ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgeschleppt und Kratzer dran?

Abgeschleppt und Kratzer dran?

Themenstarteram 2. November 2022 um 16:26

Hallo,

mir wurde letzte Woche Donnerstag mein Auto abgeschleppt weil ich kein Parkticket gelöst hatte.

400€ "leichter" stellte ich dann beim Abholen Kratzer fest (vertikal und oberhalb der Räder, daher gehe ich schwer davon aus dass die vom Abschleppen kamen).

Fotos von vor-dem-Abschleppen versprachen sie mir dann per E-Mail.

Natürlich kam bis heute keine (aber war auch Feiertag am Montag). Also habe ich angerufen und der Herr am Telefon sagte, ich soll doch bitte ein "Referenzbild" schicken, damit sie ihr Foto schneller fänden...

hab ich natürlich gemacht, aber ich gehe nicht davon aus, dass ich noch eine E-Mail bekomme. Hat jemand einen Tipp was man noch machen könnte?

Viele Grüße

Ähnliche Themen
24 Antworten

Anwalt. Beweissicherung über einen Gutachter. Eine Rechtschutzversicherung würde Dir helfen.

Themenstarteram 2. November 2022 um 16:33

Danke, die Antwort hab ich befürchtet..

Hier steht, daß man festellen muss wer denn der haftende Verursacher ist, also die Stadt, der Parkplatzbetreiber,, das Abschleppunternehmen.

 

Schwierig ist auch "Der Autofahrer muss nämlich beweisen, dass diese Schäden vor dem Abschleppmanöver noch nicht vorlagen". Kann ja auch ein anderes Fahrzeug oder Vorschaden vor dem Abschleppvorgang gewesen sein .

Warum wurde gleich abgeschleppt und kein Strafzettel oder erhöhte Parkgebühr ? Das ist doch auch bereits übermässig ?

Wo wird abgeschleppt wenn man kein kein Ticket gelöst hat?

@manvo

Manche Supermarktbetreiber verstehen keinen Spaß.

400 Euro? Von einem Parkplatz weggeschleppt? Wegen eines fehlenden Tickets? Wie kommt das zustande?

Leute, für welchen Teil der Frage des TE ist es wichtig zu wissen an welcher Stelle und nach welcher Zeit er abgeschleppt wurde.......

 

Der TE ist Anspruchsteller, also muss er beweisen, dass die Kratzer von diesem Abschleppen sind. Der Abschlepper muss sich selbst nicht belasten und ist nicht verpflichtet Bilder zu machen.

 

Von daher wird das eher Kompliziert....

Ich wollte das wissen, um den Thread für mich einordnen zu können.

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. November 2022 um 19:15:34 Uhr:

Leute, für welchen Teil der Frage des TE ist es wichtig zu wissen an welcher Stelle und nach welcher Zeit er abgeschleppt wurde.......

Der TE ist Anspruchsteller, also muss er beweisen, dass die Kratzer von diesem Abschleppen sind. Der Abschlepper muss sich selbst nicht belasten und ist nicht verpflichtet Bilder zu machen.

Von daher wird das eher Kompliziert....

Einfach mal den Link den ich gepostet habe folgen, dann könnte es klarer werden. es geht um die Frage wer der haftende Verursacher ist. Das muss nicht das Abschleppunternehmen sein, ggf. kommt noch etwas wie nicht verhältnismässig in Betracht.

Ich brauche den Link nicht zu klicken, der TE hat gegen jeden in Frage kommenden Verursacher die gleichen Hürden zu überwinden um an Geld zu kommen. Von daher ist es einfach nicht wichtig wo er gestanden hat.

 

Es sei denn, er hatte eine Versicherung mit der Parkgebühr abgeschlossen.....

 

Ach nee, er hat ja nicht bezahlt....

 

 

 

Die Höhe der Abschleppkosten scheint schon etwas hoch. Das Umsetzen an sich ist evtl. auch nicht zwingend richtig. Beim kommunalen Auftraggeber würde es häufig Fotos des OA geben. Beim privaten Auftraggeber könnte man das auch mal erfragen und ggf. sogar durchsetzen. Letzten Endes alles eine Frage von Kosten und Nutzen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. November 2022 um 19:59:41 Uhr:

Ich brauche den Link nicht zu klicken, der TE hat gegen jeden in Frage kommenden Verursacher die gleichen Hürden zu überwinden um an Geld zu kommen. Von daher ist es einfach nicht wichtig wo er gestanden hat.

Es sei denn, er hatte eine Versicherung mit der Parkgebühr abgeschlossen.....

Ach nee, er hat ja nicht bezahlt....

Dann ist ja gut wenn man natürlich ein Universalgenie ist, überreisst man ja alles auf den ersten Blick und braucht keine weiteren Fragen oder Umstände zur Kenntniss nehmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. November 2022 um 20:14:23 Uhr:

Die Höhe der Abschleppkosten scheint schon etwas hoch. Das Umsetzen an sich ist evtl. auch nicht zwingend richtig. Beim kommunalen Auftraggeber würde es häufig Fotos des OA geben. Beim privaten Auftraggeber könnte man das auch mal erfragen und ggf. sogar durchsetzen. Letzten Endes alles eine Frage von Kosten und Nutzen.

Ist zwar ein dubioser Fall, warum hat man die Frau nicht einfach wegfahren lassen nachdem sie doch erschienen war, aber am Ende sind 314.- vom Richter als angemessen betrachtet worden, anstatt der geforderten 600€

@ TE

Fotos von den Kratzern wären interessant, eventuell kann man durch diese eine Aussage treffen ob die Beschädigungen vom Abschleppvorgang kommen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgeschleppt und Kratzer dran?