Konditionen bein NW-Kauf A5 Coupe

Audi A5

Hallo A5-Gemeinde

Welche Möglichkeiten hat man, um an die von Audi ausgegebene "Übernahmeprämie" für Umsteiger vom A4 zum A5 (lt. Händler ca. 1100 Euro) zur Anrechnung beim Preis des Gebrauchten zu gelangen, wenn der
Neuwagen über einen Verwandten mit Schwerbehindertenausweis (über 50% Behinderung sowie Eintrag "G" im Ausweis getätigt wird ?
Wer von Euch hat damit schon Erfahrungen gemacht.

Gruß: Audi S-Liner

Beste Antwort im Thema

So, anbei die Verpflichtungserklärung, darin übrigens auch ein Satz zu den erforderlichen Merkzeichen.

Diese Erklärung war beim Kollegen im Sommer 2011 Bestandteil des Kaufvertrags.
Markus, vielleicht glaubst Du es jetzt und bewertest den Inhalt meiner Postings oder große Teile davon nicht als "Unwahrheit" - die Ausdrucksweise hat mich gestern echt geärgert.

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Zitat:

Original geschrieben von olli190175



Ich weiß nur nicht, ob du mittlerweile wieder das "g" im Ausweis benötigst.
Hab da mal etwas gehört, kann mich aber auch irren.

Gruß Olli

Geht nur noch mit Merkzeichen

Gruß
Markus

Um einen Vorgeschmack zu bekommen, konfiguriert Euch doch mal die Kiste mit Schwerbehinderten-Rabatt unter www.autohaus24.de
Ich habe dort noch nie gekauft und kann deshalb keine Empfehlung dafür aussprechen, aber es gibt mehrere (deutsche) Vermittler, die solche Preise machen.
Mir wurde gesagt, dass der Händler pro Zeitspanne und Modell zur Gewährung des SB-Rabatts nur ein gewisses Kontingent hat. Ist dieses aufgebraucht, gibt es weniger Rabatt. Der Vermittler frägt mit dem Wunschmodell viele Audi-Autohäuser an und findete so eher jemandenmit freiem Kontingent. Kaufvertrag wird ausschließlich mit einen Audi-Autohaus gemacht und man zahlt auch erst nach Erhalt KFZ-Brief an das Autohaus. Der Vermittler bekommt seine Provision vom Autohaus.

Wer ne Vermittlerempfehlung haben möchte, bei dem ich schon 2 Fzg gekauft habe und den ich empfehlen kann ->PM
Das Auto muss Originalzitat "mind. 6-8 Monate auf den SB-Ausweisinhaber zugelassen sein" und Originalzitat: "zur Aufrechterhaltng der Mobilität des Schwerbehinderten" dienen. Hierüber gibt man eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Audi-Händler ab.

So 20% müssten drin sein bei SB-Rabatt, viele Händler steigen schon bei 15% aus....

Zitat:

Original geschrieben von o-o-o-o


Um einen Vorgeschmack zu bekommen, konfiguriert Euch doch mal die Kiste mit Schwerbehinderten-Rabatt unter www.autohaus24.de
Ich habe dort noch nie gekauft und kann deshalb keine Empfehlung dafür aussprechen, aber es gibt mehrere (deutsche) Vermittler, die solche Preise machen.
Mir wurde gesagt, dass der Händler pro Zeitspanne und Modell zur Gewährung des SB-Rabatts nur ein gewisses Kontingent hat. Ist dieses aufgebraucht, gibt es weniger Rabatt. Der Vermittler frägt mit dem Wunschmodell viele Audi-Autohäuser an und findete so eher jemandenmit freiem Kontingent. Kaufvertrag wird ausschließlich mit einen Audi-Autohaus gemacht und man zahlt auch erst nach Erhalt KFZ-Brief an das Autohaus. Der Vermittler bekommt seine Provision vom Autohaus.

