaputten Kühler oder Schlauch tritt das Wasser immer aus sobald Temperatur erreicht ist drehzal und lastunabhängig. Mein Freundlicher hats mir auch nicht geglaubt und erst mal den Abgasrückführungskühler gewechselt , meinet dann es wäre ok. Bim Wagenabholen hab ich ihn dann gebeten kurz mitzufahren , ab auf die Bahn kurzes Stück Vollgas im 5ten Gand ca 4200 U/min und siehe das wieder Wasser austritt. Tja wer nicht hören will muss fühlen. Hab ihm dann gleich den Wagen wieder da gelassen. Das Gute daran ist , seit der Situation hören die auf mich :-))
Zitat:
Original geschrieben von Drehmomentfreak
ubdate!!!!so der passi is beim freundlichen und der hat mal eben den Ausgleichbehälter und einen schlauch getauscht. ergiebige autobahnfahrt und wasser wieder geschwunden, kopfdichtung oder haarriß irgend wo.
heute sein anruf, auswaschungen vom kühlwasser im zk und dadurch irgendwie verlust im inneren. jetzt soll ich trotz meiner gebruachtwagen garantie etwas über 2000,- also 60% der materiealkosten tragen.
habe den wagen am 15.01.09 mit 102600 tkm gekauft und grad 4000 km ,davon ca. 800km autobahn bei welcher der verlust stattfindet, gefahren und dann gleich so einen schaden. das ist doch wohl mehr als heftig.
Versuche jetzt mit anwalt den händler zu einer Kostenübernahme zu zwingen, aufgrund meines 6 monatigen gewährleistunganspruchs so der Anwalt.
hat jemand schon ähnlich fall erleben müssen?
gruß vom am boden zerstörten drehmomenfreak
Erstmal Beileid. Hoffe, dein Auto ist bald wieder voll i.O.
Einen ähnlichen Fall von der rechtslage her hatte ich auch schon,
bei Weitem aber nicht in der Höhe!
Fakt ist: Der Händler muss dir unabhängig von IRGENDWELCHEN
Gebrauchtgarantien ein Jahr lang die volle Funktionsfähigkeit
gewährleisten. heißt für dich: 0 Selbstkosten. Das wird dir dein
Anwalt genauso sagen! Das ist 100% so. Also Kopf hoch...
cki77 danke fürs beileid,
nach ersten ermutigenden agumenten des anwalts für eine erfolgreiche kostenübernahme des händlers bin ich auch schon wieder recht froh gestimmt.
im großen und ganzen werde ich noch an der ganzen sache hoffentlich noch gewinn rausschlagen weil ich den zahnriemen gleich mitmachen lasse und ich so schon mal den arbeitslohn sparen werd
gruß maik
Zitat:
Original geschrieben von cki77
Erstmal Beileid. Hoffe, dein Auto ist bald wieder voll i.O.Zitat:
Original geschrieben von Drehmomentfreak
ubdate!!!!so der passi is beim freundlichen und der hat mal eben den Ausgleichbehälter und einen schlauch getauscht. ergiebige autobahnfahrt und wasser wieder geschwunden, kopfdichtung oder haarriß irgend wo.
heute sein anruf, auswaschungen vom kühlwasser im zk und dadurch irgendwie verlust im inneren. jetzt soll ich trotz meiner gebruachtwagen garantie etwas über 2000,- also 60% der materiealkosten tragen.
habe den wagen am 15.01.09 mit 102600 tkm gekauft und grad 4000 km ,davon ca. 800km autobahn bei welcher der verlust stattfindet, gefahren und dann gleich so einen schaden. das ist doch wohl mehr als heftig.
Versuche jetzt mit anwalt den händler zu einer Kostenübernahme zu zwingen, aufgrund meines 6 monatigen gewährleistunganspruchs so der Anwalt.
hat jemand schon ähnlich fall erleben müssen?
gruß vom am boden zerstörten drehmomenfreak
Einen ähnlichen Fall von der rechtslage her hatte ich auch schon,
bei Weitem aber nicht in der Höhe!
Fakt ist: Der Händler muss dir unabhängig von IRGENDWELCHEN
Gebrauchtgarantien ein Jahr lang die volle Funktionsfähigkeit
gewährleisten. heißt für dich: 0 Selbstkosten. Das wird dir dein
Anwalt genauso sagen! Das ist 100% so. Also Kopf hoch...
Genau. Gebrauchtwagengarantie hin und her, entscheidend ist das Gewährleistungsgesetz. Im ersten halben Jahr volle Erstattung ohne wenn und aber. Bei mir ging es mal um eine Antenne. Der Händler meinte, die GW Garantie würde hier nicht greifen. Hinweis auf Gewährleistung, und schon war das Thema erledigt.
Einige oder sogar viele Händler versuchen im Gewährleistungsfall
dem kunden vorzugaukeln, dass die GWG nicht greift, also
bestimmte Baugruppen ausgenommen sind. In der rechtlichen
Gewährleistungszeit aber kann eine GWG das bestehende
Gewährleistungsrecht natürlich nicht außer Kraft setzen,
d.h. der Händler muss in einem solche Fall die Verantwortung
tragen. Leider kennt nicht jeder Kunde seine Rechte, und
das wird dann gnadenlos ausgenutzt.
mfg