Kostenfrage! Versicherung / Steuer / Ab- und Anmelden / Standzeit / TÜV
Hallo Forum,
mein Projekt dauert nun schon über ein Jahr. Die Kiste wurde seit September (oder war's Oktober😕) 2015 nicht mehr bewegt. Natürlich zahle ich die ganze Zeit brav Steuer und Versicherung weil der Golf eben angemeldet ist.
Die Frage: kann ich mir die Versicherungs- und Steuerkosten irgendwie zurückholen? Falls möglich, was würde Versicherungsgesellschaft und Finanzamt an Nachweisen/Belegen benötigen? Was kostet mich die Abmeldung bzw. Stillegung bis Projektende und das Neu-Anmelden? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und freue mich über konstruktive Tips und Infos zu dem Thema. btw: der TÜV ist letzen Monat abgelaufen.
Danke und Gruß,
ultrapicker
Beste Antwort im Thema
Abmelden hat bei mir letzten Monat 7,70 gekostet.
Anmelden mit Wunschkennzeichen 32,80
ZURÜCKHOLEN kannst du direkt vergessen.
DoMi
28 Antworten
Einen Hinweis haette ich noch an den TE: Wenn dein Auto laenger als 7 Jahre abgemeldet ist, kann es sein, dass es aus der KBA Akte gloescht wird. Das hat dann zur Folge, dass eine normale HU nicht mehr ausreicht, sondern eine Vollabnahme erfolgen muss. Es kann gloescht werden nach 7 Jahren, muss aber nicht. Mein Derby war nach 7.5 Jahren noch drin im System.
@die Witzbolde:
Die Vollabnahme geht uebrigens nur beim TUV 😉
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"@Wenn dein Auto laenger als 7 Jahre abgemeldet ist, kann es sein, dass es aus der KBA Akte gloescht wird"
....hab ich gerade hinter mir: Golf (Scheunenfund) war 12 Jahre abgemeldet. Ich hatte sowohl beim TUEV als auch bei der Behoerde nach dieser Regelung gefragt, da sie im Internet haeufiger auftaucht. Es hat hier aber niemanden interessiert. Ergo: normale TUEV Untersuchung (99 Euro), Anmelden, fertig! ;-)...
Zitat:
"@Wenn dein Auto laenger als 7 Jahre abgemeldet ist, kann es sein, dass es aus der KBA Akte gloescht wird"
Hmm..wie läuft das denn dan ab? Man fährt z.B. nach 9 Jahren zum TÜV und der sagt:
"Kann ich leider nicht abnehmen weil ich den in der KBA Akte nicht finden kann"?
oder nimmt der den ab, und die Überraschung kommt erst beim Versuch, das frisch geTÜVte Auto wieder anzumelden?
Macht der TÜV einen Datenabgleich mit dem KBA?
Ein KFZ-VERSICHERUNGSVERTRAG ruht, bis er nach sieben Jahren Nichtbenutzung verfällt.
Ich vermute, dass daher die Zahl SIEBEN stammt, die man im Zusammenhang mit der Wiederanmeldung immer wieder hört.
DoMi
http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren
Da der Golf ja eine EG-Typgenehmigung hat sollte die Vollabnahme entfallen...
Zitat:
@M4d.-.M4x schrieb am 15. November 2016 um 08:30:25 Uhr:
http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informierenDa der Golf ja eine EG-Typgenehmigung hat sollte die Vollabnahme entfallen...
Also ich hab das ganze bald vor mir, da ich meinen vor über 10 Jahren aus Deutschland nach Österreich importiert habe und jetzt dann nächstes Jahr wieder zurückziehe nach Deutschland und daher den Golf natürlich wieder ummelden muss 😉
Mir wurde an der Zulassungsstelle in Deutschland gesagt, ich bräuchte eine Vollabnahme, weil länger als 7 Jahre nicht in Deutschland angemeldet und ausserdem kein COC-Papier vorhanden, da vor Baujahr 94 (glaube ich, mag aber täuschen). Das mit der EG-Typgenehmigung wird also scheinbar nur anhand des COC-Papiers nachvollzogen.
Der Text sagt: "bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert werden... ist eine Vollabnahme durchzuführen"
Wie das jetzt genau bei EG Mitgliedsstaaten aussieht weiß ich auch nicht. Aber die Zulassungsstelle mag mit dem COC Papier auch Recht haben.
Im Endeffekt ist es ja auch egal, denn die Vollabnahme ist eine etwas ausgiebigere HU, und meistens sind die Autos wegen einer Restaurierung so lange abgemeldet und sollten dann Restauriert auch die Vollabnahme schaffen.
Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, das es die Zulassungsstellen anders Händeln als es eigentlich geschrieben wird. (Sie zB auch kurze Kennzeichen am Pkw auch wenn diese lt Schrift dem Krads vorbehalten sind)
Moin Moin !
Da nun in den letzten Posts nichts richtiges geschrieben wurde , hier mal eine richtige Zusammenfassung:
1.Eine "Zulassung " mit Kurzzeitkz oder roter Nr. ist keine reguläreZulassung , schon alleine daran zu erkennen, dass kein Vermerk in den Papieren erfolgt. Auch die rote Oldtimernr ist keine Zulassung !
2.
Zitat:
Da der Golf ja eine EG-Typgenehmigung hat sollte die Vollabnahme entfallen...