Wer ne Vermittlerempfehlung haben möchte, bei dem ich schon 2 Fzg gekauft habe und den ich empfehlen kann ->PM
Das Auto muss Originalzitat "mind. 6-8 Monate auf den SB-Ausweisinhaber zugelassen sein" und Originalzitat: "zur Aufrechterhaltng der Mobilität des Schwerbehinderten" dienen. Hierüber gibt man eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Audi-Händler ab.

So 20% müssten drin sein bei SB-Rabatt, viele Händler steigen schon bei 15% aus....

Wer erzählt denn so einen Quatsch ?!

Behindertenrabatt gibts immer und nicht nach irgendwelchen Kontigenten.
Audi AG und der Händler teilen sich die 15% (jeder 7,5%)
Eine Verpflichtungserklärung gibt es schon mal gar nicht.

Die Zulassung muss mind 6 Monate auf den Ausweisinhaber zugelassen sein, somit ist das das einzige was deinem Post der Wahrheit entspricht.

Gruß
Markus

Markus,

das mit dem Kontingent haben mir 3 Händler gesagt - es ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Und die Verpflichtungserklärung gibt es selbstvertändlich, sie ist Bestandteil der Bestellung und des Kaufvertrags.

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Zitat:

Original geschrieben von o-o-o-o


Markus,

das mit dem Kontingent haben mir 3 Händler gesagt - es ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Und die Verpflichtungserklärung gibt es selbstvertändlich, sie ist Bestandteil der Bestellung und des Kaufvertrags.

Verwechselst du da vielleicht was mit dem Fiskus???

Ich hab selber schon ein Auto mit Sonderkondition (SB Rabatt) gekauft und kenne mich als "Betroffener" damit aus. Es gibt da keine Verpflichtungserklärung die besagt das man das Auto nur im Rahmen des "Betroffenen" nutzen soll....

Sowas gibt es beim Finanzamt für die Steuer - man kann da die Steuerbefreiung wählen, aber dann kommt deine Verpfilchtungserklärung ins Spiel. Weisst dir das FA nach, das du mit der Karre zur Arbeit fährst oder in den Urlaub schipperst, obwohl du bsp. deine Mutter (Inhaberin des Ausweises) damit rumfahren solltest (Arztbesuche, Gymnastik, etc..)

Gruß
Markus

Markus,

nein, ich meine nicht das FA.

Ein Kollege, der im Sommer diesen Jahres ein Audi gekauft hat, hat diese Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen. Es ist ein offizielles Audi-Dokument.
Wann hast Du Dein Auto gekauft? Vielleicht ist es länger her und das gabs da noch nicht?
Ich frage den Kollegen mal, vielleicht kann ich diese Erklärung anonymisiert hier posten.

Mit dem FA hast Du recht, wenn der SB die je nach GDB 50%-100% Reduzierung der KFZ-Steuer in Anspruch nehmen will. Aber das ist ein anderes Thema.

So, anbei die Verpflichtungserklärung, darin übrigens auch ein Satz zu den erforderlichen Merkzeichen.

Diese Erklärung war beim Kollegen im Sommer 2011 Bestandteil des Kaufvertrags.
Markus, vielleicht glaubst Du es jetzt und bewertest den Inhalt meiner Postings oder große Teile davon nicht als "Unwahrheit" - die Ausdrucksweise hat mich gestern echt geärgert.

Zitat:

Original geschrieben von o-o-o-o


So, anbei die Verpflichtungserklärung, darin übrigens auch ein Satz zu den erforderlichen Merkzeichen.

Diese Erklärung war beim Kollegen im Sommer 2011 Bestandteil des Kaufvertrags.
Markus, vielleicht glaubst Du es jetzt und bewertest den Inhalt meiner Postings oder große Teile davon nicht als "Unwahrheit" - die Ausdrucksweise hat mich gestern echt geärgert.

