Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Februar 2022 um 20:11:28 Uhr:
Und was soll da bitte, so wie @MrBenz1 geparkt hat, aus Deiner Sicht nicht Regelkonform sein ?
Wenn Ich die Skizze richtig betrachte, dann zeigt mir das obere blaue Schild mit dem Pfeil das Ende des Parkbereichs an.
Das zweite blaue Schild ohne Pfeil ist soweit mal nichtssagend.
Wenn ein Schild ein "Ende" markiert, wo steht dann das Schild mit dem Pfeil für den Anfang.
Entweder muß es da noch ein Schild für den Anfang geben, oder das Ganze ist falsch ausgeschildert.
Falsch. Das obere blaue Schild ist für den Tatvorwurf ohne Bedeutung.
Du hast eine Straße. Irgendwo ist der Beginn dieser Straße. Da gibt es offenbar keine Beschilderung für den ruhenden Verkehr. Heißt, der Gehweg ist Tabu für parkende Fahrzeuge. Jetzt kommt der nächste Abschnitt, der mit einem VZ 315 beschildert ist. Jetzt darfst du auf dem Gehweg parken. Wie lang dieser Abschnitt ist, ob und wie er beendet, spielt für den Tatvorwurf nicht die geringste Rolle.
Im übrigen hat der TE mittlerweile erklärt, er wüßte selbst nicht genau, welche Beschilderung da steht.
Zitat: "Kann sein, dass ich die Schilder falsch eingefügt habe." Das einzige was hier Fakt sein könnte, ist das Parken auf dem Gehweg.
Wenn man einen Sachverhalt aller paar Stunden anders schildert, ist es schwer diesen zu bewerten. Deshalb ist die Diskussion darüber mittlerweile ziemlich sinnlos.
Viele Grüße,
Micha