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Kreuzung/Abbiegevorgang, werde ständig ausgehupt, wer hat Recht?

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 8:31

Mahlzeit!

Folgender Sachverhalt: Wir haben hier eine Hauptstraße wo es auf einer Seite zu einem Gewerbegebiet rein geht. Fahrzeug A, in dem Fall ich, kommt aus Richtung Osten und will nach Rechts einbiegen. Dort gibt es eine kleine Einfädelspur. Also Blinker gesetzt und rechts abgebogen. Zur gleichen Zeit kam aus Richtung Westen ein anderes Fahrzeug B, es ist auf die dortige Linksabbiegerspur gefahren und dann rum gezogen und hat mich ausgehupt. Wir sind dann beide auf den selben Parkplatz, dort hat er mir lautstark vorgeworfen ich hätte ihm die Vorfahrt geklaut. Ich sagte er sei Linksabbieger und müsse warten. Er und seine Frau haben gelacht und gesagt ich soll in die Fahrschule und Verkehrsschilder lernen.

Verkehrsschilder stehen an der Kreuzung folgende:

X1 Achtung Radfahrer - diese stehen sowohl für mich als Rechtsabbieger, als auch für ihn als Linksabbieger

X2 Hauptstraße

Meine Meinung: Ich komme von der Hauptstraße und biege Rechts ab. Er ist Linksabbieger. Radfahrer kommen nicht, ich muss also nicht warten. Er ist Linksabbieger, also muss er warten.

Das ganze ist mir an dieser Stelle schon sehr oft passiert! Das hier schildert nur den aktuellsten Fall. Niemand konnte mir die Frage so richtig beantworten wer nun Vorfahrt hat, nicht mal unsere Berufskraftfahrer aus der Firma.

Wer hat Recht?

 

PS. Es gibt ca. 500 m weiter eine sehr ähnliche Kreuzung, dort habe ich als Rechtsabbieger aber eindeutig ein "Vorfahrt gewähren" Schild (ohne Zusätze) an Pos. X1, während für den Linksabbieger an Pos X1 (in seiner Fahrtrichtung) ein Hauptstraßenschild steht. Dort muss ich natürlich warten.

Hupen oder nicht hupen, das ist hier die
Schild X1
Schild X2
Beste Antwort im Thema

Ohne Beschilderung hat A Vorfahrt.

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Und selbst wenn der TE überhaupt nicht geblinkt hätte,( soll auch vorkommen), würde es genau an den Berührungspunkt auch nichts ändern.

Das ganze philosophieren, 5sek später/eher/früher usw, hat höchstens hier zur Unterhaltung beigetragen.

stimmt da hast du natürlich vollkommen recht

nur wenn er überhaupt nicht blinkt, muss er sich nicht wundern, wenn er dann RICHTIG angehupt wird, beim abbiegen

A ist doch schon lange in der Abbiegung, da spielt das Blinken keine Rolle mehr.

B kann den Blinker von A sowieso dann nicht mehr sehen, was da wer oder wo vorher gemacht hat, ist vollkommen egal am Berührungspunkt.

Aber ich verstehe schon: die Philosophen hier meinten es gut.

B glaubt einfach dass A ein Vorfahrt achten Schild hat, weil es meistens so ist, an solchen Stellen. B wird also immer hupen;)

Dieses Schild ist dann aber vom Linksabbieger ebenfalls zu sehen und meist wird dies mit einer weißen Linie am Boden nochmal verdeutlicht.

Somit hat der Linksabbieger falsch gepokert.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 18. Mai 2020 um 14:57:36 Uhr:

stimmt da hast du natürlich vollkommen recht

nur wenn er überhaupt nicht blinkt, muss er sich nicht wundern, wenn er dann RICHTIG angehupt wird, beim abbiegen

Warum?

Da der TE zu diesem Zeitpunkt schon lange in der Kurve war, gibt es auch bei diesem Szenario keinen Grund zum hupen außer über die eigene Fehleinschätzung des Linksabbiegers.

Denn hätte der TE nicht geblinkt, so wäre der Rechtsabbieger von einem geradeausfahrenden TE ausgegangen und wäre damit noch gar nicht beim abbiegen und damit erst nach dem TE an der Stelle gewesen.

Zudem wäre der Abbiegevorgang des TE trotz Nichtblonken erkennbar gewesen und somit seine Vorfahrt auch.

