Kombiinstrument C4 Kilometerstand einstellen

Audi 80 B3/89

Hallo,

fahre zurzeit einen Audi 100 C4 Bj.: 92
Und zwar geht es darum das ich mir demnächst das Kombiinstrument aus dem Audi A6 C4 kaufen will.
Ist es möglich den Kilometerstand einstellen zu lassen bei einem Audihändler etc. Damit der Km Stand gleich mit dem von meinem originalen Tacho ist??

Danke im Voraus für alle Antworten.

Mfg
audifocky

23 Antworten

das einstellen der km in der KI ist in deutschland verboten, da zuviele leute einfach den kmstand schön gedreht haben und das auto mit weit weniger km verkaufen wollten.

Es ist und bleibt in Deutschland verboten!!
auserdem bekomm ich Plack, wenn ich sowas lese...
denn meiner wurde warscheinlich auch ca. 100.000 zurückgedreht.
es gibt viele Treats zum Thema Tacho zurückdrehen.
alle mit der selben Antwort.

Es ist Verboten!!!!

Ich will ja nicht zurückdrehen sondern höher ^^

Mein Aktuelles steht bei 130000
Und das was ich mir kaufen werde bei 40000.

Schade das es nicht möglich ist -.-

Aber die Gefahr besteht, daß der Tacho manipuliert wird, dementsprechend ist es verboten!
Selbst wenn Du in der Vertragswerkstatt einen neuen Tacho bekommst, so wird dieses Dokumentiert, mit alten und neuen Tachostand, einfach um die Gefahr der Manipulation zu minimieren.

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Gott, da bekomme ich ja die Kretze wenn ich das hier wieder lese.

Natürlich ist es nicht verboten den Tacho zu verstellen. Der Tacho ist dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst, anzünden, bunt anmalen und auch die Zahlen einstellen die du willst.

Verboten ist lediglich das Auto mit falschen Kilometern dann zu verkaufen. Denn das ist dann Betrug.

Das Verstellen des Tachos ist relativ simpel und kannst du im Normalfall auch selbst machen. Ich würde es halt an dem Tacho versuchen, den du ausbaust. Wenn es klappt, kannst es an dem neuen auch machen.

Ansonsten fahr zur KFZ Werkstätte deines Vertrauens, die machen dir das für nen 10er in die Kaffeekasse. Ist wie gesagt in 10 Minuten erledigt.
Habe ich damals auch machen lassen, weil ich in meinem B4 den Tacho ohne DZM hatte und auf den mit DZM umgerüstet habe. War wie gesagt in 10 Minuten erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von technoheadXXX


Gott, da bekomme ich ja die Kretze wenn ich das hier wieder lese.

Natürlich ist es nicht verboten den Tacho zu verstellen. Der Tacho ist dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst, anzünden, bunt anmalen und auch die Zahlen einstellen die du willst.

Verboten ist lediglich das Auto mit falschen Kilometern dann zu verkaufen. Denn das ist dann Betrug.

Das Verstellen des Tachos ist relativ simpel und kannst du im Normalfall auch selbst machen. Ich würde es halt an dem Tacho versuchen, den du ausbaust. Wenn es klappt, kannst es an dem neuen auch machen.

Ansonsten fahr zur KFZ Werkstätte deines Vertrauens, die machen dir das für nen 10er in die Kaffeekasse. Ist wie gesagt in 10 Minuten erledigt.
Habe ich damals auch machen lassen, weil ich in meinem B4 den Tacho ohne DZM hatte und auf den mit DZM umgerüstet habe. War wie gesagt in 10 Minuten erledigt.

genau so siehts aus!!!!

ich hab meinen tacho nach den neuaufbau der karre auf 000.000 gestellt... das geht KEINEN was an was ICH mit MEINEN tacho mache und wenn ich die kilometerzähler lahm lege

du hast aber ein großes problem wenn du das auto verkaufen willst und "vergisst" zu erwähnen dass der Tacho "angepasst" wurde. gut wenn du das auto fährst bis es schrott ist, ist es egal.
verkaufst du es und machst dazu keine angaben dass was in der richtung gelaufen ist und zwar schriflich begehst du betrug am käufer und genau das ist verboten.... denn dann geht die dreherrei den kunden und dem anwalt was an. aber wer kauft schon ein auto an dem am tacho gedreht wurde.... keiner...

