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Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 16:50

Hi, ich musste eigentlich im November zum TÜV, hatte aber bisher absolut keine Zeit, und wollte nun Fragen wie lange ich den TÜV max. überziehen darf. Das der dann zum November zurückdatiert, ich also die Zeit dann verloren hab weiß ich...Aber wie lange darf man und was kostet das wenn ich angehalten werde. Was sagt die Versicherung bei einem Unfall, entfällt die komplett?

THX

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15 Antworten

Es kann passieren das die Versicherung beim Unfall keinen Pfennig äh Cent zahlt. Nimm dir doch mal die Zeit dafür hast nachher nur ärger damit.

Mehr als zwei Monate überziehen kostet m.E. 15 EUR.

Wer mit ganz groben Mängeln unterwegs ist, trägt das Risiko der Regreßnahme von der Versicherung aber auch bei gültiger Plakette.

am 16. Januar 2007 um 17:03

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Würde an deiner Stelle also ganz schnell hinbfahren, bisher kostets nichts wenn Du angehalten wirst.

Zu Versicherung kann ich nichts sagen, bin aber bisher davon ausgegangen, daß bei Überschreitungen wie in Deinem Fall nichts passiert. (Wenn Du keine Mängel am Fzg, hast !!!)

die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe

Ganz schön streng in Deutschland.

In Österreich hat man 4 Monate Zeit, wenn das "Pickerl" abgelaufen ist. Strafe zahlt man bis dahin nicht.

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 17:55

Ok, danke erstmal, mir geht es hauptsächlich darum was der TÜV sagt bzw. ab wann es Probleme gibt. So ist doch zum beispiel glaub ich nach 2 Jahren eine neuabnahme nötig, kommt dazwischen noch was, oder hab ich extrem gesagt bis dahin Zeit. Will diesen Monate evtl. noch hin weiß aber nicht ob ich das schaffe. Auto ist soweit ok, sprich Bremse, Lenkung, Motor, Auspuff etc. also kein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln, was ja nicht heißen muss das der TÜV nix findet ;)...Wenn ich angehalten werde ist die Strafe ja ok. Aber beim TÜV muss ich nicht mehr bezahlen oder?

Zitat:

Original geschrieben von Leinad78

die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe

Nö, das sind die aktuellen Kurse, meisst gibts noch ne Mängelkarte dabei, aber mehr darf das reine Überziehen nicht kostet.

Klugscheiss: Im Übrigen is das dann ein Bussgeld / Verwarngeld und keine Strafe

Klugscheissende....

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von triptycon

Ok, danke erstmal, mir geht es hauptsächlich darum was der TÜV sagt bzw. ab wann es Probleme gibt. So ist doch zum beispiel glaub ich nach 2 Jahren eine neuabnahme nötig, kommt dazwischen noch was, oder hab ich extrem gesagt bis dahin Zeit. Will diesen Monate evtl. noch hin weiß aber nicht ob ich das schaffe. Auto ist soweit ok, sprich Bremse, Lenkung, Motor, Auspuff etc. also kein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln, was ja nicht heißen muss das der TÜV nix findet ;)...Wenn ich angehalten werde ist die Strafe ja ok. Aber beim TÜV muss ich nicht mehr bezahlen oder?

Beim "TÜV" kostet das dann bix mehr, wird halt bloss zurückdatiert.

Die Sache mit den 2 Jahren und dann der Vollabnahme ist völliger Humbug...........

Vollabnahme gibts nur wenn das Fahrzeug mehr als 18 Monate abgemeldet ist, und das gilt auch nur noch bis Ende März.

der Habicht

Den TÜV ist da egal solange du nicht die 18 Monate überschreitest .

Doch die Wahrscheinlichkeit steigt das du öfter angehalten wirst

da ja alle grünen Plaketten zum ersten abgelaufen sind

und somit sofort ersichtlich wird das der TÜV abgelaufen sein muß.

kostet dann wie bereits geschrieben 15 Euro

Zitat:

Original geschrieben von Leinad78

die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe

Hast du dazu was schriftlich?

Ich finde auch nur die o.g. Strafen.

im saarland wird nicht rückdatiert. war zumindest bei mir immer so, beim offiziellen tüv, dekra prüfstelle, prüfer von der dekra/tüv inner werkstatt.

aktuelles beispiel:

tüv bis august 06, wegen fehlendem teil 1te untersuchung anfang nov. 4 wochen zeit um wieder vorzuführen (krümmer gerissen, kat defekt) anfang dezember wieder dort, plakette bis 12/08. TÜV-Niederlassung Neunkirchen/Saar

Zitat:

Original geschrieben von g2emphaser

im saarland wird nicht rückdatiert. war zumindest bei mir immer so, beim offiziellen tüv, dekra prüfstelle, prüfer von der dekra/tüv inner werkstatt.

aktuelles beispiel:

tüv bis august 06, wegen fehlendem teil 1te untersuchung anfang nov. 4 wochen zeit um wieder vorzuführen (krümmer gerissen, kat defekt) anfang dezember wieder dort, plakette bis 12/08. TÜV-Niederlassung Neunkirchen/Saar

Stimmt, hab ich nicht dabeigesagt, das Saarland hat die Rückdatiert-Regel nicht anerkannt.

Aber auch nur das Saarland.........

der Habicht

am 16. Januar 2007 um 18:53

gut zu wissen....

meiner is ebenfalls seit november abgelaufen.... :D

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 21:52

Tüv

 

Ok, danke für die Hilfe, dann muss ich mir ja keine sorgen machen! Außer die Rennleitung ist hinter mir....

 

THX

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