Komisches Fahrgefühl
Hallo
Hab jetzt einen MK3 Turnier ,EZ 2002 ,131 PS Diesel,210 000 KM.
Zieht wie der Teufel und springt sehr gut an bei Kalten Temperaturen.
Bei Geschwindigkeiten von + 80 KmH und Vorzüglich Linkskurven ,hat man ein Gefühl als wäre ein Hinterrad locker.
Könnte da am Querlenker was sein oder Stossdämpfer ?
Was könnte ich jetzt Testen und wie gehe ich vor ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schwedenpower1
Alle 4 Stossdämpfer müssen gewechselt werden .Hab keine Technischen Zeichnungen und möchte Hilfe erfragen.
Was sollte mit gewechselt werden ?Kann jemand die Begriffe genauer Devinieren :
Zugsterbe = ( Querlenker ? )
Hinterachslager ( Auswechselbare Gummi Lager für die Querlenker ? )Spurstangenköpfe vorne sind Neu .
schau mal hier,
Hinterachse Klickund hier: Mapco Klick ; Punkt: Lenkungs- und Chassisteile (16)
da müstest du nur deine Schlüsselnummern eingeben für die richtigen Teile
34 Antworten
da ich auch mal mächtig Ärger wegen eines Verkehrsunfalls hatte habe ich beim ADAC die Verkehrsrechtschutz abgeschlossen
Auszug beim ADAC:
" Mit dem ADAC Verkehrs-Rechtsschutz ist Ihnen gutes Recht sicher!
-Vermittlung und Kostenübernahme für Mediation
-Übernahme von Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtskosten
-Weltweit gültig!
-Ohne Selbstbeteiligung und ohne lästige Wartezeit!
- .... etc. "
"Bei Verträgen rund ums Auto
Wenn Sie z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkäufer streiten, die Kasko-Versicherung einen Schaden nicht reguliert, die Werkstatt eine zu hohe Rechnung stellt oder Streitigkeiten aufgrund von Garagenmietverträgen auftauchen.
(Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht)"
Quelle ADAC
da lohnen sich die nicht mal 100€ im Jahr
Im Detail kenne ich mich nicht aus, mußt Dich schlau fragen. Ob das auch in Eurem Bundesland auch gilt oder sogar bundeseinheitlich geregelt ist, weiß ich nicht. Mein Sohn hatte Einbrecher anhand seiner gekauten Crossmaschine ausfindig gemacht und die NRW-Polizei vor Ort fragte ihn, ob er das vereinfachte Verfahren einschl. Zivilklage wählen wolle, was er tat. Die Polizei nimmt eh nur die Anzeige auf und leitet sie zur Staatsabwaltschaft zur weiteren Bearbeitung weiter. Also kann man auch direkt seine Anzeige an diese senden oder auch dort zu Protokoll geben. Einen Anwalt wird man nicht unbedingt brauchen, denn so lang das beim Amtsgericht angesiedelt ist, kann man sich selbst vertreten und eigene Anträge stellen. Nur muß man dann dies auch tun und vor allem seine Ansprüche begründen, ggf. auch selbst anregen, Beweise zu beschaffen, z. B. durch vom Gericht bestellte Gutachter oder Hinzuziehung von anderen Ermittlungsakten. Zeugen bennennen und auch selbst denen Fragen stellen. Zumindest dann sinnvoll, wenn man keinen Rechtsschutz hat.
Zitat:
Original geschrieben von Schwedenpower1
Gut,aber in dem Fall hilft das jetzt nicht wirklich weiter .
ist schon klar, dennoch bin ich der Meinung das du in dem Fall es richtig gemacht hast mit der Anzeige. Nun würde ich die Reaktion der Staatsanwaltschaft und des Verkäufers abwarten. Soweit ich weiss bieten viele Anwälte auch ein kostenloses Erstgespräch an.