 

Der Linksabbieger hätte sich anstatt stehenzubleiben, zum durchfahren entscheiden müssen. So wäre es knapp für ihn ausgegangen. Er hat aber zunächst richtig reagiert und blieb stehen. Danach hat er die Situation falsch eingeschätzt, da er nicht Vorfahrt hatte.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 18. Mai 2020 um 14:57:36 Uhr:

 

nur wenn er überhaupt nicht blinkt, muss er sich nicht wundern, wenn er dann RICHTIG angehupt wird, beim abbiegen

Er muss nicht beim Abbiegen blinken (wenn, kann man den Blinker in einer solchen Situation richtig betätigen und nicht nur für dreimal Blinken antippen), er muss den beabsichtigten Spurwechsel rechtzeitig per Blinken ankündigen.

Und wenn ich mich richtig erinnere, hat der Kontrahent die Diskussion auf dem Parkplatz wegen der angeblichen Vorfahrtsmissachtung angefangen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. Mai 2020 um 09:37:19 Uhr:

Simple Frage, eindeutige Antwort, Fall auf Seite 1 geklärt.

Jetzt sind wir auf Seite 7, natürlich ist der TE rechtlich gesehen unschuldig, in moralischer Hinsicht hat er aber zutiefst verwerflich gehandelt, da er durch zu spätes / frühes / falsches Blinken den armen Gegenüber hinterhältigst zum Abbiegen verführt hat und dieser nur seiner gerechtfertigten Entrüstung wegen dieses Verstoßes gegen § 1 StVO durch Hupen Luft machen wollte.

Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben, da es mir nur darum geht, dem TE aus meiner Sicht hilfreiche Hinweise zu geben. Da jetzt mir und anderen von dir vorgeworfen wird, dass ich dem TE ein verwerfliches Handeln unterstelle, möchte ich mich jetzt doch noch mal zu Wort melden.

Ich und ich glaube auch kein anderer hat den TE ein verwerfliches Handeln vorgeworfen, vielmehr wird das dann durch solche Leute wie dich ins Spiel gebracht.

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, auch mal Beiträge zu lesen, wäre dir aufgefallen, dass ich meine Beiträge an den TE sehr höflich formuliert habe. Der Rest hat sich im Verlauf der Diskussion ergeben, wobei dem TE auch kein verwerfliches Handeln vorgeworfen wird.

Wenn man mal den Vollhonk außer Acht lässt, der tatsächlich als Linksabbieger dachte, dass er Vorfahrt hat, gab es noch viele andere Autofahrer, die den TE mit der Lichthupe bedacht haben.

Ich habe nur meine Vermutung geäußert, wieso das so sein könnte, denn aus Sicht des Linkabbieger ist mir das schon häufig passiert, dass ich anhalten musste, weil der Rechtsabbieger von vorne zu spät geblinkt hat. Heute ist mir das an einer anderen Kreuzung passiert.

Ist aber auch egal, jedenfalls wenn man ständig mit der Lichthupe bedacht wird, so sollte man zumindest mal in sich gehen, ob das eine Ursache haben könnte. Findet man eine und man kann etwas verbessern, dann macht man das. Das ist das Erfahrungsammeln eines Autofahrers und ein guter langjähriger Autofahrer zeichnet sich auch aus der Summe dieser Erfahrungen aus.

Hierzu habe ich nur eine Unterstützung liefern wollen.

Ich habe jedenfalls hier auch eine Erfahrung gesammelt, ich werde nie wieder in diesem Forenbereich versuchen jemanden zu helfen.

---------

So, jetzt noch ein Wort zum Blinken. Gestern bin ich auf der Landstraße gefahren und vor mir waren einige Rechtsabbieger. Wie angenehm war das, dass diese immer schon einige Sekunden vor dem Abbiegen geblinkt haben. Somit konnte ich einfach vom Gas gehen und Abstand aufbauen. Der Abbieger hat gebremst ist dann abgebogen. Aufgrund des großen Abstands brauchte ich nicht einmal bremsen und konnte, nachdem der vor mir abgebogen war, wieder beschleunigen.

Wie unangenehm sind aber die, die erst kurz vor dem Abbiegen blinken. Auch wenn eine Abbiegespur ist, bremsen diese oft noch bevor sie ganz auf der Abbiegespur sind und somit muss ich auch bremsen.

