Kühlmittel nachfüllen!
Mein Mercedes zeigt mir an dass das Kühlmittel nachgefüllt wird.
In der Betriebsanleitug steht MB BeVO 310.1. Welches Kühlmittel muss ich nun kaufen? Mir wurde auch gesagt, es muss das selbe sein, was momentan drin ist. Woher weiß ich denn welches genutzt wurde?
Beste Antwort im Thema
Bitte nicht schon wieder diese Diskussion.
45 Antworten
Also wenn du nicht laufend große Mengen nachschütten musst, ist der Kalkanteil im Wasser eher zu vernachlässigen. Der fällt einmal aus und das war es gewesen. Wenn der laufend ausfallen würde, hätte ich kein Auto, sondern einen Kalksteinbruch
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 12. September 2021 um 01:04:24 Uhr:
Können eigentlich in den W204 (OM 651) die neueren Freigaben (325.5 oder 325.6) verwendet werden?
Schau doch einmal was in diesem Dokument direkt über der Blattauswahl fett schwarz geschrieben steht: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/325.5_de.html
und hier für die Freigabe 325.6: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/325.6_de.html
Also ist doch klar was man bedingt mischen und bis 05.2014 in PKW's einsetzen darf.
Frostschutzmittel mit der Freigabe 325.0 als Konzentrat oder 326.0 vorgemischt ist in PKW`s bis 05.2014 möglich.
Die neueren Spezifikationen sind nicht besser für unsere "Oldtimer", sie sind anders. Deswegen bitte nur 325.0 und 326.0 benutzen. Die neueren haben wegen der Hybride und neuer Motoren mit anderen Materialien etc andere Spezifikationen.
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Zitat:
@Allestester schrieb am 12. September 2021 um 06:48:29 Uhr:
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 12. September 2021 um 01:04:24 Uhr:
Können eigentlich in den W204 (OM 651) die neueren Freigaben (325.5 oder 325.6) verwendet werden?Schau doch einmal was in diesem Dokument direkt über der Blattauswahl fett schwarz geschrieben steht: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/325.5_de.html
und hier für die Freigabe 325.6: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/325.6_de.html
Also ist doch klar was man bedingt mischen und bis 05.2014 in PKW's einsetzen darf.
Frostschutzmittel mit der Freigabe 325.0 als Konzentrat oder 326.0 vorgemischt ist in PKW`s bis 05.2014 möglich.
Auf dieser Seite https://www.ato24.de/de/...b-325-6-mb-325-5-kuhlmittel-konzentrat.html steht dazu folgendes:
"Da das Mercedes-Benz MB 325.5 / MB 325.6 Frostschutz Konzentrat die MB 235.6 Freigabe erhält, darf es mit wenigen Ausnahmen in nahezu allen Mercedes-Benz PKW Motoren bzw. Fahrzeugen mit PKW Motoren verwendet werden. Hierzu zählen unter anderem die Mercedes-Benz Benzin Motoren M 112, M113, M 133, M176, M177, M 256, M 264 und die Diesel Motoren OM 611, 612, 613, OM 639, OM 640, OM 642 und OM 651."
Ein Mercedes Mitarbeiter sagte mir, dass es eingesetzt werden darf. Aber ich möchte natürlich sichergehen
Wieso differenziert man zwischen NFZ und PKW?
Dann schreibe uns doch ersteinmal was für ein Fahrzeug mit genauer Bj. Angabe du fährst. Dann können wir die vielleicht richtige Aussage von deinem Freundlichen überprüfen.
Man mischt grundsätzlich keine unterschiedlichen Farben von Kühlmitteln. Das Thema hatten wir hier schon zigmal.
Wenn du jetzt schon rosa und nicht blau / grün im Kühlsystem hast, fülle weiterhin "rosa" nach. Sonst würde ich es einfach lassen. Hast du noch irgendwo 0,5ltr. von dem rosafarbenen herumstehen und möchtest jetzt keine 10€ investieren?
Nutzfahrzeuge haben z.B. auch einen OM651 verbaut. Unterscheiden sich aber trotzdem in vielen Teilen von den PKW Motoren. Daher wird da bei vielen Ersatzteilen und Betriebsstoffen unterschieden.
Unter Restmengen verstehen die übrigens, das noch ein paar Tropfen von dem alten anderen Kühlmittel in dem Kühlsystem vorhanden sein dürfen.
Glaubst du eigentlich deiner eingestellten Webseite oder den MB Dokumenten? 😕
Bj 2010, W204, OM651, C220 CDI Blue Efficiency.
