Knöllchen trotz richtig geparkt
Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.
183 Antworten
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:22:29 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 19:53:09 Uhr:
Steile These. Einerseits dürfte es mit den 3,05m zur nächsten Leitlinie zu knapp werden.3 m Platz müssen nur zu einer durchgezogenen Linie bleiben. Ihr erfindet irgendwelche komischen Regeln, die es in der StVO nicht gibt.
Weiter vorne parken die Autos und beanspruchen dabei fast die gesamte Spur. Das ist erlaubt, auch wenn es manche hier nicht glauben wollen: https://goo.gl/maps/vGAKYy3yDomunB9D9
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:22:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:07:53 Uhr:
So ein Unfug, ein Auto steht nie korrekt wenn es über mehrere Fahrspuren geparkt ist.Kannst du das irgendwie anhand der StVO belegen? Natürlich kannst du das nicht. Es sei denn, du bringst wieder die unzutreffende Behauptung, es handele sich um ein Parken in zweiter Reihe.
Ich muss nichts belegen was alle wissen, und was absolut jeder Logik entspricht.
Wenn du meist es ist falsch, Belege du bitte warum, ich lerne gerne dazu.
Edit, Und du hast auch mitbekommen das lt. dem TE die Fahrspurführung in deinen Google Links gar nicht mehr existiert, das sie geändert wurden ? In deinen Links ist alles ok, da ist nichts zu meckern, nur ist jetzt alles anders geführt. Sieht man auch wenn es mit den Fotos und vergleicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:47:55 Uhr:
Wenn du meist es ist falsch, Belege du bitte warum, ich lerne gerne dazu.
Es ist doch komisch, dass du behauptest, man dürfe dort nicht parken und ich dann den Beweis erbringen soll. Aber meinetwegen: Park- und Haltverbote stehen in der StVO und ein Verbot über einer Leitlinie zu stehen, gibt es nicht. Verlangt wird, dass man an den rechten Fahrbahnrand heranfährt und das hat der TE gemacht.
Dass es "komisch" aussieht, liegt nicht daran, dass der TE komisch parkt, sondern dass es sehr selten ist, dass der rechte markierte Fahrstreifen spitz zuläuft und dann endet. Ein Parkverbot entsteht dadurch aber nicht, er steht ja trotzdem am rechten Fahrbahnrand.
Entweder es gibt noch eine Beschilderung, die wir bis jetzt nicht kennen (Haltverbotszone, Zeichen 290.1 oder Parkraumbewirtschaftungszone, Zeichen 314.1). Oder man wirft dem TE vor "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand", dann sollte Einspruch eingelegt werden.
Es wird jetzt aber mal Zeit, dass der TE den genauen Tatvorwurf mitteilt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:47:55 Uhr:
Und du hast auch mitbekommen das lt. dem TE die Fahrspurführung in deinen Google Links gar nicht mehr existiert, das sie geändert wurden ?
Spielt überhaupt keine Rolle. Es sei denn, dass tatsächlich eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) links davon ist. Dann müssen mind. 3 m Platz zwischen Fahrzeug und Linie verbleiben. Im Foto des TE im ersten Beitrag ist am unteren Bildrand eine Linie zu sehen. Das könnte eine Leitlinie sein, es könnte aber auch der Beginn einer Fahrstreifenbegrenzung sein. Im zweiten Fall dürfte nicht geparkt werden.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:22:29 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 19:53:09 Uhr:
Steile These. Einerseits dürfte es mit den 3,05m zur nächsten Leitlinie zu knapp werden.3 m Platz müssen nur zu einer durchgezogenen Linie bleiben. Ihr erfindet irgendwelche komischen Regeln, die es in der StVO nicht gibt.
...
Du pickst dir den unwesentlichen Teil heraus, der sich auf die allgemeinen 3,05m bezieht. Zeichen 340 verbietet das Überfahren bei Gefährdung. Die liegt wie beschrieben vor.
I.Ü. § 12 Abs. 1 Nr.1 StVO verbietet schon das Halten an engen Stellen. Diese Stelle ist eng (rechter Fahrstreifen verjüngt sich endend und man muss dort die Spur wechseln). Die Nr. 3 verbietet das Halten auf Einfädelungsstreifen. Auch das könnte man hier annehmen. Dann ist da noch § 12 Abs.4 Sätze 1+2 StVO, der die alleinige Nutzung des vorhandenen Parkstreifens vorschreibt. Daraus folgt ein Verbot der Mitnutzung des anderen (mittleren) Fahrstreifens für das Parken.
Hast du einen Führerschein?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 21:00:35 Uhr:
Diese Stelle ist eng
Die StVO verbietet das Halten an engen Straßenstellen, nicht an engen Fahrstreifen. Diese Straße ist super-breit.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 21:00:35 Uhr:
Hast du einen Führerschein?