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Du kannst nicht selbst zur Staatsanwaltschaft GEHEN. Kannst nen Brief mit einer Anzeige hinschicken - der landet dann bei solch kleinen Delikten im strafrechtlichen Fall wieder bei der Polizei zur Ermittlung.
Du kannst dich mit deinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen allerdings anwaltlos auf dem Wege des Adhäsionsverfahrens nach § 403 STPO an das für dich ebenfalls kostenlose Strafverfahren (die Anzeige bei der Polizei) anhängen. Bei dem relativ geringen Streitwert in diesem Fall sicherlich sinnvoll, wenn man keine Rechtsschutz hat.
http://www.anwalt.de/.../...-im-strafverfahren-realisieren_000594.html
Ein entsprechendes Schreiben müßtest du allerdings selbst loslassen - und zwar rechtzeitig/sofort mit guter Begründung für die geforderte Summe.
https://www.weisser-ring.de/.../
noch ein Muster: http://www.google.de/url?...
Damit das Gericht dem auch schmerzfrei statt gibt, würde ICH den Schadensersatz relativ niedrig ansetzen, wenn ich keinen Anwalt hätte.
Es ist dann ein Versuch, da kann man je nach Lust und Laune bzw. Ansicht des Richters Glück haben oder auch nicht.
Wenn man einen Anwalt hätte, könnte man versuchen, das maximale rauszuholen.
In diesem Fall wären nicht die DPF Nachrüstkosten relevant, sondern der tatsächliche Wertunterschied dieses Fz mit grüner und gelber Umweltplakette
Vielleicht bin ich mit der Denkweisse auf dem Holzweg oder auch nicht .
Ich bin der Meinung ein PKW mit Gelber Plakete ist für mich ,wegen den Umweltzonen Grün,unbrauchbar.
Da der Käufer den PKW nicht zurück nimmt ,wäre der Wertverlust mindestens was die Nachrüstung mit aller Ausgaben kosten würde .
Da ich auch Angeboten habe den vollen Kaufpreis zurück + meine Auslagen ( 200 Euro )
Bleibt es dem Verkäufer überlassen was er macht und für ihn Kostengünstiger ist .
Da er sich aber weigert bleibt dan nur das Gerichtsverfahren einzuleiten .
Letzendlich würde es vor Gericht um die 2 Lösungen gehen.
Im Fall das er das Auto zurücknehmen würde ( Geld zurück ) hab ich keinen PKW mehr .
Hierbei müsste er auch Mietwagen Kosten übernehmen bis ich einen anderen PKW gekauft habe ?
Immerhin muss ich zur Arbeit kommen was mit Öffentlichen Verkehsmitteln nicht erreichbar wäre .
Wären die 500 Euro Nachlass nicht ein Vergleich ?
Würde bedeuten das jeder die Gerichtskosten zur Hälfte tragen muss ?
So gesehen dürfte es schon etwas Komplex werden .
Scheint so als würden die 500 Euro ein Faires Angebot von mir sein ?
Wen der Partikelfilter wirklich 375 Euro kostet ,dürfte ich kaum oder wenig draufbezahlen .
Leider ist der Verkäufer uneinsichtig .
Warum eierst Du so rum? Mache eine Strafanzeige wegen Betrug und häng Dich mit der Zivilforderung dran. Der VK hat sich doch auf nichts eingelassen. Von daher ist der schon aufgezeigte Weg der für Dich günstigste. Du kannst den Richter um eine Entscheidung bitten, wenn Du Dir hinsichtlich der Schadenseingrenzung unsicher bist. Klüger ist es, mit realistischen, belegbaren Schadensersatzvorstellungen zu kommen, von mir aus auch in zwei Alternativen. Nur kannst es nicht wie in einem Basar klären, ob Schadensersatz oder Wandlung und davon abhängig machen, ob Du betrogen wurdest. Falls Du bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitest steht Dir Prozeßkostenhilfe zu. Das kann Dir aber auch ein Anwalt in einem Vorgespräch erläutern oder alternativ auch die Rechtsantragsstelle im Amtsgericht.
wir können und dürfen hier auch keine Rechtsberatung machen. Es wurden Dir nun mehrere Meinungen zu Deinem Thema mitgeteilt also liegt es nun an Dir wie Du Dich der Sache annimmst. Interessant wäre der Ausgang der Geschichte. mMn. bis dahin : erledigt !
