Kontrollleuchte "Motor aus, Öldruck" - nach Prüfung zuviel Öl

VW Passat B5/3BG

Guten Abend zusammen,

wir haben unseren alten Passat 1.8T mit defekter Ölpumpe und darauf folgendem kapitalen Motorschaden leider beerdigen müssen. Leider war die Öl-Warnung im BC defekt oder ging nicht an - warum auch immer - bei 120km/h rasselte es nur noch. Schade drum :/

Nun haben wir uns das gleiche Modell nochmal bei einem Händler gekauft - Übergabe war letzten Freitag.
Nach knapp 350km springt, glücklicherweise 300m vor der Haustür, die besagte Anzeige an (Motor AUS, Öldruck!) - konnten also noch nach Hause die Straße runter rollen. Erstmal erschrocken. Seitdem steht er. Habe dann mal den Ölstand gemessen - da ist mal locker 1 cm über der Max-Markierung Öl drin.

Morgen geht der Wagen in die Werkstatt zum Händler - ich bin jetzt technisch nicht ganz auf der Höhe, suche daher erstmal etwas Rat

Reicht es, da auch noch kein KM mit der Warnung gefahren wurde, das überschüssige Öl absaugen zu lassen? Muss dies der Händler machen?`Der könnte sich doof stellen und uns das ankreiden. Oder besteht die Gefahr von mittel- oder langfristigen Folgeschäden?

Laut Servicebuch wurde stets 5W30 Öl verwendet - was passiert wenn der Händler da falsches Öl draufgekippt hat?

Ich hab gerade wenig Lust auf ne erneute nervige Werkstatt-Odyssee und würde gerne mal wissen, was der Händler auch im Rahmen der Gewährleistung überprüfen muss/sollte? Der Wagen hat erst einen neuen KAT bekommen vorm TÜV - nicht dass der gleich wieder mit rauskann. Es hat übrigens nichts gequalmt, auch keine Geräusche aus dem Motor.

Es ist ein Passat 1.8T BJ 2000

Danke für eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

Wer 10W40 oder 5W30 bei diesem Motor fährt,muss mit den Konsequenzen leben.

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10W40 gibts aber bestenfalls als HC Öl (teilsynthetisch). 5W40 bekommt man auch vollsynthetisch.

Wer 10W40 oder 5W30 bei diesem Motor fährt,muss mit den Konsequenzen leben.

Wir haben das Öl wechseln lassen auf 0W40. Da war das Autoleben lang nachgewiesen anderes Öl drin, der Händler hat einfach 10W40 reingefüllt.

Die Werkstatt möchte uns aber die Ölpumpe in Rechnung stellen - ich glaub ich spinne.

Wahrscheinlich fährst du das 0W40, weil es in deiner Region im Winter minus 40 Grad kalt ist, dass erklärt natürlich einiges.

Gruß
Andreas

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Nein, weil der 1.8T nach unzähligen Empfehlungen genau dieses Öl gerne hat.

unverbindliche Meinungsäuserung meinerseits-
erte Frage: Händler : wie groß, wie lange besteht er, Bewertung der Kunden?
Rechtliche und fachliche Informatin VOR Verhandlungen mit Händler

Recht: ÖL- nach Herstellervorschrift-
gerade das betriftt rechtlichen Aspeckt-
stellt der Höndler ölpume in Rechnung und das wird akzeptiert, kann er auch die Rechnung beliebig ausweiten und den schaden absteiten.
akzepiert der Kunde ein Fehlverhalten des Kunden, wird sich der Händler rausreden,
Falsches Öl vom Kunden - dann darf auch Kunde haften. Jede laienhafte Argumntation - ich habe 1 cm zuviel öl drin- ohne Beweisicherung usw spielt dem Händler in die Hände.
Ist der händler unseriös, zögert er alles raus bis er das Geschäft schließt.

Technik: wenn die ölpumpe Schaden hat ist das bedenklich, dann könnte der Motor insgesamt ausgelutscht sein.
OK es könnte rein zufällig nur der Öldruckschalter kaputt sein. da Motor gleich aus, könnte keinerlei Schaden entstanden sein.
Es ar alles in Ordnung, eben nur ein zufälliger Schaden.

Recht2 : oder der Händler hat ausgelutschtes kfz verkauft, und eventuell getrickst, so dass noch ein gewisser Druckaufgebaut wurde, wenigsten eine Zeit lang. Dann ist der Motor ausgelutscht. Siehe Vorschreiber.

