Kommissar Rex soll nicht in mein Auto
Hallo Leute,
ich hatte gestern eine nette Begegnung mit unseren Grün-Blauen Freunden. Was soll ich sagen: Drei Erkenntnisse habe ich aus dem Treffen gewonnen:
- Ich fahre nicht besoffen Auto
- In dem Mietwagen gab es keine Spuren von Drogen
- Ich habe eine Hunde Allergie
Ich musste gestern dringend nach HH reisen, Hinweg mit dem Flugzeug, Rückweg Mietwagen (Passat). Auf dem Rückweg bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Zuerst sollte ich ins Röhrchen pusten, dann wollten die mich auf Drogen testen. Der Polizist hat mir in die Augen geleuchtet und meinte dann irgendwie, dass meine Bindehaut sehr gerötet ist (nach 15 Stunden Arbeit am Monitor ist es auch kein Wunder), er möchte aber sichergehen und mich mit so einem Schnelltest auf Drogen testen. Darauf habe ich mich dann nicht eingelassen, ich bin immer noch der Meinung, diese Tests seien ungenau. Aber einen Bluttest wollten die Herren auch nicht machen. Dann haben die angefangen, das Auto zu filzen und zum Schluss noch den Hund durchgejagt.
Tja ich gehöre wohl zu den wenigen 25Jährigen, die bisher noch nie etwas Illegales zu sich genommen haben. Ich durfte dann jedenfalls weiterfahren. Etwa 30 Minuten später ging es mir nicht wirklich gut. Es fing damit an, dass meine Augen angefangen haben zu tränen und zu jucken. Irgendwann hatte ich dann ein komisches Gefühl, als ob ich schlecht Luft bekommen würde. Habe dann auf dem nächsten Parkplatz gehalten bin ausgestiegen und habe 15 Minuten an der frischen Luft Pause gemacht. Dann wieder ins Auto und weiter. Kurze Zeit später kamen die Symptome wieder.
Ende der Geschichte war, dass ich bei offenen Fenstern nach Hause durchgefahren bin. Montag gehe ich mal zum Arzt, aber ich vermute schwer, dass es eine Allergie auf den Hund ist, der durchgelaufen ist. Zum Glück war das nicht mein Wagen.
In den 6,5 Jahren, in denen ich meinen Führerschein habe, ist es zwar erst das zweite Mal, dass ich überhaupt angehalten werde, ich glaube deshalb nicht, dass es in nächster Zukunft wieder passieren wird. Aber kann man sich gegen das Filzen mit dem Hund wehren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.
Und da beißt sich die katze doch in den eigenen Schwanz.
Wieso bin ich verdächtig, wenn ich etwas nicht mache, das ich nicht machen muß???
Ich bin gegen Vorratsdatenspeicherung. Bin ich jetzt verdächtig zur Taliban zu gehören?
Ich bin gegen Onlinedurchsuchung. Bin ich nun verdächtig ein Raubkopierer zu sein???
Wo bleibt da die Unschuldsvermutung.
Einen Anfangsverdacht daraus zu konstruieren, das ich meine Rechte kenne und nutze ist doch pervers.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Positiv im Zweifel.Original geschrieben von HugaarZitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ja, wie?Zitat:
Urintests reagieren auf Abbauprodukte, die auch auf eine andere Art entstanden sein können, als durch den Drogenkonsum.
Meist werden doch die Achseln oder die Stirn gewischt!Zitat:
Wischtests... ja wow, ich bin mit einem Mietwagen unterwegs. Die Vorgeschichte des Wagens kenne ich nicht. Deshalb könnte es auch gut sein, dass jemand anderer die Spuren hinterlassen hat. Ich bin deshalb da etwas vorsichtiger.
(Kann mir nicht vorstellen wie diese Stellen mit dem Mietwagen in Berühung kommen? -jedenfalls so wie ich Auto fahre geht das nicht)
Dafür reagieren Wischtests in seltenen Fällen auf Hautcremes. Ist der Polizei aber auch bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von Mahoni
und ob die Blutentnahme ohne jeglichen Verdachtsgrund (allgemeine Verkehrskontrolle) gerechtfertigt ist, möchte ich doch bezweifeln.
der "verdachtsgrund" besteht spätestens dann, wenn du lt. der
meinungdes polizisten die typischen anzeichen für alkohol-/drogenkonsum zeigst...
