Kratzer nach Umzug

Guten Morgen,

ich hoffe das ist der richtige Bereich.

Bei mir im Nachbareingang wurde ein Umzug gemacht und habe seit dem zwei Kratzer mit Delle auf der Motorhaube!

Ich war schon auf der Polizei und habe den Schaden aufnehmen lassen, die meinten dann nur das ich dort falsch wäre und das mit dem Verursacher klären sollte....

Zwei Tage später habe ich den jenigen getroffen und habe ihn darauf Angesprochen.
Jetzt kommt es zum Problem:
-Er wüßte wär es war und ihn wäre es auch bekannt das da jemand an mein Auto gekommen wäre und will den jenigen darauf Ansprechen und sich bei mir melden.

-Es sind zwei Tage vergangen ohne das sich was getan hat. Ich bin wieder auf ihn zu gegangen und fragte nach was los wäre.....er meinte dann nur das es keiner war und das der Kratzer schon gewesen wäre!

-Ich habe mich dann bei der Nachbarschaft durchgefragt und habe erfahren das der Umzug von einen Umzugsunternehmen (ein-mann firma) gemacht wurde. Habe mir dann die Nummer und Adresse raus gesucht und bin dorthin gefahren.

-Den Inhaber der Firma habe ich dann das Problem geschildert und er meinte das er davon auch wusste das jemand ein Kratzer gemacht hat, ihn aber leider der Namen von denjenigen nicht mehr einfällt. Er hörte sich für mich sehr Glaubwürdig an und meinte auch das es eine Sauerrei wäre das der "Täter" jetzt gedeckt werden würde.

.....was soll ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Wieso haftet nicht die Firma? Der genaue Verursacher ist doch unerheblich...

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Zitat:

@MausHause schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:27:51 Uhr:



Deiner Logik nach darf ich also in Dein Auto, so es denn auf einem privaten Parkplatz vor einem Mietshaus steht, reindonnern, den berühmten Zettel hinter den Wischer stecken und weiterfahren ohne mich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen?

Hier Lektüre zu Deiner Frage (zwar ein paar Jahre alt, aber immer noch gültig):

https://www.anwalt.de/.../...ht-der-teufel-liegt-im-detail_003215.html

O.

Lieber O.,

ja, und jetzt? Lies' Dir doch in dem von Dir geposteten Artikel nochmal ganz genau durch, was "Öffentlicher Verkehrsraum" ist und dann staune...

Gruß
M.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 17. Oktober 2016 um 12:16:06 Uhr:


Anzeigen kann man viel. Trotzdem liegt die Beweislast wer die Kratzer verursacht hat beim Geschädigten. Und wie wil er beweisen wer es war?! Hätten ja auch schon vorher dran sein können. Keine Chance. Pech gehabt.

Wenn dir ein 5jähriger das Auto von oben bis unten zerkratzt und den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann (und dazu gehört nicht, daß die Kinder 100% der Zeit unter Kontrolle stehen), hat man auch Pech gehabt.
Ja, das Leben ist hart.

Das war der einzig vernünftige Post in diesem Thread bisher. Auch wenn das nicht vergleichbar mit der Kind Situation ist. Aber alles andere, inklusive der Fragestellung, ist doch völliger Humbug. Die waren zwar inzwischen so blöd und haben "zugegeben", dass es irgend einer war, aber direkt beim zweiten Mal nachfragen kam ja schon die "es war doch keiner, der Kratzer war schon" Platte. Was auch zu erwarten war.

Da wird gar nichts passieren, egal ob Anwalt oder nicht. In diesem Fall einfach - leider - Pech gehabt. Völlig egal ob öffentlicher Verkehrsraum oder sonstwas. Wenn keiner irgendwas gesehen hat, und die Jungs einfach bei ihrem "keine Ahnung, wir waren's nicht" bleiben, hat sich das.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. Oktober 2016 um 18:11:58 Uhr:


Wenn keiner irgendwas gesehen hat...

