Kosten höher als Kostenvoranschlag - Versicherung streikt!

VW Golf 4 (1J)

Hallo Ihr,

hoffentlich habt Ihr Tipps für mich, wie ich mich am Besten verhalten sollte. Im Moment rätsel ich noch, ob ich vor Wut platzen oder lieber heulen soll.

Anfang Februar fuhr mir jemand beim Parken in meine Beifahrertür (ich fahr den neuen Polo) und beging Fahrerflucht. Sofort, nachdem ich es bemerkt habe, hab ich Unbekannt bei der Polizei angezeigt. Natürlich hab ich keine Hoffnung, dass der noch gefunden wird. Meine Versicherung meinte, dass sie den Schaden bis 1.800,-- Übernehmen würden (Vollkasko). Meine Werkstatt nannte mir exakt diesen Preis, welchen ich mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen habe. Das Problem ist, dass die Beule nicht ausgebeult werden kann. Die befindet sich exakt im Falz und auch der Kratzer darüber ist tiefergehend und hat das Blech verbogen.
Heute sollte ich die neue Türe bekommen. Die wird "roh" vom Werk geliefert und muss dann halt noch hier von einem Lackierer lackiert werden (Hot Orange Metallic). Jetzt rufen die an und sagen, dass das nicht reicht, weil die angrenzenden Seitenteile auch noch lackiert werden müssen, da man sonst den Farbunterschied zu sehr sehen würde. Das wäre immer so, VW würde das so als Richtlinie ausgeben! Die machen dann praktisch einen Farbverlauf von der Tür zur Motorhaube und hinten entsprechend auch. Der neue Preis: 2.600,--. Den Preis akzeptiert aber nicht mehr meine Versicherung. Die sagen, dass das ein Schönheitsfehler ist, den man in Kauf nehmen muss und solch eine Anpassung ist nicht im Vertrag inbegriffen.
Allerdings ist es so, dass ich es wohl durchbekommen hätte, wenn der Voranschlag gleich auf 2.600,-- gelautet hätte. Aber nachträglich machen die halt dicht!
Jetzt schickt die Versicherung einen Gutachter und ich kann nur hoffen. Mein Auto ist gerade mal 3 Jahre alt und ich will eigentlich nicht mit einem 2-Farben-Auto rumfahren.

Wie ist das denn? Ich meine, die tatsächlichen Kosten liegen ja wohl weit über 10-25% des Kostenvoranschlags. Ich bin der Meinung, dass da der Meister geschlampt hat. Aber der ist natürlich jetzt erst mal im Urlaub. Aber wozu lass ich mir nen Kostenvoranschlag geben, wenn dann nacher so was rauskommt? Kann ich mich auf den fixieren?

Vielen Dank für Eure Tipps! Bin für alles dankbar!

Redface

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal ist das hier ein total bescheuerter Ratschlag:

Zitat:

Original geschrieben von inkpot



Also mein Rat: Nehm Dir einen sachkundigen Anwalt. Das Ding kannst Du Regeln, aber nicht alleine.

im Kaskoschaden zahlst du den "sachkundigen Anwalt" nämlich selbst - ich glaube kaum, dass der 4-Millionen-Kilometer-Rücksichtslosüberholer dir dann die Anwaltskosten erstatten wird.

Sodann: Es gibt hier noch überhaupt keinen Grund zur Aufregung.

Die Werkstatt hat einen Betrag zur voraussichtlichen Instandsetzung des Fahrzeuges genannt, welcher von deiner Kaskoversicherung akzeptiert wurde.

Jetzt fällt der Werkstatt auf einmal ein, dass man da zur Farbangleichung doch lieber noch eine Beilackierung durchführen sollte.

Logischer Weise fragt man sich nun bei deinem Kaskoversicherer, warum man da nicht gleich drauf gekommen ist.

Jetzt kommt der Sachverständige der Versicherung und wird sich den Schaden ansehen und ich wüsste keinen Grund, warum dieser nicht eine Beilackierung freigeben sollte.