Zitat:
Original geschrieben von Schwedenpower1
Vielleicht bin ich mit der Denkweisse auf dem Holzweg oder auch nicht .
Ich bin der Meinung ein PKW mit Gelber Plakete ist für mich ,wegen den Umweltzonen Grün,unbrauchbar.
Da der Käufer den PKW nicht zurück nimmt ,wäre der Wertverlust mindestens was die Nachrüstung mit aller Ausgaben kosten würde .
Da ich auch Angeboten habe den vollen Kaufpreis zurück + meine Auslagen ( 200 Euro )
Bleibt es dem Verkäufer überlassen was er macht und für ihn Kostengünstiger ist .
Da er sich aber weigert bleibt dan nur das Gerichtsverfahren einzuleiten .
Letzendlich würde es vor Gericht um die 2 Lösungen gehen.Im Fall das er das Auto zurücknehmen würde ( Geld zurück ) hab ich keinen PKW mehr .
Hierbei müsste er auch Mietwagen Kosten übernehmen bis ich einen anderen PKW gekauft habe ?
Immerhin muss ich zur Arbeit kommen was mit Öffentlichen Verkehsmitteln nicht erreichbar wäre .Wären die 500 Euro Nachlass nicht ein Vergleich ?
Würde bedeuten das jeder die Gerichtskosten zur Hälfte tragen muss ?So gesehen dürfte es schon etwas Komplex werden .
Scheint so als würden die 500 Euro ein Faires Angebot von mir sein ?
Wen der Partikelfilter wirklich 375 Euro kostet ,dürfte ich kaum oder wenig draufbezahlen .Leider ist der Verkäufer uneinsichtig .
Reaven hat schon recht, Thema erledigt. Nur eine Anmerkung juckt mir noch in den Fingern:
Weil solche Fantastereien wie Mietwagen o.ä. dem Menschen allgemein innewohnen 😁 , hat der Richter beim Adhäsionsverfahren die Möglichkeit, nicht darüber zu entscheiden 🙄
Und wenn du mal vernünftig meinen Post lesen würdest, könntest du erkennen, daß man beim Adhäsionsverfahren als Geschädigter kostenlos längs kommen kann. Vielleicht nimmst du dir doch besser einen Anwalt.
Frohes Fest.
Zitat:
Original geschrieben von Schwedenpower1
Kaufvertrag ,Ja .
Zeugen ,Meine Frau und Tochter ( 13 ).
Verkaufsanzeige wurde gespeichert ,ist also auch vorhanden .
Hierbei sieht man die Grüne Plakete und auch im Verkaufstext ist die Grüne Plakete erwähnt .
"Euro 4 ,Grüne Plakete ".
Mündliche Absprachen keine ,ggf Nachfrage ob das Auto wirklich eine Grüne Plakete hat ,was bestätigt wurde.
damit ist der Verkäufer ziemlich dran. Ich würde folgendermassen vorgehen
1. Schreiben an den Verkäufer mit Fristsetzung mit deinen Forderungen, Nachlass oder Rücknahme (oder was auch immer), wegen Täuschung/Betrug.
2. diese Frist lässt er verstreichen (höchstwahrscheinlich)
3. jetzt zum RA, am besten Fachanwalt für Verbraucherrecht und/oder Verkehrsrecht, die sind spezialisiert auf solche Fälle. Der holt sich sein Geld bei der anderen Seite wieder.
Den RA kannst du auch bei einem KFZ-Sachverständigen rausfinden, diese können meistens dir einen nennen mit denen sie zusammenarbeiten.
Wie immer gilt: Mehrfachmeinungen sind besser als eine Meinung.