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Das es nicht ohne ärztliches Gutachten geht wage ich anzuzweifeln.
Bei mir und bei Bekannten haben bislang immer einfache medizinische Berichte, Krankenhausaufenthalte und sogar Kopien von diversen "gelben Scheinen" mit der selben Diagnose gereicht, beim Gutachter war ich noch nie wegen einer "Behinderung"
Der einfache nachweis einer chronischen Erkrankung reicht voll und ganz aus, dazu gehört dass man regelmäßig wegen der gleichen Sache in Behandlung ist.
Beispiel meiner Schwester: es reichte dem Landesamt ein Auszug aus der Krankenakte dass sie seit 7 Monaten in psychologischer Behandlung wegen ihrer Depressionen ist
Für das Morbus Meulengracht meiner Tante reichte eine einzige Blutuntersuchung als Nachweis
.
..Um so mehr unterlagen man selbst einreicht und den Zusammenhang beschreibt desto eher wird was anerkannt.
Hängt aber vor allem vom Bearbeiter des Landesamtes für gesundheit und soziales ab wie der was durchgehen lässt und bewertet
Es ist schon interessant, wie sich Bürger die Arbeitsweise eines Amtes, hier eines Versorgungsamtes oder wie diese in den verschiedenen Bundesländern heißen, vorstellen:
Ein paar medizinische Berichte, eine Rechnung vom Krankenhaus, ein paar mal auf der Arbeit gefehlt und schon wird man als behindert eingestuft und hat ggfs. noch Steuervorteile.
O.
erlogen sind die Erkrankungen schlieslich nicht und die Richtlinien für eine Anerkennung sind klar definiert
und bis es zu Steuervorteilen oder sonstigen Vergünstigungen kommt brauchts schon ein paar %
kannst ja mal schauen was in so einem Antrag alles steht und gefordert wird.
http://www.zbfs.bayern.de/.../...uf_feststellung_einer_behinderung.pdf
(die genannten ärztlichen Gutachten sind nicht zwingend sondern nur ein eventueller Teil der Unterlagen)
Das Amt überprüft die Angaben und Unterlagen und fragt bei den behandelnden Ärzten und Institutionen nach.
bei "kleineren" Behinderungen wird der Ausweis eh nur befristet erteilt und man hat die Auflage sich bei Verbesserungen zu melden und um einen unbefristeten zu erhalten brauchts schon etwas mehr als nur "ein paar mal bei der Arbeit zu fehlen"
Vergünstigungen gibts i.d.R erst ab 25%
Wo ist also das Problem bei berechtigten Ansprüchen?
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Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
erlogen sind die Erkrankungen schlieslich nicht und die Richtlinien für eine Anerkennung sind klar definiertund bis es zu Steuervorteilen oder sonstigen Vergünstigungen kommt brauchts schon ein paar %
kannst ja mal schauen was in so einem Antrag alles steht und gefordert wird.
http://www.zbfs.bayern.de/.../...uf_feststellung_einer_behinderung.pdf
(die genannten ärztlichen Gutachten sind nicht zwingend sondern nur ein eventueller Teil der Unterlagen)bei "kleineren" Behinderungen wird der Ausweis eh nur befristet erteilt und man hat die Auflage sich bei Verbesserungen zu melden und um einen unbefristeten zu erhalten brauchts schon etwas mehr als nur "ein paar mal bei der Arbeit zu fehlen"
Vergünstigungen gibts i.d.R erst ab 25%
Alles richtig. Nur, das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung ist schon umfassend. Kannst mir glauben, habe schon etliche Anträge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gestellt und durchgefochten.
O.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
PS @ TE:
Warum weigerst du dich den Schnelltest zu machen wenn du nichts zu dir genommen hast? Die Dinger sind zuverlässig, und selbst wenn der etwas anzeigen würde ginge es danach erst mal weiter zur Blutentnahme. Durch das Verweigern hast du den Beamten doch gezeigt das du evtl. etwas vertuschen möchtest, selber Schuld.