Die ist nämlich tatsächlich erforderlich, wenn man nicht hinterher Farbunterschiede sehen will - und gehört damit zur sach- und fachgerechten Instandsetzung dazu.

Grund zur Aufregung würde hier nur bestehen, wenn eine tatsächliche Weigerung der Kostenübernahme zur fach- und sachgerechten Instandsetzung erfolgen würde.

Von daher: Abwarten und den Sachverständigen seine Arbeit machen lassen, der wird schon wissen, was zu tun ist - und die korrekten Reparaturwege kennt er natürlich auch.

Und vor allem: Ruhe bewahren - noch gibt es keinerlei Grund zur Aufregung.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Also bei meinem 5 Jahre alten Auto wurde die Stossstange hinten getauscht. Da wurde nichts beilackiert oder angepasst. Ei guter Lackierer passt den neuen Lack an den Zustand des Fahrzeuglackes an. Da siehst du garnichts von wenn er gut arbeitet. Das ganze hat 1500 euro inklusive montage und und seitenteilen gekostet. In der Markenwerkstatt.

Für mich klingt das nach Versicherungsbetrug durch die Werkstatt

da hast du recht. ein guter lackierer bezieht das fahrzeugalter mit ein aber dennoch wird sich in der basis an dem code vom werk gehalten. der fahrzeuglack besteht aus mehreren einzelfarben und hier geht es um nuancen was nie und nimmer ein lackierer anpassen kann. je nach fahrzeugteil, vorallem großflächige und wenn dann noch kanten, sicken etc. drinnen sind, geben aber lackierte flächen, je nach position eines außenstehenden betrachters und sonnenstand einen anderen farbton ab und dies wird durch beilackierung umliegender teile minimiert. das ist aber beim schweller und stoßstange nicht ganz so schlimm und auffällig wie bei einer motorhaube oder tür. selbst beim smart repair wird mehrere cm neben der schadhaften stelle noch drüber lackiert

hier hat eindeuttig der lackierer geschlafen. ein fachmann erkennt eigenlich ob beilackiert werden muss und die tür raus muss oder eben nicht.

aus versicherungssicht sieht es nämlich jetzt so aus als ob jemand aus einer beule / schramme alles neu haben will und nicht fachgerecht instantgesetzt. daher ist das misstrauen völlig berechtig seitens der versicherung

Leute, Leute.........

nun bleibt hier doch bitte mal auf dem Teppich.

"Versicherungsbetrug, Lackierer hat keine Ahnung, Meister ist doof" Anwalt muss" her........🙄

Eigentlich hat Twelf hier schon alles richtig beschreiben. Aber nochmal:

Kasko= Vertragrecht und da ist die AKB maßgeblich. In den Vertragbedingungen steht dazu, dass
ein Abzug für einer Wertverbesserung vorgenommen werden "kann"

man sagt dazu Abzug "neu für alt" 

Das macht in der heutigen Zeit aber kein Versicherer mehr, in den neuen AKB`s gibt es das fast gar nicht mehr (zumindest nicht bei den großen und Versicherungen), weil man auch dort weiß, das durch ein beilackieren keine Wertvesserung am Fahrzeug eintritt.

In der heutigen Zeit ist es die tägliche Praxis, dass gerade bei den Pelcolor- und Metallicfarbtönen mit beilackiert werden muss. 

Die Gründe hierfür sind vielschichtig, dass ist ein technisch sehr komplexes Thema. Aber eines könnt ihr glauben, mit der Unfähigkeit des Lackierers hat das ganz Gewiss überhaupt nichts zu tun. 

Entwicklungen im Bereich der Coloristik, der Farbtonherstellung und der Lackiertechnik
führen zunehmend im Bereich der Reparaturlackierung zu Schwierigkeiten den gewählten
Farbton so zu treffen, dass für das menschliche Auge ein Farbtonunterschied zwischen dem
instandgesetzten Teil und angrenzenden Bauteilen nicht erkennbar ist. Die Thematik ist in
Fachkreisen hinreichend bekannt.