Hänler auf die Finger schauen, was ausgebut wird, Beweissicherung, alle Vereinbarungen schriftlich Sachverständigen mitnehmen / befragen auch vorab kostenlos als Information.
Wenn kfz beim Händler(unseriös) steht ist es schon zu spät, er kann behaupten was er will-

Ich sehe es so:

1. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung und es gib eine Garantie, ein freiwilliges Haltbarkeitsversprechen (Erklärung!) für eine bestimmte festgelegte Dauer und deren Regel der Geber –in diesem Fall der Händler- selbst frei bestimmen kann, hierzu ist in den Garantiebedingungen nachzulesen, was diese genau umfasst.

2. Wenn zwischen den Parteien nichts Vertragliches vereinbart wurde, gibt es nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Händlers, mehr nicht. Und sollte der Händler anschließend noch das Wischwasser auffüllen, so ist selbst das kein Service sondern eine nette Geste. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Service.

3. Da es sich hier (rechtlich gesehen) um einen natürlichen Verschleiß der Teile handelt -besteht ohne zusätzliche Vereinbarung (Garantie) kein Anspruch- sind diese von einer Gewährleistung und Leistungspflicht des Händlers ausgeschlossen.

Natürlicher Verschleiß ist sowohl bei der gesetzlichen Gewährleistung als auch bei den meisten Garantiebestimmungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich um eine reine Sachmängel-Haftung, wobei dem Hersteller oder Händler Freiräume zur Festsetzung der Haftung zugebilligt werden.

Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Ein in dieser Zeit auftretender Mangel wird als beim Kauf nicht vorhanden angesehen. Es sei denn, der Händler beweist (Lastumkehr) das Gegenteil. Die Gewährleistung greift nicht für Mängel, die dem Käufer beim Kauf bekannt waren. Natürliche Verschleißteile sind immer ausgenommen, es sei denn, es besteht eine beiderseitige Vereinbarung, eine solch explizite Garantie. Nach sechs Monaten muss der Käufer die Beweislast erbringen, was aber wohl oft sehr schwer bis gar nicht machbar ist.

Selbst wenn der Händler –so machen es die meisten- eine Versicherung dafür abschließt und deren Leistung in eine Garantie einbettet und mit dem Käufer vereinbart, so gilt auch nur das, für was die Versicherung im Fall Eintritt bzw. im Vertrag festgeschrieben steht.

Ich sehe es in diesem Fall so, dass der Händler schon auf Kulanz seinen Lohneinsatz erbringt und daher sein Recht in Anspruch nimmt, sich die Materialkosten begleichen zu lassen. Sein Verhalten lässt sich nicht als konkludent beweisen, er macht aus seiner Sicht mehr als er müsste.

Anders ist es, wenn der Händler den Käufer getäuscht hat und einen oder mehrere Mängel bewusst oder sogar mit (billigendem) Vorsatz verheimlicht oder die Sache manipuliert hat. Dieser Tatbestand ist dem Verkäufer allerdings nachzuweisen und die Beweislast obliegt dann dem Käufer.

@ knallkatze, du schreibst: “Da war das Autoleben lang nachgewiesen anderes Öl drin“.
1. Wie willst du das hieb- und stichfest beweisen ?
2. Wie willst du die Beweiskette erstellen, dass das vom Händler eingefüllte Öl die getauschten Teile beschädigt hat bzw. zu deren Verschleiß mit Folge bis zum Totalausfall geführt hat ?

Du merkst: “Die Werkstatt möchte uns aber die Ölpumpe in Rechnung stellen - ich glaub ich spinne.“

Nö, sehe ich nicht so. Da der Händler nicht bei der Caritas oder Heilsarmee ist und seine Kosten decken muss, ist die Forderung berechtigt und steht ihm zu. Er möchte die Materialkosten für dein(!) neues Verschleißteil nicht bekommen, er will, nein er muss die Kosten von dir beglichen bekommen.

Ich glaube, du spinnst in diesem Fall nicht.

