Kommissar Rex soll nicht in mein Auto

Hallo Leute,

ich hatte gestern eine nette Begegnung mit unseren Grün-Blauen Freunden. Was soll ich sagen: Drei Erkenntnisse habe ich aus dem Treffen gewonnen:

- Ich fahre nicht besoffen Auto
- In dem Mietwagen gab es keine Spuren von Drogen
- Ich habe eine Hunde Allergie

Ich musste gestern dringend nach HH reisen, Hinweg mit dem Flugzeug, Rückweg Mietwagen (Passat). Auf dem Rückweg bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Zuerst sollte ich ins Röhrchen pusten, dann wollten die mich auf Drogen testen. Der Polizist hat mir in die Augen geleuchtet und meinte dann irgendwie, dass meine Bindehaut sehr gerötet ist (nach 15 Stunden Arbeit am Monitor ist es auch kein Wunder), er möchte aber sichergehen und mich mit so einem Schnelltest auf Drogen testen. Darauf habe ich mich dann nicht eingelassen, ich bin immer noch der Meinung, diese Tests seien ungenau. Aber einen Bluttest wollten die Herren auch nicht machen. Dann haben die angefangen, das Auto zu filzen und zum Schluss noch den Hund durchgejagt.
Tja ich gehöre wohl zu den wenigen 25Jährigen, die bisher noch nie etwas Illegales zu sich genommen haben. Ich durfte dann jedenfalls weiterfahren. Etwa 30 Minuten später ging es mir nicht wirklich gut. Es fing damit an, dass meine Augen angefangen haben zu tränen und zu jucken. Irgendwann hatte ich dann ein komisches Gefühl, als ob ich schlecht Luft bekommen würde. Habe dann auf dem nächsten Parkplatz gehalten bin ausgestiegen und habe 15 Minuten an der frischen Luft Pause gemacht. Dann wieder ins Auto und weiter. Kurze Zeit später kamen die Symptome wieder.

Ende der Geschichte war, dass ich bei offenen Fenstern nach Hause durchgefahren bin. Montag gehe ich mal zum Arzt, aber ich vermute schwer, dass es eine Allergie auf den Hund ist, der durchgelaufen ist. Zum Glück war das nicht mein Wagen.
In den 6,5 Jahren, in denen ich meinen Führerschein habe, ist es zwar erst das zweite Mal, dass ich überhaupt angehalten werde, ich glaube deshalb nicht, dass es in nächster Zukunft wieder passieren wird. Aber kann man sich gegen das Filzen mit dem Hund wehren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.

Und da beißt sich die katze doch in den eigenen Schwanz.

Wieso bin ich verdächtig, wenn ich etwas nicht mache, das ich nicht machen muß???

Ich bin gegen Vorratsdatenspeicherung. Bin ich jetzt verdächtig zur Taliban zu gehören?

Ich bin gegen Onlinedurchsuchung. Bin ich nun verdächtig ein Raubkopierer zu sein???

Wo bleibt da die Unschuldsvermutung.

Einen Anfangsverdacht daraus zu konstruieren, das ich meine Rechte kenne und nutze ist doch pervers.

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Also das Thema fing ja mal interessant an um es jetzt mal weiter zu führen.

Es ist richtig keine angaben zu machen um sich selber zu belasten.
Wichtig ist nur wenn man keine Drogen genommen hat oder Alkohol kann man das denen sagen und man sollte auch den Test über sich ergehen lassen. Das geht schnelle und ist weniger kompliziert als das zu verweigern da man sich wenn man sich weigert verdächtig macht.
Und den Bluttest würder ich betone auf würde behaupten das man den nur zahlen muss im sinne der Strafe wenn er Positiv ist.
Also wenn alles Ok ist und man verweigert alles was ja dein gutes recht ist muss man nix Zahlen auch kein Blut Test vor allem wenn er Negativ ist.

So und nun Auf die Geschichte Hund und Fahrzeug auseinander nehmen.

Also ich besitze keinen Allergie Pass und ich weiß gegen was ich eine Allergie habe.
Aber wenn die jetzt den Köter in mein Auto lassen wollen ich aber im Augenblick nicht beweisen kann das ich gegen Hundehaare Allergisch bin (Für so was gibt es keinen Behinderten Ausweiß!!!!! Danke).

Was soll ich da machen. Ich meine wenn es so ist dann müsste das Auto ja zum Aufbereiter gebracht werden. Ich selbst kann es nicht reinigen da ich Eine Allergie habe.
Wer übenimmt die Kosten?????
Auto Auseinander nehmen vor allem wenn sich dann der (Verdacht) nicht bestätigt was dann?
Ich meine die müssen es auch wieder zusammen bauen. Und wenn was nicht ok ist weil was klappert gibt es Ärger oder wenn die was Kaputt gemacht haben müssen die Zahlen und bei den heutigen Autos ist es leider so das die Klipse wo mit die Teile befestigt sind schnell Kapput gehen. Wenn nicht würde ich denen das in Rechnung Stellen oder zum Anwalt wegen den Kosten.
Ich meine man kann nicht alles mit dich machen lassen und man kann sich net alles gefallen lassen. Vor allem hat man ja die Möglichkeit die Aussage zu verweigern und wenn die Polizei meint sich aufblasen zu müssen?