@Redface

Lass das, wie Twelf geschrieben hat, von dem SV der Versicherung prüfen und warte hier erst einmal ab.

Ein Anwalt hilft dir hier erst einmal überhaupt nicht weiter und bezahlen wirst du den ganz Gewiss selber.

Wenn überhaput, dann wäre hier an das Sachverständigenverfahren zu denken (steht auch in der AKB), aber das wäre jetzt wirklich viel zu früh um das hier zu Erwägung zu ziehen.

Als warte ab, was der SV dazu sagt und berichte hier weiter.

Wir versuchen dir dann zu helfen.

Nö... Ihr werft da was durcheinander. Er hat das schon selbst richtig erkannt. In seiner Versicherung ist das Beilackieren nicht enthalten. Anscheinend hat er sich diesbezüglich in den Bedingungen schlau gemacht. Das Beilackieren hat auch mit dem Neu für Alt Abzug recht wenig zu tun, wenn es auch häufig zusammenhängt. THEORETISCH kann die Versicherung bei einem solchen schon einen Abzug dafür machen, dass die Tür samt Lack neu ist und der Rest des Autos eben nicht. Das käme z.B. zum Tragen, wenn das Auto lacktechnisch schlecht gepflegt wäre und die Tür nun auffallend besser wird durch die Reparatur. Häufig, aber nicht immer, wird darauf verzichtet, wenn man nicht gerade den günstigsten Tarif hat. Dann kann aber immernoch ausgeschlossen sein, dass Beilackierungen bezahlt werden oder der Maximalbetrag dafür ist gedeckelt.

Wenn nun der Sachverständige kommt und meint, dass das nötig ist, heißt das noch immer nicht, dass es die Versicherung auch bezahlt. Der vielleicht einfachste Weg wäre der, dass er das aber dennoch tut und die Rechnung nachher durchwinkt, wenn sich der Betrag in Grenzen hält (zumindest wenn es der Gutachter der Versicherung ist, dann hat er durchaus Möglichkeiten).

Bei Silber- und Rottönen ist es halt sehr schwierig mit der Farbe. Und bei der Tür, welche als recht großes Teil inmitten zweier weiterer, vertikaler und ebenfalls großer Karosserieteile steht reicht schon eine kleine Nuance, um es zu sehen. Da kann man auf Basislack mit Farbcode gehen oder es per Farbfindung machen, man KANN es immer sehen. Muss aber nicht. Wie ich seit kurzem weiß, soll es auch sehr schwer sein, Wasserlacke überhaupt nachzumischen, wenn es nicht wirklich passt. Wenn man es sieht, schleift der Lackierer die angrenzenden Bauteile an, gibt etwas Beispritzverdünnung hinzu und lässt den Lack schön zu beiden Seiten hin auslaufen. Dann kann das Auge das nicht erkennen. Das kostet aber nicht die Welt, wenn er eh schon am Lackieren ist... Ob sowas überhaupt funktioniert, wenn die Tür bereits lackiert kommt und man dann nachher den Rest noch macht, da bin ich mehr als unsicher. Oder will man hier die ganze Seite machen???

§ 13 Ersatzleistung

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer bis zu dem
nach den Absätzen 1 bis 3 sich ergebenden Betrag die erforderlichen
Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfachen
Fracht -und sonstigen Transportkosten. Ent
sprechendes gilt bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs.
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter
und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Der
Abzug beschränkt sich bei Krafträdern, Personenkraftwagen sowie
Omnibussen bis zum Schluss des vierten, bei allen übrigen Fahrzeu-
gen bis zum Schluss des dritten auf die Erstzulassung des
Fahrzeugs folgenden Kalenderjahr auf Bereifung, Batterie und
Lackierung. Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn
und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

(6)
Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung
an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs
-und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatz-
wagens und Treibstoff ersetzt der Versicherer nicht. Die Kosten eines
Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die
Beauftragung des Sachverständigen von ihm veranlasst oder mit ihm
abgestimmt war.

so steht es in dem meisten AKB. Das hier sind die Musterbedingungen des GDV

Da steht nichts davon, dass Beilackieren nicht bezahlt wird.

