Kratzer nach Umzug

Guten Morgen,

ich hoffe das ist der richtige Bereich.

Bei mir im Nachbareingang wurde ein Umzug gemacht und habe seit dem zwei Kratzer mit Delle auf der Motorhaube!

Ich war schon auf der Polizei und habe den Schaden aufnehmen lassen, die meinten dann nur das ich dort falsch wäre und das mit dem Verursacher klären sollte....

Zwei Tage später habe ich den jenigen getroffen und habe ihn darauf Angesprochen.
Jetzt kommt es zum Problem:
-Er wüßte wär es war und ihn wäre es auch bekannt das da jemand an mein Auto gekommen wäre und will den jenigen darauf Ansprechen und sich bei mir melden.

-Es sind zwei Tage vergangen ohne das sich was getan hat. Ich bin wieder auf ihn zu gegangen und fragte nach was los wäre.....er meinte dann nur das es keiner war und das der Kratzer schon gewesen wäre!

-Ich habe mich dann bei der Nachbarschaft durchgefragt und habe erfahren das der Umzug von einen Umzugsunternehmen (ein-mann firma) gemacht wurde. Habe mir dann die Nummer und Adresse raus gesucht und bin dorthin gefahren.

-Den Inhaber der Firma habe ich dann das Problem geschildert und er meinte das er davon auch wusste das jemand ein Kratzer gemacht hat, ihn aber leider der Namen von denjenigen nicht mehr einfällt. Er hörte sich für mich sehr Glaubwürdig an und meinte auch das es eine Sauerrei wäre das der "Täter" jetzt gedeckt werden würde.

.....was soll ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Wieso haftet nicht die Firma? Der genaue Verursacher ist doch unerheblich...

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2016 um 20:00:39 Uhr:



Natürlich ist der frei zugänglich (bzw. frei befahrbar), daß ein Fremder das nicht dürfte ist klar, aber er kann es wohl sofern da keine Schranke vor ist.

Gruß Metalhead

Klar ist der frei zugänglich und befahrbar, aber nicht zugänglich als Parkplatz. Relevant auf Grund der vorherigen Diskussionen ist aber, dass dieser Parkplatz auf Privatgrund kein öffentlicher Verkehrsraum ist und damit der Straftatbestand "Unfallflucht" hier nicht eintreten kann.

O.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:56:58 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:30:54 Uhr:


Sachbeschädigung - mit Sicherheit kein Vorsatz - also keine Straftat und keine Ermittlungen.
( Fußgängerflucht gibt es leider Noch nicht)
Die Unfallflucht - Die Verursachung des Schadens bemerkt, dennoch nicht gemeldet - also Straftat.

Blick da jetzt nicht ganz durch.
Wenn es beim Beladen eines Fahrzeugs passiert ist Unfallflucht, ist klar, würde auch die Haftpflicht des KFZ zahlen.

Aber mal grundsätzlich: Ich beschädige zu Fuß unabsichtlich ein gepartes Fahrzeug, bemerke es und mache mich aus dem Staub.
Ist ja dann keine Unfallflucht, oder?
Wirds durch's abhauen dann schlimmer/teuerer/ne Straftat? Vorausgesetzt man erwischt mich.
Danke.

Gruß Metalhead

Versicherung? Da gibts andere Spezialisten hier.

Mit dem Fußgänger? Es kommt drauf an. Der Vorfall muss als Unfall definierbar sein, d.h. der Vorfall muss im Zusammenhang mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr stehen. Das muss im Einzellfall geprüft werden. Beim VU mus der Schaden ja nicht vorsätzlich herbeigeführt werden. Der Vorsatz beim 142 bezieht sich auf das Abhauen nach dem Bemerken des Schadens.

Im Zweifel wird aber, sollte ein Schaden entstanden und der Verursacher weg sein, so gut wie immer ein Unfall vorausgesetzt und dementsprechend geschrieben. Der Rest liegt dann beim Staatsanwalt.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 20:22:06 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2016 um 20:00:39 Uhr:



Natürlich ist der frei zugänglich (bzw. frei befahrbar), daß ein Fremder das nicht dürfte ist klar, aber er kann es wohl sofern da keine Schranke vor ist.

Gruß Metalhead

Klar ist der frei zugänglich und befahrbar, aber nicht zugänglich als Parkplatz. Relevant auf Grund der vorherigen Diskussionen ist aber, dass dieser Parkplatz auf Privatgrund kein öffentlicher Verkehrsraum ist und damit der Straftatbestand "Unfallflucht" hier nicht eintreten kann.

O.

So lange ich diesen Parkplatz benutzen

kann

, auch wenn ich dazu nicht berechtigt bin, ist es im Sinne des Gesetzes öffentlich und somit ein Unfall. Ein Schild ist völlig egal.

Aber irgendwann ist auch mal gut.

Jungs das sollte hier keine Diskussion losreißen! Ich wollte nur ein paar Tipps haben was ich in dieser bescheidenen Situation tun kann.

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Die plötzliche Gedächtnislücke beim Ex-Nachbarn ist natürlich schwer ärgerlich.

Oft hilft es, das Ereignis noch einmal zu durchleben.

