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Knatsch wegen Alufelgen beim KÜS

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 18:16

Erstmal hallo aus dem Odenwald.

 

Wir besitzen seit einem halben Jahr einen Shuttle Bj. 1998 und haben jetzt ein Problem beim neu TÜV machen.

 

Bei unserem Shuttle sind Alufelgen von OZ mit der Reifengrösse 225 rundum mit 3 mm Distanzscheiben eingetragen.

 

Im Teilegutachten steht im Anhang das die Felgen alternativ auch mit der Grösse 205 vorne und wahlweise 225 oder 245 hinten, ohne Distanzscheiben, gefahren werden darf. Das ist aber nicht in den Papieren eingetragen.

Seit 3 Wochen eiere ich jetzt mit meiner Werkstatt bzw. mit dem KÜS herum wegen den Felgen.

 

Ich hab den Wagen hingebracht mir 4 Reifen 205 im Bewusstsein, dass das so nicht passt.

 

Zuerst wollte der Prüfer alle 4 Reifen auf den Alufelgen in der Grösse 225 mit Distanzscheiben, welche ich natürlich nicht habe, haben!

 

Nachdem ich ihm nochmal das Teilegutachten gezeigt habe, wollte er alle Reifen auf den Felgen in 205 ohne Scheiben und das Ganze im Protokoll vermerken.

 

Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass die Alternativfreigabe im Teilegutachten besagt 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben und dann 2 neue Reifen in 225 für hinten bestellt.

 

Jetzt steht dass Auto die 3. Woche in der Werkstatt und der Prüfer besteht auf die Distanzscheiben, die laut Alternativfreigabe nicht benötigt werden, da die Distanzscheiben für 225 rundum in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind!

 

Meine Frage ist nun, ob bei den Alufelgen auch die Alternativfreigabe in der Grösse 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss, oder ob sich der Prüfer nur so quer stellt.

 

Über die eine oder Andere erhellende Antwort würde ich mich sehr freuen ;-)

 

Gruss

 

Markus

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32 Antworten

Es geht hier um Paragraph 13?

https://...fstelle-munster-soltau.de/.../

Der Exmonopolist hat sich früher halt mit seiner Art und weise von oben herrab zu Prüfen letztendlich selbst ein Bein gestellt.

Mein GTÜ ist Partner und nicht Feind.

Hallo zusammen,

ab hier

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Februar 2023 um 15:40:22 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 25. Februar 2023 um 10:53:16 Uhr:

 

3. Beim GTÜ, DEKRA im Westen, KÜS etc. arbeiten nur Prüfingenieure, die eben nur anhand eines "vorgekauten Gutachtens" etwas abprüfen und das was da steht, und nur genau das, dürfen sie abnehmen.

Das stimmt nicht, und das musst du auch wissen.

Es ist nicht hilfreich, wenn Fachleute in diesem Forum solche Unwahrheiten verbreiten!

entgleist der Thread und hat nichts mehr mit der Eingangsfrage zu tun.

Kommt ihr alleine zum Topic zurück, ohne hier weiter den Sandkastenkrieg zu eskalieren?

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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