Früher hat man sich darauf berufen, dass Veränderungnen des "äußeren Ansehen" hier zum negieren 
des Beilackieren führt. Das ist aber nicht mehr aktuell. 

Es mag (vielleicht) AKB`s geben, die um diesen Punkt ergänzt wurden, aber ich kann nicht erkennen, wo Redface geschrieben hat, das das in Ihrer AKB so steht.

Wäre das der Fall, dann hätte sich ja auch das entsenden eines Sachverständigen durch die Versicherung erledigt.

Ich sehe das hier eher Positiv für Redface.

Grundsätzlich ist die Entscheidung, ob Beliackiert werden muss oder nicht immer vorher zu treffen und nicht, wie oft fälschlich behauptet erst bei der Lackiervorbereitung.

Die Empfehlungen des ZDK und des AZT diesbezüglich werden aktuell auch gerade überarbeiet, diese die nicht mehr zeitgemäß und praxisorientiert sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6


Nö... Ihr werft da was durcheinander.

Nö, ich werfe da gar nichts durcheinander.

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6



Er hat das schon selbst richtig erkannt. In seiner Versicherung ist das Beilackieren nicht enthalten.

Interessant......kennst du den die Bedingungen des TE?

Ich kenne zwei Arten von Musterbedingungen des GDV.

Die alten Bedingungen, welche bis zum 1. Januar 2008 verwendet wurden und bei nicht umgestellten Veträgen also heute noch Gültigkeit haben.

Nach diesen ist geregelt, dass eine „Minderung des Ansehens“ nicht entschädigungspflichtig ist (§ 13 Absatz 7 der alten Muster-AKB).

Daraus KÖNNTE man herleiten, dass ein Farbtonunterschied hinzunehmen sei.

In der Regulierungspraxis kenne ich aber keine Fälle, bei welchen eine erforderliche Beilackierung verweigert wurde.

Angesichts des Fahrzeugalters dürften im vorliegenden Fall sowieso die neuen AKB, seit dem 01. Januar 2008 gelten.

Dort findet sich in den Muster-AKB des GDV die Formulierung von der „Minderung des Ansehens“ nicht mehr.
Es ist im Punkt A.2.13.1 nur noch von „Veränderungen“ die Rede.

Andererseits wird nach Punkt A.2.7.1. ausdrücklich festgehalten, dass im Reparaturfall "Die erforderlichen Kosten" bei sach- und fachgerechter Reparatur bis WBW erstattet werden.

Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss: Wenn der Sachverständige die Beilackierung für "erforderlich" zur sach- und fachgerechten Instandsetzung hält, werden diese auch von der Versicherung übernommen.

Wobei wir dann wieder bei meinem ersten Posting des Threads angekommen wären:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Von daher: Abwarten und den Sachverständigen seine Arbeit machen lassen, der wird schon wissen, was zu tun ist - und die korrekten Reparaturwege kennt er natürlich auch.

Alle weiteren Postings tragen hier höchstens zur weiteren Verunsicherung des TE bei.

Edit: Ich schliesse mich Delles Ausführungen dann an😉

Hmmm... Ich bin ja im Gegensatz zu anderen hier sogar gewillt, mich zu beugen, wenn ich Unrecht habe. Nur WURDE es mir vor 2 Jahren verweigert, die Beilackierung zu zahlen. Nach langem Hin und Her hat man es dann anteilig übernommen. Inzwischen hat meine Versicherungen den Betrag begrenzt. Da steht drin: "Beilackierungen werden bis zu einem Betrag i.H.v. 300,- Euro übernommen" (wortwörtlich). Dabei handelt es sich um den Premiumtarif. Im Standardtarif ist es mittlerweile explizit ausgeschlossen. Und das ist nicht die einzige Gesellschaft, die das so handhabt. Und wenn ich mich so daran erinnere, als ich damals im Internet zum Thema recherchiert habe, haben recht viele Leute Probleme damit.

