Kommissar Rex soll nicht in mein Auto

Hallo Leute,

ich hatte gestern eine nette Begegnung mit unseren Grün-Blauen Freunden. Was soll ich sagen: Drei Erkenntnisse habe ich aus dem Treffen gewonnen:

- Ich fahre nicht besoffen Auto
- In dem Mietwagen gab es keine Spuren von Drogen
- Ich habe eine Hunde Allergie

Ich musste gestern dringend nach HH reisen, Hinweg mit dem Flugzeug, Rückweg Mietwagen (Passat). Auf dem Rückweg bin ich in eine Polizeikontrolle geraten. Zuerst sollte ich ins Röhrchen pusten, dann wollten die mich auf Drogen testen. Der Polizist hat mir in die Augen geleuchtet und meinte dann irgendwie, dass meine Bindehaut sehr gerötet ist (nach 15 Stunden Arbeit am Monitor ist es auch kein Wunder), er möchte aber sichergehen und mich mit so einem Schnelltest auf Drogen testen. Darauf habe ich mich dann nicht eingelassen, ich bin immer noch der Meinung, diese Tests seien ungenau. Aber einen Bluttest wollten die Herren auch nicht machen. Dann haben die angefangen, das Auto zu filzen und zum Schluss noch den Hund durchgejagt.
Tja ich gehöre wohl zu den wenigen 25Jährigen, die bisher noch nie etwas Illegales zu sich genommen haben. Ich durfte dann jedenfalls weiterfahren. Etwa 30 Minuten später ging es mir nicht wirklich gut. Es fing damit an, dass meine Augen angefangen haben zu tränen und zu jucken. Irgendwann hatte ich dann ein komisches Gefühl, als ob ich schlecht Luft bekommen würde. Habe dann auf dem nächsten Parkplatz gehalten bin ausgestiegen und habe 15 Minuten an der frischen Luft Pause gemacht. Dann wieder ins Auto und weiter. Kurze Zeit später kamen die Symptome wieder.

Ende der Geschichte war, dass ich bei offenen Fenstern nach Hause durchgefahren bin. Montag gehe ich mal zum Arzt, aber ich vermute schwer, dass es eine Allergie auf den Hund ist, der durchgelaufen ist. Zum Glück war das nicht mein Wagen.
In den 6,5 Jahren, in denen ich meinen Führerschein habe, ist es zwar erst das zweite Mal, dass ich überhaupt angehalten werde, ich glaube deshalb nicht, dass es in nächster Zukunft wieder passieren wird. Aber kann man sich gegen das Filzen mit dem Hund wehren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Dann beschwer dich nicht wenn du dich verdächtig machst. Selbst wenn der Test positiv ist musst du danach noch zur Blutentnahme, erst da klärt sich alles auf. Du brauchst also keine Angst vor dem Test zu haben.

Und da beißt sich die katze doch in den eigenen Schwanz.

Wieso bin ich verdächtig, wenn ich etwas nicht mache, das ich nicht machen muß???

Ich bin gegen Vorratsdatenspeicherung. Bin ich jetzt verdächtig zur Taliban zu gehören?

Ich bin gegen Onlinedurchsuchung. Bin ich nun verdächtig ein Raubkopierer zu sein???

Wo bleibt da die Unschuldsvermutung.

Einen Anfangsverdacht daraus zu konstruieren, das ich meine Rechte kenne und nutze ist doch pervers.

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@LLOrd

Entscheidender Punkt ist die Willkür

Daher kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Missachtung der richterlichen Anordnungsbefugnis durch den Polizeibeamten willkürlich war. Die Feststellung von Willkür enthält dabei keinen subjektiven Vorwurf. Willkürlich ist die Maßnahme der Blutentnahme durch die Polizei nur dann, wenn die im Verhältnis zum erstrebten Zweck der Beweissicherung tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Demnach darf das Ergebnis der Blutprobe nur dann nicht verwertet werden, wenn die Verabsäumung der Einholung einer richterlichen Anordnung einen schweren Verstoß darstellt.

Ich habe hier mal den wohl entscheidenen Absatz aus Deinem Hinweis kopiert. Besonders den letzen Satz am Ende "schwerer Verstoß" ist wichtig. Das sind zwei Urteile von vielen, die anders entschieden wurden. Es geht hierbei um besondere Einzelfälle.

Das Viedeo habe ich mir aus Zeitgründen noch nicht angeschaut. Aber solche Berichte sind nicht immer objektiv, sondern geben auch häufig manipullativ die Meinung des Autors wieder. Also auch da Vorsicht mit der Bewertung solcher Tests. Ich habe selbst einmal bei einem Dreh (Hans Meiser: Notruf) mitgemacht. Sollte alles autentisch nachgespielt sein! Aber so einiges entsprach nicht dem Originalunfall.

Ich bin ja wirklich ein kooperativer Typ, der bei so Sachen bloß keine weitere Aufmerksamkeit aufsich ziehen möchte, aber wenn mir so ein Fiffi das Auto zerkratzen würde, oder man mir die gesamte Verkleidung runterreißen würde, wäre ich wohl zum Doppelmord fähig.

Nicht bei meinem Neuwagen!

Im allgemeinen zum Umgang mit Polizeibeamten:
Ich bin bisher immer freundlich geblieben, und daher wurde jedesmal im Ermessensspielraum der Beamten gnade walten gelassen , und ich musste keine Verwarngelder zahlen (nicht angeschnallt gewesen, keine Papiere dabei usw.).