Natürlich hast du mit DIESER Verpflichtungserklärung Recht ! Dann haben wir aber aneinander vorbeigeschrieben, oder besser gesagt ich habe deinen Post Inhaltlich falsch verstanden.

Bin davon ausgegangen, das du mit deiner Verpflichtungerklärung dem Händler gegenüber versicherst das Auto nur zum Zweck und Transport des SB zu führen. Deswegen auch mein Hinweis mit dem FA.

Die von dir gepostete Erklärung, was ja letztendlich zum Genuss des SB Rabatts führt, habe ich auch unterschrieben.

Sorry dafür das du dich geärgert hast😁

Gruß
Markus

OHne es jetz überprüft zu haben meine ich in Erinnerzung zu haben dass die Prozente bei Autohaus24 nicht auf sonderausstattung gelten kann mich hier aber irren.

Habe meinen A5 online bei APL gekauft und würde sicher nie was anderes machen.
Was bringt es mir bitteschön wenn ich bei nem händler kaufe? Das Online Auto kommt auch von nem normalen Audi Händler.
Ich würde nen Teufel tun und für weniger Prozente beim Ortsansässigen Händler kaufen - der kann danach noch geld machen wenn mir den Service machen darf.
Das is meine Meinung - ich muss mein Geld hart verdienen wieso also Prozente "verschenken"?

Hallo Markus,

'sorry' angenommen🙂

Im Grunde genommen steht in der Erklärung, dass der SB das Fzg. "nutzen" muss. Als Fahrer, Beifahrer etc. Wie oft und wie bzw. ob ggf. ein solcher Nachweis erbracht werden muss, darüber wird geschwiegen...
Auch die Formulierung 'mindestens 6-8 Monate' ist per se schon Quatsch.

Zitat:

Original geschrieben von alegend


Das is meine Meinung - ich muss mein Geld hart verdienen wieso also Prozente "verschenken"?

Ich stimme Dir zu, was das Kaufen über das Internet betrifft. Das hatte ich früher auch gemacht (über J&K), aber mehr aus dem Grund dass alle Audi-Häuser hier nur arrogante Fatzges als Verkäufer beschäftigen ...

ABER: I.d.R. verzichtet der Internet-Käufer aus rein praktischen Gründen auf ein kleines Detail: Die Rechte aus dem Kaufvertrag ggü. dem Händler bzgl. Nachbesserung und ggf. Wandlung sollte er ein Montagsauto erwischen.

Zwar gilt die Audi-Garantie europaweit, gelten o.g. Rechte aber nur ggü. dem Händler. Und da diese meistens 1x diagonal durch die Republik "zugelost" werden, kann man mal nicht eben 2x hinfahren um diesem das Nachbessern vor Wandlung zu ermöglichen (können schon, aber das frisst sehr schnell den Preisvorteil auf, rechnet man bspw. seine eigene Zeit ein).

Hallo,

ich war vor ein paar Tagen (also in 2012) beim 🙂 und der teilte mir mit, dass kein Merkzeichen für den SB-Rabatt notwendig ist...

Ich bin verwirrt...

Wie "teilen" sich der Händler und Audi der SB-Rabatt?

Welche "Aktionen" gibt es sonst noch und welche Rabatte sind eigentlich "Standard".

Danke.

Ruf einfach mal bei der Servicenummer bei Audi an und stell genau die Fragen, dann bekommst Du die Antwort aus erster Hand.
IMHO:
Die Audi Ag übernimmt 50% des vereinbarten Rabatts, max. 7,5% des Gesamtrabattes.
Beispiele:
Gesamtrabatt 12%: Audi 6%, Händler 6%
Gesamtrabatt 18%: Audi 7,5%, Händler 10,5%
Merkzeichen ist lt. Servicehotline erforderlich

Zitat:

Merkzeichen ist lt. Servicehotline erforderlich

Quatsch! Im Moment kein Merkzeichen erforderlich!

Ja, was denn nun ? 😕 

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