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Knöllchen trotz richtig geparkt

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 12:57

Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.

Parkendes auto
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183 Antworten

Zuerst einmal, ich spreche hier an erster Stelle für mich und wie ich es handhaben würde. An zweiter Stelle für meine Kolleginnen und Kollegen, bzw. wie es in unserer Stadt üblich ist. Kollegen in anderen Kommunen gehen da vielleicht etwas anders vor. Das ist aber deren Sache.

@ktown, ich möchte Deinen Vorwurf nicht pauschal zurück weisen. Für Außenstehende mag auch manche Maßnahme wie Willkür aussehen. Auch das bestreite ich nicht. Jedoch steckt da oft eine Vorgeschichte dahinter, denn auch wir kennen unsere "Pappenheimer". Zum hier vorliegenden Fall. Der TE parkt dort sehr bescheiden. Würde ich da vorbei kommen, würde ich mir das anschauen. Dann würde ich feststellen, was willste hier eigentlich machen? Eventuell würde ich Rücksprache mit der Teamleiterin und/oder der Leitstelle halten. Ich würde dann das Kennzeichen prüfen und mir anschauen, ob und wie viele Verwarnungen für dieses Fahrzeug in letzter Zeit ausgestellt wurden. Liegt da nichts oder nur wenig vor, dann gäbe es von mir ein "Glücksticket". Da steht sinngemäß drauf: "Sie parkten entgegen der allgemeinen Vorschriften. Diese Mal bleibt das für Sie folgenlos. Bitte demnächst richtig parken." Irgend sowas in der Art halt. Ich kenn den Text nicht aus dem Kopf. Dann merke ich mir die Örtlichkeit für eine Nachkontrolle vor. Steht das Fahrzeug wieder so bescheiden dort, gibts auch noch ein zweites Glücksticket. Das erste kann weg geweht sein oder jemand anderes hat es entfernt. Kommt mal vor. Und wieder Nachkontrolle. Treffe ich das Fahrzeug dann ein drittes Mal dort an, dann verwarne ich mit §1, denn jetzt unterstelle ich dem Fahrzeugführer Uneinsichtigkeit. Er wurde darauf hingewiesen und es interessiert ihn offenbar nicht im geringsten. Sorry, aber von gegenseitiger Rücksichtnahme sehe ich dann nichts mehr.

§1 als Verwarngrund benutze ich so gut wie nie. Die Gründe dafür nannte ich bereits. Ich kann mich momentan nicht mal dran erinnern, wann ich das letzte Mal damit verwarnt habe. Aufs Jahr gesehen, bräuchte ich nicht einmal die Finger einer Hand, um die Anzahl der Verwarnungen nach §1 darzustellen.

Gruß,

Micha

Zitat:

@MichaOA schrieb am 15. Juni 2021 um 09:55:21 Uhr:

Liegt da nichts oder nur wenig vor, dann gäbe es von mir ein "Glücksticket".

Mit Rubbelfeld oder Gewinnnummer zum Glück?

Einmaliger Sofortgewinn oder lebenslange Rente? Fragen über Fragen...

 

Mal im Ernst: die sachlichen Beiträge ohne Polemik finde ich gut. Bitte mehr davon!

Gibt verschiedene Meldungen, wie eben zum Beispiel unser Glücksticket. Kann den Text im Smartphone leider nicht sehen. Drucke morgen auf Arbeit mal eins, dann kann ichs hier einstellen. Gerade vor den Weihnachtstagen oder zwischen den Tagen wird oft Parkscheiben- und Ticketbereich nicht verwarnt. Damit der Verkehrsteilnehmer aber weiß, er hat etwas falsch gemacht, gibts eben ein Glücksticket. Machen einige Kommunen so. Manche gestalten das Ganze auch noch etwas weihnachtlich. Hat der ein oder andere sicher schon mal in den sozialen Medien gesehen. Da gibts noch verschiedene Erinnerungen. Ihr TÜV läuft bald ab. Ihr Bewohnerparkausweis läuft bald ab. Verschiedene Sachen halt. Die machen wir dann als kleine Erinnerung ab 10 Tagen vor Fristablauf ans Fahrzeug. Natürlich kann man gemütlich warten, bis das oder jenes abgelaufen ist und dann verwarnen. Aber hey, so böse wie mancher meint, sind wir gar nicht. :)

 

Gruß,

Micha

Zitat:

@Ahmo86 schrieb am 14. Juni 2021 um 22:05:49 Uhr:

Bis vor 3 Tagen waren für mich schilder ein synonym für das Gesetz.

Warum möchtest du nicht verstehen, dass dieses Schild nur eine Aussage trifft, nämlich dass links vom Schild absolutes Halteverbot besteht. Dieses Schild sagt genau null darüber aus, was rechts vom Schild los ist. Es sagt nicht aus, dass dort parken erlaubt ist (auch nicht, dass parken verboten ist … einfach nichts).

Davon abgesehen würde ich das Parkmanöver an dieser Stelle in der Art auch nicht als ungefährlich einstufen. Es muss nur einer etwas schlafen und nicht erkennen, dass seine Fahrspur im Prinzip endet, weil du halb auf dieser parkt. Das endet dann gerne mit einem abrupten Spurwechsel auf die linke Spur ohne die notwendige Vorsicht und Umsicht. Was dann wieder zu einem gewissen Prozentsatz schief geht.

Zitat:

@Ahmo86 schrieb am 14. Juni 2021 um 12:39:19 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juni 2021 um 12:35:17 Uhr:

 

Sorry, hatte ich nicht gesehen, dann nehme ich alles zurück.

Btw: ich würde hier auf den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle warten und jetzt gar nichts zahlen.

Weißt Du überhaupt den Betrag und die Tatbestandsnummer?

Nein in der Regel dauert das 4 Wochen. Ich halte euch auf den laufenden.

Auf der Suche nach einem meiner Qualitätsbeiträge :D :D bin ich auf diese Aussage des TE @Ahmo86 getroffen.

Ob die Auflösung nach dem Rätsel der Tatbestandsnummer noch kommt? :confused: Die 4 Wochen sollten auch in Berlin schon lange vorbei sein :o.

Da kommt nichts mehr. Der TE klagt sich gerade durch alle Instanzen oder sitzt schon ein

:D :D

@Ahmo86 (Versuch ist's wert).

Letzte Aktivität: 7. August 2021

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