Mann könnte dem Ex-Nachbarn ja auch mal ein paar Kratzer verpassen. Vielleicht bringt das die Erinnerung zurücj. Zum Beispiel mit einem Schlüsselbund in der Hand und der Hand in seinem Ge..... ach ich muss unbedingt aufhören hier immer laut zu denken.

Böser Zille.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 18. Oktober 2016 um 00:31:01 Uhr:


Die plötzliche Gedächtnislücke beim Ex-Nachbarn ist natürlich schwer ärgerlich.

Oft hilft es, das Ereignis noch einmal zu durchleben.

Mann könnte dem Ex-Nachbarn ja auch mal ein paar Kratzer verpassen. Vielleicht bringt das die Erinnerung zurücj. Zum Beispiel mit einem Schlüsselbund in der Hand und der Hand in seinem Ge..... ach ich muss unbedingt aufhören hier immer laut zu denken.

Böser Zille.

Besser iss das.

Diese aktion repariert mir mein schaden auch nicht. Aber danke fürs Gedanken machen ^^

Doch ... die Aktion bringt sehr viel. Ein gestörtes Nachbarschaftsverhältnis brauchst du unbedingt. Abgetretene Spiegel und andere Beschädigungen können dann natürlich auch an deinem Fahrzeug vorkommen ... oder der Nachbar hat hiterher keine Lust mehr, sich irgendwo als Zeuge bei einem Schaden deinerseits zu melden. Dann interessiert es den eben nicht, wenn mal jemand anders beim Ausparken dein Fahrzeug beschädigt usw.

Ich hatte heute nochmal ein Gespräch mit dem ehemaligen Nachbarn, ich habe ihn bis morgen eine Frist gegeben sich es nochmal zu überlegen. Danach würde ich es meinen Anwalt weiter geben. Ich konnte noch ein weiteren "Zeugen" aus machen (ein Polizist) bei ihn war er letzten Samstag und meinte wohl zu ihn das er den Schaden seiner Versicherung geben will. Zu mir sagte er aber wieder einmal das er nicht weis wer es war und kein Name bekannt wäre und er nichts übernimmt. Was sich ja mit seiner ersten Aussage nicht deckt da wusste er wer es war......ich erwähnte auch das er haftbar ist als Auftraggeber des umzuges, hab ihn dann noch mit der Aussage konfrontiert das er doch mit ein Polizisten gesprochen hätte....er schluckte kurz und sagte nichts mehr, er hätte jetzt keine Zeit mehr. Mal gucken ob er sich meldet ansonsten ärgere ich mich nicht weiter damit rum und gehe zum Anwalt und dann wird es leider auch teurer für ihn. Die Beweise sind ja mehr als eindeutig.
In einer lackierwerkstatt war ich auch schon zur Beurteilung, dort meinte man nur das man wegen der Delle die komplette Motorhaube lackieren müsste und die Kratzer wären auch zu tief zum auspolieren.

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. Oktober 2016 um 18:02:34 Uhr:


Doch ... die Aktion bringt sehr viel. Ein gestörtes Nachbarschaftsverhältnis brauchst du unbedingt. Abgetretene Spiegel und andere Beschädigungen können dann natürlich auch an deinem Fahrzeug vorkommen ... oder der Nachbar hat hiterher keine Lust mehr, sich irgendwo als Zeuge bei einem Schaden deinerseits zu melden. Dann interessiert es den eben nicht, wenn mal jemand anders beim Ausparken dein Fahrzeug beschädigt usw.

Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist sicherlich etwas wert, aber der Preis dafür muß auch stimmen.

Tja ... was hat denn der TE davon dem anderen einen Schaden zuzufügen? Der wird sich doch danach mit allen Mitteln dagegen wehren. Und wenn er noch dabei gesehen wird, hat er erst recht ein Problem.

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. Oktober 2016 um 19:21:06 Uhr:


Tja ... was hat denn der TE davon dem anderen einen Schaden zuzufügen?

Hier war's doch gerade andersherum (auch wenn es nur ein Gehilfe des Umziehenden war). Der TE fordert lediglich den Ersatz des Schadens, den man ihm zugefügt hat.

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. Oktober 2016 um 19:21:06 Uhr:


Tja ... was hat denn der TE davon dem anderen einen Schaden zuzufügen? Der wird sich doch danach mit allen Mitteln dagegen wehren. Und wenn er noch dabei gesehen wird, hat er erst recht ein Problem.

??? ich glaube du bist überhaupt nicht angeschloßen am thema. lese dir um zu verstehen worum es geht doch einfach mal die einleitung durch.

Doch, doch. Ist er schon.

Aber er musste halt noch einmal ausdrücklich seine moralische Entrüstung über meinen gestrigen Vorschlag kundtun. Du musst nämlich wissen, hier im V+S ist die moralische Integrität das höchste Gut ist. Da kann man im Eifer des Gefechts schonmal ein paar Fakten überlesen.

Zum Thema: Viel mehr als jetzt hoffen, das deine Zeugen keinen Rückzieher machen wenn es ernst wird kannst du jetzt wohl eh nicht mehr.

Zitat:

@spowling schrieb am 18. Oktober 2016 um 18:18:59 Uhr:


Ich hatte heute nochmal ein Gespräch mit dem ehemaligen Nachbarn ...

Sehr vernünftig. Lass uns bitte wissen, wie's weitergeht. Und lass dich nicht vom "Forenrauschen" hier irritieren.

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