Also Wer kommt für die Kosten auf
1. Reinigung des Autos durch Hundehaare und Beseitigung der Krallenspuren das Köters auf Armaturen und Ledersitzen?
2. Wenn das Auto Auseinander genommen wird wer baut es zusammen und er kommt für den entstanden schaden auf der wenn er entstehen sollte????

Es gibt einen riesen Thread in einem anderem Forum, mit genau der selben Frage.

Und auch bzgl. der Kosten.

Bin gespannt ob hier eine Auflösung kommt, denn das ist bei den anderen nicht der Fall..

sag das mal so nicht mit dem Behindertenausweis.

eine Krankheit kann als Behinderung anerkannt werden wenn sie seit mindestens oder voraussichtlich länger als 6 Monate andauert.
Dann hängt es von der Schwere tatsächlich ab um anerkannt zu werden und einzufließen. Dafür reichen 10% die man schnell erreichen kann. dann kommt vieleicht noch einw enig Reizdarm und Migräne dazu und schon hat man mit 30 % gesamt dann anspruch einen Ausweis ausstellen lassen und sich mit schwerbehinderten gleichstellen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Ich wäre mir auch nicht sicher, ob ich dafür haften muss.
Liest du dir denn nicht die Geschäftsbedingungen des Vermieters durch, bei dem du deine Mietfahrzeuge leihst?

Damit gehört er zu den anderen 98% die das nicht machen. Liest du dir die AGB von Aldi durch bevor du einkaufen gehst? Oder die von der jeweiligen Tankstelle wo du tankst? Zumal AGB so beschissen geschrieben sind das ein nicht Jurist meist zwar meint er hätte es verstanden, wenn es hart auf hart kommt aber feststellen muss das er doch nichts verstanden hat.

Die meisten werden sich wohl nur kurz was zum Auto anhören, was sie bezahlen müssen an SB wenn sie nen Bumms bauen und was bei der Rückgabe beachtet werden muss, that's it.

PS @ TE:
Warum weigerst du dich den Schnelltest zu machen wenn du nichts zu dir genommen hast? Die Dinger sind zuverlässig, und selbst wenn der etwas anzeigen würde ginge es danach erst mal weiter zur Blutentnahme. Durch das Verweigern hast du den Beamten doch gezeigt das du evtl. etwas vertuschen möchtest, selber Schuld. Ob du mit einem ärztlichem Attest um diese Hundekontrollen herum kommst zweifle ich an, wenn gegen dich ein Verdacht besteht wird das Auto von denen Notfalls mitgenommen und irgendwo anders zerlegt.

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


sag das mal so nicht mit dem Behindertenausweis.

eine Krankheit kann als Behinderung anerkannt werden wenn sie seit mindestens oder voraussichtlich länger als 6 Monate andauert.
Dann hängt es von der Schwere tatsächlich ab um anerkannt zu werden und einzufließen. Dafür reichen 10% die man schnell erreichen kann. dann kommt vieleicht noch einw enig Reizdarm und Migräne dazu und schon hat man mit 30 % gesamt dann anspruch einen Ausweis ausstellen lassen und sich mit schwerbehinderten gleichstellen lassen.

Für eine Hundeallergie kriegst du niemals nie und nimma nicht irgendeinen Behindertenausweis. nein. 🙂

Abgesehen davon hab ich den Drogen-Schnelltest auch schon mal verweigert und der Polizist hats akzeptiert und mich weiterfahren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Aber kann man sich gegen das Filzen mit dem Hund wehren?

indem man NICHT versucht klugzuscheißen und einfach den schnelltest macht! dann hättest du dir viel ärger erspart.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Bei begründetem Verdacht dürfen die natürlich mehr, aber da so ein Polizist nicht wegen ner Lappalie seine Karriere riskieren will, muss das schon wirklich begründet sein.

der hier dadurch gegeben war, das der te gerötete augen hatte und zudem den schnelltest verweigert hat.....

Zitat:

und versuchte mich einzuschüchtern

was war daran einschüchterung?! 😕

der hat dir lediglich aufgeführt, was er hätte machen können, wenn er wollte!

und der richter der hier den beschluss dazu unterschreibt wird wohl nicht zum polizisten sagen "nein, ich habe heute keinen bock dazu"....

@ YoChi

komisch das betreffende Stellen das durchaus anderst sehen. Einige der genannten Symptome treten auch bei Tierhaarallergien auf

http://www.betanet.de/download/betanet_697_Allergien---Behinderung.pdf

Muss man eigentlich so "Hampelmann-Aktionen" machen, wie auf einem Bein stehen und ob die Hand zittert und sich in die Augen leuchten lassen?