Gruß
Andreas

@Rep-Serv

Du willst aller ernstens einen 1.6 mit einem 1.8T vergleichen?
Der 1.8T braucht min ein gutes 5W40 mit Reinigungsadditiven,besser ein Vollsythetisches z.B. 0W40 5W50 10W60.
Hier geht's nicht darum wie viel Grad Celsius das Öl flüssig bleibt,sondern das sich so wenig Ölkohle und Ölschlamm produziert wird.
Was auch immer du gelesen hast,dein Motor ist durch das Öl was VW vorschreibt,Hopps gegangen.

Genauso hat der Händler nach dem Kauf erstmal eine Gesetzliche Gewährleistung zu geben,wenn nach wenigen Km,was der Fall war,die Öldrucklampe angeht,dann war das Problem bereits vorher.Das kann man nachweisen.
Daher würde ich da gar nichts dergleichen zahlen.

MFG

Mon moin @ blue vectra th,

wo bitteschön habe ich einen Vergleich zwischen einem 1.6 und 1,8 gemacht bzw. was von Ölkohle, Ölschlamm getextet ? Also bitte nix unterstellen oder rein interpretieren, danke. Auch das mit dem vorgeschriebenen Öl von VW ist so nicht richtig, es ist das Intervall von zwei Jahren gewesen, das alles zu einem Problem gemacht hat. Außerdem ist der Motor nicht Hops, auch wenn du das schon so siehst. Noch läuft er und hat die ersten 380 km hinter sich. Wie die Sache künftig ausgeht, weiss keiner, es sei denn, jemand hat eine Glaskugel.

Und ob und wie der Verkäufer einer gesetzlichen Erfüllung nachkommen muss oder auch nicht, habe ich aus meiner Sicht ausführlich beschrieben. Meine Kenntnisse stützen sich auf Erfahrungen und der deutschen Rechtsprechung. Das Web ist in vielen entsprechenden Foren bereits vollgespickt mit derartigen Themen, die auch von Juristen bewertet und ausführlich kommentiert sind.

Es steht natürlich jedem frei, eine andere Sicht der Sachlage zu vertreten. In einem Rechtsstreit gibt es immer einen Verlierer oder einen beschi. . . .en Vergleich, der einer Niederlage gleich kommt. Glücklich sei derjenige, der eine Rechtsschutzversicherung hat und nicht für Anwalt und Prozesskosten in Vorkasse gehen muss.

Der TE @ knallkatze wird uns bestimmt auf dem Laufenden halten und uns schildern, wie die Sache ausgeht.

Schönen Gruß
Andreas

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 30. Mai 2017 um 14:05:37 Uhr:


Wahrscheinlich fährst du das 0W40, weil es in deiner Region im Winter minus 40 Grad kalt ist, dass erklärt natürlich einiges.

Gruß
Andreas

Wenn dem.nicht so ist,hab Ich das falsch interpretiert.
Ich ging davon aus,das du das Öl für Quatsch hälst.
Ist eines der besten was man für den Motor nehmen kann.

MFG

Wenn nachweislich anderes öl drin war, sei es mit bordbuch/checkheft und der händler macht kein freigegebenes öl rein, Liegt die ganze last auch auf seine schulter!
Du brauchst auch die ölpumpe nicht bezahlen, denn diese wird wahrscheinlich garnicht kaputt sein sondern nur das sieb verstopft. Es kommt eine werkstatt eher gelegen das sie teile tauschen können und damit extra geld machen. Und sollte es nur der öldruckschalter sein haben sie sich durch fehldiagnose selber die karten gelegt.
An deiner stelle würde ich alles sichern; ehemaliges öl checkheft,
Neu eingefülltes öl = daten vom öl,
Alte ölpumpe mit sieb.
Und das solltest du schnell machen!!!
Wenn altteile im müll sind wird es eher schwierig da was zu regeln.

Das geht nur über ein Beweissicherungsverfahren! Dazu bedarf es eines vom Gericht(!) bestellten Gutachter und der Sicherung der beanstandeten Sache. Also muss der Wagen und alle damit verbundenen Teile und Unterlagen vom Gutachter sichergestellt werden. Ob der Wagen dann noch genutzt werden kann/sollte, hängt vom Prozessrisiko und der Strategie des Anwalts ab. Für die Gegenseite ist es immer von Vorteil, wenn die strittige “Sache“ in Nutzung war. Somit könnte es sein, dass die “Sache“, also der Pkw bis zum Pressende nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht.

"Wir haben das Öl wechseln lassen auf 0W40." Und schon ist ein (das wichtigste!) Beweismittel für immer futsch!