Da es hier wohl um Golf 1 / 2 geht, dieser hat keine EG-Typgen.
Ist aber auch wurscht, das Verfahren ist ganz einfach. Zu jedem in D zugelassenem Fzg existiert ein Datendoppel bei der Zul.stelle, diese sendet die Daten dem KBA. Nach Abmeldung bleiben dort die Daten gespeichert, und werden dann nach 7 Jahren gelöscht.
Soll ein solches Fzg nun wieder nach mehr als 7 Jahren angemeldet werden, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Der Besitzer hat den alten Brief , oder er hat die neue ZBI. In diesen Dokumenten sind sämtliche Daten erfasst und mit einer "normalen " Abnahme nach §29 kann das Fzg wieder zugelassen werden.
Auch wenn der Brief durch Abschneiden der rechten Ecke oder durch einen Stempel für ungültig erklärt wurde, reicht er als Datennachweis aus !
Probleme kann es geben, wenn der Brief einen Stempel trägt, wonach eine ZBII ausgestellt wurde und diese nicht vorhanden ist, das ist dann allerdings mehr ein Problem des Eigentumsnachweises .
2. Es sind keine Papiere für das Fzg mehr vorhanden. In diesem Fall ist eine Vollabnahme nach §21 nötig. Diese kann in jedem Bundesland nur bei einer einzigen Stelle erfolgen. In den "neuen" Bundesländern ist dafür Dekra zuständig, in fast allen "alten" Bundesländern der TÜV.
MfG Volker
Zitat:
@E500AMG schrieb am 13. November 2016 um 19:04:20 Uhr:
Hallo,
Versicherung anrufen und sagen, das du nur XXX Km gefahren bist. Bei meiner Versicherung (HUK Coburg) geht das, ich habe die angegebene Km-Jahresleistung nicht erreicht und bekomme Geld zurück!
Grüsse E500 AMG
So hab jetzt endlich mal nachgefragt. Nicht telefonisch aber per Mail.
Das ist die (gekürzte) Antwort:
"Leider ist es nicht möglich, für ein Fahrzeug, was zugelassen war und deswegen hätte gefahren werden können, Beiträge zurückzuerstatten.
Da das Fahrzeug bis zum ... zugelassen war, stehen uns auch bis zu diesem Zeitpunkt die Beiträge zu.
...
...
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung"
😠
Also immer wieder lese ich, wie die Leute Probleme unter anderem mit der HUK-Versicherung haben. Komisch, bei mir klappt alles bestens, super freundlicher Service, top Preis-Leistung. Läuft nur bei mir alles gut mit der HUK? 😁
Also erstens, in Zukunft empfehle ich dir anstatt HUK24 (nur Onlineservice) die HUK Coburg, kostet meisst um die 5 - 10 € mehr, aber ich hab immer telefonischen Kontakt mit netten Leuten, die jedes Anliegen auch verstehen.
Zweitens, hast du denen mitgeteilt, das du kaum gefahren bist? Angenommen du hast 10.000 Km Jahresleistung angegeben, schreibe denen, das du nur 3.000 Km gefahren bist, denn das ist die kleinste Jahresleistung.
Denn den kompletten Beitrag wirst du nicht zurück bekommen! Aber die können dir die Differenz zurück zahlen. Bei mir war das so und ich habe auch Geld zurück bekommen. Ich bin ein sehr zufriedener HUK-Coburg Kunde.
Ich gebe einfach immer die wenigsten KM an... wenn ich drüber komme Zahl ich geringfügig nach, aber lieber etwas nachzahlen als der Kohle hinterherlaufen...
Zitat:
@E500AMG schrieb am 11. Februar 2017 um 10:49:58 Uhr:
Also erstens, in Zukunft empfehle ich dir anstatt HUK24 (nur Onlineservice) die HUK Coburg, kostet meisst um die 5 - 10 € mehr, aber ich hab immer telefonischen Kontakt mit netten Leuten, die jedes Anliegen auch verstehen.
ich hasse es zu telefonieren, aber ist ne Überlegung wert.
Zitat:
Zweitens, hast du denen mitgeteilt, das du kaum gefahren bist? Angenommen du hast 10.000 Km Jahresleistung angegeben, schreibe denen, das du nur 3.000 Km gefahren bist, denn das ist die kleinste Jahresleistung.
Hab gesagt, dass das Fahrzeug seit dem und dem Datum (ca. 1,5 Jahre) nicht bewegt worden ist. Das sollte ja wohl eine klare Ansage sein. Könnte ich per Tachostand beweisen.
Zitat:
Denn den kompletten Beitrag wirst du nicht zurück bekommen! Aber die können dir die Differenz zurück zahlen. Bei mir war das so und ich habe auch Geld zurück bekommen. Ich bin ein sehr zufriedener HUK-Coburg Kunde.
Ich hab jetzt auch noch mal ne Mail mit Hinweis auf die nicht erreichte Jahreslaufleistung geschrieben. Mal sehen ob sie sich vielleicht doch durchringen, einen Teilbetrag zu erstatten.
Zufrieden war ich bis jetzt auch, wegen dem Beitrag. Wie die sich bei Schäden oder Unfällen anstellen, kann ich nicht beurteilen, da ich seit Jahren unfallfrei fahre. 😉