Guckst Du HIER

Wie würdest du denn reagieren? Ich finds nicht lustig.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


@ YoChi

komisch das betreffende Stellen das durchaus anderst sehen. Einige der genannten Symptome treten auch bei Tierhaarallergien auf

http://www.betanet.de/download/betanet_697_Allergien---Behinderung.pdf

Ne, dazu muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden und die Antwort von dem ist meist: Ja wenn sie dagegen allergisch sind, dann vermeiden sie den Gegenstand einfach, fertig.

Alles schon mitgemacht.

Gruß
yo-chi (der gegen Milch allergisch ist)

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Dass Problem ist, wenn der Schnelltest positiv ist, wirst du an Ort und Stelle deinen Führerschein los, obwohl es noch keinen gerichtsverwertbaren Beweis per Blutprobe gibt.

Das ist nicht so! Du behälst deinen Führerschein bis zum Ergebnis der Blutprobe. Das Max. was dir passieren kann ist ein vorübergehendes Fahrverbot (meist 24h).

Zitat:

Urintests reagieren auf Abbauprodukte, die auch auf eine andere Art entstanden sein können, als durch den Drogenkonsum.

Ja, wie?

Zitat:

Wischtests... ja wow, ich bin mit einem Mietwagen unterwegs. Die Vorgeschichte des Wagens kenne ich nicht. Deshalb könnte es auch gut sein, dass jemand anderer die Spuren hinterlassen hat. Ich bin deshalb da etwas vorsichtiger.

Meist werden doch die Achseln oder die Stirn gewischt!

(Kann mir nicht vorstellen wie diese Stellen mit dem Mietwagen in Berühung kommen? -jedenfalls so wie ich Auto fahre geht das nicht)

Das es nicht ohne ärztliches Gutachten geht wage ich anzuzweifeln.
Bei mir und bei Bekannten haben bislang immer einfache medizinische Berichte, Krankenhausaufenthalte und sogar Kopien von diversen "gelben Scheinen" mit der selben Diagnose gereicht, beim Gutachter war ich noch nie wegen einer "Behinderung"
Der einfache nachweis einer chronischen Erkrankung reicht voll und ganz aus, dazu gehört dass man regelmäßig wegen der gleichen Sache in Behandlung ist.
Beispiel meiner Schwester: es reichte dem Landesamt ein Auszug aus der Krankenakte dass sie seit 7 Monaten in psychologischer Behandlung wegen ihrer Depressionen ist
Für das Morbus Meulengracht meiner Tante reichte eine einzige Blutuntersuchung als Nachweis
.
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Um so mehr unterlagen man selbst einreicht und den Zusammenhang beschreibt desto eher wird was anerkannt.
Hängt aber vor allem vom Bearbeiter des Landesamtes für gesundheit und soziales ab wie der was durchgehen lässt und bewertet

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Man muss bei so 'ner Kontrolle gar nix. Du muss denen deine Papiere vorlegen (FS und KFZ) und Angaben zu deiner Person machen, soweit sie aus den Papieren nicht hervorgehen, das war's.

Nicht zu vergessen die Mitwirkungspflicht bei der Kontrolle deines Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit / Vollständigkeit der Ausrüstung!

Zitat:

Denn das Blutabnehmen muss ein Richter entscheiden, das darf so ein einfacher Streifenpolizist nicht.

Doch, darf er unter bestimmten Voraussetzungen schon!

Drogen sind immer eine Begründung für Gefahr im Verzug = Polizei ordnet Blutentnahme an!

Alkohol feststellbar nach Unfall = Gefahr in Verzug = Polizei ordnet ohne Richter an

Alkoholwert bis 1,8 Prom. oder Behauptung Nachtrunk nach Unfall = Gefahr im Verzug = Polizei ordnet ohne Richter an

Richter nicht erreichbar = Polizei ordnet an

Merkst du was, fast immer ist der Richter außen vor!

Guckt mal da - das ist nicht schlecht: http://www.melzig.info/.../Verkehrskontrolle.pdf

Was ich nur ein wenig kurios finde ist, dass ich bei Verweigerung der Pusteprobe oder des Wischtests zur Blutentnahme gezwungen werden kann. Durch meine Aussageverweigerung darf mir eigentlich kein Nachteil entstehen und ob die Blutentnahme ohne jeglichen Verdachtsgrund (allgemeine Verkehrskontrolle) gerechtfertigt ist, möchte ich doch bezweifeln.

Wenn die über das Lenkrad wischen und finden was - klar. Aber so ohne jegliche Hinweise würde mich das stutzig machen...

Gruß

Stefan

p.s.: Hier noch einer: http://www.123recht.net/article.asp?a=34855&ccheck=1

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