Kosten "Neuer" KFZ Brief?+ Eintragungen?
Tach, werde Morgen meinen Golf wieder anmelden.
Habe aber noch den "alten" Brief!
Soweit ich weis bekommt man dann automatisch bei der Wieder zulassung einen dieser neuen Briefe.....
Weiß einer was der Lappen kostet?
Und was kosten "Eintragunegn" in diesen Brief?
Muss meine Tieferlegung und die Spurplatten eintragen lassen.
Ud wird nun nur 1 Reifengrösse eingetragen oder alle bisherigen?
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Weizenmarc
Habe letztes Jahr andere Räder eintragen lassen.
Hat mich beim Strassenverkehrsamt 11,70€ für die Änderung und die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 gekostet.
In die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mussten die neuen Räder nicht eingetragen werden.
Moinsen,
die Erkenntnis ist verblüffend.... nehmen wir mal an, ich lasse was eintragen und lege das Auto später für einige Zeit still. Dabei wird dann mit Entstempelung der Kennzeichen auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fz-Schein) eingezogen. Woher soll dann jemand auf dem Amt bei Wiederzulassung wissen, was in den neuen Teil 1 alles einzutragen ist, wenn's im Teil 2 (alt: Fz-Brief) nicht drinsteht? Muss man dann neu eintragen lassen!?
Bin auch schon gespannt auf mein Resultat heute - durch Eintragung eines DPF ändert sich bei meinem auch die Schlüsselnummer, ein altes Gutachten muss bei der Gelegenheit nachgetragen werden (Standheizung) und ein alter Eintrag (Räder/Reifen) in die neuen Papiere übernommen werden. Selbst der Zulassungsdienst ist neugierig, was da im Endeffekt bei rauskommt. Auf jeden Fall wird mein schöner Fz-Brief durch eine Zulassungsbescheinigung ersetzt 🙁
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von irina1974
...glaube ne Entschuldigung bei deinem B-Kennzeichen Kollegen wäre auch nicht verkehrt......
Dieser B - Mensch greift mich warum auch immer an. Vielleicht weil ich auch B habe ?. Aber er interessiert mich nicht + das Thema ist durch.
Frohe Ostern und viel Glück ( Anstehen) bei der Anmeldung.
buba , der jetzt nach Bayern fährt.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Moinsen,
die Erkenntnis ist verblüffend.... nehmen wir mal an, ich lasse was eintragen und lege das Auto später für einige Zeit still. Dabei wird dann mit Entstempelung der Kennzeichen auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fz-Schein) eingezogen. Woher soll dann jemand auf dem Amt bei Wiederzulassung wissen, was in den neuen Teil 1 alles einzutragen ist, wenn's im Teil 2 (alt: Fz-Brief) nicht drinsteht? Muss man dann neu eintragen lassen!?
Berechtigte Frage, die bei mir ein paar Tage nach der Eintragung auch aufgekommen ist.
Hatte vorher beim Strassenverkehrsamt telefonisch nachgefragt, was ich alles brauche, da wurde mir noch gesagt, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch mitbringen muss. Bei der Eintragung wurde mir dann gesagt "Brauchen wir nicht". Dafür wurde mein TÜV- Gutachten einbehalten. Habe die Änderung jetzt also nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bestätigt.
Die gute Dame konnte mir allerdings auch nicht beantworten, warum ich die Räder überhaupt eintragen lassen muss, da in den neuen Papieren ja sowieso nur eine Reifengrösse drinsteht. Übrigens nicht die, die bei mir serienmässig montiert ist...
O-Ton: "Manche Sachen sollte man erst gar nicht versuchen zu verstehen. Bürokratie halt" 😁
Ähnliche Themen
ALso, bin zurück.
Die Wiederinbetriebnahme meines Golfes kostete incl der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den Fahrzeugschein.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den Fahrzeugbrief und der Eintragung der änderungen am Fahrzeug 28,50 Euro!
Das geht ja noch.... was mich aber immens Ärgert ist das tatsächlich nur 1 Reifengrösse (die kleinste) Eingetragen ist,obwohl im "alten" Fahrzeugbrief ne Menge anderer Rad/Reifen Kombinationen steht wie z.B. die 18Zoll Rad / Reifen Kombination.
Auf meine Nachfrage ob man das nicht manuell eintragen könnte wurde das verneint!
Sollte man sich aber NAchträglich eine 18 Zoll Rad/Reifenkombi von nem Fremdhersteller zulegen und diese vom Tüv eingetragen werden müssen, wird diese gesondert in den Teil1 der Zulassungsb. eingetragen.!
NAja...der Rückschritt bringt im Fall der Fälle Debatten mit der Polizei.
Ich hätte mir gewünscht das die größte R/R Kombination eingetragen wird....dann entfallen zumindest die Debatten Falls man kleinere Räder fährt.....