Der RA kann auch weiter weg sein, Kommunikation über Telefon und Mail ist ja kein Problem. Die Sache sieht sehr sicher aus wenn so wie von dir beschrieben.
Bei Unsicherheiten kannst du dich beraten lassen, 15-30Min für 50€ sollten drin sein, der RA kann dir dann auch was zu den Kosten und Risiken sagen. Aber wie gesagt, wenn es so ist wie von dir beschrieben dann ist die Sache in trockenen Tüchern.
Allerdings wirst du Geduld brauchen, sowas kann sich hinziehen wenn die Gegenseite es unbedingt auf einen Prozess ankommen lassen will.
Hallo zusammen
Danke für die Hilfe hier und auch die Ratschläge.
Hab mich dafür entschieden den klassischen Weg zu gehen .
Werde im Neuen Jahr einen Anwalt beauftragen .
Beruflich wie Privat hab ich einfach nicht genug Zeit mich selbst darumm zu kümmern .
Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und wen der Anwalt ein Schreiben raus lässt sehen wir weiter was raus kommt.
Vor Gericht male ich mir gute Chancen ein .Mit den Anwaltskosten hätte es sich dan auch erledigt .
Warten wir mal ab .
Wen es jemanden Interessiert werde ich hier weitere ( Folgende ) Ergebnisse posten.
Also ich war beim Anwalt und der hat dem Verkäufer eine Frist von 2 Wochen gesetzt .
Es geht um 600 Euro was nämlich die Massnahmen betreffen das der PKW eine Grüne Plakette erhält.
Partikelfilter,Ein-Ausbau,Tüv,Landratsamt ...
Dem Verkäufer wird zum verhängniss das er im Verkaufstext die Grüne Plakete erwähnt hat zudem ist auf der Frontscheibe die Grüne Plakette drauf .
Die Lage ist ganz klar ,der Verkäufer hat "Beschissen" und das wird ihm zum Verhängniss.
Hallo zusammen
Das " Schwimmen " ist noch vorhanden .Es lag also nicht an den Spurstangenköpfen auch wen diese ein wenig spiel hatten.
ATU meinte nach einem Stossdämpfer Test :
4x Stossdämpfer ( Alt zwischen 50 - 60 % )
Hinterachslager ( Keine Ahnung was die meinen )
Zugstreben Li + Re .
Möchte mich nicht zu Tode kaufen .
Ist das für das " Schwimmen " verantwortlich ?
Was sollte probiert werden oder als erstes getauscht werden ?
Brauch ich zum Stossdämpfer wechsel einen Federspanner ?
Die ganzen Gelenke der Verstrebungen der Hinterachse sitzen in Gummibuchsen. Die sind vermutlich mürbe und haben Spiel, ebenso lohnt es sich vermutlich, die Gummilager der Achsschenkel (da wo selbige am Unterboden vor den hinteren Radkästen befestigt sind) zu erneuern. Das ganze hatte bei meiner freien Werkstatt 600 Flocken gekostet (beim 2002er TDCI Kombi).
Bei den Stoßdämpfern lohnt es sich, erst mal nur die hinten zu tauschen. Vorne die halten länger.
Zitat:
Original geschrieben von Schwedenpower1
Hallo zusammen
Das " Schwimmen " ist noch vorhanden .Es lag also nicht an den Spurstangenköpfen auch wen diese ein wenig spiel hatten.ATU meinte nach einem Stossdämpfer Test :
4x Stossdämpfer ( Alt zwischen 50 - 60 % )
Hinterachslager ( Keine Ahnung was die meinen )
Zugstreben Li + Re .Möchte mich nicht zu Tode kaufen .
Ist das für das " Schwimmen " verantwortlich ?
Was sollte probiert werden oder als erstes getauscht werden ?
Brauch ich zum Stossdämpfer wechsel einen Federspanner ?
ich habe alles getauscht und eine deutliche Verbesserung
erfahren😎