Kreuzung/Abbiegevorgang, werde ständig ausgehupt, wer hat Recht?

Mahlzeit!

Folgender Sachverhalt: Wir haben hier eine Hauptstraße wo es auf einer Seite zu einem Gewerbegebiet rein geht. Fahrzeug A, in dem Fall ich, kommt aus Richtung Osten und will nach Rechts einbiegen. Dort gibt es eine kleine Einfädelspur. Also Blinker gesetzt und rechts abgebogen. Zur gleichen Zeit kam aus Richtung Westen ein anderes Fahrzeug B, es ist auf die dortige Linksabbiegerspur gefahren und dann rum gezogen und hat mich ausgehupt. Wir sind dann beide auf den selben Parkplatz, dort hat er mir lautstark vorgeworfen ich hätte ihm die Vorfahrt geklaut. Ich sagte er sei Linksabbieger und müsse warten. Er und seine Frau haben gelacht und gesagt ich soll in die Fahrschule und Verkehrsschilder lernen.

Verkehrsschilder stehen an der Kreuzung folgende:
X1 Achtung Radfahrer - diese stehen sowohl für mich als Rechtsabbieger, als auch für ihn als Linksabbieger
X2 Hauptstraße

Meine Meinung: Ich komme von der Hauptstraße und biege Rechts ab. Er ist Linksabbieger. Radfahrer kommen nicht, ich muss also nicht warten. Er ist Linksabbieger, also muss er warten.

Das ganze ist mir an dieser Stelle schon sehr oft passiert! Das hier schildert nur den aktuellsten Fall. Niemand konnte mir die Frage so richtig beantworten wer nun Vorfahrt hat, nicht mal unsere Berufskraftfahrer aus der Firma.

Wer hat Recht?

PS. Es gibt ca. 500 m weiter eine sehr ähnliche Kreuzung, dort habe ich als Rechtsabbieger aber eindeutig ein "Vorfahrt gewähren" Schild (ohne Zusätze) an Pos. X1, während für den Linksabbieger an Pos X1 (in seiner Fahrtrichtung) ein Hauptstraßenschild steht. Dort muss ich natürlich warten.

Hupen oder nicht hupen, das ist hier die
Schild X1
Schild X2
Beste Antwort im Thema

Ohne Beschilderung hat A Vorfahrt.

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Zitat:

@warnkb schrieb am 17. Mai 2020 um 16:45:52 Uhr:



Unter Führerscheinentzug kommst du aus der Nummer nicht mehr raus, tut mir leid...

Das ist ja nun Quatsch.

Am Ende hat der TE zwei Möglichkeiten:

1) Er kann bei seiner Gemeinde vorsprechen, und diesen Punkt melden. Evtl. wird dann dort ein oder zwei mal die Polizei kontrollieren. Alle Linksabbieger wird man damit nicht bekehren. Der TE wird sich weiterhin regelmäßig ärgen. Mit etwas Pech stellt die Gemeinde für die Rechtsabbieger ein Vorfahrt achten Schild auf, um die Situation zu lösen. Dann regt der TE sich halt nicht einmal die Woche sondern jeden Tag auf.

2) Er könnte den Finger einfach 5 Sekunden eher zum Blinkerhebel bewegen, die Situation so selber lösen und jeden Tag entspannt auf der Arbeit ankommen.

"....stellt die Gemeinde für die Rechtsabbieger ein Vorfahrt achten Schild auf, um die Situation zu lösen. ..........."
Dass einzig vernünftige, schon alleine wenn mehre Linksabbieger hintereinander abbiegen, da könnte es dann ein Problem geben, wenn die "Kolonne" dann wegen dem von rechts kommenden, stoppen muss.
Normalerweise steht an solchen Stellen aus diesem Grund ein Vorfahrt achten Schild für den Rechtsabbieger.

Soviel Theorie mit früher oder später, oder hätte, hätte Fahrradkette, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.