Ich mische ganz bestimmt keine Kühlmittel. Ich habe den Wechselintervall des Herstellers berücksichtigt und habe einen kompletten Kühlmittelwechsel vornehmen lassen. Dabei hat mir die Werkstatt die "neuere Freigabe" empfohlen - daher die Frage.
Ist ja nicht nur die Webseite, sondern auch die Aussage des Mitarbeiters der MB-Werkstatt 😉
Dann ist hier alles klar definiert: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/320.1_de.html
Für deinen OM651 gilt nur die Einschränkung 1
Dann wird dein freundlicher mehr von deinem Fahrzeug wissen als du uns hier schreibst. Also bereits eine Servicemaßnahme für den anderen Einsatz erforderlich ist.
Sonst ist wie hier bereits beschrieben nur 325.0 oder 326.0 richtig.
Die Überschrift lautet übrigens: "Kühlmittel nachfüllen"
Vielleicht demnächst sofort konkreter beschreiben was du tatsächlich vorhast oder bereits durchgeführt wurde.
Wenn es bereits durchgeführt wurde, braucht man hier die Leute nicht mit blöden Fragen zu löchern und dann da zu sitzen und zu feixen Ich könnte auch eine andere, hier nicht tolerierte, Handhabung benennen). Die Leute hier geben sich Mühe und das in ihrer Freizeit.
Zitat:
@Allestester schrieb am 12. September 2021 um 23:52:11 Uhr:
Dann ist hier alles klar definiert: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/320.1_de.htmlFür deinen OM651 gilt nur die Einschränkung 1
Dann wird dein freundlicher mehr von deinem Fahrzeug wissen als du uns hier schreibst. Also bereits eine Servicemaßnahme für den anderen Einsatz erforderlich ist.Sonst ist wie hier bereits beschrieben nur 325.0 oder 326.0 richtig.
Die Überschrift lautet übrigens: "Kühlmittel nachfüllen"
Vielleicht demnächst sofort konkreter beschreiben was du tatsächlich vorhast oder bereits durchgeführt wurde.
Ja, hast Recht.
Zum Thema: Habe jetzt nochmal geschaut. Es wurde die Freigabe 325.5 eingekippt. In dem Link findet man diese Freigabe ja nicht.
Habe es hier gefunden: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/320.2_de.html
In der Überschrift steht aber wiederum, dass es nur für NFZ gilt. Der Wagen ist ein C 220 CDI BlueEFFICIENCY mit 170 PS (OM651, 204.002). Bin jetzt sehr verwirrt. Ich denke, dass ich mal morgen in der Niederlassung anrufen werde.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 13. September 2021 um 19:11:22 Uhr:
Wenn es bereits durchgeführt wurde, braucht man hier die Leute nicht mit blöden Fragen zu löchern und dann da zu sitzen und zu feixen Ich könnte auch eine andere, hier nicht tolerierte, Handhabung benennen). Die Leute hier geben sich Mühe und das in ihrer Freizeit.
Entschuldige, das hier ist ein Forum und es ist dafür da, dass man seine Erfahrungen und sein Wissen austauscht. Und dann werden eben auch "blöde Fragen" gestellt. Tatsächlich ist mir auch bewusst, dass hier Personen freiwillig helfen und bin auch dankbar dafür.
Wo siehst du denn hier eine Art und Weise, die nicht toleriert werden soll?
Und zum Kühlwasser: Es ist jetzt zwar eingekippt worden, aber man kann es wieder ablassen und mit Wasser nachspülen und dann das richtige Kühlmittel verwenden, oder irre ich mich?
Ich habe jetzt ein wenig recherchiert. Die Freigabe 325.6 kann in PKWs verwendet werden. Ein Anruf bei Mercedes brachte keine Lösung, die Mitarbeiterin meinte Freigbae 325.0 und sie hätte keine Ahnung, ob die Freigabe 325.6 unterstützt wird.
Bei anderen Teilelieferanten habe ich auch Mal angefragt und die haben mir beide (325.0 und 325.6) empfohlen. Ich lasse jetzt das Kühlmittel wieder ab und lasse 325.0 auffüllen.
Hallo,
kann mir jemand sagen ob das Kühlmittel 325.0 für meinen M274 Motor in Ordnung ist.
Und wie viel Liter passen da eigentlich rein?
Reichen 5 Liter?
Original habe ich da so blaugrünes Kühlmittel drin.
Danke euch
Gruß
Frank