Vor diesem Problem steht der TE zum Glück nicht, da er einen Tatzeugen hat, der sich auch zu einer Aussage bereit erklärt hat.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:19:45 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:06:53 Uhr:


Dem ist nicht so. Es genügt der öffentliche Verkehrsraum. Da zählen auch private Stellplätze mit hinein.

Nö.
Private Parkplätze vor Mietshaus, inbesondere wenn sie Mietparteien zugeordnet sind, sind kein öffentlicher Verkehrsraum.

O.

Völliger Quatsch. Für jedermann frei zugänglich, also öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:27:37 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:07:17 Uhr:


Fahrlässige Sachbeschädigung, und das liegt ja wohl hier vor, ist keine Straftat.

Auch nicht wenn er dann einfach abhaut (Fahrerflucht ist es ja nicht, aber Fußgängerflucht)?

Gruß Metalhead

Über den 142 könnte man nachdenken, wenn der Kratzer in Verbindung bzw. beim Beladen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum entstanden ist.
Hab solch einen Fall selbst schon erlebt. Wurde zunächst als Sachbschädigung eingestuft, anschließend von der StA jedoch als Unfallflucht. Zumindest wurde in diese Rtg. ermittelt. War dann wahrscheinlich einfacher, den Vorsatz zu begründen.
Sachbeschädigung - mit Sicherheit kein Vorsatz - also keine Straftat und keine Ermittlungen.
( Fußgängerflucht gibt es leider Noch nicht)
Die Unfallflucht - Die Verursachung des Schadens bemerkt, dennoch nicht gemeldet - also Straftat.

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:20:30 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:19:45 Uhr:


Nö.
Private Parkplätze vor Mietshaus, inbesondere wenn sie Mietparteien zugeordnet sind, sind kein öffentlicher Verkehrsraum.

O.

Völliger Quatsch. Für jedermann frei zugänglich, also öffentlicher Verkehrsraum.

Also private Parkplätze vor Mietshaus, die Mietparteien durch Ausweisung der Kfz-Nr des Mieters oder durch Ausweisung einer Wohnungsnr. zugeordnet sind, sind für jedermann frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.
Selten solch einen Quatsch gelesen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:55 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:20:30 Uhr:


Völliger Quatsch. Für jedermann frei zugänglich, also öffentlicher Verkehrsraum.

Also private Parkplätze vor Mietshaus, die Mietparteien durch Ausweisung der Kfz-Nr des Mieters oder durch Ausweisung einer Wohnungsnr. zugeordnet sind, sind für jedermann frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.
Selten solch einen Quatsch gelesen.

O.

Tja. Wenn du meinst.
Frag mal jemanden der sich damit auskennt, z.b. jemanden auf der zuständigen Polizeiwache und dann meld dich wieder.😉
Privat heißt nicht gleich nicht öffentlich.

Oder mach ich vielleicht doch seit mittlerweile fast 40 Jahren alles falsch. Wer weiß.😕😁

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:55 Uhr:


Also private Parkplätze vor Mietshaus, die Mietparteien durch Ausweisung der Kfz-Nr des Mieters oder durch Ausweisung einer Wohnungsnr. zugeordnet sind, sind für jedermann frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.

Wenn du den Thread noch einmal von Anfang an durchliest, wirst du feststellen, daß es bei dem hier diskutierten Fall eben gerade

nicht

um einen solchen fest zugeteilten Parkplatz geht, sondern um einen, der von jedem Verkehrsteilnehmer frei genutzt werden darf.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:40:46 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:55 Uhr:


Also private Parkplätze vor Mietshaus, die Mietparteien durch Ausweisung der Kfz-Nr des Mieters oder durch Ausweisung einer Wohnungsnr. zugeordnet sind, sind für jedermann frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.

Wenn du den Thread noch einmal von Anfang an durchliest, wirst du feststellen, daß es bei dem hier diskutierten Fall eben gerade nicht um einen solchen fest zugeteilten Parkplatz geht, sondern um einen, der von jedem Verkehrsteilnehmer frei genutzt werden darf.