Viel Spaß bei der seit Jahren zeitlich gesehenen Prozessdauer unserer Gerichte.

Gruß
Andreas

guten Morgen, rep-serv hat es rechtl umfassend geschrieben.
der Kern; waren mängel bei Kauf bekannt?
Hoffe dass alles positiv verläuft, dh. motor ok, bis auf ölpumpe/schalter, und klärendes gespräch unter berücksichtigung der hier dargest Infos.

Moin

ich verstehe nicht,warum sich an dem Ölwechsel auf 0W40 aufgeschaukelt wird,der Ölwechsel ist doch NACH dem Öldruckproblem gemacht worden,nicht davor.
Das Altöl als Beweismittel nützt dir eh nix.
Die Ölkohle/Ölschlamm ist da schon länger drin.
Und da der Verkäufer im ersten halben Jahr in der Beweispflicht ist,das der Schaden da noch nicht war,Hat er ein Problem,er kann es nicht nachweisen.
Im übrigen ist das 5W30 für 1.8T Motoren ab Werk vorgeschrieben,nicht 10W40 oder 5W40,daher gehen soviel Motoren Hopps.
Man sollte nur darauf achten,das es die VW Freigabe erfüllt.

Wieviel so die Ölpumpenreparatur eigentlich Kosten?

MFG

Mon moin @ blue vectra th,

ich weiß nicht, was du immer liest. Du bist der Einzige, der die Sorte 0W40 hier weiter thematisiert ! Dass das Beweismittel –die vom Händler aufgefüllte falsche Ölsorte- bereits nicht mehr existiert, ist doch schon längst klar und nix neues mehr. Das in dem Motor vom TE @ knallkatze Ölkohle/Ölschlamm sein soll, habe ich noch nirgends gelesen.

Noch mal, da es sich bei der besagten Ölpumpe um ein Verschleißteil handelt, muss der Händler für die Materialkosten nicht aufkommen. Da brauch er nix beweisen denn das ist deutsche Rechtsprechung und die gilt für jeden und auch in diesem Fall, auch wenn es einigen hier nicht schmeckt.

Der sogenannte Mangel ist, dass vom Händler -laut den Angaben von vom TE @ knallkatze, ob er es auch schriftlich hat ?- eine falsche Ölsorte eingefüllt worden ist, die keine für diesen Typ Motor von VW freigegebene Nummer hat. Da hätte das falsche Öl aber zur Beweissicherung noch im Motor verbleiben sollen und nicht der Entsorgung zugeführt werden.

Wenn das mit der falschen Ölsorte alles so Stimmt, dann hat der Verkäufer eine mangelhafte Sache übergeben und er hat nicht nur die Pflicht, nein, er hat auch das Recht, diesen Mangel abzustellen. Das hat er ja anscheinend auch gemacht. Der Mangel, eine falsche Ölsorte ist somit behoben. Aus diesem Mangel nun einen Folgeschaden der Ölpumpe abzuleiten, ist ein schöner Wunsch, aber auch nicht mehr. Das wird der TE nie auf die rechtliche und beweissichernde Kette bekommen.

Wenn morgen die Kraftstoffpumpe kaputt geht, ist das auch ein gleichgearteter Fall von Verschleißteilen und dafür hat der TE keine zusätzliche Garantie mit dem Verkäufer abgeschlossen. Ich glaube, einige verwechseln das hier mit der Gewährleistung für einen Neuwagen, bei dem man davon ausgeht, dass die Verschleißteile noch nicht so weit in Nutzung bzw. einen zeitlichen Verschleißprozess besitzen, sodass sie unter einer Gewährleistung fallen.

Neuwagen oder alter Gebrauchtwagen inklusive seiner verschlissenen Teile. Die Zeit ist der Faktor und auch der Schlüssel zur Beurteilung !

Es stellt sich für mich noch die Frage, ob der TE einer Reparatur zugestimmt hat und inwieweit die Ölpumpe dabei thematisiert worden ist.

Und noch drei zusätzliche Fragen:
1. Wer hat die sich jetzt im Motor befindende Ölsorte 0W40 eingefüllt, der TE @ knallkatze oder der Händler ?
2. Ist die Sorte 0W40 für diesen Typ Motor von VW vorgegeben ?
3. Hat die Ölsorte 0W40 für diesen Motor die von VW gültige Nummer der Freigabe ?

Gruß
Andreas

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