Und JA, ich kenne die Bedingungen des TE. Er schreibt, ich zitiere:

Zitat:

Fakt ist - was ich mittlerweile rausbekommen habe: ein farbliches Anpassen der Seitenteile an die Tür, also ein beilackieren, ist nicht in der Versicherung enthalten.

Es scheint so, als habe er nachgefragt, wie man es ihm empfohlen hat.

Alles fast richtig.... 😁

Beilackierungskosten werden in aller Regel von Kasko-Versicherern nicht bezahlt. Argument ist nicht die Wertverbesserung (nfa), sondern die Wertminderung:

A.2.13.1
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Quelle: aktuelle Musterbedingungen GDV

Eine erkennbare Farbabweichung stellt keinen technischen Mangel dar, sondern eine optische Beeinträchtigung. Die Tür ist neu und tiptop lackiert. Damit ist der Schaden behoben. Worüber man streitet, sind die Kosten für die Lackierung von Teilen, die nicht beschädigt wurden aber aufgrund der Lackalterung etc. jetzt anders aussehen. Das ist aber kein Unfallschaden, sondern mindert ggf. den Verkaufswert des Fahrzeugs und ist daher vom Kasko-Versicherer nicht zu erstatten.

Wie hart der Versicherer an dieser Stelle bleibt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Oftmals wird der Sachverständige genau dazu eine Stellungnahme abgeben und dabei berücksichtigen, welches Teil beschädigt ist, wo es beschädigt wurde, welche Farbe das Fzg hat etc.

Beispiel 1: Kratzer am Seitenteil hinten bei der Rückleuchte am Kombi.

Ein guter Lackierer kann das in der Regel so auslaufen lassen, dass man keinen Farbunterschied zur Tür sieht.

Beispiel 2: Selbes Seitenteil aber diesmal Kratzer direkt an der C Säule.

Auch ein guter Lackierer wird das kaum sauber hinbekommen, ohne die angrenzende Tür zu bearbeiten.

Anhand dieser Überlegungen wird der SV entscheiden, ob eine Reparatur noch sach- und fachgerecht ist, wenn der Anschluss nicht stimmt.
Ein pauschales "Das muss immer gemacht werden, weil das Metallic ist" wäre jedenfalls zu wenig...

Und dann enscheidet sich, ob man den richtigen Versicherer gewählt hat....

Zitat:

Argument ist nicht die Wertverbesserung (nfa), sondern die Wertminderung

Das meinte ich ja mit durcheinanderwerfen... Es gibt auch Gesellschaften, die auf den nfa-Abzug verzichten, das Beilackieren aber dennoch nicht zahlen. Wie gesagt, nfa bedeutet, dass eine neu lackierte Tür theoretisch mehr wert ist, als vorher und daher Abzüge gemacht werden können (natürlich nur, wenn es zur Wertverbesserung kommt).

Deswegen ja: Mit dem SV reden und wenn er bei der Versicherung arbeitet und das machen kann, dann soll er sich mit der Werkstatt so verständigen, dass die es mit auf die Rechnung schreiben und er das durchwinkt. Wenn das nicht gerade 500,- Euro sind, geht das normalerweise gut.

Mein SV meinte damals, dass es gestrichen wird, wenn er es im Gutachten aufführt und er es nur so machen kann. Das hängt wahrscheinlich mit der Vorprüfung des Schadens zusammen. Und wenn sowas nicht versichert ist, dann ist es halt nicht versichert. Hat man dann noch nur die KFZ bei der Gesellschaft, gibt es für die ja auch keinen Grund, kulant zu sein.