Aus zwei Gründen:
1) Ich halte persönlich nichts von diesen Schnelltests. Ob es bei dem Test mit den rechten Dingen zugeht oder nicht, weiß weder der Beamte noch man selbst. Der Test sollte deshalb von einem fachkundigen Personal durchgeführt werden. Das ist meine persönliche Einstellung. Genau deswegen hat der Gesetzgeber auch keine Mitwirkungspflicht vorgeschrieben.
2) Vor einiger Zeit (vll. 4 Jahren) habe ich ein Video gesehen, wo ein komisch aussehender Typ erzählt hat, was man bei einer Drogenkontrolle alles tun muss. Das Video habe ich zwar nicht wiedergefunden, aber dafür diese PDF Datei:
http://www.drogenpolitik.org/download/flyer/personenkontrolle.pdf
Zitat aus der Datei:
Zitat:
Dem Beschuldigten kann also beispielsweise angeboten werden, in ein Atemalkoholtestgerät zu blasen, es kann ihm angeboten werden, eine Urinprobe freiwillig abzugeben. Ver-weigert der Betroffene die Mitwirkung – und insbesondere bei den Urinschnelltests, Schweiss- und Speicheltests raten wir mangels Zuverlässigkeit dringend dazu – hat der Polizeibeamte ein Problem. Die Weigerung, an einem solchen Schnelltest teil-zunehmen, reicht u.E. ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, einen Anfangsverdacht zu begründen!
Aber ich schreibe mal den Leuten, die den Flyer herausgegeben haben, eine Mail und frage die mal nach. Vll. können die ja eine Auskunft darüber geben, ob man bei einer Allergie die durchsuchung des Fahrzeuges verweigern kann.
Zitat:
1) Ich halte persönlich nichts von diesen Schnelltests. Ob es bei dem Test mit den rechten Dingen zugeht oder nicht, weiß weder der Beamte noch man selbst. Der Test sollte deshalb von einem fachkundigen Personal durchgeführt werden. Das ist meine persönliche Einstellung. Genau deswegen hat der Gesetzgeber auch keine Mitwirkungspflicht vorgeschrieben.
Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.
Zitat:
2) Vor einiger Zeit (vll. 4 Jahren) habe ich ein Video gesehen, wo ein komisch aussehender Typ erzählt hat, was man bei einer Drogenkontrolle alles tun muss.
Am Stammtisch wird auch immer viel erzählt. Scheiss dir nicht ins Hemd, musst vielleicht noch in ein Becherlein strullen und fertig. Dadurch das du verweigerst machst du doch erst recht auf die Aufmerksam, ich glaube das hast du noch nicht so ganz verstanden. Gerade dann werden die mit ner Reihe netter Tests auf die warten wenn sie es für angebracht halten.
Beim nächsten mal einfach freundlich ja sagen und fünf Minuten deiner Zeit investieren für den Test.
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
1) Ich halte persönlich nichts von diesen Schnelltests. Ob es bei dem Test mit den rechten Dingen zugeht oder nicht, weiß weder der Beamte noch man selbst. Der Test sollte deshalb von einem fachkundigen Personal durchgeführt werden. Das ist meine persönliche Einstellung. Genau deswegen hat der Gesetzgeber auch keine Mitwirkungspflicht vorgeschrieben.Zitat:
Aus zwei Gründen:
Es besteht keine Mitwirkungspflicht, nicht weil die Polizei nicht ausreichend fackundig ist, sondern weil grundsätzlich gilt, dass niemand sich selbst belasten muss, also daher auch nicht verpflichtet werden kann, an einem Test mitzuwirken.
O.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.
Und da beißt sich die katze doch in den eigenen Schwanz.
Wieso bin ich verdächtig, wenn ich etwas nicht mache, das ich nicht machen muß???
Ich bin gegen Vorratsdatenspeicherung. Bin ich jetzt verdächtig zur Taliban zu gehören?
Ich bin gegen Onlinedurchsuchung. Bin ich nun verdächtig ein Raubkopierer zu sein???
Wo bleibt da die Unschuldsvermutung.
Einen Anfangsverdacht daraus zu konstruieren, das ich meine Rechte kenne und nutze ist doch pervers.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Nicht zu vergessen die Mitwirkungspflicht bei der Kontrolle deines Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit / Vollständigkeit der Ausrüstung!Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Man muss bei so 'ner Kontrolle gar nix. Du muss denen deine Papiere vorlegen (FS und KFZ) und Angaben zu deiner Person machen, soweit sie aus den Papieren nicht hervorgehen, das war's.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Doch, darf er unter bestimmten Voraussetzungen schon!Zitat:
Denn das Blutabnehmen muss ein Richter entscheiden, das darf so ein einfacher Streifenpolizist nicht.