Zitat:

Wenn du den Schnelltest nicht machst -dann dürfen die A) den Bluttest anordnen lassen und B) den Hund durchjagen. Dagegen hast du erstmal keine rechtliche Möglichkeit.

Das ist richtig. Allerdings ist der Bluttest einen Eingriff in die Privatrechte und Verletzung dessen, sodass man bei nicht-auffinden von Drogen durchaus in Erwägung ziehen kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten.

Letztenendes ist eine Blutentnahme eine nicht unerhebliche Verletzung des Menschen an sich, der Menschenwürde und der Grundrechte.

Genau deswegen überlegen die Polizisten es sich auch zwei Mal ob sie das anordnen.

Zitat:

Durch deine Weigerung bzgl. des Schnelltests mit den entsprechenden Symptomen liegt gegen dich ja nunmal ein Verdacht vor.

Fakt ist: Die Weigerung des Schnelltests

darf nicht

als Verdachtsmoment und somit als Grundlage für eine erzwungene Blutentnahme verwertet werden. So die Theorie, und dafür lege ich meine Hand ins Feuer! Das ist die gesetzliche Grundlage.

Aber: Natürlich können in der Praxis die Beamten einen anderen Verdachtsmoment "andichten" der die Blutentnahme begründet (z.B. rote Augen, langsame Pupillenreaktion o.ä.).

Zitat:

Am einfachsten ist es - den Schnelltest zu machen. Die sind ne Ecke besser als ihr Ruf, der noch aus den 80ern und frühen 90ern stammt.

Drogenschnelltests in den 80ern und frühen 90ern...? Wohl eher nicht...:

Zitat:

Zitat Wikipedia:
"Das Verfahren des Drogenwischtest ist noch recht neu (Einführung 2003) und mit einer recht hohen Unsicherheit von durchschnittlich 8 % belastet. Trotzdem wird es von der Polizei weiter eingesetzt, da es das einzige zur Zeit praktikable, schnell ablesbare Verfahren ist, mit dem ohne Blutentnahme auf Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen getestet werden kann."

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Drogenschnelltest

Soviel zum Thema "zuverlässig". Klar, alle weiteren und alle älteren Verfahren sind noch deutlich unzuverlässiger.

Trotzdem gilt: Ein Mohnbrötchen gegessen, einen Geldschein angefasst oder vor 2 Wochen auf einer Party gewesen wo Grasduft durch die Luft ging und schon kann so ein Test anschlagen...

Zitat:

aber wenn mir so ein Fiffi das Auto zerkratzen würde, oder man mir die gesamte Verkleidung runterreißen würde, wäre ich wohl zum Doppelmord fähig.

Nicht bei meinem Neuwagen!

In der Praxis gibt es gewisse Kriterien beim Fahrer und beim Fahrzeug die die Beamten beachten, damit man überhaupt in den Verdacht gezogen wird. Die werde ich natürlich hier nicht nennen, da gibt es aber feste Handbücher und Anhaltspunkte für die Polizei für. Wenn man in das Raster nicht reinfällt ist die Gefahr eher unwahrscheinlich das man penetrant durchsucht wird.

Ich sage mal so, wenn denen was spanisch vor kommt ist denen auch ein Alergie Test egal.. die würden das Auto durchfilzen.. daher erst gar nicht sich so merkwürdig verhalten und auch nicht dumm rum reden.. bringt im endefekt mehr stress.

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Dann schaut euch mal diesen freundlichen Menschen hier an. 😁 http://www.youtube.com/watch?v=1Tr9HZSKo48

Der Kameramann hat wohl auch was eingeworfen, so unruhig wie der die Kamera führt...😁

Mein Verhalten wäre: ruhig und freundlich bleiben, jede Zusammenarbeit ablehnen, und es im Fall des Falles drauf ankommen lassen, insbesondere, wenn ich weiß, dass ich nichts getan habe. Vorauseilender Gehorsam ist nu mal nicht mein Wesen, und die Rechtsauffassung mancher Leute, dass sich verdächtig macht, wer seine Rechte in Anspruch nimmt, finde ich richtiggehend abstoßend.

Der OP hat sich durchaus nachvollziehbar und korrekt verhalten. Ob die Hundedurchsuchung angemessen war kann ich jetzt nicht beurteilen, da ich nicht weiß, welche Grenzen einer Durchsuchung eines KFZ gesetzt sind, insbesondere falls der OP gesagt haben sollte "Joah, macht mal, ihr findet eh nix!" Im Originalpost stand jetzt auch nichts drüber ob der OP die Beamten auf die Hundeallergie hingewiesen hat.

Als ADAC-Mitglied hätte ich zumindest zur Beantwortung der Frage (sollte sie mich betroffen habe) die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch genommen, denn in bestimmten Fällen ist auch der Staat (hier in Form von Polizei) dem Bürger schadenersatzpflichtig... und spätestens als Rechtsschutzversicherter würde ich mir mein Recht schon versuchen zu holen, gerade in der heutigen Zeit wo man die Obrigkeit ab und zu mal daran erinnern sollte, wer für wen arbeitet. Gute Begründungen (hinterher im Widerspruch) und das berühmte "Ei in der Hose" helfen schon viel, und wenn ich mir mal überlege was die Herren in Grün alles NICHT wissen (aber zu wissen meinen)...

Gruß
Micha

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