@zille1976 ich bin mir ziemlich sicher, dass @warnkb das ironisch gemeint hat 😉

@manvo schön das wir doch mal einer Meinung sind. Der Meinung bin ich nämlich auch. Da sollte einfach ein Vorfahrt gewähren Schild für die Rechtsabbieger aufgestellt werden und die Situation wäre gelöst wie woanders auch

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Mai 2020 um 16:57:01 Uhr:


Mit etwas Pech stellt die Gemeinde für die Rechtsabbieger ein Vorfahrt achten Schild auf, um die Situation zu lösen. Dann regt der TE sich halt nicht einmal die Woche sondern jeden Tag auf.

Nein, genauso so ist es 500 m ostwärts gelöst, auf Höhe Mercedes Autohaus (siehe Karte). Da müssen Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren und Linksabbieger haben ein Hauptstraßenschild. Und wenn da jemand kommt, dann warte ich halt. Steht ja auch so da. Warum soll ich mich da aufregen?

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Warum wehrst du dich dann so dagegen 5 Sekunden eher zu blinken?

Lasst es gut sein, er will es nicht kapieren. Die pragmatischste, für alle hilfreichste und vor allem effizienteste Lösung macht halt für den TE keinen Sinn. Dann lieber weiter angehupt werden, wo er doch im Recht ist.

V&S halt... 😁

Das 5sek eher blinken ist doch reine Theorie, wie auch die anderen Spekulationen, besser ist es später los zu fahren. Fahrradkette.
Da gehört ein Vorfahrt achten Schild hin! wie fast überall an solchen Stellen.

Ach und ohne kommt ihr nicht klar?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. Mai 2020 um 23:56:46 Uhr:


Ach und ohne kommt ihr nicht klar?

Anscheinend nicht 😁 Deutschland halt. Was nicht klar geregelt ist, überfordert.

Meine Güte, was hier wieder alles zusammengereimt wurde.

Also, auf Seite 1 wurde richtigerweise geantwort, der TE hat Vorfahrt. Er wurde angehupt, weil der Linksabbieger meinte, dass dem nicht so wäre:

Zitat:

... dort hat er mir lautstark vorgeworfen ich hätte ihm die Vorfahrt geklaut....

Es mag sein, dass der TE nicht allzu flott abgebogen ist und sich deswegen ein etwas ungeduldigerer Autofahrer als Linksabbieger ärgert, aber das darf doch nicht dazu führen, dass dann gehupt wird oder gar davon ausgegangen wird, man würde dem Linksabbieger die Vorfahrt überlassen.

Wenn ich dann lese, der TE sollte 5 sec. früher blinken, dann könne der Linksabbieger vor ihm durchziehen, kann ich nur sagen, wenn der Linksabbieger den Gegenverkehr wahrnimmt, der in 5 sec. an der Abbiegespur ist, kann er sowieso durchziehen. Rechtzeitig blinken sollte man immer, aber an dieser Stelle hätte der Linksabbieger allein aufgrund der baulichen Situation keinen Vorteil davon. Ist weiter oben auch schon erläutert worden. Entweder der Linksabbieger ist so früh da, dass er vor dem Gegenverkehr abbiegen kann, egal ob der Gegenverkehr geradeaus oder rechtsrum will, oder aber er muss sowieso warten. An anderen Abbiegungen mag das anders aussehen.

V&S at its best...

Simple Frage, eindeutige Antwort, Fall auf Seite 1 geklärt.

Jetzt sind wir auf Seite 7, natürlich ist der TE rechtlich gesehen unschuldig, in moralischer Hinsicht hat er aber zutiefst verwerflich gehandelt, da er durch zu spätes / frühes / falsches Blinken den armen Gegenüber hinterhältigst zum Abbiegen verführt hat und dieser nur seiner gerechtfertigten Entrüstung wegen dieses Verstoßes gegen § 1 StVO durch Hupen Luft machen wollte.

Irgendwie muss der TE ja Schuld haben, wenn er regelmäßig angehupt wird. Wahrscheinlich arbeitet er beim Ordnungsamt, eine Tätigkeit die ja, wie jeder regelmäßige V&S-Leser weiß, in moralischer Hinsicht irgendwo zwischen dem Verkaufen von Crack auf dem Schulhof und dem Vertrieb von Tierpornographie im Darknet einzuordnen ist. Vermutlich macht er sich mit dem heimtückischen in die Falle locken von harmlosen Linksabbiegern auf dem Weg zu seiner Arbeit nur warm für sein späteres Abzocken mit der Radarfalle...

