Kosten für die 1. Inspektion

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hi, wer weis Rat ?

Mein Caddy (Ez 02/06) zeigt nun bei 21.000km an das er in 500km zur Inspektion möchte.
Obwohl ich ja einen Longlive Caddy gekauft habe der erst bei 30.000 zur Werkstatt sollte.
Aber lt. dem Freunldichen liegt das individuell an der Fahrweise ?!?!?
Naja, bei 75PS und 1,4l lass ich die Drehzahl bestimmt nicht unter 3000 ! ;-)
Aber kann es sein das die Inspektionskosten bei 300Euro liegen ?
Lt. zwei Händlern wird nur das Oel und der Pollenfilter gewechselt.
Danke euch im Voraus für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Alle Caddys werden ab Werk mit einer Wartungsintervallverlängerung ausgeliefert. Dieses 'Ausstattungsdetail' ist im Fahrzeugdatenträger als 'QG1' festgehalten und sorgt in Verbindung mit der Verwendung von speziellem Longlife-Motoröl nach VW Ölnorm 50700 für Diesel oder 50400 für Benziner, für eine flexible Fälligkeit der Servicetermine, die jeweils nach den konkreten Einsatzbedingungen des Fahrzeugs kalkuliert werden. Kurz vor Erreichen des kalkulierten Termines, erinnert dann eine Anzeige im Display daran, dass der Service fällig wird.

Dabei wird in der VW-Werbung häufig von 'alle 2 Jahre oder alle 30.000 Km' gesprochen, aber diese Maximalwerte sind in der Realität nur für wenige Fahrer machbar. Häufige Kurzstreckennutzung und/oder viele Volllastfahrten, verkürzen diesen Kalkulationszeitraum spürbar und man wird entsprechend früher bzw. nach kürzerer Fahrstrecke zum Service gebeten.

Wie früh oder spät die Displayanzeige bei den im Forum aktiven Caddybesitzern erschien, kann man in diesem Thread nachlesen.

Sollte der Service nach exakt einem Jahr oder genau 15.000 Km fällig sein, liegt die Vermutung nah, dass keine Wartungsintervallverlängerung aktiviert war, bzw. sie eventuell deaktiviert wurde. Das passiert gelegentlich mal, kann aber beim dann fälligen Besuch des 🙂 geklärt werden...😉.

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Schau in die Garantiebedingungen. Liegen dir vor. Wird der Service nicht planmäßig bei VW durchgeführt, kann man dir die zustehenden Garantieleistungen verweigern. Dann bleibt nur noch der Kulanzweg.....aber dazu brauch ich wohl nix sagen, wenn der Service nicht mehr beim 🙂 gemacht wird.

Warum schließt man ne Garantieverlängerung ab, wenn einem der VW-Service zu teuer ist?😕

Oder andersrum: bei Abschluß des Vertrages muß einen doch klar sein, dass man die genannten Bedingungen erfüllen MUSS. Dazu gehört der Service beim 🙂. Ist dort auch genannt.

Zitat:

Warum schließt man ne Garantieverlängerung ab, wenn einem der VW-Service zu teuer ist?😕

Nebenbei: Kann man auch eine Gebrauchtwagengarantie verlängern ? (2012/30000km bisher) Die Laufzeit ist bis September 2016. VG

Glaub nicht...
Ist ja nur dafür, das die dir dann keine versteckten Mängel unterjubeln kann und dann nach einer Woche/einem Monat schon was im Sack ist bei deinem Gebrauchtwagen.... quasi so ne Art Käuferschutz.

Ich denke nicht, würde aber auf jeden Fall mal nachfragen. Eine kleine Email an den freundlichen reicht ja aus.

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Leute.....es gibt AGB bzw. nen Vetrag mit dem berühmten Kleingedruckten.
Es kann gut sein, dass die Gebrauchtwagengarantie verlängerbar ist, nur nehmen die Übernahmekosten mit jedem Jahr und zunehmender Laufleistung ab und die Selbstbeteiligungsanteil zu. So rechnet sich das sehr bald nicht mehr, da die Versicherung auch nicht günstiger wird.

Alle Theorie ist grau - offroad grau... 😉

PS: hab ich mit der Sachmängelhaftung in einenTopf geschmissen...🙄

Zitat:

@PIPD black schrieb am 1. Juni 2016 um 17:59:01 Uhr:


Schau in die Garantiebedingungen. Liegen dir vor. Wird der Service nicht planmäßig bei VW durchgeführt, kann man dir die zustehenden Garantieleistungen verweigern. Dann bleibt nur noch der Kulanzweg.....aber dazu brauch ich wohl nix sagen, wenn der Service nicht mehr beim 🙂 gemacht wird.

Warum schließt man ne Garantieverlängerung ab, wenn einem der VW-Service zu teuer ist?😕

Oder andersrum: bei Abschluß des Vertrages muß einen doch klar sein, dass man die genannten Bedingungen erfüllen MUSS. Dazu gehört der Service beim 🙂. Ist dort auch genannt.

So ich habe die Garanteibedienungen durchgesehen, es steht folgende unter:

VI. Welche Obliegenheiten haben Sie ab Antragstellung bis zum Vertragsende?
Sie haben die Obliegenheit, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehnen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen

Da steht ja nun erstmal nicht , dass die Arbeiten explizit bei VW durchzuführen sind! Um genau diese Formulierung ging es mir. Hat jemand Erfahrungen wie VW sich verhält und eventuell versucht, daraus eine Pflicht zur Durchführung der Arbeiten bei VW zu konstruieren.

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