Knöllchen trotz richtig geparkt
Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.
183 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 16:16:29 Uhr:
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 13. Juni 2021 um 16:14:04 Uhr:
Ich denke eher, die durchgezogene Linie ist einfach nur überschritten worden.. Wie oft steht man auf der Linie beim Parken? Sehr oft.. Wie oft hatte man dafür einen Strafzettel kassiert? Ich noch nie.. So kleinkarriert muß man nicht sein, vor allem wenn das Schild dort offensichtlich steht.
Auf der Linie, mit dem Rad, wäre ja auch noch durch gegangen, aber wie man sieht nicht mitten unter dem Auto.
Wieviel Prozent vom Auto?
Bestimmt nicht die Häfte..
Oder mehr als die Hälfte..
Eher ein Stück mit der vorderen linken Seite..
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 13. Juni 2021 um 16:18:54 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 16:16:29 Uhr:
Auf der Linie, mit dem Rad, wäre ja auch noch durch gegangen, aber wie man sieht nicht mitten unter dem Auto.
Wieviel Prozent vom Auto?
Bestimmt nicht die Häfte..
Oder mehr als die Hälfte..
Eher ein Stück mit der vorderen linken Seite..
..ja, und somit hat er verloren.
Wenn Du einen Strafzettel hast,dann steht doch bestimmt auch die Anschrift vom zuständigen Ordnungsamt drau.Dort würde ich mal höflich anfragen und um Aufklärung bitten.Vielleicht hat man sich geirrt .. vielleicht aber auch nicht.Ich hab noch nie über einen Strafzettel diskutiert.Es bringt sowieso nichts.Man kann heute schon froh sein das man nicht aufgeladen wird ... da ist ein Knöllchen das geringste übel ...
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Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 13. Juni 2021 um 16:21:38 Uhr:
Die sollten dann entweder das Schild umstellen oder die Markierungen ändern..
Ich erwähnte, das diese Situation nichts mit dem Schild zu tun hat, ein Knöllchen wäre auch fällig gewesen wenn, der TE genau so ohne ein Schild geparkt hätte. Es zählt alleine, das er hier auf einer Fahrspur steht (zur Hälfte), auf der hier Parkverbot herrscht. Hier so zu parken wie der TE, ist parken in zweiter Reihe.
Ein Zweirad hätte dort wo der TE parkt noch locker legal parken können, für ein Auto ist es aber schon zu schmal.
Eindeutig eine Behinderung, "schmale" Fahrzeuge dürfen/können da stehen, da muss kein Schild umgebaut werden.
Zitat:
@Ahmo86 schrieb am 13. Juni 2021 um 15:50:26 Uhr:
Wie konntest du das Bild orten?
Das Schild am Eingang des Kleingärtnervereins Virchow ist zu erkennen. Aber vielleicht teilst du mal tatsächlich mit, was nun vorgeworfen wird. Was die anderen schreiben zum Parken in zweiter Reihe oder dass da nur ein Moped Platz hätte oder ähnliches, ist alles unzutreffend.
Wenn es nicht noch eine Sache geben sollte, die aus dem Foto nicht hervorgeht (z.B. Haltverbotszone oder Parkraumbewirtschaftungszone), dann steht dein Auto korrekt.
Steile These. Einerseits dürfte es mit den 3,05m zur nächsten Leitlinie zu knapp werden. Andererseits verbietet die Leitlinie Zeichen 340 deren Überfahren, wenn hierdurch der Verkehr gefährdet wird. Dort ist kein benutzungspflichtiger Radweg neben der Fahrbahn vorhanden. Radfahrer müssten also wegen dem parkenden Fahrzeug in die Fahrlinie der zweispurigen VT ausweichen und wären dabei gefährdet.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 19:08:39 Uhr:
Zitat:
@Ahmo86 schrieb am 13. Juni 2021 um 15:50:26 Uhr:
Wie konntest du das Bild orten?Das Schild am Eingang des Kleingärtnervereins Virchow ist zu erkennen. Aber vielleicht teilst du mal tatsächlich mit, was nun vorgeworfen wird. Was die anderen schreiben zum Parken in zweiter Reihe oder dass da nur ein Moped Platz hätte oder ähnliches, ist alles unzutreffend.
Wenn es nicht noch eine Sache geben sollte, die aus dem Foto nicht hervorgeht (z.B. Haltverbotszone oder Parkraumbewirtschaftungszone), dann steht dein Auto korrekt.
So ein Unfug, ein Auto steht nie korrekt wenn es über mehrere Fahrspuren geparkt ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 19:53:09 Uhr:
Steile These. Einerseits dürfte es mit den 3,05m zur nächsten Leitlinie zu knapp werden.
3 m Platz müssen nur zu einer durchgezogenen Linie bleiben. Ihr erfindet irgendwelche komischen Regeln, die es in der StVO nicht gibt.
Weiter vorne parken die Autos und beanspruchen dabei fast die gesamte Spur. Das ist erlaubt, auch wenn es manche hier nicht glauben wollen: https://goo.gl/maps/vGAKYy3yDomunB9D9
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:07:53 Uhr:
So ein Unfug, ein Auto steht nie korrekt wenn es über mehrere Fahrspuren geparkt ist.
Kannst du das irgendwie anhand der StVO belegen? Natürlich kannst du das nicht. Es sei denn, du bringst wieder die unzutreffende Behauptung, es handele sich um ein Parken in zweiter Reihe.
Zitat:
@Ahmo86 schrieb am 13. Juni 2021 um 15:53:50 Uhr:
Soll ich das nun zahlen oder nicht?
Um welchen Betrag geht es denn?
Wenn es 20 Euro oder weniger ist, würde ich es SOFORT bezahlen. Dann ist das Thema vom Tisch.
Alles andere erzeugt Aufwand, den ich für 20 Euro nicht "Übernehmen" wollen würde. Inklusiv Abwehr eines sonst folgende Bußgeldbescheides usw.. Denn der ist dann teurer...
Aber bei der ausstellenden Stelle nachfragen könnte nicht schaden - und sich dabei erklären lassen, was da so falsch ist, dass man da steht...