Zumindest hat der TE direkt geschrieben, dass er erst kurz vor dem Abbiegen geblinkt hat. Aus meiner Sicht ist das zu spät, denn vermutlich macht er das nicht nur in oben beschriebene Situation, sondern grundsätzlich beim Abbiegen (schließlich hat man nicht an jeder Kreuzung ein anderen Blinkverhalten), also auch, wenn sich ein Fahrzeug hinter im befindet. Dass das hier als richtig empfunden wird, wundert mich doch schon etwas. In der StVO wird ja auch gefordert, dass rechtzeitig zu Blinken ist. Als rechtzeitig sehe ich mindestens 3-mal blinken, bevor eine Aktion (Spurwechsel, Abbiegen, Bremsen usw.) erfolgt.

Dass nun von vielen hier behauptet wird, erst kurz vor dem Abbiegen zu blinken ist OK, lässt mich an der Fahrweise dieser Fahrer zweifeln. :(

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 18. Mai 2020 um 11:06:38 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2020 um 10:16:00 Uhr:

So siehts aus. Zum Glück gibt es noch genügend Leute, die verstehen, dass nicht rein aufs Gesetzbuch zu pochen und obwohl man es nicht müsste man durch ganz einfache Aktionen das Leben für alle einfacher machen könnte hin und wieder ne ganz gute Sache ist.

Das ist doch Nonsens. Es gibt die Regeln, damit das Leben aller möglichst einfach ist. Kompliziert machen es diejenigen, die Dinge je nach Situation so auslegen, wie ihnen gerade in den Kram passt.

Und nein - es spricht nichts dagegen, dass der TE in dieser Situation durch Lichthupe o.ä. dem Linksabbieger zu verstehen gibt, dass er ihn vorlässt. Hat er in dem Fall aber nicht getan, sondern wollte entsprechend der geltenden Regeln abbiegen. Das ist so zu akzeptieren und dafür ist *keinerlei* Rechtfertigung notwendig.

Es wurde vorgeschlagen dass er einfach n bisschen früher blinkt. Nicht mehr und nicht weniger. Von Lichthupe oder Vorfahrt aufgeben oder sonst was war nicht die Rede.

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 17:31

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Mai 2020 um 16:58:13 Uhr:

In der StVO wird ja auch gefordert, dass rechtzeitig zu Blinken ist. Als rechtzeitig sehe ich mindestens 3-mal blinken, bevor eine Aktion (Spurwechsel, Abbiegen, Bremsen usw.) erfolgt.

Dann bin ich ja auf der sicheren Seite.

@Uwe Mettmann

Zunächst danke ich dir für deine Hilfe hier im Forum und deine höfliche Art. Es war von mir keine Absicht dich zu beleidigen oder schlecht zu machen. Sollte dies so auf dich gewirkt haben, so bitte ich um Entschuldigung.

Für mich klingt die Tatsache, dass der TE früher blinken soll und die diskutierte Situation würde nicht entstehen, wie ein Vorwurf.

Du hast Recht, dass Fahrer, die oft angehupt werden, ihre Fahrweise kritisch betrachten sollten.

Die Bemerkung mit früher blinken macht für mich nur Sinn, wenn es keine Abbiegespur gibt und somit der TE erst an der Kreuzung nach der Ampel abbiegt. Da ist es erforderlich frühzeitig zu blinken, um dies dem Nachfolgeverkehr und dem Gegenverkehr zu signalisieren. Jedoch spielt es für den Gegenverkehr keine große Rolle, da dieser in jedem Fall hätte warten müssen. Da hier eine Abbiegespur existiert, ist es in meinen Augen völlig ausreichend kurz vor dieser Spur zu blinken. Die Spur selbst ist so lang, dass der TE nicht auf der Hauptspur mit bremsen anfangen muss und für den Gegenverkehr wird frühzeitig der Abbiegewunsch angezeigt. Somit ist frühzeitig für mich gegeben. Was heißt denn frühzeitig? 10m, 100m, 500m?

Ab welcher Stelle nach hinten gezählt, gilt es denn?