So siehts aus. Zum Glück gibt es noch genügend Leute, die verstehen, dass nicht rein aufs Gesetzbuch zu pochen und obwohl man es nicht müsste man durch ganz einfache Aktionen das Leben für alle einfacher machen könnte hin und wieder ne ganz gute Sache ist.

Aber die Paragraphenreiter wehren sich natürlich vehement gegen diesen Pragmatismus. Typisch V&S. 😉

Warum soll der TE in dieser Situation noch früher blinken, als kurz vor der Abbiegespur?
Ein Blinken zu diesem Zeitpunkt ist völlig ausreichend. Wenn ein Linksabbieger selbst entscheidet, dass er besser anhält, weil dort Gegenverkehr kommt, so würde er, da er seinerseits sehr stark seine Fahrt verlangsamen muss, zu einem Zeitpunkt am Ende der Abbiegespur des TE ankommen, dass er mit Sicherheit ihm die Vorfahrt nimmt.
Des Weiteren möchte ich bezweifeln, dass der Linksabbieger ein noch früheres Blinken überhaupt so schnell wahrgenommen hätte. In dieser Situation muss einer von beiden bremsen und dem anderen die Vorfahrt gewähren. Dies ist nunmal der Linksabbieger.
Der Linksabbbieger wird sich selbst in der Rechtslage geirrt haben, da es oft der Rechtsabbieger ist, der Vorfahrt gewähren muss. Dies macht für mich auch mehr Sinn, damit ein Linksabbieger nicht auf der Geradeausspur des Gegenverkehrs zum stehen kommt, wenn jemand rechts abbiegt und er ihm Vorfahrt gewähren muss.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2020 um 10:16:00 Uhr:


So siehts aus. Zum Glück gibt es noch genügend Leute, die verstehen, dass nicht rein aufs Gesetzbuch zu pochen und obwohl man es nicht müsste man durch ganz einfache Aktionen das Leben für alle einfacher machen könnte hin und wieder ne ganz gute Sache ist.

Aber die Paragraphenreiter wehren sich natürlich vehement gegen diesen Pragmatismus. Typisch V&S. 😉

Freie Fahrt dem Linksabbieger?

Machen kann man vieles, wenn es auch Sinn macht. In diesem Falle hier soll der Vorfahrtsberechtigte also seine Vorfahrt aufgeben, damit "Ich will doch nur Linksabiegen und du bist mir dann im Weg" keine 3s seiner Lebenszeit verliert, sondern der Rechtsabbieger?
Ich gehe sehr stark davon aus, dass die zeitlichen Abläufe vom TE dem Linksabbieger niemals gereicht hätten, um gefahrlos abzubiegen, ohne dass der TE seinerseits hätte stärker bremsen müssen. Es gibt eben Situationen, da muss einer bremsen, egal wie früh ihr den Blinker einschalten wollt und in diesem Fall ist eben der Linksabbieger derjenige, der zu warten hat.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2020 um 10:16:00 Uhr:


So siehts aus. Zum Glück gibt es noch genügend Leute, die verstehen, dass nicht rein aufs Gesetzbuch zu pochen und obwohl man es nicht müsste man durch ganz einfache Aktionen das Leben für alle einfacher machen könnte hin und wieder ne ganz gute Sache ist.

Das ist doch Nonsens. Es gibt die Regeln, damit das Leben aller möglichst einfach ist. Kompliziert machen es diejenigen, die Dinge je nach Situation so auslegen, wie ihnen gerade in den Kram passt.

Und nein - es spricht nichts dagegen, dass der TE in dieser Situation durch Lichthupe o.ä. dem Linksabbieger zu verstehen gibt, dass er ihn vorlässt. Hat er in dem Fall aber nicht getan, sondern wollte entsprechend der geltenden Regeln abbiegen. Das ist so zu akzeptieren und dafür ist *keinerlei* Rechtfertigung notwendig.

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