Auch ein fest zugeteilter Parkplatz kann, wenn er nicht abgesperrt ist, von jedem, wenn auch widerrechtlich benutzt werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:36:14 Uhr:



Tja. Wenn du meinst.
Frag mal jemanden der sich damit auskennt, z.b. jemanden auf der zuständigen Polizeiwache und dann meld dich wieder.😉
Privat heißt nicht gleich nicht öffentlich.

Oder mach ich vielleicht doch seit mittlerweile fast 40 Jahren alles falsch. Wer weiß.😕😁

Die unterschiedlichen Auffassungen rühren möglicherweise von einer unterschiedlichen Auffassung des Begriffs "Privater Parkplatz". Privater Parkplatz ist ein Parkplatz auf einem privaten Grundstück.
Dass dieser für die Allgemeinheit nicht frei zugänglich ist, insbesondere wenn der Mieter noch angeführt ist, ist doch außer Zweifel.

O.

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:30:54 Uhr:


Sachbeschädigung - mit Sicherheit kein Vorsatz - also keine Straftat und keine Ermittlungen.
( Fußgängerflucht gibt es leider Noch nicht)
Die Unfallflucht - Die Verursachung des Schadens bemerkt, dennoch nicht gemeldet - also Straftat.

Blick da jetzt nicht ganz durch.

Wenn es beim Beladen eines Fahrzeugs passiert ist Unfallflucht, ist klar, würde auch die Haftpflicht des KFZ zahlen.

Aber mal grundsätzlich: Ich beschädige zu Fuß unabsichtlich ein gepartes Fahrzeug, bemerke es und mache mich aus dem Staub.
Ist ja dann keine Unfallflucht, oder?
Wirds durch's abhauen dann schlimmer/teuerer/ne Straftat? Vorausgesetzt man erwischt mich.
Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:55 Uhr:


Also private Parkplätze vor Mietshaus, die Mietparteien durch Ausweisung der Kfz-Nr des Mieters oder durch Ausweisung einer Wohnungsnr. zugeordnet sind, sind für jedermann frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.

Klar, solange da kein Tor/Schranke oder was davor ist, klar, warum nicht?

Du darfst auch nicht ohne FS auf Privatgelände Auto fahren wenn du einfach rausfahren könntest (braucht auch immer ein geschlossenes Tor).

Gruß Metalhead

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:53:29 Uhr:


Die unterschiedlichen Auffassungen rühren möglicherweise von einer unterschiedlichen Auffassung des Begriffs "Privater Parkplatz". Privater Parkplatz ist ein Parkplatz auf einem privaten Grundstück.
Dass dieser für die Allgemeinheit nicht frei zugänglich ist, insbesondere wenn der Mieter noch angeführt ist, ist doch außer Zweifel.

Natürlich ist der frei zugänglich (bzw. frei befahrbar), daß ein Fremder das nicht dürfte ist klar, aber er kann es wohl sofern da keine Schranke vor ist.

Gruß Metalhead

@TE: Wende dich noch mal freundlich und sachlich an deinen neuen Nachbarn. Sag ungefähr, so ein Schaden kann immer passieren, dafür wird dem Verursacher nicht der Kopf abgerissen. Aber du erwartest, dass der Verursacher (Umzugshelfer) sich unverzüglich bei dir meldet, innerhalb einer Frist von sagen wir zwei Tagen, das reicht aus. Dein Nachbar soll entsprechend aktiv werden, er weiß ja, wer die Umzugshelfer waren. Der Verursacher wird das über seine Privathaftpflicht regeln können (die meisten haben ja eine), es kostet ihn also nicht mal was, auch keine Höherstufung. Am Ende des Gesprächs informierst du genauso freundlich und sachlich darüber, dass die ganze Sache auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort betrachtet werden könnte, was eine Straftat wäre, und du hoffst, dass es nicht notwendig sein wird, zur Polizei zu gehen. Noch mal: An solchen Stellen kommt es sehr darauf an, in welchem Ton so ein Gespräch geführt wird.

Des weiteren geh zu einer Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur inkl. Leihfahrzeug machen, dies ist die Grundlage deines Anspruchs. Fotos vom Schaden hast du gemacht?

Verstreicht die o. g. Frist, geh zur nächsten Polizeiwache und erstatte Anzeige.

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