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Kostenfrage! Versicherung / Steuer / Ab- und Anmelden / Standzeit / TÜV

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 10. November 2016 um 21:04

Hallo Forum,

mein Projekt dauert nun schon über ein Jahr. Die Kiste wurde seit September (oder war's Oktober:confused:) 2015 nicht mehr bewegt. Natürlich zahle ich die ganze Zeit brav Steuer und Versicherung weil der Golf eben angemeldet ist.

Die Frage: kann ich mir die Versicherungs- und Steuerkosten irgendwie zurückholen? Falls möglich, was würde Versicherungsgesellschaft und Finanzamt an Nachweisen/Belegen benötigen? Was kostet mich die Abmeldung bzw. Stillegung bis Projektende und das Neu-Anmelden? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und freue mich über konstruktive Tips und Infos zu dem Thema. btw: der TÜV ist letzen Monat abgelaufen.

Danke und Gruß,

ultrapicker

Beste Antwort im Thema

Abmelden hat bei mir letzten Monat 7,70 gekostet.

Anmelden mit Wunschkennzeichen 32,80

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DoMi

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Abmelden hat bei mir letzten Monat 7,70 gekostet.

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DoMi

Themenstarteram 10. November 2016 um 22:03

hmm ok, das ist ne Ansage, thx. Und wie ist es dann mit dem Anmelden, wird da geprüft, ob gültiger TÜV vorhanden ist ? Und es gibt doch glaub ich auch einen Unterschied zwischen endgültigem und vorübergehendem Abmelden oder?

Ohne TÜV keine Anmeldung!

Zitat:

@ultrapicker schrieb am 10. November 2016 um 23:03:21 Uhr:

....Und es gibt doch glaub ich auch einen Unterschied zwischen endgültigem und vorübergehendem Abmelden oder?

Nein..dieser Blödsinn ist abgeschafft.

Jetzt kann man nur noch "abmelden".

Und wie schon geschrieben: ANmelden ohne TÜV geht nicht.

DoMi

Hallo,

Versicherung anrufen und sagen, das du nur XXX Km gefahren bist. Bei meiner Versicherung (HUK Coburg) geht das, ich habe die angegebene Km-Jahresleistung nicht erreicht und bekomme Geld zurück!

Grüsse E500 AMG

...hab meinen 16V rund 2 jahre angemeldet gehabt, obwohl er zerlegt in der stand. ...tja, nach rund 10 jahren war er dann fertig. dann hab ich tüv gemacht und ihn wieder angemeldet (lebe allerdings in österreich).

coole idee, dass du geld zurückmöchtest! darauf wär ich damals gar nicht gekommen, ist aber doch irgendwie naheliegend.

schreib bitte, falls du von der versicherung was zurückbekommen hast! würde mich interessieren.

gruß

Themenstarteram 13. November 2016 um 21:30

Mal sehen ob der Tip von E500 AMG was bringt, sage dann Bescheid :D

Zitat:

Ohne TÜV keine Anmeldung!

Stimmt nicht.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. November 2016 um 11:28:58 Uhr:

Zitat:

Ohne TÜV keine Anmeldung!

Stimmt nicht.

Weil ne Kurzzeitzulassung auch ohne TüV möglich ist.

Ist aber für diese Diskussion eher unrelevant.

MfG

Chris

Ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell als "nicht zugelassen". Und ohne TÜV darfst du die Kurzzeitkennzeichen auch nur noch für die Fahrt zum TÜV bzw zur Zulassungsstelle bewegen. Diese Einschränkungen werden auch in den Papieren vermerkt!

 

Kurzzeitzulassung tauchen lediglich im Bereich der Neuwagen auf, wo die Tageszulassung weg fällt und es nun eine 31 Tätige Kurzzeitzulassung gibt, bevor der Kunde sein rabattiertes Auto übernimmt!

Zitat:

@M4d.-.M4x schrieb am 14. November 2016 um 13:46:42 Uhr:

Kurzzeitzulassung tauchen lediglich im Bereich der Neuwagen auf, wo die Tageszulassung weg fällt und es nun eine 31 Tätige Kurzzeitzulassung gibt, bevor der Kunde sein rabattiertes Auto übernimmt!

31 Tage?

Ich habe die Zulassung für 1-5 Tage gemeint. Man spricht idR von Zulassung mit "Überführungskennzeichen".

Ich weiß was du meinst, aber es ist schlicht falsch. Die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen gilt nicht als Zulassung, ansonsten würde ja jedes Mal das Fahrzeug auf einen Halter zugelassen und somit einen Vorbesitzer mehr haben. Dem ist nicht so... was die Umgangssprache zu dem Thema sagt steht auf nem anderen Blatt, aber ich zB kenne auch nur den Ausdruck "Überführung mit Kurzzeitkennzeichen"...

Zitat:

Warum?

Weil die HU auch bei der Dekra. GTÜ, KÜS, … gemacht werden kann.

Also: Geht auch ohne TÜV. :D

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