Zitat:

Original geschrieben von titan1981


du hast aber ein großes problem wenn du das auto verkaufen willst und "vergisst" zu erwähnen dass der Tacho "angepasst" wurde. gut wenn du das auto fährst bis es schrott ist, ist es egal.
verkaufst du es und machst dazu keine angaben dass was in der richtung gelaufen ist und zwar schriflich begehst du betrug am käufer und genau das ist verboten.... denn dann geht die dreherrei den kunden und dem anwalt was an. aber wer kauft schon ein auto an dem am tacho gedreht wurde.... keiner...

gewissermaßen hat er ja wieder 0 km.... es ist ALLES neu...

aber ich verkaufe den auch nicht

Natürlich ist der Tacho Dein Eigentum und Du kannst damit machen, was Du willst!

Probleme könnte es geben, wenn Du z.B. Deiner Kfz-Versicherung einen Schaden melden willst, und die feststellen, dass am Tacho gedreht wurde.

Jedoch sehe ich beim Vorhaben des TE keien Probleme,
oder wäre es euch lieber er kauft sich ein KI mit 40tsd km baut sich das privat, in eine alte schunkel (sorry nur als Beispiel) ein, macht keinen vermerk, oder dann doch eher die Variante das er das neue KI auf den richtigen Kilometerstand bringt

Danke dass ihr mich unterstützt Leute.
Man liest oft soviel Schwachsinn in Foren von Leuten die denken sie haben über Nacht Jura studiert oder so. Auch wenn in D vieles verboten ist, so ist es trotzdem noch ein freies Land, und gewisse Freiheiten hat man. Man braucht nicht bei jedem Ding Angst haben vor Gericht zu müssen. Es ist halt wie im Laden auch, wenn du eine Packung aufreißt und vor der Kasse was daraus isst, ist es noch nicht illegal. Nur wenn du es zurücklegst oder dann nicht bezahlst, dann wird es illegal. So ist es mitm Tacho halt auch.

Bei dem was er vorhat, darf er das Auto sogar mit dem zurückgedrehten Tacho verkaufen. Er stellt den neuen Tacho ja nur auf die KM des alten ein, somit ist das absolut ok.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst ja ein Foto des KM-stands des alten Tachos machen und den neuen daneben legen. Quasi ein vorher-nachher Foto. Damit sich auch die Skeptiker hier besser fühlen.

Ich habe dem der mir meinen damals eingestellt hat zugesehen, da war echt nichts dabei. Der hat das Tachoelement ausgebaut bis er bei den Walzen mit den Nummern war. Da war hinten dann ein Sicherungssplint, den hat er gelockert, die Walzen um einen Milimeter nach Rechts geschoben, dann konnte man sie frei bewegen und einstellen, dann die Walzen wieder in die Ursprungsposition und den Splint wieder drauf. Und gut.
Wie gesagt, ich würde das an dem der ausgebaut werden soll versuchen, wenn es klappt gut, wenn nicht von der Werkstatt deines Vertrauens machen lassen. Ist echt keine große Sache.

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

" Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von technoheadXXX


Ich habe dem der mir meinen damals eingestellt hat zugesehen, da war echt nichts dabei. Der hat das Tachoelement ausgebaut bis er bei den Walzen mit den Nummern war. Da war hinten dann ein Sicherungssplint, den hat er gelockert, die Walzen um einen Milimeter nach Rechts geschoben, dann konnte man sie frei bewegen und einstellen, dann die Walzen wieder in die Ursprungsposition und den Splint wieder drauf. Und gut.
Wie gesagt, ich würde das an dem der ausgebaut werden soll versuchen, wenn es klappt gut, wenn nicht von der Werkstatt deines Vertrauens machen lassen. Ist echt keine große Sache.

Problem in diesem Fall das KI aus dem Audi 100 C4 ist Analog (Rädchen) das aus dem Audi A6 C4 ist Digital

Also mit einfachen Drehen ist da nix 🙂

Das müsste dann schon eincodiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Samuel0815



§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

" Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

JA wenn er es absichtlcih manipuliert um sich dadurch einen Vorteil zu erschleichen trifft das ja zu.

Aber der TE ist ja so ehrlich und will den

original

Tachostand im neuen KI haben.

Soweit ist das alles ok und auch rechtns.

Weil wie schon gesagt wenn er es einfach selbst ständig (privat) umbaut dokumentiert es auch keiner, an Wegstreckenzähler wie es im Gesetzt steht wurde dem nach nicht manipuliert. Sowas soll dann eher als Rechtens zählen???😕 also ich weiß ja nicht was in diesem Fall besser ist!

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