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Knatsch wegen Alufelgen beim KÜS

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 18:16

Erstmal hallo aus dem Odenwald.

 

Wir besitzen seit einem halben Jahr einen Shuttle Bj. 1998 und haben jetzt ein Problem beim neu TÜV machen.

 

Bei unserem Shuttle sind Alufelgen von OZ mit der Reifengrösse 225 rundum mit 3 mm Distanzscheiben eingetragen.

 

Im Teilegutachten steht im Anhang das die Felgen alternativ auch mit der Grösse 205 vorne und wahlweise 225 oder 245 hinten, ohne Distanzscheiben, gefahren werden darf. Das ist aber nicht in den Papieren eingetragen.

Seit 3 Wochen eiere ich jetzt mit meiner Werkstatt bzw. mit dem KÜS herum wegen den Felgen.

 

Ich hab den Wagen hingebracht mir 4 Reifen 205 im Bewusstsein, dass das so nicht passt.

 

Zuerst wollte der Prüfer alle 4 Reifen auf den Alufelgen in der Grösse 225 mit Distanzscheiben, welche ich natürlich nicht habe, haben!

 

Nachdem ich ihm nochmal das Teilegutachten gezeigt habe, wollte er alle Reifen auf den Felgen in 205 ohne Scheiben und das Ganze im Protokoll vermerken.

 

Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass die Alternativfreigabe im Teilegutachten besagt 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben und dann 2 neue Reifen in 225 für hinten bestellt.

 

Jetzt steht dass Auto die 3. Woche in der Werkstatt und der Prüfer besteht auf die Distanzscheiben, die laut Alternativfreigabe nicht benötigt werden, da die Distanzscheiben für 225 rundum in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind!

 

Meine Frage ist nun, ob bei den Alufelgen auch die Alternativfreigabe in der Grösse 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss, oder ob sich der Prüfer nur so quer stellt.

 

Über die eine oder Andere erhellende Antwort würde ich mich sehr freuen ;-)

 

Gruss

 

Markus

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32 Antworten

Lade doch mal das Teilegutachten der Felgen hoch.

Die Rad-/Reifenkombinationen müssen so montiert werden, wie im Prüfzeugnis beschrieben und vorgesehen.

Was der Prüfer sehen möchte, ist Wurscht.

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 18:57

Danke für die ersten Antworten.

Gutachten ist z. Zeit bei meiner Werkstatt, kann ich so schnell leider nicht hochladen.

Der Prüfer hängt sich daran auf, dass in den Fahrzeugpapieren nur die Kombination 225 rundum mit Distanzscheiben, nicht aber die Alternativfreigabe 205 vorne und 225 hinten ohne Scheiben laut dem gleichen Teilegutachten, eingetragen ist!

Augenscheinlich wurde der Wagen, beim letzten TÜV mit 205 rundum, ohne Scheiben getüvt, was eigentlich weder im Teilegutachten noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Reifen die darauf waren, waren DOT 0420

Anscheinend konnte der letzte Prüfer das Gutachten auch schon nicht richtig lesen :-(

So einen Heckmeck hat der Schlosser meines Vertrauens auch noch nie erlebt und weiss nicht mehr weiter :-(

Danke für weitere Antworten schonmal im Voraus

Gruss

Zitat:

@MarkusShuttle schrieb am 23. Februar 2023 um 19:57:39 Uhr:

...

So einen Heckmeck hat der Schlosser meines Vertrauens auch noch nie erlebt und weiss nicht mehr weiter :-(

...

Gruss

Kann man da nicht zu einer anderen Prüforganisation gehen? (Ernste Frage).

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 19:28

Dann müsste ich aber wissen wer jetzt Recht hat, ich und meine Werkstatt oder der Prüfer, sonst geht das Ganze Theater von vorne los :-(

Der Wagen steht bei meinem Haus und Hofschlosser, da war noch mehr für den TÜV dran zu machen.

Mit den Reifen ist der natürlich beim 1. Versuch durchgefallen und ich hab eigentlich nicht vor nochmals die volle TÜV Gebühr zu bezahlen, sondern nur die Nachprüfung.

Ich bin jedes Jahr mit mindestens 4-5 eigenen Fahrzeugen dort und hab sowas, auch mit exotischeren Fahrzeugen noch nie gehabt

Rechtens ist einzig eine der Varianten, die im Gutachten vermerkt und geprüft wurden.

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 19:38

Das ist mit klar.

Das Problem ist, das im Teilegutachten mehrere Alternativfreigaben stehen, die auch laut Teilegutachten erlaubt sind. Diese sind aber nicht explizit in den Fahrzeugpapieren eingetragen!

Gruss

Dann hast Du einen „Korindenkacker“ als Prüfer erwischt. Würde mal über die Variante ,eine andere Prüforganisation aufzusuchen nachdenken!

Gut, dann lässt Du eine der Optionen aus dem Gutachten montieren und mußt sie dann durch eine Anbauabnahme legalisieren.

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 19:53

Ich denke das wird das einfachste sein, wenn ich morgen das Auto hole und direkt beim TÜV die Anbauabnahme mache, auch wenn es mir eigentlich wiederstrebt etwas genehmigtes genehmigen zu lassen.

Besten Dank schonmal aus dem Odenwald

Das Teilegutachten vereinfacht einfach nur die Abnahme, eingetragen werden muss es dann trotzdem.

Bei meinem Audi habe ich 2 Sätze Felgen mit jeweils wahlweise Spurplatten eintragen lassen, was ich auch empfehlen würde, um die Eintragung mit Spurplatten nicht zu verlieren.

Ohne Spurplatten könnte es ja theoretisch sein, dass der Abstand vom Reifen / Felge zu den Fahrwerksteilen nicht ausreichend ist, daher angebaut abnehmen lassen.

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 20:31

Das ist ja auch mit 2 verschiedenen Teilegutachten für 2 verschiedene Felgen verständlich

Aber bei 1 Teilegutachten für 1 Satz Felgen mit insgesamt 12 verschiedenen zulässigen Reifen- und Scheibenkombinationen würde das wohl eine sehr lange und langwierige Eintragung werden.

Support von OZ gibts leider auch nicht, da die Felgen schon seit Jahrzehnten aus dem Programm sind und die Gutachten speziell für Honda Shuttle und Honda Accord waren

Gruss

So ist aber der Weg. Es wird nur abgenommen, was auch montiert ist (der Prüfer kann es natürlich in eigener Verantwortung anders handhaben).

Fahre zu einem anderen TÜV hin, Dekra, usw. Schei... etwas auf die 50 Euro. Mache nur eine Hauptuntersuchung ohne Abgas die hast du ja schon, ist das einfachste und schont die Nerven

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