Drogen sind immer eine Begründung für Gefahr im Verzug = Polizei ordnet Blutentnahme an!
Alkohol feststellbar nach Unfall = Gefahr in Verzug = Polizei ordnet ohne Richter an
Alkoholwert bis 1,8 Prom. oder Behauptung Nachtrunk nach Unfall = Gefahr im Verzug = Polizei ordnet ohne Richter an
Richter nicht erreichbar = Polizei ordnet an
Merkst du was, fast immer ist der Richter außen vor!
ich finde es lustig, daß immer welche versuchen (meist dieselben), den allmachtsanspruch der exekutive fadenscheinig zu begründen.
sooo einfach ist das nunmal nicht. 'gefahr im verzug' muß außerdem gut begründet werden können.
bei unfällen mag das noch einigermassen durchrutschen, aber bei einer blossen 'allgemeinen verkehrskontrolle' dürften die beamten schon in erklärungsnot kommen. hier muß der angehaltene schon deutliche merkmale einer alkoholisierung tragen.
aber einfach jemanden 'auf gut glück' eine blutprobe abzunehmen ist nicht.
besonders bitter kann es für die beamten werden, wenn tatsächlich keine alkoholisierung vorliegt. dann ist der tatbestand der vorsätzlichen körperverletzung erfüllt.
blutprobe nicht verwertbar ohne richterlichen beschluß (urteil)
und noch eins sept. 2009Zitat:
In der Vergangenheit war die polizeiliche Anordnung einer Blutprobe durchaus üblich, weil in der Zeit, als es noch keine Mobiltelefone gab, ein Richter regelmäßig nicht rechtzeitig erreichbar war, ohne dass es durch den Alkoholabbau im Blut zu einem Beweismittelverlust gekommen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit in einer Reihe von Entscheidungen an die Annahme von Gefahr im Verzug strengere Anforderungen gestellt, zumal wegen der heutigen verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten ein Richter schneller und leichter erreichbar ist als früher.
der springende punkt: bevor ein grüner freund einen richter wachklingelt, überlegt er es sich lieber zweimal, ob das risiko eingeht sich einen rüffel zu holen, wenn er nur einen jungspund etwas schikanieren will 😁
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.
Das Problem stellt der Zeitpunkt dar, wann sich die Angelegenheit aufklärt. Werde ich zu einem Bluttest eingeladen, bin ich immer noch ein Verdächtigter. Wurde ich allerdings mit einem Schnelltest positiv getestet, bin ich ein Beschuldigter. Das sind zwei unterschiedliche Rechtsrahmen
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Beim nächsten mal einfach freundlich ja sagen und fünf Minuten deiner Zeit investieren für den Test.
Auch beim nächsten Mal werde ich genauso handeln, wie heute. Ich bin schließlich in die Kontrolle reingefahren. (Die haben einfach eine Schnellstraßen-Abfahrt genommen und jedes Auto kontrolliert, das runterkam.) Ich wurde nicht wegen eines Fahrfehlers angehalten. Auch gab es für die gerötete Bindehaut eine vernünftige Erklärung, nämlich den Stress der letzten Stunden. Hätten die Herren tatsächlich etwas verdächtigt, hätten die mich auch zu einem Bluttest mitgenommen bzw. es kann auch gut sein, dass der Arzt vor Ort war.
Wie gesagt, einen Bluttest hätte ich auch freiwillig mitgemacht, aber wenn ich tatsächlich auf den Hund allergisch bin, den Beamten dies mitteile und trotzdem einen Hund durchjagen, ist es in meinen Augen eine Nötigung. Denn das Fahrzeug werde ich vor einer Grundreinigung nicht mehr benutzen können.
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Auch gab es für die gerötete Bindehaut eine vernünftige Erklärung, nämlich den Stress der letzten Stunden.
