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Kostenfalle operating leasing

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 20:38

da man es viel zu selten liest, nochmal Warnung vor den Praktiken der Leasing Firmen beim operating leasing :

Ich gab mein Auto nach fünf Jahren und 110t km zurück, alles penibel geputzt, Sitze gereinigt, Auto nochmal genau inspiziert, sah ( für mich ) aus wie neu.

Vier Monate später trifft mich fast der Schlag: Leasing Firma ( Leaseplan) schickt ihr Sachverständigen Gutachten: ca. 3500 € "Schäden" werden da aufgelistet !!

Abgesehen von einem "abgelaufenen" Pannenkit, das ich zu ersetzen hätte, bis zu einem in 1800 km fälligen Service, für das ich auch zu zahlen hätte, kleine abblätternde Plastikteile an der Innenverkleidung der Tür, scheinbare Fingernägelkratzer an der Innentür-Griffmulde , die mit 1300 € Schaden beziffert werden, einem ca 50mm langen kaum sichtbaren feinsten Lackschaden an der Unterkante der Stoßstange, der mit 1300 € Schaden beziffert wird, die schneeweißen Ledersitze ( mit Lederreiniger sorgfältig gereinigt, da Jeans und dergleichen nach 5 Jahren natürlich eine leichte Verfärbung hinterließen): "Flecken" ( = Sitzspuren) 150€ Reinigungskosten usw.usf....

Alles normale Gebrauchsspuren würde man meinen, aber die Leasing-Gesellschaften holen sich da auf Kosten der Konsumenten ihr Körbchengeld in der Sicherheit, am längeren Ast zu sitzen....

 

 

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34 Antworten

Ich würde behaupten, dass sind mehr als normale Gebrauchsspuren. Auch wenn die Auflösung der Bilder kein eindeutiges Urteil erlaubt.

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 15:47

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 30. Januar 2018 um 16:08:34 Uhr:

Ich würde behaupten, dass sind mehr als normale Gebrauchsspuren.

naja, kann sein, wenn das aber wirklich so ist, dann sollte man das Auto 5 Jahre besser in der Garage stehen lassen.

( PS die offenbar schlecht gefertigte Plastik-Getrankehalter Einfassung auszutauschen wäre auch oK , aber eben nicht für 1300 €)

am 30. Januar 2018 um 15:53

Das würde ich auch behaupten anhand der schlechten Bilder.

Allerdings selbst wenn der Tausch des Becherhalters 1300€ beim Vertragshändler kostet, dürfte der kaum voll in Abzug gebracht werden. Denn wenn man den unrepariert so verkauft, dann dürfte der Abschlag dafür klar geringer ausfallen. Und nur das darf abgezogen werden. Gleiches gilt für den Kratzer.

am 30. Januar 2018 um 16:14

Aus meiner Erfahrung (in Deutschland):

Sitze: kann man auf dem Bild nicht erkennen.

Stoßstange: Keine normalen Gebrauchsspuren. Da hatte ich ähnliche Kratzer, sogar etwas mehr und auch am Unterteil. Laut Gutachten damals unter 600 netto, Minderwert unter 400 netto.

Becherhalter: Lächerlich. Normale Gebrauchsspuren aufgrund minderwertiger Qualität. Der Minderwert sind sicher keine 1.300 Euro.

Pannenset: Muss bezahlt werden. Aber 130 Euro Für einen Verbandskasten?

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 16:28

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 30. Januar 2018 um 17:14:54 Uhr:

 

Pannenset: Muss bezahlt werden. Aber 130 Euro Für einen Verbandskasten?

das Reifenpannenset, wußte gar nicht dass so was Ablaufdatum ( 3 Jahre) hat.

Hallo,

vielleicht kann ich Dir ein wenig weiter helfen. Ist mir mal vor Jahren passiert. Ersatz- PKW, wegen Unfall, von einem Verleiher bekommen. 6 Tage gefahren. Fahrzeug wurde gebracht und wieder abgeholt. Keine Übernahme, keine Übergabe. Nach etwa einer Woche behauptete der Verleiher, daß das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweise. Da das Fahrzeug bereits weitervermietet war, stand es auf mein Verlangen nicht zur Verfügung. Ging vor Gericht- und der Richter sagte dem Verleiher ganz trocken: Pecht gehabt. Wer auf Übergabeprotokolle verzichtet, muss beweisen, dass der Mangel tatsächlich von dem Beschuldigten verursacht wurde.