OK, disqualifiziert.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:56:28 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:47:55 Uhr:
Wenn du meist es ist falsch, Belege du bitte warum, ich lerne gerne dazu.Es ist doch komisch, dass du behauptest, man dürfe dort nicht parken und ich dann den Beweis erbringen soll.
Ja so einfach ist das, du behauptest hier das einige etwas Falsches schreiben, ich stehe ja nicht alleine mit diesem Wissen da, habe einiges begründet, du sagst es ist falsch, dann musst du es schon begründen. Die alleinige Begründung man müsse nur am Fahrbahnrand stehen ist etwas dünn, überzeugt mich nicht. Aber ich helfe dir mal.
Was sagst du zur linken Hälfte des Fahrzeugs, die ja eindeutig auf einer anderen Fahrspur steht, und auf dieser Spur darf man zu 100 % nicht parken.
Über Deine Meinung mit dem Parken in zweiter Reihe muss ich schon seit Deinem ersten Post schmunzeln.
Ansonsten bin ich voll auf der Seite von @Deti4000
Außerdem sind wir mittlerweile auf Seite 4 in diesem bisher Sinnlosthread und wissen vom TE immer noch nicht den genauen Tatvorwurf bzw. die Tatbestandsnummer.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:03:53 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 21:00:35 Uhr:
Diese Stelle ist engDie StVO verbietet das Halten an engen Straßenstellen, nicht an engen Fahrstreifen. Diese Straße ist super-breit.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:03:53 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 21:00:35 Uhr:
Hast du einen Führerschein?OK, disqualifiziert.
Die Argumentation zum §12 StVO scheinst du nicht begreifen zu wollen. Das disqualifiziert dich tatsächlich. 🙂
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:10:30 Uhr:
Was sagst du zur linken Hälfte des Fahrzeugs, die ja eindeutig auf einer anderen Fahrspur steht, und auf dieser Spur darf man zu 100 % nicht parken.
Das ist eben ein Phantasieprodukt von dir und lässt sich der StVO nicht entnehmen.
Ich kenne eine gleiche Stelle in Berlin Spandau auf der Falkenseer Chaussee. Das ist eine stark befahrene Einflugsschneise für Pendler nach Berlin.
Habt ihr wirklich den Mut dort in dieser Art und Weise eine Spur zu blockieren ? Ich wette mich Euch da werdet ihr sogar abgeschleppt, in kürzester Zeit sind da mehrere Kilometer Stau.
@deti4000 was ist ein Phantasieprodukt ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:20:19 Uhr:
Habt ihr wirklich den Mut dort in dieser Art und Weise eine Spur zu blockieren ? Ich wette mich Euch da werdet ihr sogar abgeschleppt, in kürzester Zeit sind da mehrere Kilometer Stau.
Andere haben damit offenbar kein Problem: https://goo.gl/maps/ASvfYtVjMdaw1nYf8
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:15:24 Uhr:
Über Deine Meinung mit dem Parken in zweiter Reihe muss ich schon seit Deinem ersten Post schmunzeln.Ansonsten bin ich voll auf der Seite von @Deti4000
Außerdem sind wir mittlerweile auf Seite 4 in diesem bisher Sinnlosthread und wissen vom TE immer noch nicht den genauen Tatvorwurf bzw. die Tatbestandsnummer.
…muss man im Prinzip auch nicht, ist ja auf dem Foto alles ersichtlich.
Würdest du auch so parken ?
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:22:41 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:20:19 Uhr:
Habt ihr wirklich den Mut dort in dieser Art und Weise eine Spur zu blockieren ? Ich wette mich Euch da werdet ihr sogar abgeschleppt, in kürzester Zeit sind da mehrere Kilometer Stau.Andere haben damit offenbar kein Problem: https://goo.gl/maps/ASvfYtVjMdaw1nYf8
Das ist auch Spandau, aber was hat der Link mit der Situation des TE zu tun, wenn ich ihn anklicke parken da alle korrekt.
Ist doch ne ganz andere Situation.
Beim Foto des te ist doch eindeutig zu sehen,dass er mit der linken Hälfte auf der mittleren Spur steht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:25:13 Uhr:
... ist ja auf dem Foto alles ersichtlich.
Alles nicht. Neben den schon erwähnten Beschilderungen, die auf dem Foto nicht zu sehen wären, ist vor allem die Linie am unteren Bildrand nicht klar. Es könnte eine Leitlinie sein, es könnte aber auch der Beginn einer Fahrstreifenbegrenzung sein. Es gibt also drei denkbare Verbote, gegen die der TE verstoßen haben könnte und die alle nicht aus dem Foto ersichtlich wären. Aber keiner der von euch benannten Punkte trifft zu.