Von der Kreuzung aus dürften es etwas mehr als 100m gewesen sein. An sich macht der TE an der Stelle zunächst einen Spurwechsel. Den muss keiner 100m vorher ankündigen. Da die Spur dann nach rechts abbiegt, ist dann für alle klar, was der TE machen will. Erst jetzt kann sich der Linksabbieger recht sicher sein, das abgebogen wird. Ein Blinken ist keine Sicherheit. Das Thema haben wir schon oft in Verbindung mit einem Kreisverkehr diskutiert. Allein das Blinken reicht als Sicherheit nicht aus, dass der VT im Kreisel wirklich rausfährt. So ist es auch hier. Erst das Befahren der Abbiegespur zeigt das Abbiegen an.

Sollte der TE blinken, jedoch weiter geradeaus fahren und es kommt zum Unfall, weil der Linksabbieger deshalb losgefahren ist, wird der Linksabbieger die Schuld bekommen und auf seine Bemerkung, dass der TE geblinkt hat, wird der Richter mit Sicherheit kurz lachen und Antworten, dass Blinken allein kein Garant für ein tatsächliches Abbiegen ist, sondern nur ein Indiz.

 

Ich hoffe, dass das Forum weiterhin von deinem Wissen profitieren kann. Es lebt durch uns und den sachlichen Diskussionen.

Leider bin ich nicht immer sachlich und bitte darum, mir dies mitzuteilen.

 

LG

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 18. Mai 2020 um 19:57:15 Uhr:

@Uwe Mettmann

Zunächst danke ich dir für deine Hilfe hier im Forum und deine höfliche Art. Es war von mir keine Absicht dich zu beleidigen oder schlecht zu machen. Sollte dies so auf dich gewirkt haben, so bitte ich um Entschuldigung.

Für mich klingt die Tatsache, dass der TE früher blinken soll und die diskutierte Situation würde nicht entstehen, wie ein Vorwurf.

Du hast Recht, dass Fahrer, die oft angehupt werden, ihre Fahrweise kritisch betrachten sollten.

Die Bemerkung mit früher blinken macht für mich nur Sinn, wenn es keine Abbiegespur gibt und somit der TE erst an der Kreuzung nach der Ampel abbiegt. Da ist es erforderlich frühzeitig zu blinken, um dies dem Nachfolgeverkehr und dem Gegenverkehr zu signalisieren. Jedoch spielt es für den Gegenverkehr keine große Rolle, da dieser in jedem Fall hätte warten müssen. Da hier eine Abbiegespur existiert, ist es in meinen Augen völlig ausreichend kurz vor dieser Spur zu blinken. Die Spur selbst ist so lang, dass der TE nicht auf der Hauptspur mit bremsen anfangen muss und für den Gegenverkehr wird frühzeitig der Abbiegewunsch angezeigt. Somit ist frühzeitig für mich gegeben. Was heißt denn frühzeitig? 10m, 100m, 500m?

Ab welcher Stelle nach hinten gezählt, gilt es denn?

Von der Kreuzung aus dürften es etwas mehr als 100m gewesen sein. An sich macht der TE an der Stelle zunächst einen Spurwechsel. Den muss keiner 100m vorher ankündigen. Da die Spur dann nach rechts abbiegt, ist dann für alle klar, was der TE machen will. Erst jetzt kann sich der Linksabbieger recht sicher sein, das abgebogen wird. Ein Blinken ist keine Sicherheit. Das Thema haben wir schon oft in Verbindung mit einem Kreisverkehr diskutiert. Allein das Blinken reicht als Sicherheit nicht aus, dass der VT im Kreisel wirklich rausfährt. So ist es auch hier. Erst das Befahren der Abbiegespur zeigt das Abbiegen an.

Sollte der TE blinken, jedoch weiter geradeaus fahren und es kommt zum Unfall, weil der Linksabbieger deshalb losgefahren ist, wird der Linksabbieger die Schuld bekommen und auf seine Bemerkung, dass der TE geblinkt hat, wird der Richter mit Sicherheit kurz lachen und Antworten, dass Blinken allein kein Garant für ein tatsächliches Abbiegen ist, sondern nur ein Indiz.

Ich hoffe, dass das Forum weiterhin von deinem Wissen profitieren kann. Es lebt durch uns und den sachlichen Diskussionen.

Leider bin ich nicht immer sachlich und bitte darum, mir dies mitzuteilen.

LG

Ein sehr anständiges "Hand reichen".

Den Rest Bitte per PN.

Wenn es Hilft bin ich auch gern zur Vermittlung bereit.

@tomcat092004 @Uwe Mettmann

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