Nach 4 Monaten können ja Heerschaaren von potentiellen Käufern das Fahrzeug betatscht haben. Wie will man da noch den Verursacher benennen. Wahrscheinlich wird das vorliegende Gutachten nicht das genaue Datum der eigentlichen Begutachtung enthalten, sondern nur dessen schriftl. Erstellung und wenn, auch während des Transportes des Fahrzeugs können Dritte Schäden verüben.

Ich würde die Sache vor Gericht in Ruhe aussitzen und mal abwarten was passiert. Im worst case wird Dein Anwalt die Kosten für die Mängelbeseitigung erheblich drücken. Immerhin dann auch noch ein Teilerfolg.

Gruss vom Asphalthoppler

verg. mal hier: https://www.anwalt.de/.../...i-schaeden-an-einem-mietwagen_016088.html

Die Bezeugung kann auch durch angefertigte Fotos und den Bilddaten erfolgen. ( Exif- Daten) !!!!!! ;-)))

Hallo,

noch ein Nachtrag:

Schlechte Bilder sind immer noch besser, als mündliche Aussagen oder Fernabgutachten- Behauptungen.

Zudem: "ohne Rechtsschutzversicherung für Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz ( wer hat so was schon?)"

Das gilt nur für österreichisches Recht! Dort ist das eine Option der Rechtsschutzverträge, die aber oft inkludiert ist

In Deutschland umfasst der Verkehrsrechtsschutz grundsätzlich auch alle Verträge rund ums Auto.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 13:16

danke mal an alle, habe an LeasePlan geschrieben, mal sehen was zurück kommt.

Im Leasingvertrag steht, dass das Fahrzeug gem. ÖNORM V5080 Bewertungsklasse II zurück gegeben werden muss, und dort steht "Karosserie: kleine Kratzer und Dellen, Innenraum: leichte Abnützungsspuren" (ist natürlich recht schwammige Formulierung), falls der Zustand dem nicht entspricht, muss der Leasingnehmer die "Kosten der Wertminderung bzw der Wiederherstellung übernehemen" ( es wird nicht ausgeführt wer jetzt entscheidet, ob reparieren oder Wertminderung verrechnen).

am 2. Februar 2018 um 13:57

Kann bei Leasing so etwas passieren? Glaube schon, hier gibts unzählige Artikel dazu.

Die Leasinggegner werden genau das anführen, die Leasingfreunde mit "mir noch nie passiert" Ihre Erfahrung posten.

Eigentlich ist es einfach

Bist Du anderer Meinung: nix zahlen und streiten, notfalls vor Gericht.

 

Und verleihst Du ein Ding, was dein Eigentum ist und bekommst es mit Kratzern und leichten Beschädigungen zurück: Was wirst Du tun?

Andere Frage: hast Du schon ein neues Leasing?

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 14:30

Zitat:

@ChKolumbus schrieb am 2. Februar 2018 um 14:57:36 Uhr:

 

 

Und verleihst Du ein Ding, was dein Eigentum ist und bekommst es mit Kratzern und leichten Beschädigungen zurück: Was wirst Du tun?

Andere Frage: hast Du schon ein neues Leasing?

Frage eins: wie das Fahrzeug zurück gegeben werden muss, steht im Vertrag: "laut Önorm V5080 Bewertungsklasse2", das heißt mit kleinen Kratzern und Beulen, leichten Abnutzungsspuren innen.... etc", manche Leasinggesellschaften schreiben das dann detailliert aus, andere eben nur laut Bewertungsklasse II. Also eigentlich relativ klar, nur dass dort nicht näher steht was ein "kleiner" Kratzer genau ist, und was "leichte" Abnutzungsspuren. Außerdem ist es natürlich ein Unterschied, ob ein Fahrzeug 2 oder 5 Jahre, 20 000 oder 200 000 km gefahren wurde, die Kilometerleistung und das Alter werden in der Rate ja eingepreist, sollten also auch bei der Rückgabe Beurteilung berücksichtigt werden.