🙄
was meinst du, was sich so ein polizist in einer schicht, alles an mehr oder weniger geistreichen
frei erfundenenAUSREDENanhören muss?! und dann glaubst du wirklich noch, wenn denen einer meint zu sagen wie sie ihre arbeit zu machen haben, würden die dich noch ernst nehmen?!
klar könnten die das nachprüfen wo du wann, bei wem nen furz gelassen hast, allerdings kämen sie dann ihrer eigentlichen aufgabe nichtmehr nach!
Es ist schon kurios, wieviel Sumpf hier geschrieben wird. Viele wollen Ahnung von etwas haben, schreiben aber nur, was sie mal gehört haben oder was ihre völlig subjektive Meinung ist. Ich habe die letzte Seite nicht mehr ganz gelesen. Es ist schade daß so ein Thread über drei Seiten geht und die Hälfte aus Müll besteht. Wie das mit dem zerlegten Auto oder Tapsspuren auf dem Leder, weiß ich nicht. Aber wenn ich einen Verdacht gebe, muß ich für die Folgen aufkommen, auch für die Kosten eines Bluttestes (das Röhrchen der Polizei ist umsonst). Es sei denn es wurde etwas mutwillig zerstört.
Es wäre schon gut, wenn sich hier jemand wirklich Kompetenter konkret äußernwürde.
Ich weiß ganz sicher, daß eine Blutprobe (z.B. wenn ein Schnelltest oder Alkoholtest abgelehnt wurde und damit ein Verdacht geliefert wird) nicht einer richterlichen Anordnung bedarf! Für eine Hundeallergie gibt es ganz sicher keinen Behindertenausweis! Ein Morbus Meulengracht ist eine völlig harmlose angeborene Stoffwechselstörung der Leber und es gibt nicht einmal 1% im Behindertenausweis! Es ist auch nicht so, daß eine verhältnismäßig harmlose Erkrankung 10% ergibt, plus zwei weitere mit 10%, dann hat man 30%! Völliger Quatsch, es wird nicht adiert, sondern nur die Behinderung insgesamt wird bewertet! Richtig ist, daß sie an Hand der Aktenlage entschieden wird. Nur ein Widerspruch führt zu einer Amtsärztlichen Vorstellung. Daher ist es so, daß ein und die selbe Krankheit verschiedene Prozente ergeben kann. Eine gelegentlich auftetende Migräne weniger als 30% (damit kein Schwerbehindertenausweis), aber eine 5x im Monat auftretende Migräne mit starken Anfällen und Aura mit bis zu 100%. 30% gibt es oft, aber nicht mehr so großzügig wie früher. Bei 30% ist Antrag auf Gleichstellung mit 50% möglich (Kündigungsschutz u.a.). Über 50% muß miest schon Bein oder Arm ab sein, leider. Aber das gehört nicht mehr zum Thema.
Also, ich bitte um fundierte und kompetente weitere Wortmeldungen!!!
Ich bin nicht der Experte für die Fragestellung, aber das was ich mit "!" hinterlegt habe ist Fakt.
Allen noch ein schönes und erfolgreiches neues Jahr 2010.
Zitat:
Original geschrieben von Ovec
Es wäre schon gut, wenn sich hier jemand wirklich Kompetenter konkret äußernwürde.
Ich weiß ganz sicher, daß eine Blutprobe (z.B. wenn ein Schnelltest oder Alkoholtest abgelehnt wurde und damit ein Verdacht geliefert wird) nicht einer richterlichen Anordnung bedarf!
Also ich wäre mir nicht so ganz sicher mit dem, was du da schreibst. Siehe z.B. hier:
http://www.cd-anwaltskanzlei.de/.../...orbehalt-bei-blutentnahmen.htmlUnd ich wäre auch mit der Behauptung vorsichtig, dass nur das ablehnen eines Schnelltestes ausreicht, um einen Anfangsverdacht zu stärken. Viele Quellen behaupten genau das gegenteil.
Ich habe noch folgendes Video hier zu den Drogenschnelltests gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=1UoBZJzlCQI
Da sieht man, wie genau die Tests arbeiten, wenn eine Nivea Creme (nutze ich im übrigen auch) ein positives Ergebnis verursacht
Hab übrigens das Video wiedergefunden, das ich mir mal angesehen habe, ist ganz interessant:
http://www.youtube.com/watch?v=D0oLcnV02No