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten - und sorry (!), dass ich mich nicht mehr gemeldet hatte. Aber dieser lange Winter hat es meiner Gesundheit angetan und mich darnieder gebrezelt. Aber das ist ein anderes Thema! 🙄

Wegen meiner Grippe konnte ich leider nicht bei dem Termin mit dem Gutachter dabei sein. Immerhin hat er bestätigt, dass Ausbeulen nicht reicht und eine neue Tür her muss. Er ist bei seinem Gutachten sogar noch 150,--€ unter dem Kostenvoranschlag von VW geblieben. Allerdings hat mir die Versicherung bestätigt, dass sie die Kosten laut dem Kostenvoranschlag übernehmen. Der Gutachter hat wohl einen anderen Stundensatz veranschlagt, aber die Versicherung übernimmt den Kostenvoranschlag von VW. Immerhin!

Das Beilackieren ist definitiv ausgeschlossen! Allerdings hab ich Stunk gemacht bei der Werkstatt, denn dieses ganze Verzögern und dass überhaupt ein Gutachter kommen musste, hab ich denen zu verdanken! Und irgendwie muss ich das richtige Maß an Ärger und Diplomatie hinbekommen haben, denn sie haben mir versprochen, eine Arbeit abzuliefern, bei dem man dann praktisch keinen Unterschied der Lacke erkennen kann. Was auch immer das heißen mag - ich bin gespannt. Noch fahre ich mit der kaputten Tür rum. 🙄

Mit meiner Versicherung ärgere ich mich trotzdem rum, denn: als ich den Schaden das erste Mal meldete, fragten die mich, ob ich eine bestimtme Werkstätte hätte. Hab ich, was ich auch verkündete. Die meinten daraufhin, dass ich die dann ja auch nehmen kann. Daraufhin also Tür bestellt, Termin gemacht, .... - wie bereits beschrieben.
Jetzt hab ich mal nachgefragt, ob ich ein Mietwagen bekommen kann, denn mein Auto fällt dann 4 Tage aus. Nö! Bekomme ich nicht! Weil dieses Autohaus keine Partnerwerkstätte von meiner Versicherung ist. Sonst hätte ich es bekommen. So nicht! Ist das nicht unsäglich? Weil mir das auch einer von denen verklickert hat..... Mitnichten!
In meinem Fall ist es jetzt nicht so schlimm, denn mein Mann und ich arbeiten im selben Unternehmen und so hab ich mein "Privattaxi" 😁 und werde mich nicht weiter mit denen rumärgern. Aber ein Wechsel der Versicherung ist für mich durchaus ein Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Redface


Mit meiner Versicherung ärgere ich mich trotzdem rum, denn: als ich den Schaden das erste Mal meldete, fragten die mich, ob ich eine bestimtme Werkstätte hätte. Hab ich, was ich auch verkündete. Die meinten daraufhin, dass ich die dann ja auch nehmen kann. Daraufhin also Tür bestellt, Termin gemacht, .... - wie bereits beschrieben.
Jetzt hab ich mal nachgefragt, ob ich ein Mietwagen bekommen kann, denn mein Auto fällt dann 4 Tage aus. Nö! Bekomme ich nicht! Weil dieses Autohaus keine Partnerwerkstätte von meiner Versicherung ist. Sonst hätte ich es bekommen. So nicht! Ist das nicht unsäglich? Weil mir das auch einer von denen verklickert hat..... Mitnichten!
In meinem Fall ist es jetzt nicht so schlimm, denn mein Mann und ich arbeiten im selben Unternehmen und so hab ich mein "Privattaxi" 😁 und werde mich nicht weiter mit denen rumärgern. Aber ein Wechsel der Versicherung ist für mich durchaus ein Thema.

und wenn deine Versicherung gesagt hätte "Mietwagen ist versichert aber nur in Verbindung mit der Partnerwerkstatt", hättest

du hier bestimmt gemeckert das die dich von deiner Wertkstatt wegreisen wollen ... einige können echt über alles meckern 🙄

Doppelpost ?