Frage zwei: Leasing ist oK, solange man fair behandelt wird, habe beim neuen Fahrzeug wieder eins genommen ( aber nicht bei LeasePlan). Da das aber meine erste (und schlechte) Erfahrung mit operating-Leasing ( Nutzwertleasing) war, lasse ich mir nun ein Offert stellen, das jetzige (neue) operating leasig auf Restwert-leasing umzustellen, wenn es nicht zu teuer ist.

am 2. Februar 2018 um 14:35

Zitat:

@kreisleriana schrieb am 2. Februar 2018 um 15:30:42 Uhr:

 

Frage eins: wie das Fahrzeug zurück gegeben werden muss, steht im Vertrag: "laut Önorm V5080 Bewertungsklasse2", das heißt mit kleinen Kratzern und Beulen, leichten Abnutzungsspuren innen.... etc", manche Leasinggesellschaften schreiben das dann detailliert aus, andere eben nur laut Bewertungsklasse II. Also eigentlich relativ klar, nur dass dort nicht näher steht was ein "kleiner" Kratzer genau ist, und was "leichte" Abnutzungsspuren. Außerdem ist es natürlich ein Unterschied, ob ein Fahrzeug 2 oder 5 Jahre, 20 000 oder 200 000 km gefahren wurde, die Kilometerleistung und das Alter werden in der Rate ja eingepreist, sollten also auch bei der Rückgabe Beurteilung berücksichtigt werden.

Jein.

Ich würde vielleicht etwas mehr leichte Abnutzungsspuren bei einem Fahrzeug das länger verleast wird sehen, aber ich sehe nicht, dass deshalb man über die Abnutzung hinaus gehen darf.

Und die einzigen beiden Dinge, die man auf den Fotos beurteilen kann (der Kratzer und der Becherhalter) sind keine Abnutzung, das sind Schäden (nur die Schadenshöhe ist wie gesagt auch aus meiner Sicht nicht angebracht).

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 15:05

Zitat:

@simfer schrieb am 2. Februar 2018 um 15:35:47 Uhr:

Zitat:

 

Und die einzigen beiden Dinge, die man auf den Fotos beurteilen kann (der Kratzer und der Becherhalter) sind keine Abnutzung, das sind Schäden (nur die Schadenshöhe ist wie gesagt auch aus meiner Sicht nicht angebracht).

Ein kleiner Kratzer, eine kleine Beule, Delle sind freilich "Schäden", aber genau das steht eigentlich in der Bewertungsklasse II, denen das Fahrzeug zu entsprechen hat, drinnen: Karosserie " kleine Beulen , Kratzer...." . Sonst müßte im Leasingvertrag stehen : Zustand bei der Rückgabe: keinerlei Schäden, Bewertungsklasse I, steht aber nicht ( so viel ich weiß bei keiner Leasingfirma).

Das mit dem Becherhalter sehe ich anders, da ich für die schlechte Fertigungsqualität nichts kann, dass man in den Becherhalter keine Becher stellen darf, weil sonst die Oberfläche abblättert, aber wegen ein paar Euro für den Plastikring würde ich mich nicht alterieren , wegen 1300 dafür schon.( Habe bei der Kasko Vers nachgefragt, ob sie dafür aufkommen würden: wenig überraschende Antwort: nein, das ist normale Abnnützung bei einem Becherhalter)

am 2. Februar 2018 um 15:09

Mit mir brauchst du das nicht ausdiskutieren. Da werden wir zu keinem Ergebnis kommen. Ich würde, was die schlechten Bilder so hergeben, diese zwei Dinge nicht als normalen verschleiß sehen, aber meine Meinung ändert, wie gesagt, eh nichts.

Wie schon gesagt, die Schäden auf den äußerst schlechten Bildern sind weit über der normalen Abnutzung.

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 15:14

kein Problem, aber vielleicht sollte anderen Leasingnehmern klar sein, dass im Vertrag nicht nur normaler Verschleiß, sondern auch diese kleinen " Schäden" bei der Rückgabe als "akzeptabel" angeführt werden, bei der Rückgabe dann aber ( mitunter) nicht.

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