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile



Zitat:

und wenn deine Versicherung gesagt hätte "Mietwagen ist versichert aber nur in Verbindung mit der Partnerwerkstatt", hättest
du hier bestimmt gemeckert das die dich von deiner Wertkstatt wegreisen wollen ... einige können echt über alles meckern 🙄

WOW! Erstaunlich, wie schnell gerade der Status "einige können echt über alles meckern" vergeben wurde. Ein richtiger Rundumschlag! 😠

Eigentlich wollte ich nur damit ausdrücken, dass ich mir eine kompetente Beratung meiner Versicherung anders vorstelle und gewünscht hätte. Zum Beispiel: "Wegen der Reparatur in einer Werkstatt gibt es 2 Varianten: 1. Du suchst Dir selber Deine Werkstatt aus, hast dann aber den Nachteil, dass Du - wenn es nicht zufällig eine Partnerwerkstätte ist - kein Leihwagen von uns gezahlt bekommst. Oder 2. Du gehst zu einer Partnerwerkstätte und damit bekommst Du auch einen Leihwagen, aber dann ist es evtl. keine VW-Vertragswerkstätte." So! Dann hätte ich es mir selbst raussuchen können. DAS wäre für mich eine korrekte Beratung gewesen. 4 Tage Nutzungsausfall sind - wenn ich mein Auto beruflich brauchen würde - nämlich durchaus ein Thema!

Zitat:

Original geschrieben von Redface


Eigentlich wollte ich nur damit ausdrücken, dass ich mir eine kompetente Beratung meiner Versicherung anders vorstelle und gewünscht hätte.

Und wieso soll man dir am Telefon das erneut erklären was dir seit der Unterschrift unter den Vertrag bekannt ist?

Du hast die VS-Bedingungen gelesen und mit deiner Unterschrift bestätigt.

Wieso soll man dann alles doppelt und dreifach erklären?

Das mit dem Nutzungsausfall im VK-Fall dürfte ja wohl ganz genau im Kleingedruckten beschrieben sein, oder?!?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Redface


Eigentlich wollte ich nur damit ausdrücken, dass ich mir eine kompetente Beratung meiner Versicherung anders vorstelle und gewünscht hätte.
Und wieso soll man dir am Telefon das erneut erklären was dir seit der Unterschrift unter den Vertrag bekannt ist?
Du hast die VS-Bedingungen gelesen und mit deiner Unterschrift bestätigt.
Wieso soll man dann alles doppelt und dreifach erklären?

Das mit dem Nutzungsausfall im VK-Fall dürfte ja wohl ganz genau im Kleingedruckten beschrieben sein, oder?!?

Weil das zum Service dazugehört - nach meinem Empfinden!

Ein Beispiel: ein Anwender einer Software (beruflich genutzte Software - ich meine jetzt keine Spiele o.ä.) macht eine Schulung. Er arbeitet damit jeden Tag und ist darauf angewiesen. Trotzdem ruft er irgendwann mal die Hotline an weil er eine Frage zur Bedienung hat. Soll der Hotliner jetzt dem Kunden sagen, dass er das ja schon mal in seiner Schulung gelernt hat? Service ist doch, wenn der Hotliner trotz der Schulung das nochmal erklärt und vielleicht sogar noch eine weitere Lösung aufzeigt.

Und bevor jetzt ein Aufschrei kommt: das ist mein tägliches Brot. Ich weiß, von was ich rede. "Service" ist das Zauberwort!

Zitat:

Original geschrieben von Redface


Ich weiß, von was ich rede. "Service" ist das Zauberwort!

Und Service kostet Geld, bzw. einen höheren Tarif. Kann man alles haben, wenn man es sich leisten will.

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